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Freies Mandat

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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 18. Februar 2000 - 17:43 Uhr:   

In Deutschland gibt es kein imperatives Mandat. Die Parlamentarier sind nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden.
Soweit das Gesetz, in der Praxis sieht es natürlich etwas anders aus.

Aber dennoch: Ist es eigentlich zulässig, daß ein Sonderparteitag (derzeit der F.D.P. in Hessen) eigens zu dem Zweck einberufen wird, den gewählten Abgeordneten einen Auftrag zu erteilen?
Und dieser Auftrag wird ja mehr als ein netter Ratschlag sein - wer ihn ignoriert, kann sein Mandat wohl abschreiben.
Die Grenze zur Nötigung ist da vielleicht ganz nahe.

Frage also: Darf das sein?

Und dann die Folgefrage: Falls das nicht sein darf, wäre dann nicht die gängige Praxis ebenso falsch, daß ein Parteitag vor der Wahl die noch zu wählenden Abgeordneten auf ein Programm oder eine Koalitionsaussage festlegt?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2000 - 17:16 Uhr:   

Rechtlich sehe ich kein Problem. Das Mandat gilt nun einmal nur für eine Legislaturperiode. Danach geht es wieder von null los. Daß eine Partei beim nächsten Mal nur solche Leute erneut aufstellt, die sich halbwegs an die Parteilinie gehalten haben, ist völlig legitim. Und daß die Partei den Abgeordneten vorher auch mitteilt, was die Parteilinie ist, ist doch insofern nur allzu fair. ;-)

Bei der Kritik an Franktionszwang bzw. -disziplin wird meist so getan, als ob die Abgeordneten ihre Wahl nicht nahezu ausschließlich ihrer Partei zu verdanken hätten, sondern einem persönlichen Votum des Wählers. Solange wir kein stärker personenorientiertes Wahlrecht haben, bei dem ein Abgeordnete seine Wahl mit Fug und Recht als einen auf seine Person bezogenen Wählerauftrag empfinden kann, halte ich die derzeit übliche Form der Fraktionsdisziplin im Großen und Ganzen für durchaus berechtigt.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. April 2000 - 14:27 Uhr:   

Im Prinzip einverstanden.

Es bleibt aber der Widerspruch zur Freiheit des Abgeordneten von Aufträgen und Weisungen.

Man könnte dann die Argumentation wie folgt weiterführen:
Wenn die gängige Praxis auf das Prinzip der Listenwahl zurückzuführen ist, dann ist dieses ursächlich für den Widerspruch zum Grundgesetz.

Oder anders formuliert: Nur ein die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherndes Personenwahlrecht entspricht voll den Prinzipien des GG.

In der Praxis natürlich nicht einklagbar, aber doch ein interessanter Gedanke ...
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. April 2000 - 14:38 Uhr:   

Ich sehe diesen Widerspruch zum Grundgesetz nicht. Die Abgeordneten sind ja auch nicht an irgendwelche Weisungen gebunden. Die einzige "Sanktion", die den Parteien zur Verfügung steht, ist die Möglichkeit, den betreffenden Abgeordneten bei der nächsten Wahl nicht mehr aufzustellen. Dies betrifft aber nicht das auf vier Jahre befristete Mandat, das er erhalten hat und das ihm niemand wieder wegnehmen kann.
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Hammonia
Veröffentlicht am Sonntag, 28. März 2004 - 14:16 Uhr:   

Gilt das Prinzip der Freiheit von Weisungen und Auflagen eigentlich auch für Ausschußmitgliedschaften von Abgeordneten? Ich habe mehrfach schon gehört, daß Ausschußmitglieder nach abweichendem Stimmverhalten von der Fraktion aus einem Parlamentsausschuß abberufen worden und durch ein anderes Fraktionsmitglied ersetzt worden sind. Das müßte - wenn man die Unabhängigkeit des Abgeordneten ernst nimmt - doch verfassungswidrig sein, oder?
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Juwie
Veröffentlicht am Montag, 29. März 2004 - 08:15 Uhr:   

Insgesamt sollte auch beachtet werden, dass Abgeordnete ein Amt auf Zeit erhalten.
Es ist doch skurril, dass wir einerseits über die Begrenzung von Amtszeiten diskutieren, um "Verknöcherung" zu verhindern, aber andererseits erwarten, dass dissentierende Parlamentarier selbstverständlich von ihrer Partei erneut nominiert werden.
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 29. März 2004 - 10:01 Uhr:   

@Hammonia

Da die Ausschüsse keine Entscheidungsfunktion haben, sondern vielmehr das Mehrheitsbild des Plenums zur Vorbereitung der Entscheidung quasi im Kleinen widerspiegeln sollen, halte ich die Abberufung eines Querschießers aus dem Ausschuss für unbedenklich. Mehr noch, selbst der Ausschluss aus der Fraktion beeinträchtigt das freie Mandat nicht, auch wenn ein fraktionsloser Abgeordneter etwas weniger Gestaltungsmöglichkeiten hat als wenn er sich der Infrastruktur der Fraktion bedienen könnte.

Das freie Mandat heißt ja nicht, dass der Abgeordnete von politischer Verantwortung für seine Gewissens-Entscheidungen frei wäre, sondern lediglich, dass sein Abstimmungsverhalten keine zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen haben darf (außer im Rahmen der allgemeinen Gesetze). Dazu gehört beispielsweise auch der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz für Abgeordnete, der in der Regel von der Wahlvorbereitung bis ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Parlament dauert.
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 29. März 2004 - 12:15 Uhr:   

Ein Parteiauftrag ist eine ziemlich dringliche Empfehlung.

Ralfs Beitrag hat so einen Einschlag von Anspruch auf erneute Aufstellung, um den der Abgeordnete möglicherweise geprellt wird.

Das war sicher nicht gemeint.

Anders herum: Warum soll eine Partei jemanden erneut aufstellen, der sich nicht an die Willensbekundungen der Partei hält?

In vielen Fällen stellt die Partei ja nicht nur ihren Namen bereit, sondern auch nicht unbeträchtliche Teile der Wahlkampfgelder.

Die eigentliche Frage ist, wie sehr sich eine Partei oder eine Fraktion durch "ihre" Regierung vereinnahmen lässt - und umgedreht.
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T. Kordel (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 19. November 2005 - 16:24 Uhr:   

Hallo.
Ich weiß zwar nicht genau wo ich jetzt gelandet bin aber könnten sie mir vielleicht helfen und mir erklären was "freies Mandat" im Bezug auf die Abgeordneten bedeutet?
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 20. November 2005 - 15:26 Uhr:   

@T.Kordel

Wenn ein Abgeordneter Nebenverdienste hat, dann werden seine Diäten entsprechend gekürzt. Manche Abgeordneten (z.B. Jakob Mierscheid) haben Nebenverdienste, die höher als der Sollwert der Diäten sind. Ihr Mandat ist dann für die Bundeskasse frei, d.h. kostenlos.
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sebu
Veröffentlicht am Sonntag, 20. November 2005 - 15:36 Uhr:   

mit anderen worten sein mandat ist für die, die nicht seine nebenverdienste zahlen nicht nur frei, d.h. kostenlos, sondern sogar umsonst
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 20. November 2005 - 19:05 Uhr:   

Daher der bekannte Merkspruch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs frei und ungeniert. Das lässt sich auch bei sehr ranghohen Abgeordneten in den letzten Monaten sehr schön beobachten.

Die Frage von T. Kordel was "freies Mandat" im Bezug auf die Abgeordneten bedeutet? ist so unberechtigt auch wieder nicht. Allerdings hat sie Ralf Arnemann zu Beginn dieses Threads in seinem ersten Posting vor 5 Jahren im Grunde beantwortet: Die Parlamentarier sind nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden.
.
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 20. November 2005 - 22:09 Uhr:   

Spielverderber :-)

Das Unberechtigte an der Frage ist nicht die Fragestellung selbst, sondern die Tatsache, dass sie im Netz tausendfach beantwortet ist. Bei üblichen Suchmaschienen ist die Definition unter den ersten 10 Treffern mehrfach zu finden. Jeder, der dieses Forum erreicht, hätte die Antwort in weniger als einer Minute selbst ermitteln können.

Und darum ist es unverschämt die Fragestellung fremden Leuten ohne eigenen Denkversuch vor die Füße zu knallen.


Denken ist eine Frage nicht nur der Intelligenz sondern vor Allem auch der Gewohnheit. Darum tut man mit der richtigen Beantwortung dieser Sorte Fragen niemandem einen echten Gefallen.

Und der Fragesteller hätte die richtige Antwort ja in der Schule erfahren, nachdem er meine vorgetragen hätte.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 21. November 2005 - 20:04 Uhr:   

@gelegentlicher Besucher: 'tschuldigung ;-). Aber zu Mierscheids Nebenverdiensten müsste auch noch berücksichtigt werden, was dem einen sein Uhl, ist dem anderen sein Nachtigall ...
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. November 2005 - 20:05 Uhr:   


quote:

Aber zu Mierscheids Nebenverdiensten müsste auch noch berücksichtigt werden, was dem einen sein Uhl, ist dem anderen sein Nachtigall ...




Stimmt schon, auch da sollte man den Ball eher Flach halten...
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. November 2005 - 22:57 Uhr:   

Ich sehe schon, wir verstehen uns.


quote:

Ich weiß zwar nicht genau wo ich jetzt gelandet bin




Sogar die Frauenquote wird durch Mierscheids Verdienste eingehalten.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 15:02 Uhr:   

was bedeutet es wenbn gesagt wird, ein abgeordneter befindet sich an der schnittstelle zwischen freiem mandat und fraktionszugehörigkeit?
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 15:40 Uhr:   

1antworte mal bitte jemand ist wichtig!
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 15:41 Uhr:   

1 also was ist erstmal ein freies mandat und was ist ist die schnittstelle zur fraktionszugehörigkeit??
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m.g.s. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 15:53 Uhr:   

Hier die Antwort, für Dich, Namenloser, sogar in Reimform.

Es blaut die Nacht, die Sternlein blinken,
Schneeflöcklein leis herniedersinken.
Auf Edeltännleins grünem Wipfel
häuft sich ein kleiner weißer Zipfel.
Und dort vom Fenster her durchbricht
den dunklen Tann ein warmes Licht.
Im Forsthaus kniet bei Kerzenschimmer
die Försterin im Herrenzimmer.
In dieser wunderschönen Nacht
hat sie den Förster umgebracht.
Er war ihr bei des Heimes Pflege
seit langer Zeit schon sehr im Wege.
So kam sie mit sich überein:
am Niklasabend muß es sein.
Und als das Rehlein ging zur Ruh',
das Häslein tat die Augen zu,
erlegte sie direkt von vorn
den Gatten über Kimm und Korn.
Vom Knall geweckt rümpft nur der Hase
zwei-, drei-, viermal die Schnuppernase
und ruhet weiter süß im Dunkeln,
derweil die Sternlein traulich funkeln.
Und in der guten Stube drinnen
da läuft des Försters Blut von hinnen.
Nun muß die Försterin sich eilen,
den Gatten sauber zu zerteilen.
Schnell hat sie ihn bis auf die Knochen
nach Waidmanns Sitte aufgebrochen.
Voll Sorgfalt legt sie Glied auf Glied
(was der Gemahl bisher vermied) -,
behält ein Teil Filet zurück
als festtägliches Bratenstück
und packt zum Schluß, es geht auf vier,
die Reste in Geschenkpapier.
Da tönt's von fern wie Silberschellen,
im Dorfe hört man Hunde bellen.
Wer ist's, der in so tiefer Nacht
im Schnee noch seine Runde macht?
Knecht Ruprecht kommt mit goldnem Schlitten
auf einem Hirsch herangeritten!
He, gute Frau, habt ihr noch Sachen,
die armen Menschen Freude machen?
Des Försters Haus ist tiefverschneit,
doch seine Frau steht schon bereit:
Die sechs Pakete, heil'ger Mann,
's ist alles, was ich geben kann.
Die Silberschellen klingen leise,
Knecht Ruprecht macht sich auf die Reise.
Im Försterhaus die Kerze brennt,
ein Sternlein blinkt - es ist Advent.
(Loriot)

[Wilko: Das hier darfst Du natürlich gern löschen, entschuldigung.]
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 18:04 Uhr:   

sauber zu zerteilen. Ich finde, die Schnittstelle ist von m.g.s. sehr scharf und treffend herausgearbeitet worden, ebenso wie auch der Fraktionszwang: Voll Sorgfalt legt sie Glied auf Glied

Sogar das freie Mandat der Abgeordneten - Wer ist's, der in so tiefer Nacht im Schnee noch seine Runde macht? - wird berücksichtigt, ebenso wie unser vorheriges Gesprächsthema, die Diäten der freien Abgeordneten: behält ein Teil Filet zurück als festtägliches Bratenstück

Die politische Brisanz dieses Werkes von Loriot war mir bisher noch gar nicht so bewusst gewesen.
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 20:54 Uhr:   

Also: den Font in rot und dann noch aufgebläht - wer mich so anschreit, beleidigt mich und will doch in Wirklichkeit gar keine Antwort, oder?

Ansonsten: Schnittstelle halt. So wie bei Baum und Borke ...
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juwie
Veröffentlicht am Freitag, 02. Dezember 2005 - 17:47 Uhr:   

Ich verkneife mir mal meinen Kommentar zum namenlosen Freund (wäre dem Niveau dieses Forums nicht angemsesen!).
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hehoho (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2006 - 14:35 Uhr:   

zu unregistrierter Gast: guck bei wikipedia oder so und frag nicht hier.

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