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um 18 Uhr wählen

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Wahlamtsleiter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2017 - 11:01 Uhr:   

Seit der massenweise Verbreitung des Smartphones mit Internet stellt sich für mich als Wahlleiter einer Stadt das folgende Problem:
Da um 18 Uhr relativ genaue Prognosen herausgegeben werden, stellt sich die Frage, wie man verhindern kann, dass sich Wähler einen Vorteil verschaffen:
1. Variante: ein Wähler lässt sich kurz vor 18 Uhr die Wahlunterlagen geben und wartet in der Wahlurne die Prognose ab und entscheidet sich dann.
2. Variante eine Gruppe kommt kurz vor 18 Uhr zum Wahllokal.Da um 18 Uhr alle noch wählen dürfen die in der Schlange stehen, können alle auf die Prognose reagieren.
Soll man das Problem ignorieren oder Handlungsanweisungen an die Wahllokale geben?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2017 - 19:47 Uhr:   

"Soll man das Problem ignorieren oder Handlungsanweisungen an die Wahllokale geben?"
Was soll man denn dagegen realistischerweise tun?

Ich habe auch noch nie von solchen Fällen gehört.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2017 - 12:52 Uhr:   

Das ist ein interessantes, aber extrem theoretisches Problem. Sollte das in Einzelfällen wirklich passieren, kann man das aushalten.

Sollte das jemals ein größeres Problem werden wäre die beste Lösung, die Ausstrahlung Hochrechnungen um eine Viertelstunde zu verschieben.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2017 - 14:38 Uhr:   

Die Wahltagsbefragung unterliegt gewissen Regularien, die in Jahren entstanden sind / unverändert belassen wurden, in denen zumindest das Transistorradio in der Manteltasche denkbar war und das Spätwählen schon möglich war.
Die Unschärfe der Prognose sorgt dafür, dass ein gezieltes Wählen in die Auf-/Abrunden nicht möglich ist und bei einem Pendeln um die 5%-Hürde eine überschreitensrelevante Stimme nicht vorhergesehen werden kann. Lediglich das Verhindern des wissenden Wegwerfens einer Stimme für eine sperrklauselscheiternde Partei erscheint denkbar.
Dies wurde aber vor Jahren bei der Dresdner Nachwahl schon nicht als Problem gesehen - und das damalige Elektorat dürfte erheblich größer gewesen sein als das heutige Ausmaß der Spätwählerschaft.

@R.A. neben den inoffiziellen Ergebnissen der Prognose, sollte man dann aber auch das Entstehen von offiziellen (Teil-)Ergebnissen verzögern, denn öffentliche Auszählungen können weitergemeldet werden.
Heißt: weiches Ende um 18:00 (wer drin ist, darf noch wählen), hartes Ende z.B. 18:15 (keine Annahme von weiteren Stimmen; keine Urnenöffnung vor dieser Zeit).
Damit legt man den Medien keinen Stein in den Weg, der gegenüber den eigenen Wahlhelfern unzumutbar wäre.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2017 - 15:20 Uhr:   

Wenn man "die Frage, wie man verhindern kann, dass sich Wähler einen Vorteil verschaffen", als das wirklich Wesentliche ansehen will. und dafür spricht ja einiges, so ist das nicht möglich.

So war etwa auf uselectionatlas schon gegen etwa 17 Uhr am Wahlnachmittag das saarländische Endergebnis ganz grob bekannt. Das ist auch klar, denn um überhaupt um 18 Uhr eine Wählerbefragung vorlegen zu können, muss man die Wähler vorher auch schon befragt haben, und da weiß der Fragesteller und alle die seine Befragung kennen auch um 14 Uhr schon, was bis dahin so zusammengekommen ist, obwohl überhaupt erst die Hälfte der späteren Wähler gewählt haben und mancher vielleicht noch bis zur Wahlkabine seine Meinung ändert.

Es wird also immer Wähler geben, die aufgrund ihres besseren Informationsstandes einen "Vorteil" haben, wenn es denn einer ist, siehe Jan W.s richtige Überlegungen dazu.

Und auch jeder von uns selbst macht als Wähler eine nicht repräsentative Nachwahlbefragung oder - Beobachtung und zieht (IQ vorausgesetzt) seine Schlüsse. Er sieht seine Partnerin (oder Partner), die ihm eröffnet, diesmal nun doch Y und nicht wie sonst Z gewählt zu haben wegen der Sache Q. Und der Nachbar, der nie wählt, weil alles sowieso sinnlos ist, ist im Wahllokal, wegen der Sache Q. Und dann läuft im Kopf die erste Hochrechnung morgens um 11 Uhr gestützt auf drei nicht repräsentative Wähler ... und das ist nicht verboten und kann auch nicht verboten werden.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2017 - 11:13 Uhr:   

" weiches Ende um 18:00 (wer drin ist, darf noch wählen), hartes Ende z.B. 18:15 (keine Annahme von weiteren Stimmen; keine Urnenöffnung vor dieser Zeit). "

Das könnte aber zu noch schlimmeren Problemen führen. Wenn um 17.59 noch viele Wähler im Wahllokal sind, könnte es sehr stresseig werden! Um 18.12 stehen dann noch Wähler in den Kabinen und andere davor. Ob diese dann noch abstimmen dürfen, bestimmen die Wähler in den Kabinen durch das Tempo ihrer Stimmabgabe!

Theoretisch könnte man das Problem dadurch lösen, daß alle Wahllokale an eine Zentrale melden müssen, wenn die Stimmabgabe bei ihnen beendet ist, und erst wenn alle ihr Placet gegeben haben, dürfen alle die Urnen öffnen. Das wäre aber extrem unpraktisch! Wie Ralf Arnemann richtig bemerkt hat, ist es "ein interessantes, aber extrem theoretisches Problem."

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