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Archiv bis 28. April 2011

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Baden-Württemberg » Archiv bis 28. April 2011 « Zurück Weiter »

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milkrun
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2011 - 16:23 Uhr:   

Hallo liebe Forumsmitglieder,

fand diesen Artikel interessant:

http://www.neckar-chronik.de/Home/nachrichten/nachrichten-freudenstadt_artikel,-Landtagswahl-im-Kreis-Freudenstadt-amtlich-festgestellt-_arid,129978.html

Dort sieht man einen Wahlzettel der LTW in BaWü:

Direkter Link:
http://www.neckar-chronik.de/pu_all/popup.php?bi=NTEyMTAxNA==&pageid=365

Meiner Meinung nach ganz klar ein ungültiger Wahlzettel, wurde aber als gültig (hier für die Piraten) gewertet.

Stichwort: Nichtvorhandensein einer positiven Kennzeichnungspflicht.

Ich fands einfach mal interessant und wollte es anderen zeigen.

Was meint ihr dazu?

Gruß,
milkrun
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Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2011 - 16:52 Uhr:   

@milkrun:

Naja, exakt das wurde ja in dem Artikel der "Welt" deutlich, das gerade solche Zettel eben Gültigkeit besitzen. (s. Link im obigen Post von Mark Obrembalski)
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2011 - 18:07 Uhr:   

milkruns Beispiel finde ich sehr instruktiv - für mich ist das eindeutig eine ungültige Stimme (genau wie auch einige Beispiele aus der Welt).

Die Ungültigkeit müßte sich alleine schon daraus ergeben, daß man neben der Interpretation "alle durchgestrichen außer Piraten" auch werten könnte "Großes Kreuz mit eindeutigem Schnittpunkt bei den Grünen".
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milkrun
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2011 - 19:17 Uhr:   

@Björn:

Hatte das Forum hier noch nicht gesehen und den Beitrag woanders gepostet. Der Admin hats hierher verschoben... Danke!
Interessanter Thread! Auch der Welt-Artikel interessant!

@Ralf Arnemann:
Super, dass Dir das Beispiel gefällt.... Dann konnte ich wenigstens mit einem echten Wahlzettel helfen.
Finde Deine Interpretation auch interessant......


@all:
Beim Anschauen der Beispiele aus dem Welt-Artikel habe ich mir überlegt, ob die Regelung Sinn macht.... teilweise ja schon, denn evtl. ist jemand der deutschen Sprache nicht mächtig oder sieht schlecht und will tatsächlich wählen und macht das halt "falsch", z. B. durch Haken beim Kandidaten oder so....

Grundsätzlich macht das System also doch durchaus Sinn. Zumindest wäre ich bei den Beispielen der Welt meist auf das gleiche Ergebnis gekommen. Müssten wir jetzt einzeln durchdiskutieren.

Beim Beispiel mit dem echten Wahlzettel finde ich das aber eindeutig nur als ungültig interpretierbar.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 08. April 2011 - 00:11 Uhr:   

Lt. taz wollen die BW-Grünen keinen Volksentscheid mehr.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/stresstest-fuer-gruen-rot/

Das wäre für die Grünen eine Riesendummheit. Einmal ramponierten sie damit ihre Glaubwürdigkeit massiv, zum anderen könnte das für böses Blut bei der SPD sorgen - und Grün-Rot liegt nur eine Stimme über der absoluten Mehrheit, die unbedingt für die Wahl des Ministerpräsidenten gebraucht wird.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 08. April 2011 - 09:35 Uhr:   

@Thomas:
> Einmal ramponierten sie damit ihre Glaubwürdigkeit massiv, ...
Im Prinzip ja - aber dank der Medienunterstützung können die Grünen solche Schwenks viel leichter machen als andere Parteien.
In der Vergangenheit gab es nur eine Frage, die die Glaubwürdigkeit der Grünen angekratzt hat - die der Militäreinsätze. Ansonsten können sie sich fast alles an Positionswechseln leisten.

> zum anderen könnte das für böses Blut bei der SPD sorgen
Die Volksabstimmung war nur ein taktisches Manöver vor der Wahl, damit die pro-S21-SPD noch irgendwie eine populistische Brücke zur Protestbewegung findet. Ansonsten hängt die SPD nicht an dieser Frage, ist auch generell kein besonderer Freund von Volksentscheiden.
Die MP-Wahl wäre nur gefährdet, wenn die Personalwünsche in der SPD-Fraktion nicht angemessen berücksichtigt werden.
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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 08. April 2011 - 19:35 Uhr:   

Die endgültigen Wahlergebnisse sind veröffentlicht:

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Wahlen/Landtagswahl_2011/Land.asp
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 09. April 2011 - 00:33 Uhr:   

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Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 09. April 2011 - 00:39 Uhr:   

"Die Berliner Beispiele aus der Welt sind zu einem guten Teil auch falsch, wie schon weiter oben teils einzeln diskutiert."

Wie ich schon sagte, sind mir diese Beispiele als Wahlhelfer in Berlin für die letzte BTW bekannt. Bei uns gab es auch größere Diskussionen über die Gültigkeit oder Ungültigkeit. Es ist für einen selbst nur blöd, wenn man solche offiziellen Dokumente in die Hand gedrückt bekommt und keine weiteren Erklärungen angegeben werden, warum sie dann eindeutig gültig oder ungültig sein sollen. Da wünschte ich mir seitens des Wahlleiters genauere Erläuterungen anstatt ein schlichtes: Wenns so aussieht, ists gültig und so ungültig.
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Bernhard Sellheim
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 17. April 2011 - 18:18 Uhr:   

Ich habe anhand des amtlichen Endergebnisses mal ausgerechnet, wie stark die Wähler aus den einzelnen Regierungsbezirken im Landtag repräsentiert sind. Durch die seltsame Zuteilungsregelung der Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es da deutliche Unterschiede.

Die Stärke der Repräsentation ist angegeben in Mandaten je 100.000 gültige Stimmen (in Klammern die Abweichung vom Landesdurchschnitt):

Land gesamt: 2,769
Stuttgart: 2,847 (+ 2,82 %)
Karlsruhe: 3,003 (+ 8,46 %)
Freiburg: 2,601 (- 6,09 %)
Tübingen: 2,455 (-11,34 %)

Zum Vergleich die entsprechenden Werte, wie sie sich ohne Überhang- und Ausgleichsmandate ergäben:

Land gesamt: 2,408
Stuttgart: 2,373 (- 1,46 %)
Karlsruhe: 2,435 (+ 1,14 %)
Freiburg: 2,400 (- 0,31 %)
Tübingen: 2,455 (+ 1,96 %)
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2011 - 19:29 Uhr:   

Lt. Koalitionsvertrag will Grün-Rot im Landtagswahlrecht "jede Stimme gleich viel zählen" lassen, was wohl Abkehr vom bezirksweisen Ausgleich heißen soll. Soweit sinnvoll, was man ja schon hervorheben muss, wenn man den Rest liest. Was aber ein "geschlechtergerechtes" Wahlsystem sein soll, erschließt sich nicht so ganz. Wahrscheinlich spielt das darauf an, dass der Frauenanteil im Landtag relativ gering ist (25 von 138 Abgeordneten), selbst bei den Grünen sind nur 11 der 36 Abgeordneten Frauen. Bei den Grünen werden die Frauen ja üblicherweise durch die Quote bevorzugt, denn auch unter den Grünen Mitgliedern sind über 60% Männer. Das Landtagswahlrecht ist mit nur einem Bewerber (plus optionalem Ersatzbewerber) absolut quotenfeindlich und das ist m.E. der sympathischste Aspekt. So setzen sich halt die durch, die für am geeignetsten gehalten werden. Frauen sind hier nicht benachteiligt. Ihr Anteil unter den Parteimitgliedern liegt halt relativ niedrig, was bestimmt nicht daran liegt, dass die Parteien keine aufnehmen wollten. Außerdem drängen sie sich auch seltener in den Vordergrund als Männer. Eher werden diejenigen, die das doch wollen, durch Quotenbemühungen begünstigt, auch wenn die Partei gar keine explizite Quote hat. Auf kommunaler Ebene schaffen die Grünen außerhalb der Großstädte 50% Frauenanteil oft schon deshalb nicht, weil sie einfach nicht genug Bewerberinnen haben. Im Bundestag ist der Frauenanteil bei den Direktmandaten wesentlich niedriger als bei den Listensitzen.

Ein "geschlechtergerechtes" Wahlsystem, wie Rot-Grün es versteht, müsste in jedem Fall die Einführung von Listen beinhalten. Vielleicht wird auch eine Frauenquote eingeführt, die aber verfassungswidrig sein könnte, weil sie die Freiheit der Wahl einschränkt. Darüber hinaus ist sowieso nicht einsichtig, warum das Geschlecht primäres Qualifikationsmerkmal für ein Abgeordnetenmandat haben soll. Wenn es weiterhin Direktmandate (in Einerwahlkreisen) geben sollte, wird die vorgesehene Quote wahrscheinlich eh nicht erreicht, da ja hier wohl auch weiterhin überwiegend Männer gewählt würden.

Zum Volksentscheid: Es soll einen Gesetzentwurf zum Ausstieg aus dem Projekt geben, das dann gemäß Art. 60 der Verfassung zur Abstimmung gebracht werden soll. Dann muss sich die SPD aber einen Salto mortale hinlegen: entweder stimmt sie im Landtag für den Ausstieg aus S21, um dann beim Volksentscheid für S21 zu werben (sie ist ja für S21, wenn auch nicht geschlossen),oder sie müsste gegen ein Gesetz stimmen, das die Landesregierung einbringt, der sie selbst angehört. Beides wäre nicht gerade überzeugend. Darüber hinaus ist zumindest fraglich, ob BW überhaupt den Vertrag kündigen kann und ob der Volksentscheid verfassungskonform ist. Die Absenkung des Quorums wird garantiert an der CDU scheitern.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2011 - 21:31 Uhr:   

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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 - 12:33 Uhr:   

@Thomas Frings:
> Lt. Koalitionsvertrag will Grün-Rot im Landtagswahlrecht "jede Stimme
> gleich viel zählen" lassen, ...
Was ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist und natürlich im geltenden Wahlrecht auch enthalten ist.
Und was natürlich nie heißen kann, daß jede Stimme am Ende auch den gleichen Erfolg haben wird - je nach Verteilung auf die Kandidaten/Parteien gibt es immer Verzerrungen.

Man kann nur versuchen, diese Verzerrungen zu minimieren. Die größte Verzerrung ist derzeit die durch die 5%-Hürde - bei der letzten Landtagswahl sind immerhin die Stimmen von 350 000 Wählern in den Papierkorb gewandert. Das scheint die neue Koalition aber nicht als Problem zu sehen ...

> was wohl Abkehr vom bezirksweisen Ausgleich heißen soll.
Kann man natürlich machen - ist aber ein vergleichsweise marginales Problem in Bezug auf "jede Stimme gleich viel zählen lassen".

> Was aber ein "geschlechtergerechtes" Wahlsystem sein soll,
> erschließt sich nicht so ganz.
Dazu haben die Grünen (für die Kommunalwahl) einen Gesetzesvorschlag eingereicht:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/3000/14_3272_D.PDF

Darin soll die paritätische Besetzung der Wahllisten vorgeschrieben werden.
Das ist natürlich ein völlig undemokratischer Ansatz und steht im krassen Widerspruch zu "jede Stimme soll gleich zählen".
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 - 15:29 Uhr:   

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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 - 17:25 Uhr:   

"Prinzipiell gibt es aber Verfahren, sinnvoll zu einer quotierten Liste zu kommen."

Mag sein.
Aber sind diese Verfahren auch grundgesetzkonform?

Konkret:
Wenn eine Partei einfach keine Frau findet, die auf ihrer Liste kandidieren will, soll deren männlichen (und zur Kandidatur bereiten) Mitgliedern dann etwa das passive Wahlrecht entzogen werden?

(Das ist übrigens gerade auf kommunaler Ebene durchaus ein sehr reales Beispiel. Meines Wissens handhaben selbst die Grünen auf kommunaler ihr "Reißverschluss-System" weniger streng, weil sie oft nicht genügend weibliche Bewerberinnen haben).

Oder ein anderes Beispiel:
Es gibt m.W. in Deutschland feministische Parteien, die das ausdrückliche Ziel haben, die Präsenz der Frauen in der Politik zu verbessern. Konsequenterweise stellen diese Parteien natürlich nur weibliche Kandidaten auf.
Nach neuer Gesetzeslage wäre das nicht mehr zulässig und die "feministische Partei" müsste - konträr zu ihrem politischen Hauptanliegen - 50% Männer aufstellen.
Kann es wirklich grundgesetzkonform sein?


"Parteiintern werden die Sitze in Baden-Württemberg effektiv nach reinem Mehrheitswahlrecht bestimmt, womit eine homogene Mehrheit alle Sitze bestimmen kann."

Das ist richtig.
Allerdings ist das bei einem reinen Listensystem nicht anders.
Eine (parteiinterne) Mehrheit kann, wenn sie will, auf dem Landes-Parteitag alle ihre Listenkandidaten durchbringen und die (parteiinterne) Minderheit komplett leer ausgehen lassen.
Ein solcher "Putsch der Mehrheit" ist bei einem Listensystem sogar noch leichter möglich als beim System in Baden-Württemberg.
Denn in B-W kann eine Mehrheit sich nur dann zu 100% bei der Kandidaten-Aufstellung durchsetzen, wenn sie auch in jedem einzelnen Wahlkreis die Mehrheit stellt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 - 18:41 Uhr:   

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 - 18:48 Uhr:   

"Dazu haben die Grünen (für die Kommunalwahl) einen Gesetzesvorschlag eingereicht:"
Nach dem Entwurf dürfte eine Partei, bei der drei Frauen kandidieren wollen und 20 Männer, nur dann mit mehr als 4 Kandidaten antreten, wenn alle drei Frauen gewählt werden - selbst wenn die überwältigende Mehrheit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung eine dieser Frauen gar nicht auf der Liste haben will. Das ist nun eindeutig ein grober Eingriff in die Wahlfreiheit. Fragt sich nur, ob dieser Eingriff irgendwie gerechtfertigt werden kann. Ich persönlich meine Nein, aber nicht auszuschließen ist, dass sich die Verfassungsrichter auf Art. 3 Abs. 2 Satz 2 stützen:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Aber dann müsste erst einmal der Nachweis geführt werden, dass Frauen bei der Kandidatenaufstellung benachteiligt werden. Das lässt sich nicht aus der Tatsache ableiten, dass meistens mehr Männer als Frauen aufgestellt werden, genauso wenig wie die Grünen Frauen diskriminieren, nur weil es bei ihnen wesentlich mehr männliche als weibliche Mitglieder gibt. Es kommt darauf an, ob die Frauen benachteiligt werden, die sich auch tatsächlich um eine Kandidatur bemühen. Da es in den Parteien eindeutig mehr Männer gibt, ist es ja nicht gerade überraschend, dass diese auch bei den Bewerbern überwiegen. Der Nachweis der Benachteiligung wird kaum zu führen sein und wenn man sich den Frauenanteil in den Bundestagsfraktionen anschaut, dann ist der nirgends erheblich schlechter als unter den Mitgliedern, eher trifft das Gegenteil zu. Außerdem ist es gerade der Zweck von Art 3. Abs. 2 Satz 2, dass Menschen nicht auf Grund ihres Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Genau das ist aber wird mit einer Geschlechterquote gemacht.

@ Florian
"Wenn eine Partei einfach keine Frau findet, die auf ihrer Liste kandidieren will, soll deren männlichen (und zur Kandidatur bereiten) Mitgliedern dann etwa das passive Wahlrecht entzogen werden? "
In der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreiben die BW-Grünen: "Stehen weniger Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, so kann nur eine entsprechend niedrigere Quote erreicht werden, allerdings ist das Potenzial der Bewerberinnen und Bewerber auszuschöpfen." Hört sich ja für manchen vielleicht vernünftig an, führt aber dazu, dass sich die Partei oder Wählergruppe dazu gezwungen sehen kann, jemanden aufzustellen, den sie absolut nicht aufstellen will (siehe oben).

(Beitrag nachträglich am 28., April. 2011 von frings editiert)
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 - 18:56 Uhr:   

zu
Die Wahlgesetze könnten ohne Weiteres ein vernünftiges Verfahren zwingend vorschreiben
und
"Praktisch ist das Ergebnis der Listenaufstellungen aber nicht so schlecht,":

Ich gehe vollkommen d'accord damit, dass das VERFAHREN der Listenaufstellung gesetzlich reglementiert sein darf.
Insbesondere ist es in Ordnung, wenn gewisse demokratische Grundsätze festgelegt werden.

Allerdings bin ich der Meinung (und ich vermute, das Grundgesetz sieht das genauso), dass es dem Gesetzgeber nicht zusteht, dass ERGEBNIS der Listenaufstellung zu reglementieren.

Qualifikationen wie ein "gutes" oder "schlechtes" Ergebnis der Listenaufstellung stehen Ihnen als Privatperson natürlich zu - aber nicht dem Staat.

Dass also z.B. festgelegt wird, dass jedes Parteimitglied eine Stimme hat (und nicht z.B. der Vorsitzende 100-faches Stimmgewicht haben darf), finde ich in Ordnung.
Unkorrekt finde ich allerdings, wenn es einer Partei vorgeschrieben wird, welche Eigenschaften ihre Kandidaten haben müssen.
(Abgesehen davon, dass die Kandidaten das passive Wahlrecht besitzen müssen).
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 - 19:48 Uhr:   

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 - 23:03 Uhr:   

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