| Autor |
Beitrag |

Chrisi Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. März 2016 - 19:55 Uhr: | |
Was haltet Ihr davon auch die Sperrhürden in den Landtagswahlen zur Dispostion zu stellen? |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. März 2016 - 20:31 Uhr: | |
|

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. März 2016 - 15:37 Uhr: | |
@Chrisi Auf welcher Grundlage denn? Das Urteil zum Europawahlrecht zeigt doch deutlich, warum sonst Hürden statthaft sind - insbesondere auf Bundes- und Landesebene, wo sich durch Koalitionen feste Mehrheiten bilden. Insbesondere wahlgebietsweite* Hürden dürften stabil sein ... Wenn dagegen eine Partei nach einem fiktiven Landtagswahlrecht in Regierungsbezirk A 6,0% erringt und in den gleichgroßen Regierungsbezirken B, C, D mit 4,9% scheitern, würde die Klausel einer Zersplitterung des Parlaments nicht verringern, sondern eine >5%-Partei (landesweit) würde unnötig zu einem Splitter degradiert. *) Wahlgebiet steht hier für das gesamte Gebiet, in dem das entsprechende Parlament gewählt wird; nicht für ein Teilgebiet, das einen festen oder variablen Teil des Parlaments wählt. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. März 2016 - 16:52 Uhr: | |
|

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. März 2016 - 17:06 Uhr: | |
Bremen/Bremerhaven ist natürlich ein weiterer Fall, hier kommt als Sachgrund hinzu, dass die Bürgerschaft ja nicht nur Landtag ist, sondern zum Teil auch Stadtbürgerschaft - wobei ja hier das erweiterte Elektorat das Chaos komplett wird. Daraus leite ich durchaus eine Rechtfertigung für die stadtbremische Sperrklausel her - und aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch für die Sperrklausel in BHV. |

Danny Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. März 2016 - 07:46 Uhr: | |
Man beachte die Struktur des Arguments: Weil das Land Bremen ein Chaos-Wahlrecht verbrochen hat, darf es jetzt kleine Parteien diskriminieren. Und damit man in BHV bei der Diskriminierung nicht zurückstehen muss, erlauben wir es dort auch. TOP! Und ich dachte, ich wär hier der zynischste .. ;) |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. März 2016 - 17:13 Uhr: | |
Findest Du die Stadtratseigenschaft des Bremer Teils der Bürgerschaft nicht einen ausreichenden Sachgrund für getrennte Wahlgebiete? Ich würde übrigens gerade bei einem Wahlrecht, dass auf einem einheitlichen Wahlgebiet beruht, Risiken für potentielle Verfassungswidrigkeiten ... sie wären umschiffbar, aber die jetzige Lösung ist durchaus sauber ... Die Nicht-Erweiterung des Elektorats wäre in jedem Fall rechtswidrig. Die Kompliziertheit ergibt sich aus den Vorgaben übergeordneten Rechts. Was ist daran zynisch? |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. März 2016 - 17:51 Uhr: | |
|

martial00120 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. März 2016 - 18:10 Uhr: | |
@Ratinger Linke Entschuldige mal, nicht so technokratisch., bitte! Das Modell ist gar nicht mal so unüblich. Der Kanton Basel-stadt besteht auch aus 3 Gemeinden: Basel 174'491 Riehen 20'957 Bettingen 1'220 Die Stadtgemeinde Basel hat auch keine eigenen Institutionen. Man nimmt die "Fremdbestimmung", zumal in kommunalen Angelegenheiten, durch die kleinen halt in Kauf. Für England in UK bräuchte es wohl ähnliche Arrangements. Zudem bin ich als patriotischer Bayer für die Freie Hansestadt Bremen, älteste Republik auf deutschem Boden seit 1186! Hamburg is next, 1189, then Bayern 1918.... |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. März 2016 - 18:32 Uhr: | |
|

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. März 2016 - 21:26 Uhr: | |
|

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. März 2016 - 21:47 Uhr: | |
@RL Das Schweizer Heimatrecht ist relativ absurd. Neben dem gemeldeten Erstwohnsitz, der sich natürlich ändern kann, gibt es einen Bürgerort, der damit quasi gar nichts zu tun hat. Der wird vererbt und mit dem hat man unter Umständen gar nichts zu tun. Eine zeitlang haben noch die Bürgergemeinden die Sozialhilfe gezahlt. Inzwischen sind sie aber fast nur noch für Einbürgerungen zuständen, teilweise betreiben sie Kranken- und Waisenhäuser, beschicken Kuratorien von kommunalen Stiftungen Eine ganz seltsame parallel-kommunale Ebene ... |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 09. März 2016 - 22:35 Uhr: | |
|

Danny Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2016 - 02:07 Uhr: | |
Jan: Was spricht denn dagegen, wenn Bremen einfach zwischen Kommunal- und Länder-Ebene trennen würde? Falls RLs Andeutung so zu interpretieren ist, dass tatsächlich schon jetzt zwei verschiedene Wahlen stattfinden, dann gibt es doch schon jetzt keinen Grund für eine kommunale 5% Hürde? Dass Schweizer Bürgerrecht find ich hochgradig sinnvoll. Daran erkennt man auch, dass die Schweiz das Föderalprinzip (anders als die BRD) tatsächlich noch ernst nimmt. Würde eine Gemeinde das ausnutzen, indem sie ihr Bürgerrecht unverantwortlich vergibt und die Leute dann massig in andre Gemeinden Sozialhilfe beziehen, dann würde das Bürgerrecht dieser Gemeinde wohl nicht mehr lange von den andren anerkannt werden. Die dt. Staatsbürgerschaft ist übrigens auch "erblich", auch wenn sich die dt. Politik neuerdings herausnimmt Deutsche aus dem nichts heraus zu kreieren. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2016 - 03:09 Uhr: | |
|

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2016 - 15:03 Uhr: | |
@Danny Selbst wenn, wie von RL beschrieben die Option Stadtrat denkbar ist, so ist die Stadtbürgerschaft der von der Verfassung beschriebene Normalfall. Die Sozialhilfe in der Schweiz ist inzwischen vom Heimatort unabhängig. Übrigens führte das System in der Vergangenheit oft dazu, dass irgendwelche Orte, in die junge Eltern noch nie einen Fuß gesetzt haben, sich plötzlich mit Vaterschaftsanfechtungen gemeldet haben ... ein irrsinniges Verfahren. Kommunale Aufgaben sind Aufgaben für die Einwohner - das ist ein überaus sinnvolles Prinzip. Der Bürgerort hat sich überlebt, wenn die allermeisten Menschen dort nicht mehr leben. Er war zu Zeiten geringer Mobilität noch zu vertreten, aber er ist ein Anachronismus geworden. Interessant übrigens, dass Du einerseits in Sachen Stadtbürgerschaft Modernisierer sein willst, in Sachen Bürgerort Traditionalist. Aber das passt ja dazu, dass Du einerseits über die 5%-Hürde jammerst, andererseits aber das Wahlrecht aller volljährigen Staatsbürger attackierst. |

Danny Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2016 - 23:10 Uhr: | |
Nun, man könnte sagen: ich attackiere die inneren Widersprüche des Systems, damit es von selbst in sich zusammenfällt. Und die 5% Hürde ist eben ein schönes Beispiel der (erfolgreichen) Strategie "Machterhalt durch Wahlrechtsänderung". Es stabilisiert die Demokratie durch Einführung autokratischer Elemente, aber leider "heimlich". Die Sperrklausel in Bremen abzuschaffen würde den Zusammenbruch beschleunigen; deshalb bin ich quasi "instrumentell" für die Abschaffung, obwohl sie eigentlich schon in die richtige Richtung (Autokratie) geht. Was ich bei der Bürgerort Sache gut finde ist auch mehr die theoretische Klarheit: Die Schweiz als freiwilliger Bund von Gebietskörperschaften. Die Gemeinden sind sozusagen die eigentlichen Träger der Souveränität. Diese schliessen dann freiwillig Abkommen über die Behandlung der eigenen Bürger im "Ausland" untereinander weil es zweckmässig ist (die "schweizer Staatsbürgerschaft" ist quasi ein Visafreiheitsabkommen). Subjektive Rechte aus diesen Abkommen haben Menschen aber nur weil sie Gemeindemitglied sind, nicht weil sie "Schweizer" sind. Man verhindert damit sozusagen, dass man eine darüberschwebende eigenständige Entität wie die "Nation" oder Volksgemeinschaft braucht, die die Souveränität usurpieren könnte. (Jedenfalls in der Theorie) |

Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2016 - 23:55 Uhr: | |
Ich habe ja wenig Lust, auf Dannys Postings hier zu antworten, da ein Narr natürlich mehr schreibt, als sieben Weise beantworten können und seine Einlassungen überwiegend auch wenig mit dem Thema Wahlrecht zu tun haben, um das es hier gehen sollte. Nachdem er hier aber ein besonders schönes Beispiel von Selbstwiderspruch gibt, will ich aber mal darauf hinweisen: Man kann schon was attackieren, damit es endlich, endlich zusammenbricht. Es bricht dann aber jedenfalls nach der Vorstellung eines geistig gesunden Angreifers nicht von selbst, sondern aufgrund der Attacke zusammen. Wenn etwas von selbst zusammenfällt, dann sind auf das Zusammenfallen gerichtete Attacken einfach nur sinnlos. |

Danny Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 11. März 2016 - 02:01 Uhr: | |
Innere Widersprüche machen ein System instabil. Wenn es dann aufgrund eines Angriffs zusammenbricht ist der Angriff zwar der Anlass aber nicht die Ursache. Die Ursache ist die Verwundbarkeit aufgrund der defizitären inneren Organisation. Mich interessiert eher die intellektuelle Ebene: wenn man jemanden erfolgreich Widersprüche aufzeigt erschüttert man den Glauben ob, wie und warum das System funktioniert und regt ihn damit an bessere Erklärungsmodelle zu finden. Im Idealfall versteht man das System irgendwann gut genug um die Widersprüche reparieren zu können. Deshalb sollten imho auch Demokraten an Demokratiekritik interessiert sein. |