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Archiv bis 06. August 2016

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Fraktionswechsel und Rücktritte von Politikern » Archiv bis 06. August 2016 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 02. August 2016 - 22:04 Uhr:   

Die wird wahrscheinlich keinen Versorgungsposten kriegen. Umso wichtiger für sie, bis zum Ende der Wahlperiode Abgeordnete zu bleiben. Dann kriegt sie bis Januar 2019 Übergangsgeld (volle Diät, wobei andere Einkünfte ab 2. Monat voll angerechnet werden). Anschließend muss sie etwas über 10 Jahre bis zur bekanntlich recht üppigen Altersversorgung als Ex-Abgeordnete (2,5% der Diät pro Jahr Bundestagszugehörigkeit) überbrücken. Sollte machbar sein, wenn sie nicht zu dämlich ist. Ein Jahr länger im Bundestag macht für sie über 200 Euro zusätzliche Altersversorgung monatlich. Lügen hat sich für sie finanziell eindeutig gelohnt.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 02. August 2016 - 22:06 Uhr:   

"Es wird sich doch irgendwo klammheimlich noch ein Versorgungspöstchen finden lassen" @Malthusianer: Das wäre sicher auch unter anderen Randbedingungen so gewesen, aber jetzt scheinen tatsächlich alle Beteiligten sauer auf sie zu sein. Mit Grund natürlich, aber das dürfte gerade kein Trost für Petra Hinz sein.

Mit meinen unerfreulichen Assoziationen aus meinem letzten Post lag ich so ganz weit offenbar nicht daneben. Eine stationäre Behandlung nehme ich ihr beim totalen Zusammenbruch einer selbst aufgebauten virtuellen Welt auch als wirklich erforderlich ab. Immer noch besser, als mit Machete, Kanone oder Sprengstoffgürtel den Frust an der Umwelt abzureagieren.

Verblüffend ist allerdings die Blindheit der Journalisten. Die wundern sich allen Ernstes, dass Petra Hinz auf Interviewwünsche nicht reagiert. Warum sollte sie sich interviewen lassen? Um Wähler zu beeindrucken oder eine Partnerschaft für ein neues Leben zu suchen? Und warum wundert man sich dort, dass sie nicht zum Notar rennt? Was hätte sie davon, außer Kosten? Ist der Ruf erst ruiniert,... siehe oben.

Oder die SPD, die sie ausschließen will. a) das dauert, b) wenn überhaupt. c) das ändert nichts daran, dass sie Abgeordnete bleibt und dafür Geld bekommt.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 02. August 2016 - 23:40 Uhr:   

Das Ausschlussverfahren ist rein für die Öffentlichkeit. Das muss man jetzt tun, um sich als Opfer gerieren zu können und nicht als Mittäter dazustehen. Das würde jede andere Partei auch nicht anders machen.
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Wechselwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. August 2016 - 09:43 Uhr:   

Da mittlerweile mehrere örtliche SPD-Grössen zugestanden haben, dass alle davon wussten (und der Umgang damit auch thematisiert wurde), seh ich Petra Hinz nicht als moralisch verpflichtet der SPD da entgegen zu kommen.

Die öffentlichen Angriffe der SPD sind vielmehr unehrlich und untreu. Wer gemeinsam so etwas unternimmt sollte auch gemeinsam dafür einstehen. Ist das propaganda-technisch unerwünscht gewesen, dann hätte die SPD Hinz als Ausgleich für das ganz-auf-sich-nehmen etwas anbieten müssen.

Ich würde an ihrer Stelle jetzt garnicht zurücktreten und die vollen Bezüge als Entschädigung behalten und ausserdem viele viele Interviews geben.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. August 2016 - 10:17 Uhr:   

Abwarten- das wäre nämlich der Deal:
Sofortiger Rückzug gegen Pöstchen.

Oppermann bleibt so verdächtig ruhig...
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. August 2016 - 18:25 Uhr:   

Frage: ist die Ankündigung eines Parteiausschlussverfahrens eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel"?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fall-petra-hinz-vergehen-gegen-die-demokratie-a-1105999.html
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. August 2016 - 19:43 Uhr:   

Ich halte nichts davon, ständig mit dem GG zu argumentieren und das auch noch falsch.

Petra Hinz zur Mandatsniederlegung aufzufordern, ist ein Akt der Meinungsfreiheit. Mit Gegenwind muss ein Parlamentarier leben.

"Drohung mit einem empfindlichen Übel"
Wenn das eine Anspielung aufs StGB sein soll, ist das ebenfalls abwegig. Nur eine rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel kann strafbar sein. Was soll rechtswidrig daran sein, dass die SPD Hinz loswerden will? Ob der Rauswurf für Hinz jetzt noch ein empfindliches Übel ist, sei dahingestellt.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. August 2016 - 20:22 Uhr:   

Stimmt- §106 StGB; das Wörtle "rechtswidrig" hat er anscheinend "überlesen", der Herr Verfassungsrechtler :-(

(vlt. mal nachbohren, wie es um seine Examen bestellt ist ;-)}
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. August 2016 - 21:16 Uhr:   

Gemeint ist vom Spiegel wohl StGB § 105. @Thomas Frings liegt richtig.

@Norddeutscher: Natürlich, genau so ist es. Sollten sich die Angaben von @Wechseldanny als zutreffend herausstellen, wäre das allerdings trotzdem ein Eigentor. Allerdings wäre mir die Motivation der örtlichen Mitwisser aus der SPD ein Rätsel. So viel besser als sicherlich ebenfalls zur Verfügung stehende Kandidaten mit Abitur und abgeschlossenem Jurastudium kann sie doch gar nicht gewesen sein, dass man sich auf so ein Risiko einlassen musste.

Es mag schon sein, dass die SPD sich alle Varianten durch den Kopf gehen lässt, diese Personalie raschestmöglich zu beenden, und da gehört ein deal sicher dazu, @Malthusianer. Aber ein Pöstchen wird Petra Hinz nicht reichen, und ein Posten wäre zu auffällig, selbst wenn es so etwas wie Geschäftsführerin des örtlichen Frauenhauses oder so etwas wäre, was dem realen Ausbildungsgang von Petra Hinz vielleicht entsprechen könnte und was sie vielleicht wirklich gut machen könnte.

Natürlich geht die SPD ohne deal auch das Risiko ein, dass sich die stationäre Behandlung von Petra Hinz bis zum nächste Wahltermin hinzieht. Jörg Tauss ist damals bei seinem Skandal 2009 auch Abgeordneter im Bundestag geblieben, allerdings von der SPD zu den Piraten gewechselt. Sebastian Edathy dagegen ist noch in der SPD, hat allerdings sein Bundestagsmandat 2014 niedergelegt. Diese beiden hatten in der Tat auch Freude am Geben von Interviews in dieser Zeit, Edathy allerdings meist schriftlich.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. August 2016 - 21:20 Uhr:   

StGB § 106, richtig
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Wechselwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. August 2016 - 03:07 Uhr:   

Einschlägig für die Interpretation des StGB § 106, insbes. des "rechtswidrig" dürfte § 240 ("normale" Nötigung) sein:

"(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."

Also ausschliessen würde ich das nicht. Ist halt ein sehr "moralischer" TBS. Ich halte das zumindest für leichtgradig verwerflich, allerdings handelt es sich um Politiker.
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Wechselwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. August 2016 - 03:28 Uhr:   

Käme natürlich auch § 240 in Betracht, ist wohl nur ein Strafrahmensunterschied.

Thomas Frings: Der Rauswurf ist mit Sicherheit ein empfindliches Übel; die entscheidende Frage ist ob die Drohung damit verwerflich ist.


Ansonsten find ich den Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit auch etwas kindisch, weil Nötigung von Abgeordneten ist halt gute Praxis (Fraktionszwang). Vllt will er ihr nur propagandistisch etwas helfen.

Good Entity: User Dunkelflaute hatte dazu aus einem WAZ Artikel zitiert, dergleichen Artikel über ähnliche Aussagen von SPD'lern gibt es nun schon mehrere. Auch online einsehbar.

So wirklich viel Sinn macht das Verhalten der SPD dann nicht, ich glaube es ist aus Verwirrung und Kommunikationsproblemen, eventuell auch aus internen Machtkämpfen, geboren.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. August 2016 - 16:15 Uhr:   

Frau Hinz gibt den Beck- sie tritt von allen Ämtern zurück. Außer den bezahlten:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/petra-hinz-gibt-spd-aemter-in-essen-auf-will-aber-abgeordnete-bleiben-a-1106173.html
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. August 2016 - 17:25 Uhr:   

"Wenn Du auf der nächsten Sylvesterparty wieder mit der scharfen Kathrin vögelst und mich dadurch lächerlich machst, reiche ich die Scheidung ein." - Diese Ankündigung ist nicht verwerflich und nicht rechtswidrig, also keine Nötigung.

"Wenn Sie weiterhin trotz Parteimitgliedschaft Ihr Bundestagsmandat behalten und damit aufgrund Ihres vorhergehenden Verhaltens den Ruf unserer Partei gefährden und andere Parteimitglieder zum Austritt bewegen, leiten wir ein Parteiausschlussverfahren ein." - Diese Ankündigung ist ebensowenig verwerflich und daher nicht rechtswidrig, also keine Nötigung. Da sehe ich keinen Spielraum für irgendwelche "leichtgradige Verwerflichkeit".

Wenn sich elf Fußballspieler zusammenfinden, um gemeinsam ein Tor gegen eine andere Mannschaft zu erzielen, und einer findet das vom Trainer vorgeschlagene System 4-4-2 doof und spielt stattdessen auf Dreierkette, dann gibt es mindestens eine freundliche Ermahnung, im Wiederholungsfall einen achtkantigen Rauswurf. Das ist nicht verwerflich, nicht rechtswidrig, nicht verfassungswidrig und auch keine Nötigung.

Und wenn das Abgeordnete so handhaben, dann ist das ebenfalls keine Nötigung, auch wenn dieser Unfug immer wieder irgendwo im Internet von Leuten nachgeplappert wird, die offenbar nie Fußball gespielt oder beobachtet haben.

Im Übrigen gewinne ich den Eindruck, dass Petra Hinz hier mitliest. Gerade hat sie die Parteiämter in Essen niedergelegt (die man ihr wegnehmen könnte) und bleibt in stationärer Behandlung, ohne als Bundestagsabgeordnete zurückzutreten, alles wie von uns schon ausgearbeitet.

"So wirklich viel Sinn macht das Verhalten der SPD dann nicht,..." - Ja, das war in etwa auch meine Aussage. Offenbar wird diese Auffassung von der Bundestags-SPD geteilt, die sich den Essener Parteigremien irgendwie gar nicht anschließen mag.
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Wechselwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 05. August 2016 - 01:43 Uhr:   

"Wenn du nicht mit mir schläfst erzähle ich allen, was für eine Schlampe du bist."?
"Wenn du das Kind des X bekommst verlasse ich dich."?

Früher hiess Absatz 2: „Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Zufügung des angedrohten Übels zu dem angestrebten Zweck dem gesunden Volksempfinden widerspricht.“

Das war etwas ehrlicher und dürfte auch noch der heutigen Praxis entsprechen.

Formulieren wir den Fall doch mal propagandatechnisch um:

"Entweder du nimmst alle Schuld auf dich oder wir mobben dich aus der Partei raus." und das ggü. einer wehrlosen psychisch kranken Frau, deren Sozialkontakte überwiegend aus Parteimitgliedern bestehen und die grade frisch in der Nervenheilanstalt liegt (posttraumatische Belastungsstörung, Burn-Out, Depressionen, eventuell ein Quentchen SVV-Gerüchte).
Sie hätte das Thema ja schon früher angesprochen aber alle meinten das wär nicht so schlimm und es wär ein unpassender Zeitpunkt. Deshalb fühlte sie sich unter Druck gesetzt ihren Beruf auch entsprechend ggü. dem Amt so anzugeben als sie sich um das Mandat beworben hat.
Die Ärzte sagen aufgrund der Drohungen hat sich ihr Zustand noch weiter verschlechtert, und sie hat jetzt Angst rauszugehen. Vllt noch ein Suizid Versuch …
Das Mandat behält sie um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Sie könne das nicht, einfach so wegzulaufen.
Bestimmt findet sich auch noch eine Feministin, die von "überschiessender Grausamkeit" und systematischer psychischer Gewalt gg. Frauen in der SPD spricht. Ihr Büro-Verhalten sei eindeutig als Hilferuf erkennbar gewesen, warum musste es denn soweit kommen?
Usw, usw, usw.


"Im Übrigen gewinne ich den Eindruck, dass Petra Hinz hier mitliest."

Den Eindruck hatte ich auch schon öfter bei anderen Themen. :-)
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 05. August 2016 - 11:19 Uhr:   

2009 - 2013 war übrigens Steinmeier Fraktionsvorsitzender; wäre bereits sein Job gewesen, beim Aufkommen der Steuerhinterziehung bzw. spätestens der Mobbingvorwürfe tätig zu werden.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 05. August 2016 - 14:01 Uhr:   

Die Aufstellung von Direktkandidaten ist allerdings Sache der Parteiorganisation im Wahlkreis, die der Landesliste ist Aufgabe der Landes-SPD. Wenn die beide meinen, eine Steuerhinterziehung sei nach erfolgter Einigung mit dem Finanzamt kein Hinderungsgrund für eine Kandidatur, ist es Sache des Wählers, zu entscheiden. Und das hat der ja dann auch gemacht.

Das "gesunde Volksempfinden" hätte neben Petra Hinz vermutlich auch Sebastian Edathy, Jörg Tauss, Herrn Winterkorn, Uli Hoeness und natürlich auch "koan" Neuer, Mario Götze und Mats Hummels geteert und gefedert und womöglich an den nächsten Baum gehängt. Das kann ich jetzt überhaupt nicht "ehrlich" finden, sondern nur daneben. Erfreulicherweise hat das mit der heutigen Praxis gerade nichts zu tun. Zu "verwerflich" gibt es Legaldefinitionen und Präzedenzentscheidungen.

Due Unterschiede zwischen meinen Beispielen und denen von Wechselwähler zeigen eigentlich ganz gut, was eine Nötigung ist und was nicht.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 05. August 2016 - 14:42 Uhr:   

Natürlich, aber im wichtigsten Ausschuss muss so jemand ja nun nicht gerade sitzen.

"Ich kann mir keinen Reim darauf machen und bin überzeugt, mir nichts vorwerfen zu müssen." So der O-Ton von Frau Hinz am 07.03.2009.

Man muss nur ignorant genug sein... Beck wird ja auch schon wieder Gesellschafts- bzw. zitierwürdig. Wobei hier das Volk für die Entwicklung seines "Empfindens" auch lange nicht alles erfahren hat.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 05. August 2016 - 20:50 Uhr:   

@Danny
"Früher hiess Absatz 2: „Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Zufügung des angedrohten Übels zu dem angestrebten Zweck dem gesunden Volksempfinden widerspricht.“ "
Dich erkennt man unter anderem daran, dass du neben immer wieder anklingender sexueller Bedürftigkeit auch ständig mit Nazikram kommst. Das "gesunde Volksempfinden" ist erst 1943 in § 240 eingefügt worden (1935 schon in § 2) und wurde dort 1953 gestrichen. In der ursprünglichen Fassung stand auch gar nichts von einem "empfindlichen Übel".

@Good Entity
"Wenn die beide meinen, eine Steuerhinterziehung sei nach erfolgter Einigung mit dem Finanzamt kein Hinderungsgrund für eine Kandidatur, ist es Sache des Wählers, zu entscheiden. Und das hat der ja dann auch gemacht."
Schon richtig, bloß was hätte die SPD zur selben Zeit erzählt, wenn jemand aus der FDP dasselbe gemacht hätte? Petra Hinz hatte natürlich insofern Glück, bloß eine unbekannte Hinterbänklerin zu sein. Da schlägt so etwas nicht unbedingt hohe Wellen. Mir fällt da ein CDU-MdB aus der Gegend südwestlich von Essen ein, über dessen Lebenslauf auch Gerüchte existieren. Aber solange er nicht zu hoch steigt, bekommt er vielleicht keine Probleme.
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Wechselwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 06. August 2016 - 11:58 Uhr:   

Thomas Frings:

Ja, richtig. Das ist ein Beispiel des Trends moralische Aspekte ins Strafrecht einzuführen der im dritten Reich begonnen und in der BRD fortgeführt wurde (zB Mord, Nötigung ohne Gewaltdrohung) und wird (Volksverhetzung). Hassverbrechen, also Liebesdelikte oder Gefühlsvergehen, sind nur die neuste (und bisher extremste) Ausprägung dieses Trends.

Darüber täuschen mich auch die kosmetischen Änderungen nicht hinweg.

Die letzte akzeptable Fassung des StGB ist m.E. die des Deutschen Reichen von 1871.

Ob die Aktionen gegen Petra Hinz strafbar sind oder nicht hängt in erster Linie davon ab, wie geschickt Frau Hinz die Sache darstellt und ob der Richter einen Ritterlichkeits-Komplex hat.

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