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Was unterscheidet Freiheit von Macht?

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Danny
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2016 - 08:57 Uhr:   

Was ist der Unterschied zwischen den Begriffen "Macht" und "Freiheit"?


Ich suche schon seit Ewigkeiten nach einer brauchbaren Definitionen mit der man zB "Frauenbefreiung" und "Frauenunterdrückung" klar unterscheiden kann.

Mein bisheriger Definitionsversuch für das gemeinsame beider Begriffe:

"Macht/Freiheit ist die Fähigkeit die Realität mit dem eigenem Willen in Übereinstimmung zu bringen."


Es macht denk ich Sinn noch zu unterscheiden, ob sich der Wille gegen die physikalische/unbelebte Welt richtet oder mit anderen Menschen zutun hat.
Von naturwissenschaftlich/technische Forschung könnte man erwarten, dass Sie die Gesamtfreiheit der Menschheit erhöht, soweit sie unsere technischen Möglichkeiten zur Kontrolle der Umwelt verbessern.
Im sozialen Bereich ist das zumindest fragwürdig, weil die Willensbestimmungen der Menschen regelmässig im Konflikt stehen. Demokratie könnte man dann als eine Art Sozialtechnik sehen mit dem Anspruch das Gesamtquantum an Macht/Freiheit zu erhöhen, indem im Zweifelsfall dem Willen der grösseren Gruppe Vorrang eingeräumt wird. Die Sichtweise liegt allerdings wohl eher in Konflikt mit der heutigen Sichtweise, nach der Freiheit irgendwie qualitativ von Macht verschieden ist. Um diese Abgrenzung geht es mir hauptsächlich.

Im normalen Sprachgebrauch kann man wohl meistens die Wörter austauschen, ohne dass sich die Bedeutung von Sätzen grundlegend verändert.


Meine bisherigen Ideen:

Die zynischste Definition wäre wohl: "Freiheit ist eigene Macht".
Psychologisch ist das plausibel, weil sie Ausübung von eigener Macht normalerweise angenehm ist, während man es meistens weniger schön findet einem fremden Willen unterworfen zu sein (Heteronomierleben).

Die etwas objektivere Befreiungstheologische Variante davon wäre wohl: "Frei ist, wer sich in der Ausübung seiner Macht meiner Rationalität unterwirft".

Oder etwas idealistischer: "Freiheit ist gerechte Macht", was das Problem allerdings nur verschiebt.


Die Frage ist praktisch relevant, weil historisch die Befreiung von Gruppen, z.B. von Frauen, regelmässig auch gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt werden musste und auch sehr selten objektiv ausschliesslich im Interesse der Befreiten lag. Bei der Sklavenbefreiung in den USA zB haben die Sklaven auch gleichzeitig Versorgungsansprüche gegen ihre Besitzer und Kündigungsschutz verloren, weshalb dann auch sehr viele verstorben sind. Analog besteht die Frauenbefreiung auch darin, den Frauen (und Männern) die Möglichkeit zu nehmen sich rechtsverbindlich dauerhaft vertraglich zu binden (Scheidung ist ja eine Art von Vertragskündigung eines trad. als unkündbar betrachteten Vertrags).

Wenn Befreiung normalerweise auch mit Nachteilen (ob objektiv oder erlebt) verbunden ist stellt sich die Frage, ob sich der befreite Zustand nur zB im Hinblick auf wirtschaftliche Effizienz von alten Zustand unterscheidet oder auch qualitativ irgendwie davon zu unterscheiden ist?

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