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Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2011 - 18:25 Uhr: | |
"D'Hondt im ersten Verfahren minimiert die Überhanggefahr bei solchen Systemen übrigens nicht unbedingt. Da hängen dann halt die Großen über, vor allem, wenn wie jetzt in Hamburg die stärkste Partei so deutlich vor allen anderen liegt." Das geht kaum. Selbst mit drei Vierteln aller Wahlkreissitze wäre die SPD z. B. immer noch erheblich vom Überhang entfernt. Überhang kann primär dann auftreten, wenn eine kleinere Partei mit einem Idealanspruch zwischen 0 und 1 oft deutlich aufgerundet wird. Und wenn eine kleine Partei überhängt, wird das Parlament besonders stark aufgebläht. Die "ausgeglichene" Methode würde schon reichen, um das Überhangrisiko zu verkleinern. Inzwischen sind übrigens alle Wahlkreisstimmen ausgezählt. Hier schneidet die GAL besser ab, hat aber noch weniger zugelegt als bei der Landesliste. SPD 45,3 (2008: 32,6) CDU 23,0 (39,0) GAL 14,2 (13,6) FDP 6,3 (6,0) Linke 7,0 (7,4) (Beitrag nachträglich am 22., Februar. 2011 von frings editiert) |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2011 - 19:08 Uhr: | |
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Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2011 - 21:07 Uhr: | |
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Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2011 - 23:32 Uhr: | |
Das Statistische Amt schlägt in diesem PDF-Dokument im Wahlkreis 2 einen Sitz der GAL zu statt der Partei DIE LINKE und kommt so auf 13 Wahlkreissitze für die GAL. Das widerspricht den veröffentlichten Ergebnissen und auch dieser Auflistung der gewählten Kandidaten. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2011 - 23:54 Uhr: | |
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Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Februar 2011 - 00:33 Uhr: | |
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Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Februar 2011 - 03:35 Uhr: | |
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Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Februar 2011 - 19:21 Uhr: | |
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Peter Roether
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Februar 2011 - 19:53 Uhr: | |
Interessantes Detail am Rande: Walter Scheuerl, Kopf der Initiative "Wir wollen lernen", die den Volksentscheid gegen die Schulreform erfolgreich gestaltete, trat bei der Wahl für die CDU an. Im "Duell" gegen seine damalige Gegnerin, GAL-Schulsenatorin Christa Goetsch, muss er sich denkbar knapp geschlagen geben. Scheuerl erhielt 22581 Stimmen auf der Landesliste, Goetsch 22601 (bester Wert aller Kandidaten, die nicht auf Platz eins der Landesliste standen). |

Nikolaus Krause
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Februar 2011 - 00:00 Uhr: | |
So gibt es dann wohl in Bergedorf für die SPD einen Pattvermeidungssitz. Sinnigerweise besteht der Bezirk Bergedorf für die BVV-Wahl aus einem einzigen Wahlkreis für das ganze Wahlgebiet. Wahlkreislisten und Bezirkslisten sind bei SPD, GAL und Linken zudem noch identisch, die FDP ändert lediglich ein bisschen die Reihenfolge. Die Sperrklausel für die 47 Gesamtsitze beträgt 3% lt. Gesetz. Die faktische Sperrklausel für die 27 Wahlkreissitze liegt bei 7 antretenden Parteien bei mindestens 1,69% und höchstens 4,35%. Bis zur nächsten BVV-Wahl 2014 werden die Bezirke die Wahlkreise neu einteilen. Dann wird dieses Kuriosum der Vergangenheit angehören. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Februar 2011 - 07:21 Uhr: | |
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Nikolaus Krause
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Februar 2011 - 10:06 Uhr: | |
OK, 45 Gesamtsitze in Bergedorf, aber 2008 wurden jedenfalls 27 Wahlkreisabgeordnete gewählt! Die Rechnung zur Sitzspanne stimmt aber. Entschuldigung. "Zusätzliche Stimmen drücken eine andere Partei unter die Sperrklausel" Das verstehe ich nicht. Wahlkreis- und Bezirksstimmen werden doch getrennt ausgezählt! (Mach bitte mal ein Beispiel!) Es stimmt: Der Machtfaktor der Piraten ist in der Bergedorfer Konstellation hoch! Aber so wird dann auch verhindert, dass die SPD, die 321 Stimmen weniger bekommen hat als CDU, GAL, Linke und FDP zusammen, die absolute Mehrheit der Sitze bekomt. Entsprechende vier Parteien können also den Piraten und deren Wählern dankbar sein. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Februar 2011 - 20:16 Uhr: | |
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Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 25. Februar 2011 - 04:58 Uhr: | |
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A Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Dezember 2014 - 13:32 Uhr: | |
Ich bin überrascht, daß eine "Alternative zu Deutschland" für die Bürgerschaftswahlen zugelassen worden ist. §4 Absatz 1 erster Halbsatz des Parteiengesetzes sagt doch klar: "Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden." Die Internet-Präsenz der "Alternative zu Deutschland" zeigt auch deutlich, daß diese Namensähnlichkeit beabsichtigt ist und nicht rein zufällig ist. |

zigzag
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Dezember 2014 - 20:51 Uhr: | |
Da die AzD keine Partei, sondern eine Wählervereinigung ist, greifen laut Wahrecht-Tweet andere Paragraphen: @Wahlrecht_de Gibt es bei Parteien keine Einschränkung, dass ihr Name "verwechslungssicher" sein muss...^^ ? @Gomander2 Ja, bei Parteien nach § 4 Abs. 1 PartG – allerdings ist AzD keine Partei, daher Schutz „nur“ gemäß § 12 BGB https://twitter.com/Wahlrecht_de/status/540890914529742848 (Beitrag nachträglich am 06., Dezember. 2014 von zigzag editiert) |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Dezember 2014 - 21:34 Uhr: | |
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ulf Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Dezember 2014 - 23:58 Uhr: | |
@A Wo finde ich den Internetauftritt der Wählergruppe mit dem sympathischen Namen ? (googeln führte nur zu afd-seiten) |

zigzag
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 07. Dezember 2014 - 00:03 Uhr: | |
Ich kenne nur die Facebook-Seite: https://de-de.facebook.com/alternativezudeutschland |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 07. Dezember 2014 - 20:58 Uhr: | |
Huch, haben sich die Grünen umbenannt?;-) "Nachdem explizit nicht der wirkliche Name angegeben werden muss, greift da auch nicht unbedingt das BGB (zumindest kann es den Wahlantritt unter einem Namen nicht verhindern)." Parteien müssen ihren satzungsmäßigen Namen angeben (wegen § 4 Abs. 1 Parteiengesetz), auch wenn der Gesetzeswortlaut anderes nahelegt. Der wurde offensichtlich beim Bundeswahlgesetz abgekupfert, ohne zu bedenken, dass die Lage bei Wählervereinigungen nicht so klar ist: Hamburger Wahlgesetz: In der Beteiligungsanzeige ist anzugeben, unter welchem Namen die Partei oder unter welchem Namen oder Kennwort die Wählervereinigung sich an der Wahl beteiligen will. Bundeswahlgesetz: In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. § 12 BGB deckt auch den Fall ab, dass eine Wählervereinigung den Namen einer Partei benutzt, auch wenn es rechtlich möglich sein sollte, einen anderen Namen als den der Wählervereinigung zu benutzen. |