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J.A.L.
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| | Veröffentlicht am Montag, 27. August 2018 - 15:10 Uhr: | |
Ich habe festgestellt, dass 2014 tatsächlich am letzten Sonntag der Ferien (auch wenn die formal nur bis Freitag gehen) gewählt wurde. Kurios ist das schon, üblicherweise werden Wahltermine ja weiträumig um Schulferien herum festgelegt. Vor allem, das ja keine verfassungsrechtlicge Not besteht. |

SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. September 2018 - 20:48 Uhr: | |
Sachsens CDU Fraktionschef Kupfer tritt aus " gesundheitlichen" Gründen zurück. Der zuletzt vermehrt als "der rechte Arm der Sachsen CDU" wahrgenomenne Frank Kupfer der wohl uneingeschänkter Orban Fan zumindest zu sein scheint.....wurde wohl jetzt vermutlich von ganz OBEN zurückgepfiffen und auf Gleis 2 geschickt. MDR berichtet über dieses Drama: https://www.mdr.de/sachsen/politik/kupfer-ruecktritt-cdu-fraktion-100.html |

SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Samstag, 29. Juni 2019 - 21:36 Uhr: | |
Zur Landtagswahl Anfang September in Sachsen treten für den Wahlkreis Görlitz: MP M.Kretschmer (CDU,...der ja sein Bundestagsmandat zur letzten BTW in Görlitz verlor) gegen S. Wippel (AfD und Ex OB Kandidat für Görlitz) "gegeneinander" an. (Natürlich gibt es noch mehr Kandidaten aber es wird auf dieses Duell hinauslaufen) ................ Das könnte spannend werden, wer da diesen Wahlkreis erringt. |

görd
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| | Veröffentlicht am Freitag, 05. Juli 2019 - 16:37 Uhr: | |
Wie es aussieht, wird die AfD wohl auf Grund eigener Unfähigkeit gar nicht alle Sitze besetzen können: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-in-sachsen-landeswahlausschuss-streicht-landeslisten-zusammen-a-1276009.html |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Freitag, 05. Juli 2019 - 17:36 Uhr: | |
Marcus Pretzell, immerhin Gatte der damaligen Landesvorsitzenden, weist darauf hin, dass diese Fehlerquelle der Landespartei offenbar schon bekannt ist: "Derselbe Fehler, der zur BTW 17 noch selbst korrigiert wurde, führt nun zur Streichung aller Kandidaten ab Listenplatz 19." https://twitter.com/MarcusPretzell/status/1147116867536007168 Eine Opferpose wäre da einfach nur verlogen. |

SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Freitag, 05. Juli 2019 - 21:10 Uhr: | |
Aus OTZ.de (c) "... Die AfD müsste nun auf reichlich Direktmandate hoffen. Denn: Die Zahl der Direktmandate, also Siege in einem der 60 Wahlkreise, wird Parteien garantiert – ganz unabhängig davon, wie viele Mandate sie anhand der Zweitstimmen bekommen. Unwahrscheinlich schien das zuletzt nicht – im Gegenteil. Laut der jüngsten Erhebung der Seite „wahlkreisprognose.de“ bekäme die AfD derzeit 27 Direktmandat. Das wären Siege in fast der Hälfte der Wahlkreise. Die CDU käme der Berechnung zufolge auf 24 Direktmandate, die Grünen auf 9, SPD und Linke gingen komplett leer aus. Die eingedampfte Kandidatenliste könnte nun allerdings zu neuen Bündnissen zwischen den Parteien und stärkerem Taktieren bei der Stimmabgabe führen. „Es könnte jetzt Aufrufe geben, in den potenziellen AfD-Wahlkreisen mit der Erststimme die CDU zu wählen, um ein AfD-Direktmandat zu verhindern“, sagte Wilko Zicht, Experte der Seite „wahlrecht.de“, im Gespräch mit „t-online“. " Artikel unter (c) :https://www.otz.de/politik/afd-darf-in-sachsen-nur-mit-18-statt-61-kandidaten-antreten-id226394053.html#coral_talk_stream |

Holger81
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| | Veröffentlicht am Freitag, 05. Juli 2019 - 23:13 Uhr: | |
Lustig, aber die AfD Sachsen ist ja wirklich ein Wiederholungstäter in Sachen ungültiger Listen - die Dreistigkeit der AfD und die Nachgiebigkeit des damaligen Wahlausschusses bzgl. Samtleben hätten ja fast zur Ungültigkeit der letzten Landtagswahl geführt. Scheinbar ist die AfD, anders als der Wahlausschuss, unbelehrbar: Nach Angaben von Landeswahlleiterin Schreck wusste die AfD seit Einreichung ihrer beiden Listen Mitte Juni um die Dinge. "Ich habe auch ein Mängelschreiben versendet", sagte sie. Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Landeslisten am 27. Juni habe sie nichts mehr gehört. Bei früherer Abgabe wäre Zeit gewesen, "über die Dinge zu sprechen und zu einer Lösung zu kommen". (mdr.de) |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 09:40 Uhr: | |
Der springende Punkt ist wohl die Frage, ob es sich um eine einheitliche Versammlung handelte. Dass die Versammlung nicht unbedingt an einem Tag stattfinden muss, ist unzweifelhaft. Die Landesliste der AfD wurde in 2 Versammlungen im Februar und im März 2019 aufgestellt. Der Ausschuss hatte zu entscheiden, ob dies als eine einheitliche Aufstellungsversammlung angesehen werden kann oder ob der Gesamtablauf für zwei getrennte Versammlungen spricht. Mit den anwesenden Vertretern der AfD wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich diskutiert. „Letztlich stand für die Mitglieder des Ausschusses nicht sicher fest, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat“, erklärte Carolin Schreck weiter. Die Pressemitteilung ist zumindest unglücklich formuliert, denn sie klingt nach "Im Zweifel gegen die Partei". Die Details zur Aufstellung sind weder der Pressemitteilungen noch Medienmeldungen zu entnehmen, von daher kann man sich da schlecht eine Meinung bilden. Die eingedampfte Kandidatenliste könnte nun allerdings zu neuen Bündnissen zwischen den Parteien und stärkerem Taktieren bei der Stimmabgabe führen. „Es könnte jetzt Aufrufe geben, in den potenziellen AfD-Wahlkreisen mit der Erststimme die CDU zu wählen, um ein AfD-Direktmandat zu verhindern“, sagte Wilko Zicht, Experte der Seite „wahlrecht.de“, im Gespräch mit „t-online“. Der korrekte Name ist Direktstimme und nicht Erststimme. "Potentielle AfD-Wahlkreise" decken fast ganz Sachsen ab, nur in Dresden und vor allem in Leipzig liegt die AfD deutlich und dem Landesschnitt, wobei sie in Dresden bei der Europawahl auch mit 19,8% noch stärkste Partei war. Sinnbefreit ist die Taktik dort, wo der AfD-Direktkandidat auf der Liste steht, es sei denn, man erwartet Überhangmandate für die AfD (da Ausgleichsmandate gedeckelt sind). Für die übrigen Parteien ist es sicher keine sinnvolle Strategie, die Wahl auch durch eigenes Zutun wie ein Duell CDU-AfD erscheinen zu lassen. Sie wollen der AfD schaden, aber nicht sich selbst. |

Mark Tröger
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 11:37 Uhr: | |
Wenn es zwei Versammlungen waren, warum wurde dann nicht die zweite, längere Liste zugelassen, sondern zum Nachteil der AfD die erste? Letztlich scheint man hier Formalitäten der AfD zum Verhängnis werden zu lassen. Gab es überhaupt jemanden, der sich darüber beschwert hat, dass es undemokratisch zugegangen ist? Der AfD muss man allerdings auch extreme Unfähigkeit und Borniertheit vorwerfen. Auf die Warnungen der Landeswahlleiterin hat man wohl einfach nicht reagiert. Ich habe auch meine Zweifel daran, dass andere Parteien zur Wahl der CDU-Direktkandidaten aufrufen werden. Die CDU selbst wird wohl aber in besonderem Maße für ihre Direktkandidaten in den relevanten Wahlkreisen werben, genauso wie die AfD, wobei die CDU das größere Potenzial hat. |

J.A.L.
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 13:43 Uhr: | |
@ Mark Tröger: "Wenn es zwei Versammlungen waren, warum wurde dann nicht die zweite, längere Liste zugelassen, sondern zum Nachteil der AfD die erste?" Die Zulassung einer Liste, die ab dem eigentlich vorgesehenen Listenplatz 19 beginnt und damit alle Großkopferten der AfD Sachen ausschließt, wird niemand aus dem AfD-Vorstand, der vermutlich auf den vorderen Listenplätzen ist, wollen. "Letztlich scheint man hier Formalitäten der AfD zum Verhängnis werden zu lassen. Gab es überhaupt jemanden, der sich darüber beschwert hat, dass es undemokratisch zugegangen ist?" Jedenfalls offenbar Pretzell nach seinen öffentlichen Äußerungen und damit ein vertretbar einer unmittelbaren Konkurrenzpartei. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 14:19 Uhr: | |
Wenn man mal die Informationen im T-Online-Artikel nimmt, dann hat die Sachsen-AfD sicher sehr fahrlässig agiert. Zwei verschiedene Niederschriften und verschiedene Versicherungen an Eides statt - um Rechtssicherheit haben die sich wohl wenig gekümmert. Einzelwahl für alle Listenplätze zu beschließen, ist auch nicht so schlau, wenn klar ist, dass man das nicht durchhalten kann. Sollte wegen der Rechtssicherheit anders geregelt werden, indem man z. B. z. B. gleich beschließt "Einzelwahl bis Platz 20, ab Platz 21 Blockwahl in 5er-Blöcken" oder "Bis Platz 20 Einzelwahl, dann erneuter Beschluss". Führt aber m. E. nicht zur Ungültigkeit. Fahrlässig war auch, die Liste ohne Not so spät einzureichen, dass man kaum noch reagieren konnte. Allerdings lässt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht ableiten, dass alle Bewerber in einer einzigen Versammlung aufgestellt werden müssen. § 21 Abs. 1 Satz 1 Sächs. Wahlgesetz: Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Das gilt für die Aufstellung der Landesliste entsprechend (§ 27 Abs. 5). Dass nur Bewerber sein kann, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt wurde, bedeutet nicht zwingend, dass alle von derselben Versammlung aufgestellt werden müssen. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 15:21 Uhr: | |
Das Thema ist eigentlich geklärt, nachdem des Landesvorsitzende Urban sich verplappert hat und im MDR-Interview von "unseren beiden Aufstellungsversammlungen" gesprochen hat. |

Mark Tröger
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 15:42 Uhr: | |
@J.A.L. Was der AfD-Vorstand will, sollte für den Landeswahlausschuss kein Kriterium sein. Außerdem haben die meisten auf den ersten 18 Listenplätzen gute Chancen auf ein Direktmandat. Pretzell nimmt auf einen Verfahrensfehler Bezug. Das heißt aber nicht, dass tatsächlich das passive oder aktive Wahlrecht von irgendjemandem eingeschränkt wurde. Anders als bei Samtleben in der letzten Legislaturperiode habe ich bis jetzt aus der Partei selbst heraus keine Beschwerde gehört. Scheint eher so zu sein, dass die AfD es besonders basisdemokratisch gestalten wollte, und dabei gestolpert ist. |

J.A.L.
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 18:10 Uhr: | |
"Was der AfD-Vorstand will, sollte für den Landeswahlausschuss kein Kriterium sein. Außerdem haben die meisten auf den ersten 18 Listenplätzen gute Chancen auf ein Direktmandat." Der AfD-Vorstand entscheidet aber, welche Liste er überhaupt einreichen möchte, wenn nicht beide zugelassen werden können. |

Holger81
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 19:07 Uhr: | |
Ich finde es erstaunlich, dass die angeblich "basisdemokratische" AfD über 31 Kandidaten (die halbe geplante Liste, davon viele auf aussichtsreichen Positionen) im Block abstimmen lässt. Bisher dachte ich auch, dass Blockwahl bei der Listenkandidatenaufstellung einer Partei generell verboten wäre? |

Mark Tröger
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 19:52 Uhr: | |
@J.A.L. Die AfD hat ja beide Listen eingereicht und wollte vom Landeswahlausschuss, dass dieser sie als eine Liste anerkennt. Das hat der Landeswahlausschuss nicht getan, und stattdessen die erste Liste zur Wahl zugelassen. Auf Twitter wurde berichtet, dass die Landeswahlleiterin über die Frage, welche der beiden Listen zugelassen wird, auch abstimmen ließ. Da frage ich mich nur, was lag der Entscheidung zugrunde? Ist eine zweite Liste automatisch ungültig, wenn eine erste Liste nicht zurückgezogen wurde, oder verliert eine ältere Liste nicht automatisch ihre demokratische Legitimation und Gültigkeit, wenn eine neuere eingereicht wird? @Holger81 Wenn man sich für die umkämpften ersten 30 Plätze schon zwei Wochenenden lang Zeit für Basisdemokratie genommen hat, ist es m. E. verständlich dann das Verfahren bei den hinteren Plätzen abzukürzen. Aber das hätte man wohl von vorn herein festlegen müssen. Blockwahl ist wohl zulässig, wenn von Anfang an klar ist, welche Plätze auf diese Art vergeben werden. |

maschi
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 21:20 Uhr: | |
@ Thomas Frings: "Allerdings lässt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht ableiten, dass alle Bewerber in einer einzigen Versammlung aufgestellt werden müssen. [...]" Danke für das Nachlesen im Sächs. Wahlgesetz; jetzt frage ich mich aber erst recht, welche Rechtsgrundlage der Landeswahlausschuss für seine Entscheidung hatte, selbst wenn man die Sachlage so interpretiert, als sei die "zweite" Versammlung nicht einfach nur eine Fortsetzung der ersten gewesen. @Mark Tröger "Gab es überhaupt jemanden, der sich darüber beschwert hat, dass es undemokratisch zugegangen ist?" Geschädigte im Hinblick auf diese Frage können ja nur Kandidaten auf dem zweiten Teil der Liste sein, wenn man unterstellt, dass vordere Listenplätze auf Grund des Splitting der Versammlung für sie nicht erreichbar waren (abgesehen davon ist für mich nicht erkennbar, wie eine solche potenzielle Benachteiligung begründet sein soll). Dass gerade diese Leute durch die Entscheidung des Landeswahlausschusses jetzt definitiv daran gehindert werden, über einen Listenplatz in den Landtag einzuziehen, ist, aus dieses Sichtweise betrachtet, völlig absurd. |

Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2019 - 23:22 Uhr: | |
"Danke für das Nachlesen im Sächs. Wahlgesetz; jetzt frage ich mich aber erst recht, welche Rechtsgrundlage der Landeswahlausschuss für seine Entscheidung hatte, selbst wenn man die Sachlage so interpretiert, als sei die "zweite" Versammlung nicht einfach nur eine Fortsetzung der ersten gewesen." Genau das frage ich mich auch. Was hat es mit Demokratie zu tun, wenn ein siebenköpfiger Ausschuss ohne Rechtsgrundlage und ohne Möglichkeit der Anfechtung eine Parteiliste derartig kürzen darf? |

görd
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 08. Juli 2019 - 12:01 Uhr: | |
Im zitierten Gesetzestext steht doch "in einer Mitgliederversammlung ... in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung". |

tg
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 08. Juli 2019 - 12:48 Uhr: | |
Wie ist das eigentlich im Vergleich zu der mißlungenen Kandidatenaufstellung der CDU 1991 in Hamburg zu sehen? Damals wurde wegen eines Formfehlers der CDU die komplette Wahl nachträglich für ungültig erklärt und es gab eine Neuwahl. Dabei durfte die CDU aber trotz ihres Fehlers ohne Einschränkungen teilnehmen. |
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