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Landtagsmandats-Verzicht. Ist dann sp...

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Niels K
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Januar 2017 - 23:30 Uhr:   

Also, ich habe mir die theoretische Frage gestellt: Was ist, wenn jemand im Landtag sitzt der auf der Landesliste auf Platz 1,2,3 o.ä. steht, jedenfalls relativ weit vorne. Und dieser dann in den Bundestag wechselt und sein Landtagsmandat niederlegt, was ja möglich ist, rückt ja jemand anderes von der Landesliste nach, z. B. Listenplatz 16 bei einer 15 köpfigen Fraktion (alle über Liste eingezogen im Planspiel). Aber dann legt er später sein Bundestagsmandat nieder. Und dann stirbt ein Landtagsabgeordneter oder jemand verzichtet extra auf sein Mandat. Dann würde ja wieder jemand von der Landesliste nachrücken. Würde dann der ehemalige Bundestagsabgeordneter in den Landtag einrücken können aufgrund seines vorderen Listenplatzes? Er würde ja derjenige sein der auf dem höchsten ''freien'' Listenplatz steht, oder wäre dies nicht möglich aus irgendeinem Grund? Ergeht Mandatsverzicht einher mit Streichung von der Landesliste?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Januar 2017 - 23:54 Uhr:   

Ausdrücklich geregelt ist das in deutschen Wahlgesetzen üblicherweise nicht. Praktisch wird es aber in der Tat so gehandhabt, dass der Mandatsverzicht das Ausscheiden aus der Liste bedeutet.

In Österreich und den Niederlanden können dagegen Abgeordnete, die auf den Sitz verzichtet haben, später nachrücken.

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