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Archiv bis 11. Februar 2017

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) » Archiv bis 11. Februar 2017 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2016 - 22:05 Uhr:   

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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2016 - 23:31 Uhr:   

Die Verschärfung der Regelung zur Doppelmitgliedschaft hätte zu relativ viel Ärger geführt. Mitglieder kommunaler Wählergruppen komplett von Landeslisten auszuschließen, hätte wohl kaum Bestand gehabt.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 20. April 2016 - 09:02 Uhr:   

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Danny
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Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2016 - 14:23 Uhr:   

"(3) Jeder Wahlvorschlag muss Familien- name, Vorname, Beruf oder Stand, Geburts- datum, Geburtsort, Anschrift sowie bei Par- teien und Wählergruppen deren Namen oder Bezeichnung und, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwenden, auch diese, angeben."

Ich frag mich was man mit Stand meint.
Ich würde natürlich "Adel" oder "Klerus" schreiben.
(Über die sprachliche Ausgestaltung der Vorschrift sag ich mal lieber nichts ….)


Ich glaub die Gebühr (ist es nicht eigentlich eine Geldbusse?) wird abgeschafft, weil in erster Linie SPD und CDU dagegen verstossen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2016 - 16:35 Uhr:   

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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2016 - 20:08 Uhr:   

Beim Ausfüllen von Formularen ist mit "Stand" allerdings häufiger der FamilienSTAND gemeint, also ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet. Dazu auch passend das Standesamt, also der Ort, an dem man seinen Stand verändert beziehungsweise die Veränderung zur Kenntnis gibt.

In der ZPO gibt es den Stand auch noch beim Zeugnisverweigerungsrecht in § 383 Absatz 1 Ziffer 6. Danach sind "Amt", "Stand" und "Gewerbe" unterschiedliche Dinge, wobei mit Stand aber nicht der Familienstand gemeint sein kann.

Tatsächlich wird Ende des 19. Jahrhunderts die entsprechende Rubrik in den Urkunden etwa bei heiratenden Frauen beispielsweise mit "ledig, Modistin" ausgefüllt, oder noch häufiger "ledig, ohne Beruf" oder auch mal "verwitwet, 3 minorenne Kinder". Da umfasste der Stand also gleich beides. Bei den Männern war eine Berufsausbildung in Städten in Handwerksberufen schon gängig. Der Erwerb eines Bürgerrechtes machte im 18. Jahrhundert einen erlernten Beruf häufig zur Voraussetzung und die Höhe des zu entrichtenden Bürgergeldes von der Nützlichkeit des Berufes für die schon vorhandene Einwohnerschaft abhängig.
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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2016 - 21:10 Uhr:   

Was mit "Stand" gemeint ist, ist wohl aus dem Zusammenhang offensichtlich. Die Formulierung "Beruf oder Stand" findet sich auch im Bundestagswahlrecht und im Wahlrecht anderer Länder, allerdings normalerweise in der Wahlordnung (siehe z. B. § 34 Abs. 1 Nr. 1 BWO). Berufsangaben sind oft wenig aussagekräftig.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2016 - 21:39 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2016 - 00:31 Uhr:   

Wo ich grade die Links zur Bayerische Staatsbibliothek sehe: es gibt da viele interessante Bücher, auch neueres z.B. von/zu Carl Schmitt, die man da runterladen kann obwohl sie eigentlich noch urheberrechtlich geschützt sein müssten.

Letztens hab ich ein paar Bücher gefunden über die verzweifelten Versuche von Prinz Otto von Bayern vor über 150 Jahren in Griechenland eine funktionierende moderne staatliche Verwaltung einzurichten.
Kurz gesagt: es war exakt genauso wie heute, die gleichen Probleme, die gleichen Ausreden, das Leben in der Insolvenz, das (erfolgreiche) betteln im Ausland, usw.; nur dass man sich in den Büchern noch etwas klarer ausdrückt was es unterhaltsamer macht. Und man hat die Ursachen erkannt und versucht sie zu beheben, was tlw. auch geklappt hat. Prinz Otto hat tatsächlich einiges an bleibenden Strukturen einrichten können und viele griechische Gesetze sind heute noch Übersetzungen der damaligen bayrischen Gesetze.
Angesichts dessen finde ich, dass Bayern sich da mal mehr engagieren sollte. Ein Prinz Edmund Stoiber, König von Griechenland, wär nicht nur extrem cool, sondern würd da vermutlich auch mal was sinnvolles hinbekommen.
Bayern scheint eh was die Effektivität der Verwaltung betrifft das neue Preussen zu sein. Da managed man mal so eben nebenbei die syrische Völkerwanderung und die einzige negative Externalität ist das Gemecker von Seehofer im Bund, während in Berlin und NRW - trotz weniger Flüchtlingen - diese mittlerweile auf der Strasse oder in Hauseingängen schlafen müssen. Ich frag mich woran das liegt, also ob es echt nur die SPD schuld ist oder tiefere Gründe hat.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2016 - 01:06 Uhr:   

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Good Entity
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Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2016 - 18:00 Uhr:   

Der Übergang von "ohne Gewerbe" zu "ohne Beruf" scheint in den Standesamtsregistern zumindest für Berlin etwa zwischen 1890 und 1900 erfolgt zu sein. Davor (1874 bis 1890) heißt es eigentlich immer "ohne Gewerbe", nach 1900 "ohne Beruf". Ich habe das jetzt nur kurz bei einigen Stichproben durchgecheckt, scheint aber auch in unterschiedlichen berliner Standesämtern so gehandhabt worden zu sein. Interessant auch die in den 1890er Jahren dabei aufkommende Formulierung "ohne besonderes Gewerbe" oder auch "ohne besonderen Beruf", die es vorher offenbar nicht gibt. "Näherin" oder auch "Arbeiterin" oder "Zimmervermieterin" und ähnliches wird in dieser Rubrik auch angegeben.

Den Begriff "gewerbslos" habe ich in den Stichproben nicht gefunden.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2016 - 19:16 Uhr:   

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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 23. April 2016 - 13:48 Uhr:   

Aufschlussreich, dass der Geschichtskreis Rommelskirchen, der die Transkription 2013 vorgenommen hat, die Angaben wie Rentner, Dachdecker oder gewerbslos ganz locker in einer Spalte mit der Überschrift "Beruf" zusammengefasst hat - davon steht im Original 1925 kein Wort. Auch das passt zu unserer Diskussion weiter oben.

Die Urkunden sind schon deutlich dürftiger als noch 1890 oder 1900, als noch weit mehr Details eingetragen wurden und die Vordrucke auch mehr Text erlaubten. Das ist aber überall zu beobachten gewesen und kein regionaler Effekt. Es wird allerdings in Nettesheim auch 1925 noch deutlich zwischen "Rentner" und "gewerbslos" unterschieden, auch wenn es sich in beiden Fällen um 78 oder 80jährige handelt. Trotzdem bin ich nicht sicher, welchen Bedeutungsinhalt die (mehreren) Standesbeamten in Nettesheim nun mit "gewerbslos" oder "geschäftslos" genau ausdrücken wollten.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 23. April 2016 - 21:42 Uhr:   

Von meinem Sprachgefühl her:

Der Übergang von Gewerbe auf Erwerb kann man vllt mit der Zunahme abhängiger Beschäftigung erklären. Dürfte weniger Selbstständige heute geben als im Mittelalter.
Den von Erwerb auf Beruf ("Berufung") mit protestantischer Überhöhung der Arbeit, eventuell auch mit längeren Ausbildungszeiten.
Und Stand entspricht vllt am besten der heutigen Kammer- / Gewerkschafts- / Kartellzugehörigkeit. Die dritte Stand war ja relativ stark untergliedert.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Juni 2016 - 18:56 Uhr:   

Regierung und Opposition haben sich jetzt doch noch auf eine kleinere Verfassungsreform geeinigt.

Die Änderungen sind im Wesentlichen:

1) Analog zum Bundestag soll die Wahlperiode des Landtags bei einer Auflösung nicht mehr sofort enden, sondern erst mit Zusammentritt des neuen Landtags. Damit entfallen auch die bisherigen Bestimmungen über die parlamentslose Zeit. Die Frist für die Neuwahl wird von 60 auf 90 Tage verlängert.
2) Die Landesregierung soll nicht mehr die Möglichkeit haben, ein vom Landtag abgelehntes Gesetz dem Volk vorzulegen. Bisher musste die Landesregierung zurücktreten, wenn sie solch eine Abstimmung verlor, konnte im Falle des Sieges aber den Landtag auflösen.
3) Der Ausschüsse, Alterspräsident und Fraktionen werden in der Verfassung verankert. Jeder Abgeordnete hat das Recht auf Mitwirkung (also nicht zwingend Mitgliedschaft) in einem Ausschuss.
4) Die Landesregierung muss den Landtag frühzeitig über die Vorbereitungen zu Gesetzentwürfen und Staatsverträgen informieren.
5) Landesregierung hat sich in EU-Angelegenheit bei Abstimmungen im Bundesrat grundsätzlich nach Stellungnahme des Landtags zu richten.
6) Die Ministeranklage wird abgeschafft.
7) Das "Wohle des deutschen Volkes" in der Eidesformel und das "Volkswohl" werden jeweils durch das "Wohl des Landes Nordrhein-Westfalen" ersetzt.
8) Die Aufgabe des Landtags und die Rechte der Abgeordneten (Antragsrecht, Diäten) werden ausdrücklich genannt, das geht aber nicht über das hinaus, was ohnehin schon gilt oder selbstverständlich ist.
9) Die Landesregierung hat nicht mehr das Recht, Bedenken gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz zu erheben.
10) Zusammensetzung und Wahlmodus des Verfassungsgerichtshofs werden geändert. Bisher besteht er aus dem Präsidenten des Oberverwaltunsgerichts, den beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten und vier vom Landtag auf sechs Jahre gewählten Mitgliedern. Künftig sollen alle sieben Mitglieder vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit für 10 Jahre gewählt werden, wobei die Wiederwahl ausdrücklich ausgeschlossen ist.
11) Analog zur Bundesebene soll der Verfassungsgerichtshof bei Klagen bei Nichtanerkennung von Parteien für die Landtagswahl entscheiden.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Verfassungskommission/Praesentation_9._Mai_-_online-Angebot_-_Vorschlaege_zu_Verfassungsaenderungen_.pdf

NICHT geändert wird das Wahlalter, es kommt auch keine Schuldenbremse in die Verfassung, weil für beides keine Zweidrittelmehrheit in Sicht ist.

Insgesamt sind das Änderungen von eher minderer Bedeutung. Für solch ein Ergebnis hätte man sicher keine Verfassungskommission gebraucht. Die unter 2, 6 und 9 genannten Streichung sind praktisch irrelevant, da von diesen Bestimmungen nie Gebrauch gemacht wurde und für die Zukunft nichts anderes zu erwarten wäre. Die unter 3 und 8 genannten Änderungen sind bedeutungslos, weil hier nur verdeutlicht wird, was ohnehin schon in der Verfassung stand oder sonst sowieso schon galt. Frühzeitige Information des Landtags wird auch bisher zumindest öfter praktiziert. Die materiell wichtigsten Änderungen sind die bei Auflösung des Landtags und die Änderungen beim Verfassungsgerichtshof. Die unter 11 genannte Änderung ist zumindest vorerst toter Buchstabe, weil es eine Anerkennung von Parteien (wie im Beteiligungsanzeigeverfahren im Bundeswahlgesetz und in der Mehrheit der Landeswahlgesetze) im nordrhein-westfälischen Landeswahlgesetz gar nicht gibt. Politisch am ehesten beachtet werden dürfte die Streichung des deutschen Volkes aus der Eidesformel, auch wenn es ein reines Symbolthema ist. Das ist ein Herzensanliegen der Grünen, die bereits in der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Antrag einbrachten und auch schon in der vorigen Wahlperiode. Dass viele Politiker den Eindruck erwecken, dass das Wohl des deutschen Volkes für sie keine Priorität hat, ist nicht neu. Von den Grünen (und Piraten) erwartet man sowieso keine andere Einstellung, für die ist schon der Begriff "deutsches Volk" ein Gräuel. Aber die anderen Fraktionen machen jetzt auch mit und das ist doch sehr bezeichnend für die Einstellung der politischen Klasse. Auch deswegen hat die AfD Erfolg, wobei sie das Thema auch im Wahlkampf verwenden könnte.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2016 - 13:04 Uhr:   

> Die unter 2, 6 und 9 genannten Streichung sind praktisch
> irrelevant, da von diesen Bestimmungen nie Gebrauch gemacht
> wurde und für die Zukunft nichts anderes zu erwarten wäre.
Richtig. Aber trotzdem ärgerlich.
Man verabschiedet sich damit endgültig von der Idee, daß das Parlament die Regierung irgendwie kontrollieren würde.

> Politisch am ehesten beachtet werden dürfte die Streichung
> des deutschen Volkes aus der Eidesformel, ...
Eine grottendumme Steilvorlage für die AfD. Die Grünen haben nichts kapiert.
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Danny
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2016 - 22:26 Uhr:   

Im Gegenteil: 2) und 9) stärkt die Parlamentssourveränität. 6) ist überflüssig, denn mit der nötigen 2/3 Mehrheit könnte man auch gleich die Regierung kicken.

Zur Eidesformel:
Etwas kurios, oder?
Das Land NRW ist eine kleinere Einheit als Deutschland.
Aus Sicht der Grünen ist das Fortschritt und Rückschritt zugleich.
Ich hätte eher erwartet, dass das dt. Volk ersetzt wird durch Menschheit oder Menschlichkeit.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 10. Februar 2017 - 18:38 Uhr:   

Im Bundestagswahl 2017 - Faden hatte Interessierter vor wenigen Tagen auf einen Beitrag von Florian das Original wie folgt zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen geantwortet:

###Aber ich glaube an die Variante mit Rot-Grün in NRW.###

und das auch näher begründet.

Soeben liegt nun die frische Umfrage zu Nordrhein-Westfalen vor, die mich doch einigermaßen erstaunt. Dem Bundestrend folgend steigt die SPD wieder auf Werte an, wie sie zuletzt vor der Neujahrsnacht 2015/2016 nebst Kölner Domplatte geumfragt worden waren. Ganz logisch ist das nicht, denn Martin Schulz kandidiert nicht in Nordrhein-Westfalen, Kandidatin ist unverändert die aktuelle Ministerpräsidentin Kraft, aber der gut gelaunte Wähler sieht über solche Marginalien hinweg.

An sich hätte daher einiges für die These von Interessierter gesprochen.

Erstaunlicherweise steigen allerdings auch die Werte für die CDU und die FDP leicht an. Aber von einer Mehrheit für CDU/FDP ist man natürlich meilenweit entfernt.

Dafür rauschen die Grünen in den Keller auf einen Wert, den sie zuletzt im Februar 2008 hatten, und fallen auch noch auf den 5. Platz in der Rangfolge der Parteien zurück. Ich kann den Wert eigentlich kaum glauben. Damit bleiben SPD und Grüne zusammen fast unverändert und auch weit von einer Mehrheit entfernt.

Da die Linke bei 5 % bleibt, reicht es knapp nicht für rotrotgrün. Bleibt die Linke bei 4,9 %, reicht es für rotgrün auch nicht.

Auch die AfD fällt deutlich. Die Piraten sind sowieso draußen. Aktuell gäbe es also eine Große Koalition in Düsseldorf, mit Frau Kraft als Ministerpräsidentin. Nun ja, Jamaika oder Ampel hätten auch eine jeweils recht knappe Mehrheit. Aber jetzt kommt erstmal in der südwestlichen Landeshälfte Rosenmontag. Und Aschermittwoch natürlich.
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NRWler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 11. Februar 2017 - 00:43 Uhr:   

Schaut man sich die Parteiprogramme von CDU, FDP und AfD an, weiß man, dass eine Bahamas-Koalition das einzig Sinnvolle wäre. Aber das trauen sich CDU und FDP natürlich nicht.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 11. Februar 2017 - 09:19 Uhr:   

Grundsätzlich sollte man beachten, dass dies die erste fgw-Umfrage für Nordrhein-Westalen seit 2012 ist.

"Erstaunlicherweise steigen allerdings auch die Werte für die CDU und die FDP leicht an. Aber von einer Mehrheit für CDU/FDP ist man natürlich meilenweit entfernt."
Wir werden sehen. 2012 lagen die Umfragen gerade bei CDU und FDP daneben. Direkt nach der Landtagsauflösung z. B. 34 % für CDU und 2 % für FDP. Ich denke, dass die CDU auch diesmal klar schlechter abschneiden wird, dagegen AfD und FDP besser.

7 % für die Grünen wäre kein ungewöhnliches Ergebnis. Nur 1995, 2010 und 2012 lagen sie klar darüber. Bei Bundestagswahlen sind ca. 7 oder 8 % normale Ergebnisse. Die Grünen waren von 2010 bis Mitte 2013 in einer Hochphase. Momentan dominieren dagegen Themen, die für die Grünen ungünstig sind.

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