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Archiv bis 05. Mai 2018

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Baden-Württemberg » Archiv bis 05. Mai 2018 « Zurück Weiter »

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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2016 - 15:07 Uhr:   

"Aber ist ja mittlerweile Mode, sich nach Entscheidungen irgendwo zurückzuziehen" -

Ja, da war das bei Heide Simonis doch ein ganz anderer Schnack, die trat auch nach drei Entscheidungen gegen sich einfach nicht zurück und rannte ein viertes Mal gegen die Mauer ...

Gerhard Schröder, Joschka Fischer, David Cameron und Roy Hodgson (Trainer der englischen EM-Mannschaft) sind jeweils nach Niederlagen zurückgetreten, Boris Johnson, Nigel Farage, Miro Klose und Philipp Lahm nach Siegen. Das kann man wohl nicht verallgemeinern. Und ob bei dem Streit in der AfD überhaupt jemand gewinnt, ist doch sehr abzuwarten.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2016 - 16:32 Uhr:   

Der Grundsatz des Verbots der Fraktionsvermehrung wird aus dem Grundsatz der politischen Homogenität abgeleitet:

"Aus dem Postulat der politischen Homogenität folgt, dass erstens jeder Abgeordnete nur einer Fraktion angehören darf, nämlich derjenigen, deren Mitglieder seiner Partei angehören (Verbot der Doppelmitgliedschaft) und dass zweitens die Abgeordneten derselben Partei nur Mitglieder einer Fraktion sein können (Verbot der Fraktionsvermehrung). Im einen wie im anderen Fall entstünden dem Sinn des Parlamentsrechts zuwiderlaufende Vorteile (überproportional erhöhte Einflussmöglichkeiten und Eröffnung zusätzlicher Finanzquellen)." (Maunz/Düring, Art. 38 GG)

Anzumerken ist allerdings, dass nur das Verbot der Doppelmitgliedschaft in verschiedenen Fraktionen sowie die Voraussetzung der einheitlichen Parteimitlgiedschaft innerhalb eeiner Fraktion positiv-rechtlich verankert ist.

§ 17 GO Landtag Baden-Württemberg
Bildung der Fraktionen
(1) Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens sechs Abgeordneten,
die der gleichen Partei angehören.
(2) Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können sich
einer Fraktion als ständige Gäste anschließen. Diese Gäste zählen
bei der Feststellung der Zahl der Mitglieder einer Fraktion mit.
(3) Die Bezeichnung einer Fraktion, der Name ihres/ihrer Vorsitzenden
sowie die Namen ihrer Mitglieder und ständigen Gäste
werden dem Präsidenten schriftlich mitgeteilt.
(4) Die Reihenfolge der Fraktionen richtet sich nach der Zahl
ihrer Mitglieder und ständigen Gäste. Bei gleicher Stärke entscheidet
über die Reihenfolge die höhere Gesamtstimmenzahl der
entsprechenden Partei bei der Landtagswahl.

Ein Verbot der Fraktionsvermehrung, d.h. der Aufspaltung von einer Partei angehörenden Abgeordneten in verschiedene Fraktionen, fehlt eine positiv-rechtliche Grundlage. Zu rechtfertigen ist dieses Verbot nur wenn damit ein Missbrauch der Geschäftsordnung beabsichtigt ist.

Görlitz: Voraussetzungen und Grenzen des Rechts auf Fraktionsbildung im Deutschen Bundestag(DÖV 2009, S. 261) schreibt hierzu überzeugend:
"Umgekehrt begegnet die im Konsens erfolgende nachträgliche Aufspaltung bestehender, politisch homogener Fraktionen mit dem Ziel, eine Fraktionsvermehrung zum Zwecke der besseren Nutzung der mit dem Fraktionsstatus verbundenen parlamentarischen Vorteile herbeizuführen, ebenfalls (ungeschriebenen) geschäftsordnungsrechtlichen Schranken."

Man mag nun die politische Entwicklung in Baden-Württemberg unterschiedlich bewerten, aber um eine einvernehmliche Fraktionsspaltung zum Zwecke der Erlangung parlamentarischer Vorteile (mehr Redezeit und mehr Geldmittel) handelt es sich offensichtlich nicht. Insofern wäre es sehr fragwürdig sich auf einen ungeschriebenen Rechtsgrundsatz zu stützen um die Anerkennung einer neuen Fraktionsbildung zu verweigern. Denn die neue 13-köpfige Formation im Landtag von Baden-Württemberg erfüllt alle in § 17 Abs. 1 GO genannten Voraussetzungen für eine Fraktionsbildung (numerisch und von der Parteimitgliedschaft her).

Fraglich ist, ob und wie dieser Konflikt politisch gelöst wird. Denkbar ist, dass sich am Ende beide "Fraktionen" auflösen und eine neue, wieder einheitliche Fraktion - ohne den ausgetretenen Abgeordneten - gebildet wird. Denkbar wäre auch, dass die Gruppe um Meuthen weitere Abgeordnete abwirbt und damit die Rest-AfD-Fraktion unter 6 Abgeordnete drückt, so dass diese den Fraktionsstatus verliert.

Denkbar ist natürlich auch, dass es beim gegenwärtigen Status quo bleibt. Auf Dauer dürfte das für die AfD allerdings kaum hinnehmbar sein. Wahrscheinlich sind dann parteiordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu einem Parteiausschlussverfahren gegen die zehn Abgeordneten, da die AfD nach ihrem Vorstandsbeschluss nur noch die Gruppe um Meuthen anerkennt. Auch in Baden-Württemberg dürften insoweit die Mehrheitsverhältnisse in der Partei relativ klar sein. Gerade dieser Umstand spricht allerdings dafür, dass die neun "Abweichler" nach und nach umfallen werden bzw. dass man nach einem für alle gesichtswahrenden Modell zur Wiedervereinigung der Fraktion sucht. Das dürfte allerdings relativ kompliziert werden, da es hier auch um einen innerparteilichen Machtkampf zwischen Meuthen und Petry geht und eine gesichtswahrende Lösung aufgrund des verspäteten Fraktionsaustritt des Abgeordneten schwierig ist. Meuthen ist auf jeden Fall beschädigt, insofern hat Petry ein Ziel erreicht. Ihre Position ist allerdings gleichermaßen labil. Auch sie ist durch diese Auseinandersetzung geschwächt, allerdings weniger als Meuthen, dem es nicht gelungen ist eine 2/3-Mehrheit in seiner eigenen (ehemaligen) Fraktion zu organisieren.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2016 - 23:12 Uhr:   

Der Abgeordnete Rainer Balzer ist der erste Überläufer aus der Rest-AfD-Fraktion zur Fraktion AfB (Alternative für Baden-Württemberg).

http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Balzer-ist-erster-Ueberlaeufer-aus-Rest-AfD-zu-neuer-Fraktion-294446.html

Weitere könnten folgen, da die Abgeordneten unter Druck der Basis kommen werden die Einheit wiederherzustellen.
Ein erster Teilerfolg für Meuthen.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Juli 2016 - 23:11 Uhr:   

Also irgendwie erinnert mich das alles an die Volksfront von Judäa, die Judäische Volksfront und die Populäre Front von Judäa.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 08. Juli 2016 - 00:36 Uhr:   

Beobachter, Sie scheinen Postillon-Leser zu sein?

;-)

http://www.der-postillon.com/2016/07/video-brian-afd.html
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2016 - 12:06 Uhr:   

Die Gruppe um Jörg Meuthen (Co Bundesvorsitzender der AfD) darf also eine eigene AfB Fraktion sein. Die Zukunft der AfB "Gruppe" ist ungewiss. Bei der Aufstellung zur Bundestagswahl müssen die AfB Leute Farbe bekennen!
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Dotty
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 30. Juli 2016 - 23:29 Uhr:   

' Bei der Aufstellung zur Bundestagswahl müssen die AfB Leute Farbe bekennen!'

Können Sie das näher erläutern? Was hat die Landtagsfraktion (oder beide) direkt mit der BT-Nominierung zu tun?
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Juli 2016 - 07:56 Uhr:   

Die AfB Bewegung bildet einen Teil innerhalb des Landesverbandes AfD BW. Innerhalb des Landtages gibt es, aus den Reihen dieses LV, aber gleich zwei Fraktionen und einen Fraktionslosen. Die AfB Mitglieder sind, z. B. aber nicht zu ALFA gegangen. Sie bilden mit 14:8:1 Mitgliedern, aber die Mehrheit der AfD Mitglieder im Landtag. Wer steht im Ländle hinter der AfB? Die eigentliche AfD Fraktion steht kurz vor der Fraktionsmindeststärke. Weitere Abgänge wären in dieser Amtszeit (2016-2021) kaum verkraftbar. Bei der Aufstellung zur Bundestagswahl werden diese Flügelkämpfe ebenfalls in Erscheinung treten.
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Der Tim
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2016 - 14:34 Uhr:   

In 2006 und 2011 gab es ein paar Monate nach der Wahl schon neue Umfragen – dieses Jahr bisher noch nicht. Ich bin mal gespannt wann die ersten Werte diesbezüglich kommen und wie sie sich entwickeln. Mit der AfD-Spaltung und den »Geheimabsprachen« zwischen CDU und Grünen wären hier schon genügend Auslöser für Umentscheidungen vorhanden.
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Martin Dauser
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2016 - 20:53 Uhr:   

Inzwischen gibt es eine neue Umfrage mit nur unwesentlichen Veränderungen zum Wahlergebnis von vor 6 Monaten
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2016 - 21:10 Uhr:   

Ja. Offenbar sind die Querelen nebst Spaltung in der AfD den baden-württembergischen Wahlberechtigten nicht sonderlich bedeutsam. Jetzt werden 17 % für die AfD geumfragt.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2016 - 21:56 Uhr:   

Ja *Kicher* und die Schwarzen lassen weiter Federn, während die Grünen trotz Kretsche nicht mehr reüssieren können.

Entspricht aber so gar nicht dem, was ich heute im Schwabenfu- äh, SWR während des Abendessens hören durfte über die überaus erfolgreiche Beliebtheit...

musste allerdings vorzeitig abschalten, damit das Essen intus blieb; war ein Fehler, aber trotzdem noch besser als den Ergüssen der DLF Kulturredaktion ausgesetzt zu sein :-(
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 11. Oktober 2016 - 16:28 Uhr:   

Die Volksfront von Judäa, die Judäische Volksfront und die Populäre Front von Judäa vereinigen sich wieder im Baden-Württembergischen Landtag. Die Unterschiede waren so groß offenbar nicht; die Politiker sind der Auffassung der Wahlberechtigten gefolgt und haben @Beobachter damit vollkommen recht gegeben. Mal sehen, welchen Ausschnitt aus Das Leben des Brian wir als nächstes vorgeführt bekommen. Die steinewerfenden Damen mit den tiefen Stimmen würden sich noch anbieten. Immerhin hat die AfD (& Co.) die Wahlrechtspraxis bereichert. Ach ja, und Gedeon bleibt offenbar draußen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. April 2018 - 20:15 Uhr:   

Nachdem eine hier an anderer Stelle diskutierte Wahlrechtsreform mal wieder gescheitert ist, berichtet die FAZ über eine möglich "Deutschland-Koalition".
http://www.faz.net/aktuell/politik/schwarz-rot-gelb-deutschland-koalition-im-suedwesten-15561947.html

Nicht dass einem grünen Ministerpräsidenten nachzutrauern wäre, aber das erscheint mir unwahrscheinlich, obwohl es rational durchaus im Interesse aller drei Parteien wäre: Die CDU kommt als Juniorpartner der Grünen kaum auf einen grünen Zweig, mit einem CDU-Ministerpräsidenten sähe es weit besser aus. Der SPD wird es bei einem grünen Ministerpräsidenten auf keinen Fall gelingen, die Grünen wieder überholen (bei der BTW lag die SPD ja immerhin noch vor den Grünen in BW). Bei der FDP ist der Fall eh klar.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2018 - 00:48 Uhr:   

Es ist nicht nur die Wahlrechtsreform, sondern auch die CDU-Personalie Sabine Kurtz. Beim Thema Diesel-Fahrverbote könnte neuer Ärger drohen. Solange man Neuwahlen vermeiden kann (Angst vor der AfD), scheint mir ein Koalitionswechsel durchaus realistisch.

Die Frage ist, wer als CDU-Ministerpräsident in Frage käme. Thomas Strobl scheint da nicht die besten Karten zu haben. Siehe

http://www.sueddeutsche.de/politik/gruen-schwarz-ein-modell-laeuft-aus-1.3948931 .
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2018 - 21:28 Uhr:   

Natürlich geht es nicht bloß ums Wahlrecht. Die Fraktion und ihr Chef haben das Thema genutzt, um Strobl zu schwächen. Dass Reinhart seine Leute auch in der Sache hinter sich hatte, war aber sicher hilfreich. Es ist nicht das erste Mal, dass Strobl beim Thema Wahlrecht trottelig agiert. Er war in seiner Zeit im Bundestag maßgeblich mitverantwortlich für den ersten versaubeutelten Reformversuch nach dem BVerfG-Urteil von 2008, womit man nicht überraschend in Karlsruhe gegen die Wand lief. Danach akzeptierte die Union das, was sie eigentlich verhindern wollte, nämlich Vollausgleich.

Zurück nach BW: Letztlich ist es die SPD und nicht die CDU, die über die "Deutschland-Koalition" entscheidet. Wenn die SPD gewollt hätte, wäre sie 2016 gekommen. Offenbar sind ja einige in der SPD-Fraktion dafür, sie müsste aber bei der nicht so üppigen Mehrheit schon geschlossen dafür sein. CDU, SPD und FDP haben aktuell 74 der 143 Sitze und liegen nur zwei Sitze über der absoluten Mehrheit. Es ist schon möglich, dass es weitere Stimmen für den Misstrauensantrag gäbe, die beiden Fraktionslosen dürften ein Interesse an einem regulären Ende der Wahlperiode haben. Aber Widerstand in der SPD-Fraktion kann man sich nicht leisten.

Angst vor der AfD halte ich nicht für eine naheliegende Erklärung, zumal fraglich ist, ob die AfD die 15,1% von der letzten Wahl derzeit wesentlich übertreffen könnte. Es ist offensichtlich, dass es für die CDU besser ist, 2021 mit einem CDU-Ministerpräsidenten in die Wahl zu gehen, als jetzt gegen einen grünen Ministerpräsidenten zu kämpfen, mit dem man zwei Jahre regiert hat. Für die SPD und die FDP ist die Lage ebenfalls vorteilhafter ohne grünen Ministerpräsidenten.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2018 - 19:22 Uhr:   

Ja, die knappe Mehrheit ist ein großes Problem, da nicht alle in der SPD für eine Deutschland-Koalition sind. Vermutlich beendet die CDU die Koalition mit den Grünen erst, wenn eine Mehrheit sicher erscheint.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wie-gruen-schwarz-kuenftige-krisen-vermeiden-will-15566134.html
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2018 - 21:24 Uhr:   

Kurzer Einwurf:

Was bitteschön ist denn nun diese neue Wortschöpfung " Deutschlandkoalition" nun wieder?

...................................

Am Ende weiß kein Wähler mehr,welche Partei an welchen Koalitionen beteiligt ist, wenn immer neuere Wortschöpfungen auftauchen.Das ist langsam eine Seuche.

Die einfache Bezeichnung mit der gängigen Farbenlehre ist da wirklich noch am geläufigsten und hilfreicher...auch wenn sie vielleicht etwas lang erscheint bei 3 bis 4 Koalitionspartnern.
Zum Beispiel ist R2G bzw RRG recht geläufig..und jeder weiß sofort welche Parteien da im Spiel sind.

ABER beim Wort Deutschlandkoalition habe ich, als ich das hier zum ersten Mal gelesen habe, gedacht, das ist irgendetwas mit der AFD .... bis ich mich dann erstmal richtig da hinein gelesen hatte...OLALA.
Wer bitteschön hat sich denn dieses Wort für solch eine Koalition ausgedacht.
Das interessiert mich jetzt wirklich mal.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2018 - 22:13 Uhr:   

schwarz rot gold (gelb), das passt doch zu Deutschland.

AfD-Gegner finden es darüber hinaus gut, dass man eine Deutschland-Koalition ohne AfD hinbekommt ("die Nationalfarben werden nicht durch die AfD missbraucht, bla bla...").
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. Mai 2018 - 02:09 Uhr:   

@Saalemax,

die Bezeichnung als Deutschlandkoalition gibt es schon seit vielen Jahren, seitdem begonnen wurde, statt einer Farbaufzählung zunehmend auf die Landesfarben zu verweisen. Neben Kenia oder Afghanistan (für Schwarz-Rot-Grün) gibt es so eben auch die Deutschlandkoalition (vereinzelt auch als Belgienkoalition bezeichnet). Mich überrascht, dass Dir diese schon ältere Wortschöpfung entgangen ist. Nach den Wahlen 2016 in Baden-Württemberg wurde sie schon diskutiert.

Übrigens hat diese Farbenkombination sogar die längste Tradition. Schon in der Weimarer Republik waren die Farben der Parteien der Weimarer Koaltion Schwarz, Rot und Gelb:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarz-rot-gelbe_Koalition

Aufgrund der gegenwärtigen poltischen Zersplitterung wird es sicher zukünftig neben Kenia-Koalitionen, Jamaika-Koaltionen, Ampelkoalitionen und ein paar verbliebenen Grokos auch vereinzelt Deutschlandkoalitionen geben. Ob es in Baden-Württemberg so kommt, kann man allerdings bezweifeln. Eher dürfte ein ostdeutsches Bundesland dafür in Betracht kommen (z.B. Sachsen), insbesondere sofern keine andere Merheitskoalition ohne AFD und Linke gebildet werde kann.

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