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Archiv bis 10. Januar 2015

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 16:21 Uhr:   

@Gegen Lügen
Danke für diesen aufschlussreichen Link.
Die Dummheit dieser Reichsdeppen ist ja unumstritten, ihre Dreistigkeit wurde selten so umfassend nachgewiesen. Spannend fänd ich in dem Zusammenhang, ob es ähnliche Falschquellen zu den angeblichen Bedeutungen von Farben von Reisepässen gibt ...
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Gegen Lügen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 16:29 Uhr:   

Ja, das mit den Farben der Reisepässe ist exakt der gleiche ZUSAMMEN GELOGENE BLÖDSINN:

Zur Behauptung, der deutsche rote Reisepass beweise, dass wir nicht souverän seien: Rote Reisepässe haben z.B. auch Russland, Polen und die Schweiz... und noch mehr Länder! Natürlich alles besetzte Länder! ;-)
Im Original des Textes, aus dem jemand das Märchen über die Bedeutung der Farben der Reisepässe machte, ging es um die "fünf verschiedene Reisepässe in Turkmenistan(!)".
Es gibt weltweit überhaupt KEINE Regel, dass z.B. rote Reisepässe irgendwas bedeuten. Jedes Land kann die Farbe seiner Reisepässe selbst bestimmen.
Nur für diplomatische (UN-) Pässe gelten (UNO-) Regeln. Wie der Blödsinn entstand (bzw. aus einem Text über Turkmenistan zusammengefälscht wurde) kann man hier nachlesen: http://dummenfang.wordpress.com/2009/03/23/such-a-fake/

So einfach kann man JEDES der "Argumente" der Reichsdeppen entkräften. Nichts als schwachsinniger Blödsinn von völlig unwissenden Laien.
Leider verbreitet sich der Müll trotzdem stark im Netz und wird von vielen Menschen naiv und unkritisch geglaubt. Das beweist, wie sehr das Netz durch massenhafte Verbreitung von erfundenen Märchen die Leute verblödet.
Im Netz gibt es zahlreiche Seiten, tlw. angeblich vielbesucht, die zu 99% absoluten Schwachsinn verbreiten. (Z.B. die lächerliche Seite von "Honigmann")
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 16:58 Uhr:   

Oh, ich glaube, ich habe ein paar neue Lieblingsblogs entdeckt ;-)
Als Dialektfan finde ich persönlich die Videos eines gewissen MHK deutlich belustigender als die vom Honigmann ...
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 18:09 Uhr:   

@"Gegen Lügen"
Das GG ist in Tat eine Verfassung, deshalb muss man aber nicht gleich so schäumen und sich über Pappkameraden aufregen.


@Christian Haake
"Inwiefern ohne praktische Relevanz? Was wenn ein Minister entfernt werden müsste, sich die Ministerpräsidentin aber weigert, aber niemand die Ministerpräsidentin selbst los werden will oder kann? Irrelevant wäre die Regelung ja, wenn man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass entsprechender politischer Druck die Ministerpräsidentin zwingt, einen Minister zu feuern; im Falle der Ministerpräsidentin selbst würde einfach die Nachfolgerin gewählt. Im Falle einer Minderheitsregierung kann eine deutliche Mehrheit gegen Minister/Ministerpräsidentin sein und im Verfassungsvergehensfall den Minister los werden wollen, aber sich nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten für einen neuen Regierungschef einigen können."
Wenn zwei Drittel der Abgeordneten offen sagen, einen Minister loswerden zu wollen, ist er sowieso nicht zu halten, ob ihm rechtlich etwas vozuwerfen ist oder nicht. Entsprechend ist es noch nie zur Ministeranklage gekommen. Die Hürde für ein Misstrauensvotum ist niedrig. NRW ist das einzige Land, wo dafür die einfache Mehrheit reicht. Gegen die Anklage spricht auch, dass sie recht lange dauern dürfte. Die parlamentarische Basis einer Regierung müsste schon extrem schwach sein, um eine Ministeranklage überhaupt denkbar zu machen und dann stünde sie wahrscheinlich ohnehin vor der Ablösung.

"Etwas anderes wäre es, wenn die Anklagevorraussetzung, zwei Drittel der Anwesenden, gesenkt werden. Es wäre dann höchstens zu befürchten, dass eine obstruktionswillige Opposition eine Klagenflut versuchen könnte."
Das ist nicht unwahrscheinlich, wenn man die Ministeranklage zum Minderheitenrecht machte. Ein Nachweis eines vorsätzlichen Rechtsbruchs dürfte seltenst zu führen sein und selbst dann ist eine Amtsenthebung keine zwingende Folge.


"Im verlinkten Antrag steht etwas von "Eine Einführung einer Regelung zur Funktion der parlamentarischen Opposition, ,Art. 45 ff.."
Ich finde, wie woanders in diesem Forum von anderen schon mal diskutiert, die verpflichtende Definition einer Opposition für schwierig. Rechte, die eine sinnvolle parlamentarische Opposition in einer Demokratie braucht, sollte man einfach allen Abgeordneten geben."
Zumindest sollten diese Rechte alle Fraktionen haben. Die Definition einer Oppositionsrolle halte ich für entbehrlich. Der Landtag hat Kontrollrechte (über deren Umfang man reden kann), die in der Praxis hauptsächlich von der Opposition genutzt werden. Das reicht. Es ist nutzlos, die Opposition verfassungsrechtlich auf das Gegen-die-Regierung-Sein oder auf eine staatstragende Rolle festlegen zu wollen.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 20:27 Uhr:   

Professoren und Experten mögen anders darüber urteilen, doch für mich kann von einer echten Verfassung nur gesprochen werden, wenn die Bürger diese in freier Abstimmung mit Mehrheit selbst beschlossen haben - Art. 146 GG sieht genau das vor - alles andere kann nur ersatzweise Verfassungscharakter haben.

Mit dieser Meinung stehe ich nicht allein. Allerdings sieht die breite Mehrheit im Land dies als rein theoretische Debatte, da aufgrund fehlender Alternativen keine Auswirkung erkennbar ist. Und die etablierten Parteien meiden dieses Thema, denn sie wissen: Bei einer neuen Verfassung würde das Volk mehr Mitspracherechte einfordern und die Macht der Parteien würde schrumpfen - daran sind sie selbstverständlich nicht interessiert.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 20:55 Uhr:   

@WF
Art. 146 stellt keine Anforderungen an das GG selbst, an denen das GG scheitert, sondern Anforderungen an eine Folgeverfassung. Sollte die Folgeverfassung den Anforderungen nicht genügen, bliebe das GG in Kraft, es gäbe ggf. konkurrierende zwei konkurrierende Verfassungen.

Was einer Abstimmung gemäß Art. 146 vor allem entgegenstünde wären die 1000 Neigungen zu einer geschwätzigen Verfassung, die es überall gäbe, aus denen wohl 300 Hinzufügungen entstehen würden und 700 Gründe, warum diverse Gruppen zu einem "Nein" aufrufen würde. Und diese Neins würde wohl mehr mobilisieren als ein "Ja", das keinen wirklichen Unterschied zum Status Quo darstellen würde.
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CHeine
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 21:57 Uhr:   

@Jan W.
Inwiefern wäre das Grundgesetz vor 1990 etwas Vorläufiges, aber nach 1990 nicht? Weil sich der Geltungsbereich 1990 vergrößert hat und nun nicht mehr vergrößert werden soll? Diese Logik erschließt sich mir nicht. Entweder ist es eine Verfassung oder nicht. Wenn ja, dann seit 1949, wenn nicht, dach auch nach 1990 nicht.
Und was das Zustandekommen betrifft - Verfassungen, die zum Wirksamwerden fremden Willen erfordern (die Zustimmung der Besatzer in den 3 Westzonen war ja nötig), können nach meinem Dafürhalten nur vorläufigen Charakter haben. Egal wie lange diese Vorläufigkeit andauert. Selbst die DDR-Verfassungen von 1968 und 1974 brauchten keine formale und offizielle Erlaubnis aus Moskau(wie die Realität aussah, ist für die formale Betrachtung unerheblich).
Dass im Moment die Diskussion über Verfassung oder Verfassungsersatz theoretisch ist, ist mir klar. Ich denke, wenn diese Diskussion in der Bevölkerung mal geführt werden sollte, dann mit einem Blick nach vorn und eben nicht nach hinten.
Und noch ein letztes: Wenn ein Thema die Menschen anspricht, dann mobilisiert sich ein JA auch besser als ein NEIN. Beispiel: Der Bürgerentscheid zum Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden 2005. Wahlbeteiligung so hoch wie bei keiner Kommunalwahl und Zustimmung von über 60 %. Allerdings erwiesen sich die Gegner des Baus dann als sehr schlechte Verlierer.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 22:09 Uhr:   

@Jan W.
Halten Sie die Mehrheit der Bürger für so (un)vernünftig? Sollten dann nicht besser auch Wahlen verboten werden - da stimmen doch die gleichen "Dummköpfe" ab?

Gibt man Kindern durch Fremdbestimmung nie eine Möglichkeit, eigenverantwortlich Dinge zu tun und Fehler zu begehen, werden sie unmündig bleiben und ständig leichtsinniger werden. Ist das die Alternative? Eine verantwortungslose Gesellschaft und ewige Bevormundung durch "Eliten" (oder jene, die sich dafür halten)? Auf diesem Weg sind wir m. E. schon ein ganzes Stück voran gekommen.

Ich habe kein Problem mit dem GG, obwohl heute sicher manches anders (=zeitgerechter) gelöst werden könnte, aber als Verfassung bezeichne ich es nicht.

Warum haben die Parteien das GG nicht längst unverändert und "alternativlos" zur Abstimmung lt. Art. 146 GG gestellt - eine Mehrheit sollte dann doch gesichert sein. Nach einer erfolgreichen Abstimmung spreche auch ich von einer Verfassung - vorher aber nur von einem Provisorium.
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Fakten
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2013 - 22:24 Uhr:   

Eine Verfassung muss nicht vom Volk beschlossen werden!

Welche Verfassung auf der Welt wurde vom Volk beschlossen? Sehr wenige!
Auch die UK und US-Verfassung wurden nicht vom Volk bechlossen und auch keine deutsche Verfassung vor dem Grundgesetz.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 12:03 Uhr:   

@Werner Fischer: ²Professoren und Experten mögen anders darüber urteilen, doch für mich kann von einer echten Verfassung nur gesprochen werden, wenn die Bürger diese in freier Abstimmung mit Mehrheit selbst beschlossen haben."

Ist für Sie also die US-Verfassung keine echte Verfassung?
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Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 13:02 Uhr:   

Die französische Verfassung der 5.Republik (seit 1958) wurde vom Volk tatsächlich abgestimmt, aber was in der Wikipedia dazu steht, sollte wohl lieber nicht als Beispiel für andere Staaten verwendet werden:

"Durch den Militärputsch vom 13. Mai 1958 in Algier (Algerien war keine Kolonie, sondern ein in drei Departements aufgeteilter integraler Bestandteil Frankreichs) wurde die gerade erst gebildete Regierung unter Premierminister Pflimlin in Frage gestellt. Bereits einen Tag später war klar, dass auch das Militär Frankreichs selbst der verfassungsmäßigen Regierung nicht mehr gehorchte. Nach 14-tägiger Druckausübung durch das Militär, die in einem Ultimatum gipfelte, stimmte schließlich Präsident Coty zu, Charles de Gaulle zum Ministerpräsidenten zu machen. Coty, der einen Bürgerkrieg befürchtete, rief auch das Parlament auf, de Gaulle zu bestätigen und mit den diktatorischen Sondervollmachten zu versehen, die er – und das Militär für ihn – forderten. Diese Einigung mit den Putschisten geschah im letzten Augenblick, da die Opération Résurrection[1] (der Sturm auf Paris durch das Militär) bereits angelaufen war. So wurden die Panzereinheiten in Rambouillet und die Fallschirmjägereinheiten aus Algerien in letzter Minute gestoppt.[2] Dies beendete die Vierte Republik. Das Parlament vertagte sich nach dem Beschluss auf unbestimmte Zeit („sine die“). De Gaulle regierte bis zum Verfassungsreferendum im August ohne Parlament, einzig verbliebenes Organ der Vierten Republik war Staatspräsident Coty. De Gaulle flog nach seiner Vereidigung sofort nach Algier und verlieh den dortigen Putsch-Generälen Auszeichnungen." (Artikel "Fünfte Französische Republik", Sektion Vorgeschichte, gesamter 2. Absatz)

Das Vereinigte Königreich hat gar keine Verfassung (zumindest nicht als separates Dokument unabhängig von der übrigen Gesetzesordnung).

Die Vereinigten Staaten benutzen eine Verfassunggebende Versammlung, in der Abgeordnete der Staaten eine Verfassung erarbeiteten und abstimmten, die danach von den einzelnen Staaten ratifiziert wurde.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik wurde auf fast dieselbe Art erarbeitet und von den Bundesländern ratifiziert.

Die Weimarer Reichsverfassung wurde von der vom Volk gewählten Verfassunggebenenden Versammlung in Weimar erarbeitet und abgestimmt, und danach von Reichspräsident Ebert in Kraft gesetzt.

Zumindest Polen hat seit 1997 eine Verfassung in der Art, wie sie sich Werner Fischer wünscht (von Sejm und Senat erarbeitet, vom Volk abgestimmt und bestätigt).
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 14:00 Uhr:   

@Fakten
Verfassungen müssen tatsächlich nicht vom Volk abgestimmt werden, nur echte Verfassungen von demokratischen Staaten - zumindest in meinen Augen.

@Norddeutscher
Für die USA bedeutet das, sie ist entweder keine echte Demokratie oder ihre Verfassung ist keine, die diesen Namen wirklich verdient. Faktisch Auswirkungen hat keine, denn damit kann man ebenso leben, wie mit unserem GG. "Gute" Diktatoren/Monarchen sind ja auch keine schlechte Regierung, nur eben keine wirkliche Demokratie.

Übrigens hat Bayern nach meiner Lesart eine echte Verfassung und darf sich zu Recht "Demokratie" nennen. Hier kann der Landtag samt Regierung vom Volk abgewählt werden und jede Verfassungsänderung bedarf einer Volksabstimmung. Hier ist das Volk tatsächlich der Souverän, darauf kann Bayern stolz sein - und das sind die Bayern ja auch. Viel davon haben sie SPD-Politikern zu verdanken, doch die SPD kommt in Bayern seit Jahren nicht nicht mehr aus ihrem "Jammertal".
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 14:08 Uhr:   

@Werner Fischer: "Für die USA bedeutet das, sie ist entweder keine echte Demokratie oder ihre Verfassung ist keine, die diesen Namen wirklich verdient."

Das ist harter Tobak, dann haben Sie einen Demokratiebegriff, der von meinem grundlegend verschieden ist. Na besten Dank ...
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Fakten
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 14:22 Uhr:   

Werner Fischer:
"Verfassungen müssen tatsächlich nicht vom Volk abgestimmt werden, nur echte Verfassungen von demokratischen Staaten - zumindest in meinen Augen."

Dann gibt es auf der Welt ganz wenige echte Verfassungen und demokratische Staaten. Sie selbst, oder wer, legt fest, was eine echte Verfassung ist?

Eine echte Verfassung ist das, was das macht, was eine echte Verfassung macht, das macht das Grundgesetz. Es gibt keine falschen Verfassungen.
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Fakten
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 14:31 Uhr:   

Nachtrag: Was in der Bayerischen Verfassung steht ist nicht von großer Bedeutung, da Bundesrecht vor Landesrecht geht. So steht in der Verfassung Hessens noch die Todesstrafe, was jedoch nichtig ist, da laut Grundgesetz keine Todesstrafe existiert.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 15:01 Uhr:   

Was in der Bayerischen Verfassung steht ist nicht von großer Bedeutung, da Bundesrecht vor Landesrecht geht.
Ja, leider!
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 16:10 Uhr:   

@WF
Repräsentative Demokratie ist auch Demokratie! Sie verallgemeinern nicht plebiszitär-demokratisch zu undemokratisch, das ist hier der Irrtum.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 19:40 Uhr:   

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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1.Darin kommt eine Volksabstimmung gar nicht vor! GENAU lesen!
2. Vor allem sagt uns der Artikel, das das GG nun GÜLTIG ist, und zwar unbefristet, keinesfalls also ein Provisorium auf Zeit ist.

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Das GG ist anders als die früheren "Verfassungen" der Deutschen Geschichte bewährt und erfolgreich. Und es wird vom Volke getragen, respektiert,ja geachtet und wie ich glaube sogar von einer sehr breiten Mehrheit getragen, trotz aller Angriffe von Rechts und Links

Moralisch steht es im Volksurteil höher als die "Verfassungen" der DDR, des Kaiserreichs, der NS-Diktatur, der Weimarer Republik oder der Paulskirche.
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Al Bundy
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 03. August 2013 - 20:56 Uhr:   

@Ingo Zachos
Stimmt! Fast jeder meint zwar was von Volksabstimmung in Artikel 146 zu lesen, doch eine "freie Entscheidung des deutschen Volkes" muss nicht zwingend eine direkte Volksabstimmung sein.

Es könnte eine sein, es kann aber auch von den demokratisch gewählten Volksvertretern getan werden oder von extra dafür gewählten Leuten (Politiker & Experten wie Verfassungsrechtler) die dann eine "Versammlung" zur Schaffung einer neuen Verfassung bilden.

Das alles wäre auch eine "freie Entscheidung des deutschen Volkes".

Es steht dort ausdrücklich nicht "die DIREKT von dem deutschen Volke in einer VOLKSABSTIMMUNG beschlossen worden ist". sondern nur in "freier Entscheidung". Wenn man indirekt frei entscheidet, entscheidet man auch frei.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2015 - 15:28 Uhr:   

Die Arbeit der Verfassungskommission verlief bisher recht gemächlich. Klar ist bisher nur, dass die landtagslose Zeit nach einer Auflösung wohl abgeschafft wird und dass eine Absenkung des Wahlalters am Widerstand von CDU und FDP scheitern wird.

Inzwischen erreicht die Anbiederung der CDU an die Grünen einen neuen Höhepunkt. Bei der Kölner OB-Wahl dieses Jahr unterstützt die CDU die Grünen-Kandidatin (die allerdings wohl nicht Mitglied der Grünen ist) und Sozialdezernentin Henriette Reker, die FDP auch. Immerhin war die CDU auch in Köln bisher bei jeder Wahl (Bund, Land, Europa, kommunal) stärker als die Grünen.

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