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Archiv bis 23. September 2016

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahlen, Abstimmungen usw. im europäischen Ausland » Österreich – Bundespräsidentenwahl » Archiv bis 23. September 2016 « Zurück Weiter »

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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2016 - 14:36 Uhr:   

Dann steht nur noch einer auf dem Wahlzettel und die Wähler können mit JA oder NEIN stimmen.
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A
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2016 - 17:33 Uhr:   

"Bei genauer Betrachtung der Begründung müsste in Österreich jetzt eigentlich nicht nur die Stichwahl, sondern auch die vorausgegangene erste Wahl wiederholt werden, denn da sind natürlich schon die gleichen Fehler begangen worden."

Im ersten Wahlgang betrug der Abstand zwischen van der Bellen und Griss noch 2,4 Prozentpunkte. Das ist deutlich mehr als der Abstand zwischen van der Bellen und Hofer von 0,6 Prozentpunkten im (jetzt annullierten) zweiten Wahlgang.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2016 - 17:54 Uhr:   

@A: Genau die Frage der Relevanz des Abstandes aber wird in der Entscheidung übergangen, ist also egal. Das ist ja gerade der Unterschied zwischen der deutschen und der österreichischen Auffassung, über die wir weiter oben so vehement diskutieren.

Vermutlich ist aber die Frist abgelaufen, so dass eine Anfechtung nicht mehr möglich ist.
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A
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2016 - 08:50 Uhr:   

@Good Entity: Im profil heißt es hierzu:

"In Wirklichkeit müsste, wenn man das Erkenntnis des VfGH ernst nimmt, auch der erste Wahlgang der Bundespräsidentenwahlen angefochten und für ungültig erklärt werden. Denn mit Sicherheit hat es die selben Unzukömmlichkeiten wie bei der Stichwahl bei der Auszählung der Wahlkarten auch dort gegeben. Natürlich könnte Irmgard Griss, wenn sie auf ihre knappe Niederlage gegen Alexander Van der Bellen so wie Hofer wegen seiner knappen Niederlage reagierte, diese Anfechtung vornehmen und dem VfGH bliebe nichts übrig, als ihr ebenfalls nachzukommen."
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Danny
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2016 - 10:35 Uhr:   

A: Ist aber trotzdem Unsinn. Griss kann garnix, wegen Fristablauf. In Österreich ist das Wahlprüfverfahren nunmal darauf ausgerichtet noch vor Ablauf der nächsten Legislaturperiode zum Abschluss zu gelangen. Aus deutscher Sicht natürlich ein sehr exotischer Ansatz ..

BPräsWG § 21.
"(2) Innerhalb einer Woche vom Tag der Verlautbarung kann die Wahlentscheidung der Bundeswahlbehörde (Abs. 1) beim Verfassungsgerichtshof wegen jeder behaupteten Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter eines dem Gesetz entsprechenden Wahlvorschlages (§ 9) angefochten werden."
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2016 - 11:59 Uhr:   

"Dann steht nur noch einer auf dem Wahlzettel und die Wähler können mit JA oder NEIN stimmen."

Danke, das klingt schlüssig.

Und wenn die Mehrheit dann mit NEIN stimmt, wird das ganze Verfahren wiederholt?
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A
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2016 - 16:49 Uhr:   

@tg: Ich glaube, daß sich die Antwort von Werner Fischer auf Fälle bezieht, in denen die Wahl nicht umkämpft ist. Andererseits heißt es im Wahlgesetzt auch:

"Wenn ein Wahlwerber nach dem im § 7 Abs. 1 erster Satz genannten Zeitpunkt stirbt, ist die Wahl zu verschieben. Der neue Wahltermin ist von der Bundesregierung so festzusetzen, daß die Wahl mindestens sechs und höchstens zehn Wochen nach dem verschobenen Termin stattfindet."
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A
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2016 - 16:59 Uhr:   

@tg: Ich verstehe das Wahlgesetzt dorthingehend, daß, wenn ein Bewerber stirbt, die Wahl zunächst verschoben wird. Wenn dann innerhalb der vorgegebenen Frist kein Bewerber nachnominiert wird, kann der Wähler nur mit JA oder NEIN stimmen.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2016 - 19:33 Uhr:   

Da nur die zwei stimmenstärksten Kandidaten in die Stichwahl kommen, kann nicht nachnominiert werden, wenn einer davon nicht mehr antritt oder stirbt. Überwiegen bei der Stichwahl dann die NEIN-Stimmen, beginnt nach meiner Logik das gesamte Wahlprozedere wieder von vorn.
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Golf November
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2016 - 22:54 Uhr:   

In 3½ Wochen soll ja in Österreich die Stichwahl stattfinden. Nun öffnen sich da die Wahlkarten (Briefwahlumschläge) allerdings selbsttätig:
Betroffene Wahlkarten sind unter anderem in Vorarlberg, im Pinzgau und in 3 Wiener Bezirken aufgetaucht.
Der nächste potenzielle Aufhebungsgrund bahnt sich also möglicherweise an.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2016 - 11:27 Uhr:   

Österreich verschiebt seine Bundespräsidentenwahl - Termin [wahrscheinlich] noch 2016

http://www.spiegel.de/politik/ausland/oesterreich-verschiebt-seine-bundespraesidentenwahl-a-1111922.html

Matchball Hofer.
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Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2016 - 12:28 Uhr:   

Warum Matchball Hofer? Die FPÖ war jetzt eigentlich gegen eine Verschiebung gewesen, während sich die anderen für eine Verschiebung ausgesprochen hatten.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2016 - 13:04 Uhr:   

> Die FPÖ war jetzt eigentlich gegen eine Verschiebung gewesen, während
> sich die anderen für eine Verschiebung ausgesprochen hatten.
Eben.
Aus Sicht der FPÖ versucht das "Establishment" die Wahl immer weiter zu verschieben, um einen Stimmungswechsel abzuwarten und den Wahlsieg Hofers zu verhindern.
Es laufen schon Meldungen von FPÖ-Fans um, die Regierung wolle die Demokratie aushebeln.

Und es macht natürlich einen schlechten Eindruck bei den Wählern, wenn die Regierung die Wahl schon wieder nicht ordentlich organisiert kriegt - und Bellen ist halt der Kandidat dieser Regierung.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2016 - 14:45 Uhr:   

#Klebergate und ein pragmatischer, aber rechtswidriger Rat

Die offizielle Wahlhotline des Innenministeriums hatte betroffenen Wählern - pragmatisch aber rechtswidrig - dazu ◥geraten schadhafte Kuverts mit Klebestift zuzukleben - aber so, dass man es "von außen nicht sieht, dass da etwas manipuliert wurde".
...
Dass sich die Panne nicht wiederholt, will Sobotka dadurch sicherstellen, dass dieses Mal keine private, sondern die Staatsdruckerei mit der Fertigung der Unterlagen beauftragt wird. Ob sich der österreichische Staat einen Teil der auf zwei Millionen Euro geschätzten Kosten für die Wahlwiederholung von der Druckerei, die die schadhaften Kuverts lieferte, erstatten lassen kann, wird derzeit geprüft. ◥Medienberichten nach machte das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr 840.000 Euro Verlust, ...


http://www.heise.de/tp/artikel/49/49396/1.html
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 17. September 2016 - 14:21 Uhr:   

Kommando zurück-

Update: Am Freitagabend meldete der ORF, dass das Innenministerium in einer Neuvergabe ohne Ausschreibung nun doch ein zu großes Risiko sieht, und stattdessen von der Druckerei, die die fehlerhaften Untertlagen ablieferte, fehlerfreie einfordert. Damit das geschieht, soll das Unternehmen dazu bewegt werden, den Auftrag auf eine Drittfirma auszulagern. Währenddessen wurde bekannt, dass einige der umgetauschten fehlerhaften Briefwahlunterlagen für eine Wiener Bezirkswahl, die am 18. September stattfinden soll, erneut schadhafte Klebestellen aufweisen...

& Weiteres, auch bzgl. möglicher Auswirkungen auf Deutschland wg. Wahl durch Heiminsassen

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49443/1.html

(Da fällt mir ein, dass unsere Mutter auch womöglich jahrelang für unsere 100% geistig Schwbh. Schwester, die auswärts in einem Heim untergebracht ist, hätte "mitwählen" können...)
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 17. September 2016 - 18:32 Uhr:   

Solange zigzag hier nicht seine Linkliste postet, glaube ich noch nicht, dass die Stichwahl in Österreich wirklich stattfindet.
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 17. September 2016 - 20:10 Uhr:   

Bei den Links wird sich wohl nicht viel ändern. Mal sehen, welche Zahl beim Twitter-# stehen muss. Ich habe nur noch nicht herausfinden können, wessen Wahlkampfteam hiermit Wahlwerbung macht:
"Ich war dabei bundespräsidentenwahl 2016–2019"
https://pbs.twimg.com/media/CsBIsTlWEAAEMz2.jpg
;-)
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2016 - 17:26 Uhr:   

Österreichs Umgang mit dem gemeinsamen deutsch österreichischen Geschichtserbe ist manchmal nicht nachvollziehbar!

Herr Sobotka, der Bundesinnenminister der Republik Österreich möchte, dass das Geburtshaus Adolf Hitlers (20.04.1889 - 30.04.1945), dritter Reichspräsident des Deutschen Reiches und zudem Reichskanzler, aus dem Bundesbesitz heraus verkauft wird! Joachim Gauck (* 24.01.1940), der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, sollte Veto dagegen einlegen!

Vor einigen hieß es, dass in der Bundesrepublik Deutschland noch genau ein - bekannter - Verwanderter Adolf Hitlers wohnen soll!

In der Weltlichen Schatzkammer in Wien befindet sich noch die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation)! Das Original muss nach Deutschland. Für Österreich kam man eine Nachbildung anfertigen!
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2016 - 03:48 Uhr:   

Ist es eigentlich zu viel verlangt, einfach mal nichts zu posten, wenn man zum Thema des Threads nichts zu sagen hat?
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2016 - 15:17 Uhr:   

offenbar ja.

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