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Archiv bis 25. August 2018

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Sachsen » Archiv bis 25. August 2018 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. März 2016 - 14:01 Uhr:   

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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. März 2016 - 14:03 Uhr:   

Noch nicht, der Fortgang des Verfahrens hat sich verzögert.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Mai 2016 - 13:06 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Mai 2016 - 01:07 Uhr:   

Ich versteh immer noch nicht, was genau Petry jetzt falsch ausgesagt haben soll.
Eine Aussage mit Widersprüchen ist schliesslich kein Meineid. Und wenn Petry hätte lügen wollen, dann wohl eher in die Gegenrichtung zwecks Neuwahl, denn davon dürfte v.a. die AFD profitieren.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Mai 2016 - 23:05 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 06. Mai 2016 - 17:25 Uhr:   

Ich find das nicht unbedingt widersprüchlich. Petry musste sicher viel entscheiden. Dass sie danach dann Einzelheiten vergisst dürfte normal sein.
Jedenfalls rechtfertigt es das Theater nicht, denn ob die Wahl gültig ist oder nicht wird wohl kaum von der inneren Einstellung Petrys (oder ihrem Wissen) während ihrer Entscheidung abhängen, also jedenfalls erscheint mir das zu absurd.
Wird das da echt vertreten?

"ohne die fehlerhaft zugelassene AfD neu festgestellt wird"

Also alle AFD'ler rauswerfen und mit Altparteien-Abgeordneten auffüllen?
Lustige Idee, dann kann Pegida bzw. die Bundespolizei mal beweisen was sie drauf haben. :-)
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. Mai 2016 - 18:46 Uhr:   

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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 06. Mai 2016 - 20:55 Uhr:   

Ratinger Linke schreibt: "Fahrlässiger Falscheid ist auch strafbar."

Das ist falsch. Es muss mindestens bedingter Vorsatz bestehen und zwar sowohl bezüglich der Falschheit der Aussage als auch der Tatsache, dass diese Aussage dem Eid untersteht, und schließlich bezüglich der Tatsache, dass die den Eid abnehmende Stelle auch dafür zuständig ist. Während Punkt zwei und drei relativ einfach nachzuweisen sein dürften (falls die bei der Vereidigung nicht alles falsch gemacht oder protokolliert haben), ist der mindestens bedingte Vorsatz bezüglich der Falschheit der Aussage nicht so einfach zu belegen.

Im umgekehrten Fall wird allerdings die Frage, ob es sich bei der Annahme, eine Aussage sei falsch (obwohl sie objektiv richtig ist) oder die falsche Tatsache unterstehe dem geleisteten Eid (obwohl sie es icht tut) oder die Stelle sei zur Eidesabnahme befugt (obwohl sie es nicht ist) durchaus umstritten, ob es sich um einen strafbaren untauglichen Versuch oder ein strafloses Wahndelikt handelt selbst in Urteilen des Bundesgerichtshofes unterschiedlich behandelt (das neueste Urteil zu dieser Frage ist aber von 1973).
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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. Mai 2016 - 21:04 Uhr:   

@Demokratie statt FDP: Lies bitte § 161 StGB.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 07. Mai 2016 - 10:53 Uhr:   

Falls es fahrlässig war, dann wär die Verleitung dazu ebenfalls strafbar; und so wie die anderen Abgeordneten sich aufführen scheint das sogar nicht fernliegend. Zumal genau das einen niedrigeren Sorgfaltsmassstab bewirken dürfte.

Allgemein: Bzgl. dem eigenem historischen Glauben wird man wohl fast nie fahrlässigen Falscheid begehen können, weil der keine ontologische Realität hat, bzw. die einzige ontologische Realität eben die gegenwärtige subjektive Auffassung des Aussagenden darüber ist (und die hat er ja auch wiedergegeben). Und was man früher mal dachte, glaubte oder glaubte zu wissen weiss man wohl nur in absoluten Ausnahmefällen, schon wegen der begrenzten Speicherkapazität.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 07. Mai 2016 - 11:59 Uhr:   

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Zweitzähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 15. Oktober 2016 - 18:56 Uhr:   

Wiederholung gefordert:

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/afd-vorstand-um-frauke-petry-hat-moeglicherweise-landtagswahl-ungueltig-gemacht-aid-1.6328197

Related:

http://www.morgengagazin.com/politik/nato-droht-mit-intervention-in-sachsen/
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Januar 2017 - 16:41 Uhr:   

Wenn es stimmt, was der "geleakte" Spiegel-Bericht besagt, werden die Einsprüche wohl abgewiesen. Wenig erstaunlich, aber m.E. sachlich falsch. So oder so wird es sicher eine Verfassungsklage geben.

Ist es denkbar, dass statt einer Wahlwiederholung (die dem Schuldigen AfD nur helfen würde, dem Opfer Samtleben aber sicher nicht) angeordnet wird, dass Samtleben einfach zurück auf die Liste gesetzt wird und also einen aktuellen AfD-Abgeordneten ersetzt? Das wäre jedenfalls ein deutlich milderes Mittel als eine Neuwahl, und nach menschlichem Ermessen wird der (Nicht-)Wegfall eines relativ unbekannten Kandidaten auf einem unsicheren Listenplatz nicht viele Wähler bei ihrer Entscheidung pro/kontra AfD beeinflusst haben.
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Maik Otter
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. August 2017 - 06:04 Uhr:   

Immunitätsaufhebung

Dr. Frauke Petrys (AfD, SN) Immunität, die sie als ein Mitglied des Sächsichen Landtages eigentlich hat, wurde vorübergehend aufgehoben! Kein einziges der 126 MdL widersprach dem innerhalb 7 Tagen. Frauke Petry ist eine Fraktionsvorsitzende. Sie ist selbst für diese Aufhebung, um die Vorwürfe gerichtlich überprüfen zu lassen.

Der Zeitpunkt ist dennoch brisant! Frau Petry tritt derzeit bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag als Landeslistenerste an. Eigentlich könnte entspannt Wahlkampf machen und später im Plenarsaal sitzen, wäre dieses "Damoklesschwert" nicht über ihr!


Sitzverteilung im Landtag

LIN: 27 MdL
SPD: 18 MdL
GRÜ: 8 MdL
-----------------------------------------
53 MdL aus eher linken Parteien

CDU: 59 MdL
AfD: 14 MdL
-----------------------------------------
73 MdL aus eher rechten Parteien
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 30. September 2017 - 21:16 Uhr:   

Tillich wird zum Handeln gezwungen, wegen des desaströsen CDU Bundestagswahlergebnisses in Sachsen.
Wenn er sich retten will, muss er jetzt gute Argumente vorbringen und TATEN folgen lassen.
Die Hälfte seiner Wählerschaft glaubt ihm nicht mehr...und das ist das größte Problem im Moment.

Sachsen steht finanziell gut da.Ohne Zweifel....
Hat sich aber zu Tode gespart bei Lehrern und Bildung,Gesundheitsversorgung und Polizei.
Da bekommt Tillich nichts mehr auf die Reihe und schöne Sonntagsreden wollen die Leute nicht mehr hören und sind dafür einfach, verständlicherweise taub geworden.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. August 2018 - 22:20 Uhr:   

Frau Merkel hat Dresden besucht...und natürlich war Pegida vor Ort.
Und auch ein Team des ZDF,,,,,,und natürlich kam was kommen musste....

Es gab eine Auseinandersetzung zwischen Polizei ,ZDF Fernsehteam und einem "Pegida Anhänger" der wohl Mitarbeiter des Staatsdienstes ist:


..............................

https://www.tagesspiegel.de/politik/frontal-21-in-sachsen-polizei-gegen-zdf-reporter-pegida-demonstrant-ist-lka-mann/22942400.html
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 25. August 2018 - 11:26 Uhr:   

Gähn, ein Sommerloch-Sturm im Wasserglas.

Ebenso wie Ergüsse über eine mögliche Koalition der CDU mit der umbenannten SED. Interessant ist nur die Reaktion von Merkel. Sie befürworte eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei nicht und werde dafür kämpfen, dass Regierungen ohne Linkspartei oder AfD möglich seien.

"Nicht befürworten" ist kein knallhartes Dementi und kein eindeutiger Ausschluss solch einer Zusammenarbeit. Wenn die AfD und die Linkspartei rechnerisch nicht beide gleichzeitig zu umgehen sind, wird sie sagen, sie wolle immer noch keine Zusammenarbeit, aber leider können man nicht anders als mit der Linkspartei zu paktieren.

Das wäre ein Zustand, den Merkel selbst provoziert hat. Bei der Bekämpfung von Linkspartei und AfD hat Merkel versagt, die AfD hat sie überhaupt erst geschaffen. Bei der Bundestagswahl 2005 bekam die Linkspartei in Sachsen 22,8 %, dann wurde Merkel Kanzlerin und 2017 bekam die AfD 27 % und die Linkspartei 16,1, zusammen 43,1%. Bundesweit war sogar die Linkspartei allein knapp über dem Niveau von 2005.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 25. August 2018 - 12:25 Uhr:   

AKK hat allerdings auch Zusammenarbeiten (insbesondere Tolerierungsmodelle) mit der AfD nicht ausgeschlossen, genauso wenig wie Herr Senftleben.
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J.A.L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 25. August 2018 - 14:40 Uhr:   

Ich habe gerade hier gelesen, dass die Landtagswahl in Sachsen auf den 01. September 2019 terminiert wurde. Das ist gerade mal zwei Wochen nach Ende der Sommerferien dort. Das verspricht eine ungewöhnlich kurze heiße Wahlkampfperiode nach der Sommerpause.

War das nötig um die verfassungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten oder welchen Spielraum hätte es noch gegeben?
Und vor allem: heißt das, dass man bei den dann nächsten Wahlen noch weiter nach vorne im Kalender rutschen muss?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 25. August 2018 - 15:59 Uhr:   

Die letzten Wahlen waren am 30.8.2009 und 31.8.2014, von daher nicht außergewöhnlich. In Art. 44 der Verfassung steht:

(1) Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. Dies gilt auch für den Fall der Auflösung des Landtages.
(2) Die Neuwahl muß vor Ablauf der Wahlperiode, im Fall der Auflösung des Landtages binnen sechzig Tagen stattfinden.
(3) Der Landtag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Neuwahl zusammen. Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten einberufen und bis zur Wahl des Landtagspräsidenten geleitet.
(4) [...]


Das ist wörtlich genommen ein unsinniger Zirkelbezug. Der Wahltag muss vor Ende der Wahlperiode stattfinden. Das Ende Wahlperiode hängt aber vom Wahltag ab. Gemeint sein dürfte wohl "vor Ablauf von 5 Jahren nach Beginn der Wahlperiode". Da sich der Landtag am 29.9.2014 konstituiert hat, wäre der 22.9. der letzte möglich Termin. Ein frühestmöglicher Termin ergibt sich aus der Verfassung nicht, das Landeswahlgesetz sagt frühestens 58 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode.

Es gibt also keinen zwingenden Grund, so kurz nach den Schulferien zu wählen.

(Beitrag nachträglich am 25., August. 2018 von frings editiert)

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