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Werner Fischer
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. Januar 2010 - 19:49 Uhr: | |
Ich habe heute folgende öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht: Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Parteiengesetz zu ändern und Parteispenden nur noch von natürlichen Personen zuzulassen. Dazu ist der Ausschluß-Katalog des § 25 Abs. 2 PartG wie folgt zu ergänzen: Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen, sind ausgeschlossen: 1. - 8. ... 9. Spenden von mehr als 500 Euro, soweit sie nicht von natürlichen Personen stammen. Erläuterung: Bei Spenden von juristischen Personen (Firmen) und Verbänden fehlt es an der nötigen Transparenz. Parteien geraten hier schnell in den Verdacht, "gekaufte" Politik zu betreiben - die gerade diskutierte Spendenpraxis macht das ja deutlich. Bagatell-Spenden bis 500 EUR bedeuten keine Gefahr - sie werden ja auch anderweitig zugelassen. Alle Parteien samt Bundestag sollten den aktuellen Fall zum Anlaß nehmen und für die Zukunft klare Verhältnisse schaffen! Ich appelliere an sie, hier schnell einen sauberen Weg einzuschlagen. So kann der zunehmenden Politik- und Parteienverdrossenheit begegnet werden. Die Bürger könnten diesen Wunsch durch Mitzeichnung der Petition deutlich machen! Wird man eine öffentliche Petition dazu zulassen? Ich habe alle Fraktionen um eine Stellungnahme gebeten. Mal sehen, ob und wo sie sich im Kern einig sind. Ich hab da so meine Befürchtungen... |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. Januar 2010 - 22:46 Uhr: | |
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2010 - 13:22 Uhr: | |
@Ratinger Linke Ein Verbot bestimmter Parteispenden kann deren Transparenz nicht erhöhen - die beabsichtige ich auch nicht und da stimme ich gern zu. Doch welcher Wahlberechtigte kannte diese Spenden vor der Bundestagswahl und wußte, dass der Milliardär Baron von Finck sie veranlaßt hat? Hier setzt meine Kritik ein! Warum darf man sich hinter "anonymen" Firmenbezeichnungen verstecken? Ein weiterer Aspekt: Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum seine Firmen gespendet haben und nicht der Herr Baron selbst? Ich vermute mal, weil sein persönlicher Steuersatz weit über den 15% liegt, die im Regelfall eine AG zu zahlen hat. Hätte er das Geld entnommen und selbst gespendet, wären wohl 45% fällig geworden. Durch Umstrukturierungen im Steuerrecht sind in den letzten Jahren recht geräuschlos "neue Möglichkeiten" zur Parteienfinanzierung geschaffen worden. Und wenn solche Spenden ohne jede Gegenleistung bleiben, könnten die Aktionäre von Publikums-AG's (z. B. Daimler, Dt. Bank) ihre Manager wegen Veruntreuung anzeigen! Kennen Sie einen solchen Fall? "Landschaftspflege" ist kein rechtlicher Straftatbestand, doch wie "moralisch" sind solche Spenden? Schließlich gilt das ungeschriebene Gesetz: Wer zahlt, schafft an - schafft das denn keinen (politischen) Einfluss? |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2010 - 14:36 Uhr: | |
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2010 - 15:36 Uhr: | |
@Werner Fischer Glaub nicht, daß das was bringt, insoweit schließe ich mich Ratinger Linke an. @Ratinger Linke "Ich halte das nicht für allzu problematisch, weil den Wählern überwiegend durchaus bekannt ist, dass FDP und Union überdurchschnittlich von bestimmten Interessensgruppen aus der Wirtschaft abhängig sind, und das bei der Wahlentscheidung ohnehin eingepreist ist." Lol, Linke sind dagegen natürlich vieeeeel unabhängiger. So wie z.B. Ulrich Kelber. Der (bzw. sein Ortsverband für seine Arbeit) hat allein in den letzten drei Jahren 75000€ von Solarworld erhalten, also einer Firma, deren Geschäft im Wesentlichen auf Staatseingriffen in den Markt basiert. Spenden Folgende Spenden hat die Bonner SPD in den letzten vier Jahren mit Bezug auf meine Arbeit bzw. meinen Wahlkampf bekommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, diese Spenden ohne Angabe vom bedachten Ortsverband und ohne Verwendungszweck ab einer Höhe von 10.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Bundespartei aufzuführent. Die Veröffentlichung hier ist freiwillig und zusätzlich. Dies macht keine andere Bonner Partei und kein anderer Bonner Abgeordneter: 2010 Noch keine Spenden 2009 25.000 € Firma Solarworld 18.000 € Bundes-SPD und NRW-SPD aus meinen eigenen Mandatsträgerabgaben 15.000 € Firma First Solar 10.000 € Fachverband Kartonverpackungen 3.000 € Spende von mir selbst einige hundert Spenden unterhalb von 1.000 Euro, z.B. von Bürgern und SPD-Mitgliedern 2008 25.000 € Firma Solarworld 3.000 € Spende von mir selbst 2007 25.000 € Firma Solarworld 3.000 € Spende von mir selbst http://www.ulrich-kelber.de/glaesernermdb/index.html Leider hat Westerwelle mit seiner Erststimmenkampagne in Bonn dafür gesorgt, dass er wieder in den Bundestag gewählt wurde. Wie glaubwürdig das mit den "einige[n] hundert Spenden unterhalb von 1.000 Euro, z.B. von Bürgern und SPD-Mitgliedern" ist, lasse ich mal dahingestellt. Bekannter ist der Fall des Staatssekretärs Tacke: http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,316743,00.html Wenn man in bestimmte Richtung Einfluß ausüben will, dann können Zuwendungen direkt an bestimmte Personen weitaus effizienter sein als Spenden einfach an den Bundesverband. Es muß ja nicht einmal eine direkte Geldleistung sein. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2010 - 16:01 Uhr: | |
Hier die Stellungnahme der CDU/CSU (wie vermutet, in lauter Allgemeinplätze verpackte Ablehnung): Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Email vom 19. Januar 2010 und die beigefügte Anlage zum Thema Parteispenden an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In deren Auftrag antworte ich Ihnen gern. Die Forderung, Parteispenden von Unternehmen grundsätzlich zu verbieten, lehnen wir ab. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bezeichnete die Debatte über die Spende an die FDP als "verzerrt". Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier, wies die Kritik als unehrlich zurück. Die Opposition setze nur auf "billige PR-Effekte". Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hatte im Übrigen die vier Spenden des betreffenden Unternehmens an die FDP auf Zulässigkeit und Plausibilität hin überprüft, aber nichts daran zu beanstanden, wie ein Sprecher bestätigte. Über die in Rede stehende Maßnahme (Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen im Gaststätten- und Hotelgewerbe) diskutieren wir in Deutschland schon lange, die Mehrwertsteuerermäßigung ist nicht über Nacht vom Himmel gefallen. Diese Forderung war im Wahlprogramm der FDP, aber auch im Wahlprogramm anderer Parteien enthalten. In der Mehrzahl der westlichen Länder sind, wie in Deutschland, Parteispenden juristischer Personen – Unternehmen, Verbände – legaler Bestandteil der Parteienfinanzierung. Die Alternative wären eine vollständige Staatsfinanzierung, d.h. auch deutlich höhere staatliche Gelder für die Parteien - das wäre nicht besser. Das deutsche System der Parteienfinanzierung gilt auch deshalb international als vorbildlich, weil es die Arbeit der Parteien weder allein von öffentlichen Mitteln noch von Zuwendungen von Privatpersonen, Unternehmen oder Verbänden abhängig macht. In Deutschland finanzieren sich die Parteien zu etwa 15 bis 20 Prozent durch Parteispenden. Für den Umgang mit Spenden und insbesondere mit Großspenden bestehen für die Parteien strenge gesetzliche Regelungen. Spenden von Großfirmen sind keineswegs illegal, sofern sie ordnungsgemäß beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Parteispenden von über 50.000 Euro müssen laut Parteiengesetz unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden. Spenden über 10.000 Euro sind einschließlich des Spenders im Rechenschaftsbericht der jeweiligen Partei bekannt zu geben. Das deutsche Parteiengesetz verbietet ferner ausdrücklich Geldzuwendungen, "die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen politischen Vorteils gewährt werden". Werden Großspenden nicht ordnungsgemäß veröffentlicht oder unzulässige Spenden entgegengenommen, droht der Partei eine Strafzahlung in Höhe des zweifachen bzw. dreifachen Spendenbetrags. Die Veröffentlichung der Parteispenden über 50.000 Euro, wie auch die Rechenschaftsberichte der Parteien finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages über die Seite http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/weitereaufgaben/parteienfinanzierung/ Voraussetzung bei den Spenden muss bleiben, dass der Geldfluss öffentlich wird, vor allem, wenn es sich um hohe Summen handelt. In dieser Hinsicht ist es gut, dass das deutsche Parteiengesetz 2002 verschärft worden ist. Im Übrigen können wir, wenn eine Petition in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde, seitens der Parlamentsfraktion keine parallelen Aktivitäten in Gang setzen oder unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Petra Becker, CDU/CSU-Bundestagsfraktion |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2010 - 16:28 Uhr: | |
@T.Frings Ich hatte ja schon geschrieben: Ich hab da so meine Befürchtungen... Die derzeitige Auseinandersetzung ist allein für die Öffentlichkeit bestimmt. Ein wenig Parteiengerangel, sonst nichts. Die Parteien werden notwendige Änderungen kaum herbeiführen; das ginge nur mit ganz viel öffentlichem Druck. Staat und darin lebende Gesellschaft bleiben rechtstaatlich weiter ohne Makel, moralisch aber korrupt - eben eine echte B...-Republik. Eine erneute geistig-moralische Wende? Ja, frägt sich nur, in welche Richtung? |

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2010 - 21:43 Uhr: | |
Zu hinterfragen wäre allerdings auch ob die Praxis, für jeden Spendeneuro den eine Partei bekommt der Staat noch einmal 0,38 Euro dazugeben muß? Und wenn ja, warum. |

Saarländer Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2010 - 21:52 Uhr: | |
"Wenn man in bestimmte Richtung Einfluß ausüben will, dann können Zuwendungen direkt an bestimmte Personen weitaus effizienter sein als Spenden einfach an den Bundesverband. Es muß ja nicht einmal eine direkte Geldleistung sein." Wie Schreiber es ja heute ausgesagt hat. Über Wahrheitsgehalt seiner Aussage kann man dennoch nur spekulieren. |

frederic Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Januar 2010 - 20:46 Uhr: | |
@ Werner Fischer: Die Nachteilhaftigkeit einer Spende durch den Anteilseigner liegt aber allein darin begründet, daß der Sonderausgabenabzug für Parteispenden so stark limitiert ist. Wäre er es nicht, wäre Gleichstand bzw. sogar Vorteilhaftigkeit für solche Spenden gegeben. Die niedrigeren Unternehmensteuern würde ich dafür nicht verantworlich machen. Ganz um Gegenteil wurden Spenden durch Unternehmen ja gezielt unattraktiv gemacht, indem die Parteispenden weder das Einkommen für die KSt noch den GewE für die GewSt mindern. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Januar 2010 - 22:04 Uhr: | |
@frederic Sie sollten das nochmal genau recherchieren, denn Parteispenden bis 1.650 EUR jährlich pro Person führen zunächst zu einer 50%igen Steueranrechnung (§ 34g EStG). Weitere 1.650 EUR dürfen dann noch als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b EStG) - danach ist Schluss (und das ist auch gut so!). Bei der hier diskutierten Spendenhöhe ist das unerheblich. Das mit der GewSt ist theoretisch zwar richtig, doch Holding-Gesellschaften erzielen i. d. R. Gewinne, die beim Gewerbeertrag wieder zu kürzen sind. Vertrauen Sie mir, ich bin Fachmann auf dem Gebiet! |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Januar 2010 - 22:24 Uhr: | |
@SaaleMAX Den Zuschuß von 0,38 EUR je Spenden-Euro gibt es nur für Spenden natürlicher Personen bis zur Höhe von 3.300 EUR jährlich. Spendet jemand mehr (oder durch seine Firma), erhält die Partei dafür keine staatliche Mittel lt. PartG. Anmerkung: Durch die Deckelung erfolgt immer eine Pauschalkürzung der 0,38 EUR; sie liegt bei knapp 30%. @Saarländer Wenn Spenden (bis zum Höchstbetrag von 3.300 EUR) von natürlichen Personen kommen - auch von kürzlich verstorben - erhält die Partei dagegen die staatlichen Mittel. Vielleicht erhellt das ja ein wenig den Hintergrund der Schreiber-Aussage! |

frederic Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Januar 2010 - 22:40 Uhr: | |
@ Werner Fischer: Natürlich ist der Sonderausgabenabzug bei dieser Höhe unerheblich. Hier setzt ja meine Kritik an: Wäre er nur entsprechend anderer Spenden limitiert und ansonsten vortragbar, wären Parteispenden durch Privatpersonen steuerlich genauso gestellt, wie durch Unternehmen, weil dadurch der Steuersatzunterschied ausgeglichen wird. Ob Holding oder nicht ist doch nebensächlich. Die von einem Unternehmen geleistete Parteispende unterliegt definitiv einmal der GewSt. Daran ändert die Kürzung bei der Holding nichts. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2010 - 00:49 Uhr: | |
@frederic "Daran ändert die Kürzung bei der Holding nichts." Oh doch, ich erlebe das häufig! Vertrauen Sie keinen Experten oder Rednern, nehmen Sie Sachverhalte aus der Praxis unter die Lupe! |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2010 - 15:35 Uhr: | |
Hier die Antwort der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Petitionsreferat) Sehr geehrter Herr Fischer, Politik darf nicht käuflich sein. Jeder Verdacht, dass Interessensgruppen oder Einzelunternehmer ihre Forderungen per Parteispende erfolgreich in den parlamentarischen Prozess einfließen lassen können, muss ausgeschlossen sein. Denn auch nur der Eindruck der Käuflichkeit fördert die Politikverdrossenheit und schadet dem demokratischen Gemeinwesen. Darum verfolgen wir jeden Vorschlag für eine klare und transparente Regelung der Parteispenden mit großer Aufmerksamkeit. Zu Ihrer Petition werden wir die Berichterstattung für unsere Fraktion im Petitionsausschusss des Deutschen Bundestages beantragen. Mit freundlichen Grüßen Barbara Grigoteit |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 23. Januar 2010 - 15:35 Uhr: | |
In den USA waren bis zur jüngsten Entscheidung des Supreme Courts Spenden von Unternehmen (juristischen Personen) unzulässig. Die Folge war, das stattdessen natürliche Personen - die Vorstände und andere Mitarbeiter - als Privatpersonen hohe Spenden an Parteien bzw. Präsidentschaftskandidaten abgaben. Abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken - der US Supreme Court hat nun dieses Verbot für verfassungswidrig erklärt - sehe ich auch nicht, das dies zu mehr Transparenz führen würde. Im Gegenteil: Heute sieht man, wenn Unternehmen xy soviel gespendet hat. Wenn das über natürliche Personen läuft, wäre das weniger transparent. Dann müsste man wissen, wer Mitarbeiter von Unternehmen xy ist, könnte dann deren Spendensummen addieren und erst dann herausfinden, wie viel Spenden mittelbar vom Unternehmen xy kommen. So gingen etwa auch US-Fernsehsender bei der Berichterstattung über Spenden vor (etwa CNN). Die Zulassung von Unternehmesspenden bringt also sogar mehr Transparenz als die Nichtzulassung, die nur dazu führen würde, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Spenden veranlassen würde. Das ist auch die Erfahrung in den USA mit diesem Verbot. Bliebe also nur ein totales Spendenverbot. Das erscheint aber absurd. Parteien - genauso wie andere gesellschaftliche Organisationen - sind auf freiwilliges Engagement, wozu auch Spenden gehören, angewiesen. Diese zu verbieten würde diese schwächen, so dass sie noch weniger ihre wichtige Aufgabe - Vermittler zwischen Staat und Gesellschaft zu sein - ausüben könnten. Das würde damit auch unsere Demokratie schwächen. |

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 25. Januar 2010 - 20:00 Uhr: | |
FDP Mitglieder bekommen bei der DKV (priv. Krankenversicherung) jetzt 5% Rabatt.Und noch dazu ohne Ablehnung bei Vorerkrankungen! WOW... Gesundheitsminister Rösler hat sich einen "Spitzenmann" der priv.Krankenversicherungen zum sagen wir... "Berater" gemacht bei der Entsolidarisierung des gesetzlichen Gesundheitssystems mit erhoffter Einführung des "völlig marktwirtschaftlichen" Einheitsbeitrages auch Kopfpauschale genannt. Auch erhielt die FDP letztes Jahr eine großzügige Spende einer Solarfirma in der Hoffnung das geplante Kürzungen der Einspeisevergütung nicht ganz so radikal ausfallen. Ergebnis: FDP änderte aus völlig heiterem Himmel?!?! ihren Kurs im Herbst zu Gunsten der Solarindustrie.Und die Kürzung wurde abgemildert. Und was ist Morgen bei der FDP im Angebot.....? Schaumermal! |

frederic Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 25. Januar 2010 - 21:48 Uhr: | |
Wobei der Spiegel in seinem entsprechenden Artikel selbst fairerweise schrieb, daß Journalisten die selben Konditionen bekommen können. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2010 - 00:09 Uhr: | |
Gähn, um was alles Trara gemacht wird. Das Vereine für ihre Mitglieder günstigere Konditionen raushandeln, ist doch wohl vollkommen normal. Also der ADAC darf das, der Haus- und Grundbesitzerverein, der Bundeswehrverband, Gewerkschaften usw. auch, nur die FDP, die böse, die darf das nicht. "Auch erhielt die FDP letztes Jahr eine großzügige Spende einer Solarfirma in der Hoffnung das geplante Kürzungen der Einspeisevergütung nicht ganz so radikal ausfallen." Kelber (SPD) bekam, wie ich in einem obigen Beitrag darlegte, nach eigenen Angaben 75000€ allein von Solarworld und setzt sich vehement und nicht ohne Erfolg für deren Belange ein. Aber der ist Soze, also ein Guter, der kann nicht gekauft sein. Für einen konsequenten Gegenkurs, sprich komplette Abschaffung des EEG, stand die FDP im übrigen bedauerlicherweise ohnehin nie. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2010 - 09:29 Uhr: | |
@ Thomas Frings Ich zitiere: Ein Abgeordneter (oder eine Partei) erhält eine Spende von einem Unternehmen "und setzt sich vehement und nicht ohne Erfolg für deren Belange ein". Wer das richtig findet, der will natürlich keine Änderung. Das geht doch sehr in Richtung "gekaufte Politik". Der Eigentümer des Unternehmens kann ja immer noch spenden um eine politische Richtung zu unterstützen, wie das z. B. die Familie Quant macht. Das wäre eine klare und einfache Regel, die in anderen Ländern oft üblich ist. |
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