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Archiv bis 30. März 2016

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern » Archiv bis 30. März 2016 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2011 - 20:58 Uhr:   

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Kay Karpinsky
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Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2011 - 12:06 Uhr:   

Es ist allerdings unfair, nur die Verlautbarungen der Bundes-Grünen zu betrachten, zumal aus der Ferne. Landes- und Kreisgrüne haben da sehr wohl differenziert und erkannt, dass auch die SPD keine Stimmen gegenüber dem Erwartungshorizont (der da im übrigen auch genau auf Basis des WK 34 berechnet wurde) verlieren sollte.
Aber das war nicht kommunizierbar. Erstens wissen Wechselwähler nicht, was sie unter normalen Bedingungen ohne Nachwahl gewählt hätten, zweitens traten bei der gleichzeitigen Landratsstickwahl Kandidatin und Kandidat von LINKE und CDU gegeneinander an. Drittens war die Rügen-Kapmagne der SPD halbherzig und selbstzufrieden. Einen gewissen Anteil haben sie da also selbst.
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CHeine
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2011 - 16:55 Uhr:   

Ist es noch "demokratisch", wenn alles Sinnen und Trachten von verschiedensten Parteien nur darauf gerichtet ist, einer anderen, "unappetitlichen" Partei mit Taschenspielertricks einen Sitz abzunehmen? Ist das nicht eher die Perversion von Demokratie? Bin ich jetzt schon Nazi, nur weil ich dieses Vorgehen hinterfrage?
Fragen über Fragen ...
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2011 - 21:15 Uhr:   

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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2011 - 22:32 Uhr:   

Die Grünen haben halt richtig eingeschätzt, dass man mit "Kampf gegen Rechts" bei einem beachtlichen Teil der Wähler einen Pawlowschen Reflex auslöst. Wer wagt schon zu zweifeln, wenn es gegen "Rechts" geht? Das wäre ja noch schlimmer als an der Klimakatastrophe oder an Verabscheuungswürdigkeit der Gentechnik zu zweifeln! Wenn man eine gefällige politische Parole verbreitet, wiederholt und niemand medienwirksam widerspricht, dann glauben das halt viele, selbst wenn es der letzte Driss ist. Hauptsache, das Stimmvieh trottet brav hinterher.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2011 - 22:46 Uhr:   

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Oktober 2011 - 22:35 Uhr:   

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Wähler
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Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Oktober 2011 - 22:44 Uhr:   

@ Ratinger Linke

Laut dem Parteienhandbuch von Stöss (Seite müsste ich nachschlagen, ich habe es nicht hier) ist das, was du zum Landtagsmandat schreibst richtig, aber er ist danach auch aus der CSU ausgeschlossen worden, hat das aber später immer als Austritt aus Protest gegen den zunehmenden Einfluß von FJS verbrämt.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Oktober 2011 - 23:42 Uhr:   

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W�hler
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Veröffentlicht am Freitag, 14. Oktober 2011 - 00:40 Uhr:   

@ Ratinger Linke

Du hast recht, ich hatte mich geirrt. Im Artikel von Alf Mintzel zur CSU steht �brigens �berhaupt nichts �ber den Austritt Hau�leiters (auch im Abschnitt Assoziationen und Dissoziationen kommen zwar Bayernpartei, GB/BHE - sowohl bei den Asso- als auch bei den Dissoziationen - sowie CSU-Saar, CSU-Freundeskreise und sonst alles M�gliche, aber nicht die DG vor). Im Artikel zur DG (von St�ss h�chstselbst) steht dann allerdings, Hau�leiter habe sich am 20. September 1949 von der CSU "getrennt". Den Artikel zur AUD konnte ich jetzt nicht einsehen, da der in Band 1 der Taschenbuchausgabe steht, den ich nicht hier habe (auch bei Band 2 war ich �berrascht, ihn hier im B�cherschrank und nicht bei den drei anderen B�nden vorzufinden).
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Donnerstag, 24. März 2016 - 13:01 Uhr:   

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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Montag, 28. März 2016 - 17:14 Uhr:   

Das ist bisher unproblematisch. Man kann einfach "vergessen", die Zustimmungserklärung der Bewerberin mit einzureichen. Es wäre auch noch genug Zeit, die Listenaufstellung zu wiederholen.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Montag, 28. März 2016 - 18:16 Uhr:   

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Norddeutscher
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Veröffentlicht am Montag, 28. März 2016 - 19:13 Uhr:   

" Grundsätzlich muss die unwiederrufliche Zustimmung bereits zur Aufstellung vorliegen."

Entspricht aber nicht der Wirklichkeit. Im Regelfall wird die Zustimmungserklärung erst nach der Aufstellung unterzeichnet, weil kaum ein Kandidat (es sei denn, er will bewußt nur ganz weit hinten kandidieren) bereit ist, zuzusagen, bevor er weiß, auf welchem Platz er landet. Wer auf Platz eins nicht gewählt wird, weil er dem Gegenkandidaten vom anderen Flügel unterliegt, hat im Regelfall keine Lust als Feigenblatt auf Platz 20 zu stehen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. März 2016 - 19:33 Uhr:   

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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. März 2016 - 20:17 Uhr:   

@ Ratinger Linke: Also in Hamburg sind zumindest bei der FDP, den Grünen und den Linken die Listenplätze regelmäßig durch offene Kampfabstimmung in Einzelwahl bestimmt worden. Bei Bürgerschaftswahlen selten Platz eins und zwei (wobei bei der Linken die Spitzenkandidatin, die sie nach der Wahl dann auch trotz des hervorragenden Ergebnisses vergrault haben, ohne Gegenkandidatin nur 55% bekommen hat), aber die weiteren Plätze durchaus und da passiert das dann auch, dass Leute gewählt werden, die man vorher nicht unbedingt auf dem Zettel hatte.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. März 2016 - 21:14 Uhr:   

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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. März 2016 - 21:35 Uhr:   

Bei der mündlichen Zustimmung wird lediglich die Zustimmung für die Kandidatur in der Versammlung abgefragt. Hinterher wird abgefragt, ob der gewählte die Wahl auch annimmt und anschließend wird das amtliche Formular ausgefüllt, mit dem der Kandidat auch gegenüber der Landes- oder Bezirkswahlleitung rechtsverbindlich seine Zustimmung zur Kandidatur gibt. Daraus schließe ich, dass erst Letztere die bindende Zustummung für den Wahlvorschlag ist (ich habe auch schon erlebt, dass gewählte Kandidaten die Wahl abgelehnt haben, weil ihnen das Ergebnis zu schlecht erschien. Wird jemand auf einem Platz nicht gewählt, so kann er frei entscheiden, ob er es auf einem späteren Platz nochmal probiert oder nicht. Müsste er aber bereits vor der Versammlung, wie Du es oben andeutest, das amtliche Formular mit der Zustimmungserklärung ausfüllen, auf dem ja - zumindest in Hamburg - kein Listenplatz benannt ist, so könnte die Parteitagsmehrheit diese Unterschrift dazu mißbrauchen, Leute, die nicht in der Versammlung anwesend sind, auf die Liste zu setzen, obwohl diese, wenn sie vor der Unterschrift gewusst hätten, dass nicht der von ihnen gewünschte Spitzenkandidat gewählt wurde, sondern dessen innerparteilicher Widersacher, nicht kandidiert hätten.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. März 2016 - 22:32 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. März 2016 - 14:08 Uhr:   

RL: Bei Federau könnte das Problem ein umgedrehtes werden, sofern Sie eine solche Erklärung schon abgab (und der Schein spricht dafür). Die Zustimmung kann ja nur an eine Partei und unwiderruflich vergeben werden. Fliegt sie nun aus der Liste verliert sie damit quasi ihr aktives Wahlrecht für die ganze Wahl. Gegen ihren Willen dürfte das problematisch sein, zumindest wenn sie die Zustimmung nach der Listenaufstellung gegeben hat, quasi im Vertrauen auf den Bestand des Ergebnisses.

Thomas: Würde die AFD vergessen den Vorschlag ohne Zustimmungserklärung einzureichen könnte Federau die vermutlich einfach beim Wahlleiter nachreichen, oder?

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