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Archiv bis 09. Juni 2016

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahlen, Abstimmungen usw. im europäischen Ausland » Österreich – Bundespräsidentenwahl » Archiv bis 09. Juni 2016 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2016 - 11:06 Uhr:   

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zigzag
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Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2016 - 14:24 Uhr:   

Martin Thür (Journalist bei ATV) hat hier drei vermeintliche Ungereimtheiten aufgezählt und erklärt deren Zustandekommen:
https://www.martinthuer.at/2016/05/weissblaue-geschichten/
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Danny
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Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2016 - 20:03 Uhr:   

Was ich halt sehr auffällig finde:

1. Die Verteilung der zusätzlichen Wähler:

Die Wahlbeteiligung hat sich um ca 270.000 erhöht, davon waren aber 220.000 Briefwähler; also etwa 80% der Zusatzwähler waren Briefwähler.
=> Der Anstieg bei den Briefwählern ist stark überproportional. Normal hätte ich 14% erwartet (Anteil der Briefwähler beim ersten Wahlgang).

2. Die Verteilung der Ungültig-Wähler:

Diese 50.000 zusätzlichen Urnenwähler wurden durch 60.000 zusätzliche Urnen-Ungültig-Wähler überkompensiert, so das tatsächlich weniger gültige Urnenstimmen abgegeben wurden (Verhältnis 1,2, d.h. 1 Zusatzwähler führt zu 1,2 ungültigen Stimmen mehr).
Bei der Briefwahl dagegen gab es trotz 220.000 zusätzlichen Wählern nur 10.000 ungültige Stimmen mehr (Verhältnis 0.045, d.h. 1 Zusatzwähler führt zu 0.045 ungültigen Stimmen mehr).
=> Diese Verhältnisfaktoren unterscheiden um den Faktor 26. Naiv erwarten würde ich 1.


Ich finde das schon ziemlich herausstechend und zumindest erklärungsbedürftig, denn ansonsten unterscheiden sich Urnen- und Briefwahlergebnisse viel weniger.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2016 - 20:39 Uhr:   

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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Mai 2016 - 23:27 Uhr:   

https://www.facebook.com/BlaueAllianz/?fref=nf

+++++ Nachträglich bearbeitet (23:22) : Wien 20, Brigittenau, wir brauchen noch ein paar Informationen von Wählern aus diesem Bezirk, die bereit sind ihre Angaben notfalls auch zu bezeugen !

! Dringend ! An alle Wiener, steht auf und helft uns, wir stehen kurz vor einem entscheidenden Durchbruch.
Wir suchen noch Wähler die in Wien 21 (Floridsdorf) ihre Stimme abgeben haben, und zwar in folgenden Wahllokalen :

> 1210 Reisgasse 1 , Schule Der Stadt Wien
> 1210 Tomaschekstrasse 44 , Schule Der Stadt Wien
> 1210 Kinzerplatz 9 , Schule Der Stadt Wien
> 1210 Lavantgasse 35 , Schule Der Stadt Wien

Wer war am Sonntag in der Zeit von 11:30 Uhr - 14:00 in diesem Wahllokal > 1210 Jedlersdorfer Strasse 98 , Pensionisten-Wohnhaus "Haus Jedlersdorf", bzw. wer kann uns weitere Angaben machen die wir noch dringend benötigen, um bereits vorliegende zu bestätigen.

Danke für die sensationelle Anzahl der Meldungen an uns, wir gehen allen Hinweisen nach, werten diese aus, und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. Wir erhielten bisher über 3.000 Hinweise, bitte nicht ungeduldig sein, wenn die Beantwortung etwas dauert. Danke Euch !
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Mai 2016 - 23:33 Uhr:   

"Dass der Briefwähleranteil bei Stichwahlen steigt, dürfte völlig normal sein."
Man müsste sich anschauen, wie das bei früheren Wahlen war. Die Tabelle auf der Facebook-Seite der Blauen Allianz zeigt starke statistische Auffälligkeiten.
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Stephan P.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2016 - 00:24 Uhr:   

Ich denke, man darf den Mobilisierungseffekt wirklich nicht unterschätzen. Vor dem 1. Wahlgang war ja gar nicht klar, dass es zu einer historischen Stichwahl kommen würde. Die Wahlbeteiligung war ja auch relativ hoch. Dass bei so einer aufgeheizten und vor allem polarisierten Atmosphäre die Wähler ihre Stimme (auch frühzeitig) abgeben, um allen Eventualitäten vorzubeugen, ist sicherlich mit ein Grund für den starken Briefwähleranteil. Bisher hat Hofer ja auch selbst erklärt, dass die Auffälligkeiten in seinen Augen nicht so eklatant sind. So wie ich das verstanden habe, kann auch nur er oder van der Bellen eine Wahlanfechtung anstoßen.
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2016 - 00:37 Uhr:   

Das ist richtig, nur die Kandidaten können die Wahl anfechten (§ 21 Abs. 2 Bundespräsidentenwahlgesetz).
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2016 - 01:31 Uhr:   

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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2016 - 11:27 Uhr:   

Ich meinte diese Grafik hier:
https://www.facebook.com/BlaueAllianz/photos/a.496283737245894.1073741828.495946550612946/499931000214501/?type=3&theater .
Gab es solche Auffälligkeiten bei anderen Wahlen?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2016 - 12:34 Uhr:   

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Danny
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2016 - 04:29 Uhr:   

Haben die Umfrageinstitute eigentlich schon Technologie um auch die Briefwähler zu befragen?

Durch die Nachwahlbefragungen ist ja normalerweise das Fehlerpotential bei der Urne beschränkt; wäre gut wenn das auch bei Briefwählern so wäre.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 04. Juni 2016 - 18:41 Uhr:   

FPÖ will Präsidentenwahl womöglich doch anfechten -SpOn-http://www.spiegel.de/politik/ausland/oesterreich-fpoe-will-bundespraesidenten-wahl-womoeglich-doch-anfechten-a-1095904.html

>anders als zunächst behauptet... angeblich schon festgestellten Unregelmäßigkeiten ... nach der Wahl noch ausdrücklich auf eine Anfechtung verzichtet... Im System der Briefwahl habe es bereits in der Vergangenheit angeblich immer wieder Unregelmäßigkeiten gegeben...

Ist doch schön, dass Reuters gleich ...korrekt... formuliert, da braucht die Kundschaft nicht mehr selbst einzufärben.

>"Die indirekte Rede ist ein Mittel zur distanzierten, berichtenden Wiedergabe von Äußerungen. Die Wiedergabe der Äußerung kann wortgenau oder verkürzt sein, oder einzelne Teile in anderer Reihenfolge als im Original wiedergeben..."

Von Wörtern hinzufügen steht da nix.
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Malthusianer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juni 2016 - 11:30 Uhr:   

http://www.spiegel.de/politik/ausland/oesterreich-fpoe-fechtet-bundespraesidentenwahl-an-a-1096442.html

...
Das Innenministerium hatte in mehreren Fällen festgestellt, dass Wahlbezirke die Auszählung der letztlich entscheidenden Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend begonnen hatten. Gesetzlich erlaubt ist diese Auszählung erst am Folgetag.

Ein Urteil des Gerichts, das noch vor der Vereidigung des Bundespräsidenten am 8. Juli vorliegen soll, würde nach Überzeugung des Wahlleiters Robert Stein nur zu einer Teilwiederholung der Wahl in den betroffenen Bezirken führen.
...

Naja, aber man bleibt "im Gespräch".
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Danny
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juni 2016 - 13:08 Uhr:   

Also ganz so harmlos ist das wohl doch nicht.

http://derstandard.at/2000038446178/FPOe-wird-Bundespraesidentenwahl-anfechten

"Strache sagte, es seien in 94 der 117 Bezirkswahlbehörden Gesetzeswidrigkeiten festgestellt worden. So seien etwa in 82 Bezirkswahlbehörden Briefwahlkarten vor Eintreffen der Wahlkommission vorsortiert worden – dies betreffe mehr als 570.000 Wahlkarten."

Mit den Karten kann dann ja im Prinzip alles passiert passiert sein.
Wenn die ohne Aufsicht sortiert wurden, hätten die Sortierer ohne weiteres Karten austauschen oder ungültig machen können.
Tlw. stimmt die Anzahl wohl auch nicht, was ein Flüchtigkeitsfehler bei der Fälschung sein könnte.
Entdeckt wird ja eh höchstens ein Bruchteil der Fälschungen, deshalb können auch wenige Vorfälle besorgniserregend sein. Wer weiss, wieviele zB noch auf die Idee gekommen sind ihre unter 18jährigen wählen zu lassen. Das könnte man aber wohl zumindest nachprüfen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juni 2016 - 13:51 Uhr:   

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Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juni 2016 - 15:34 Uhr:   

Hofer: Chancen stehen "exorbitant hoch"

http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Hofer-Chancen-stehen-exorbitant-hoch/238879175

Der freiheitliche Kandidat rechnet damit, dass sich das Ergebnis noch dreht.

Der in der Stichwahl gescheiterte FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer hält die Wahrscheinlichkeit, dass seine Wahlanfechtung erfolgreich sein wird, für "exorbitant hoch". Die aufgezeigten Missstände dokumentierten einen "eklatanten Rechtsbruch", sagte er am Mittwoch vor Journalisten. "Es geht um eine halbe Million Stimmen, die nicht ordnungsgemäß erfasst worden sind."
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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juni 2016 - 00:43 Uhr:   

In der ORF-Nachrichtensendung „ZIB 2“ waren am Abend zwei Verfassungsjuristen zu Gast. Einerseits ein bekennender Unterstützer Van der Bellens, andererseits ein ehemaliger Justizminister von der FPÖ. Wohlgemerkt beide Herren sprachen von einer „unfassbare[n] Schlamperei“.

Ein Knackpunkt ist die zu frühe Öffnung von Briefwahlunterlagen. Dadurch könnte zum einen das Wahlgeheimnis verletzt worden sein. Zum anderen müssten bereits geöffnete Briefwahlumschläge eigentlich nach geltendem Recht als ungültig gewertet werden. Der FPÖ-Jurist spricht von 120 000 Wahlkarten. Bei einem Unterschied von fast 31 000 Stimmen ist das natürlich eine relevante Größe.

Es ist demnach durchaus möglich, dass eine kleinere Folge der Wahlanfechtung sein wird, dass Van der Bellen sein Amt nicht am 8. Juli antreten kann. Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs hat bereits durchblicken lassen, dass die Prüfung länger als vier Wochen dauern könne. Wäre es so, würde die Amtszeit des Bundespräsidenten Heinz Fischer regulär auslaufen. Ab dem 8. Juli müsste dann das Präsidium des Nationalrats die Aufgaben des Bundespräsidenten übernehmen.

Eine größere Folge wäre selbstverständlich eine Wahlwiederholung.

Hier die Sendung:
http://tvthek.orf.at/program/ZIB-2/1211
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juni 2016 - 02:24 Uhr:   

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Danny
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juni 2016 - 05:34 Uhr:   

"Schlamperei war das wohl nicht, sondern vollste Absicht, entgegen der gesetzlichen Vorschriften auszuzählen."

Aber deiner Ansicht nach vermutlich ohne Manipulationsabsicht?

Demnach hätte der Gesetzgeber ein Wahlrecht erlassen dass unmöglich zu beachten ist. Das spricht imho eher dafür, dass der Gesetzgeber sich dem Problem nicht bewusst war, sonst hätte er den Konflikt ja irgendwie explizit aufgelöst, und dann kann man darin auch keine Inkaufnahme sehen.
Sieht man das Gesetz deshalb als verfassungswidrig an, hat die Wahl wohl ohne gesetzliche Grundlage stattgefunden und müsste mit einem gültigen Wahlrecht wiederholt werden. Das wär wohl die sauberste Lösung, auch wegen der Öffentlichkeit. Wenn verteilt geprüft wird braucht man ja x-mal soviele Beobachter.

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