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Archiv bis 10. Februar 2016

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahlkreiseinteilung 2017 » Archiv bis 10. Februar 2016 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Montag, 01. Februar 2016 - 16:01 Uhr:   

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 12:52 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 15:06 Uhr:   

Ich versteh nicht so ganz warum Wahlkreise beim vollen Ausgleich aller Direktmandate überhaupt relevant sind.

Die endgültige Sitzverteilung erfolgt doch immer personengenau anhand der Zweitstimmen, oder nicht?

Kleine Wahlkreise machen den Bundestag dann zwar potentiell grösser, aber nicht weniger repräsentativ.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 15:24 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 17:49 Uhr:   

Moment, also Einzelbewerber-Direktmandate werden nicht ausgeglichen?

"(1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist. Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Absatz 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt sind."

Verstehst du Satz 2?

Heisst das, wer einen parteilosen erfolgreichen mit der Erststimme wählt verliert seine Zweitstimme, aber wer einen CDU/SPD-Kandidaten mit der Erststimme wählt nicht?
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 18:27 Uhr:   

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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 18:55 Uhr:   

@åDanny
Genau so ist es. Die Juristen im Innenministerium begründen das mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit - und juristisch ist das kaum zu beanstanden. Doch die praktische Auswirkung ist: Einzelbewerber sind chancenlos! Und Parteien haben so immer die Mehrheit im Bundestag.

Meine begründeten Eingaben und Petitionen für entsprechende Änderungen wurden vom Bundestag (Petitionsausschuss und Fraktionen) mehrfach abgelehnt. Die etablierten Parteien stellen die Mehrheit im Bundestag und beschließen auch die Gesetze (siehe Sperrklausel, Wahlzulassung, Parteienfinanzierung u.ä.).

Was an Demokratie vorhanden ist, wird Stück für Stück minimiert, nur merkt das kaum jemand, denn es gibt ja immer um so viel wichtigere Themen (Flüchtlinge, Griechenland, Hartz IV ...). Verkauft wird uns Bürgern das als eine vorbildliche Demokratie, die weltweit einzigartig sein soll ...

Statt Vorhandenes zu verteidigen und zu verbessern, wollen viele Bürger aber leider viel zu oft irgendwelche Utopien verwirklichen ...
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 20:21 Uhr:   

@Werner Fischer
"Doch die praktische Auswirkung ist: Einzelbewerber sind chancenlos! Und Parteien haben so immer die Mehrheit im Bundestag."
Einzelbewerber sind sowieso chancenlos und eine Änderung würde nur Parteien nutzen, die bewusst den Proporz aushebeln können und wollen. Das praktische Ergebnis einer Streichung von § 6 Abs. 1 Satz 2 wäre mindestens gleich viele Sitze für Parteien und weiterhin 0 Sitze für Einzelbewerber.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 21:53 Uhr:   

RL: Stimmt, das ginge garnicht. Ist tatsächlich schon länger her, dass ich gewählt hab.

Ich find eigentlich eher unfair, dass bei CDU/FDP Kombinationen nicht auch die FDP Zweitstimme unberücksichtigt bleibt wenn der CDU Direktkandidat gewinnt.
Entweder so oder so.. warum sollten Einzelbewerber-Wähler gezielt benachteiligt werden bei ihrer Zweitstimme? Das reduziert doch eher die Wahlgleichheit.

Eigentlich wär es eh logischer, bei Direktkandidaterfolg generell die entsprechenden Zweitstimmen zu verwerfen. Dann wär es eine Art Ersatzstimme.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 23:06 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016 - 23:09 Uhr:   

Ganz einfach: bei den Koalitions-Splittern (meist CxU/FDP oder SPD/Grüne) gibt es eine Landesliste, auf die das Direktmandat angerechnet werden kann - somit ist hat die Erststimme keine Auswirkung auf das Kräfteverhältnis der Parteien untereinander. Verursachte Überhänge werden sogar ausgeglichen.

Einzelbewerber und Direktkandidaten von Sperrklauselscheiterern dagegen erhalten Sitze außerhalb des Proporzes ... das ist also so korrekt.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Februar 2016 - 02:52 Uhr:   

Jan: nehmen wir mal CxU/FDP und ein Land bei dem der CxU Anteil praktisch vom Erststimmenergebnis abhängt (vermutlich Bayern). Die CxU/FDP Kombo erhöht dann (potentiell) die CxU Sitze durch Erhöhung der Direktmandate UND die FDP Sitze durch Erhöhung des Zweitstimmenanteils. Die Erststimme wird quasi nicht effektiv "angerechnet" weil die CxU ohnehin keine Ausgleichsmandate erhalten hätte, also Erststimmen-limitiert ist. Die Zweitstimme wird ebenso voll wirksam weil die FDP Zweitstimmen-limitiert ist.

Dadurch hat man dann quasi 2 Stimmen, weil man so wählt dass eine Kompensation nicht möglich ist.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Februar 2016 - 03:14 Uhr:   

RL: Was hältst du von diesem Modell:

Es gibt nur noch Erststimmen und mit jeder Stimme wählt man gleichzeitig die Person und seine Partei. Einzelbewerber zählen als Kleinstpartei.

Die Wahlkreisgewinner kommen auf jedenfall in den Bundestag (Direktmandate).
Dann ermittelt man den Parteiproporz anhand der Parteizugehörigkeit des Bewerbers über alle abgegebenen Stimmen (egal ob der Bewerber schon erfolgreich war oder nicht) und ermittelt damit die notwendigen Ausgleichsmandate um im Bundestag den Proporz herzustellen. Vergeben werden die am besten nach Bundeslisten (Länderlisten machen eigentlich so oder so keinen Sinn) und man kann natürlich die bisherigen Sperrklauseln anwenden.

Vorteil:
- Proporz wie bei Verhältniswahl
- Personal wie bei Mehrheitswahl, die meisten Abgeordneten der Regierungsparteien dürften Wahlkreisgebunden sein
- Listenpositionen spielen eine viel kleinere Rolle, was ja auch Sinn der Personalisierung ist
- Man kann nicht taktisch wählen indem man Person und Partei unterschiedlich wählt. Ich frag mich eh wie man auf die Idee gekommen ist dass das sinnvoll sein könnte (?)

Eventuell kann man das noch ergänzen um die Möglichkeit statt einer normalen Stimme eine nur-Partei-Stimme abzugeben, die dann nur über die Ausgleichsmandate wirksam wird, was aber wohl vermutlich nur für Parteien attraktiv wär die nicht überall Bewerber aufstellen können.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Februar 2016 - 11:05 Uhr:   

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 09. Februar 2016 - 16:04 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Februar 2016 - 20:23 Uhr:   

Liegt das nicht eher an mathematischer Notwendigkeit als an der Verfassung?

Sagen wir mal die max. Wahlkreisgrösse ist 100 und wir betrachten ein Land mit 100 Leuten.
=> 1 Wahlkreis mit 100 Leuten

Nun gibt es Vermehrung und wir haben 101 Leute
=> 2 Wahlkreise mit 50 bzw 51 Leuten

D.h. sofern man (irgend-)eine fixe Maximalgrösse n festlegt muss man damit rechnen dass es notwendige Abweichungen bis zu 50%*n gibt.
Will man nun schöner sprechen definiert man stattdessen einen Durchschnittswahlkreis von 75 Leuten und erlaubt 25 Leute Abweichung nach oben und unten, d.h. jeweils 25% bezogen auf die Maximalgrösse oder eben 1/3 bezogen auf den Durchschnittswahlkreis. Beides dürfte äquivalent zu einem maximalem Erfolgswertunterschied von 50% sein (?).

Ich schätze mal so kommt man auf die (ungenaue) "Sprachregelung" von (plus/minus) 25%. Das BVerfG kann ja schlecht mehr fordern als mathematisch möglich ist.

In der Praxis können grössere Länder das natürlich fast beliebig reduzieren. Einen Praxisminimalwert könnte man ausrechnen wenn man weiss wieviele Wahlkreise das kleinste Bundesland hat (vermutlich Bremen?).
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 09. Februar 2016 - 22:25 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Februar 2016 - 17:43 Uhr:   

"Für Juristen im Allgemeinen und Bundesverfassungsrichter im Besonderen ist halt die Berechnung (oder auch nur folgerichtige mathematische Definition) von Erfolgswerten oder asymmetrische Toleranzgrenzen an sich zu hoch."

Was mich am meisten erstaunt ist, dass du - obwohl du solche Sachverhalte qualifiziert beurteilen kannst und dadurch zumindest in den Bereichen mit denen du dich beschäftigst dem Unterschied zw. Rationalität und politischer Realität voll wahrnehmen dürftest - trotzdem noch unser System an sich (parl. Demokratie) gutzuheissen scheinst. (?!)

Übrigens zu unserem älteren Disput über die Qualität der Verwaltung vs Politik: Es ist letztens (durch eine Anfrage der Linken) rausgekommen, dass der Bundesgrenzschutz schon Pläne in der Schublade hatte um die Grenzen zu Ungarn und Österreich dicht zu machen, und kurz vor deren Umsetzung stand aber dass Frau Merkel diese dann untersagt hat.

(Also ich denke mal du bist mittlerweile auch gegen die Flüchtlingskrise.)
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Februar 2016 - 18:12 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Februar 2016 - 21:58 Uhr:   

Negative Systemkritik ist halt notwendig um eine vernünftigere Lösung zu finden.

Eine allgemeine, eventuell bewunderungsfähige, Lösung hab ich selbst noch nicht, auch wenn du mich vermutlich für einen Faschisten hältst (?).
Imho existiert z.Z. überhaupt kein überzeugendes modernes Modell und die alten Lösungen (Monarchie) sind nicht mehr realisierungsfähig.

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