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Archiv bis 11. Dezember 2014

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Thüringen » Archiv bis 11. Dezember 2014 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 08. Dezember 2014 - 13:11 Uhr:   

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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 08. Dezember 2014 - 13:12 Uhr:   

"So wurde z.B. in Baden-Württemberg einmal eine Koalition mit der SPD eingegangen und nicht mit den Rebublikanern. Bei der nächsten Wahl waren die Republikaner dann wieder weg vom Fenster".

Das stimmt nicht. Bei der Landtagswahl 1992 zogen die Republikaner mit 10,9% erstmals ein, und die Union ging eine Koalition mit der SPD ein. 1996 dann erreichten die Republikaner 9,1% und blieben im Landtag. Allerdrings reichte es dann für Schwarz-Gelb.
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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 08. Dezember 2014 - 15:04 Uhr:   

In den drei Regierungsfraktionen gibt es personelle Veränderungen. Fünf Abgeordnete werden aus dem Landtag ausscheiden und durch Nachrücker ersetzt. Grund ist die Trennung von Amt und Mandat.

Bei zwei Abgeordneten, Hartmut Schubert (SPD) und Olaf Möller (Bündnis 90/Die Grünen), ist der Mandatsverzicht zwingend vom Gesetz vorgesehen, da die beiden Herren zu beamteten Staatssekretären berufen wurden.

Ungewöhnlicher ist der Fall bei Ministerpräsident Bodo Ramelow und Bildungsministerin Birgit Klaubert (beide Die Linke) sowie Umweltministerin Anja Siegesmund (Bündnis 90/Die Grünen). Sie wollen/werden verzichten, weil ihre Parteien Beschlüsse fällten, die eine strikte Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat vorsehen:
http://www.mdr.de/thueringen/landtagswahl-2014/amtsantritt-neue-landesregierung100.html

Ich halte letzteres für einigermaßen leichtsinnig, denn es schadet der Regierungsstabilität. Neue Abgeordnete sind durch ihre Eigenwilligkeit immer ein Risiko bei Abstimmungen und die Koalition hat bekanntlich nur eine Stimme Mehrheit. Bei den Bündnisgrünen wird die Fraktion durch die Mandatsniederlegungen zu zwei Dritteln aus unerfahrenen Parlamentsneulingen bestehen.
Ich finde, dieser von den Parteien erzwungenen Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat liegt ein falsches Verständnis der Funktionsweise einer parlamentarischen Demokratie zugrunde; schließlich sollten Regierungsfraktionen ihre Regierung stützen und nicht stören.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 08. Dezember 2014 - 18:22 Uhr:   

@Europäer
Der Landtag (also die gewählte Volksvertretung) soll die Regierung "nicht stören". Tja, das ist die typisch deutsche Auffassung von Demokratie, die leider überwiegend vertreten wird.

Auch auf Bundesebene sprechen die Medien oft schon davon, ein Gesetz sei "beschlossen", wenn sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf geeinigt hat und diesen erst in den Bundestag einbringt. Unsere Volksvertreter (wenn man sie überhaupt so bezeichnen kann) sind nur zum Abnicken und für die Reden im Bundestag nötig, die kaum noch einer hören will. Aber wen wundert's, man hat uns über Jahrzehnten daran gewöhnt.

Der Grundsatz der Gewaltenteilung wird in unserem Land nicht geschätzt - sie stört nur beim "Durchregieren". Nach allgemeiner Auffassung ist es völlig normal (oder sogar nötig), dass Regierungsmitglieder (Exekutive) als Abgeordnete weiter im Parlament (Legislative) sitzen und mit abstimmen. In Deutschland scheint man kein Gefühl für innere demokratische Werte zu haben - es reicht allein der äußere Anstrich. Das zieht sich wie ein roter Faden durch Wahlvorschriften, Geschäftsordnungen, Parteienfinanzierung usw.
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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 08. Dezember 2014 - 21:43 Uhr:   

Naja, die Gewaltenteilung ist auch im parlamentarischen System nicht aufgehoben. Nur sollte sie dann im Regelfall nur von einem Teil der Abgeordneten praktiziert werden, nämlich denen der Opposition. Ihr fällt die Aufgabe zu, die Regierung zu kontrollieren.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 08. Dezember 2014 - 22:05 Uhr:   

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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 10:01 Uhr:   

@Ratinger Linke,

daher gibt es gewisse Minderheitenrechte - etwa das Recht auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses bzw. Anrufung der Verfassungsgerichte durch die parlamentarische Minderheit.
Das sind durchaus Kontrollmöglichkeiten.
Im Fall des Untersuchungsausschusses wird zwar mit Mehrheit entschieden, aber durch die Herstellung von Öffentlichkeit und durch bestimmte prozedurale Vorgaben, die auch gerichtlich durchsetzbar sind, kann die Opposition mit diesem Instrument durchaus eine Kontrollfunktion wahrnehmen. So kann sie durchaus Missstände aufdecken und anprangern. Eine Änderung der Politik selbst kann indes nur die Regierung und die parlamentarische Mehrheit herbeiführen, sofern diese sich durch öffentlichen Druck dazu veranlasst sieht, auch wenn dies dann möglicherweise nicht die Änderungen sind, die sich die Opposition wünscht. Für diese muss sie dann eben bei den nächsten Wahlen um eigene Mehrheiten werben.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 11:37 Uhr:   

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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 12:51 Uhr:   

@Ratinger Linke,

nicht alle "Missstände oder Versäumnisse" sind gleich kriminell. Insofern gibt es gute Gründe neben der notwendigen gerichtlichen Kontrolle auch eine parlamentarische Kontrolle der Regierung und Exekutive vorzuhalten, die in der parlamentarischen Demokratie faktisch durch die Opposition ausgeübt wird. Reine Informationsfreiheitsgesetze können die Funktion parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht ersetzen. Denn diese können ermitteln, Zeugen laden, Fragen stellen, etc., etc. Das wäre etwa die selbe Argumentation, man bräuchte keine Gerichte, schließlich könne man ja die Gesetze lesen. So einfach ist die Welt nun auch wieder nicht.

Ansonsten dient das Parlament natürlich auch zum "Warmhalten künftiger Regierungen". So kann die Opposition durch das Parlament ihre Positionen denen der Regierung Öffentlichkeitswirksam entgegenstellen. Zudem kann sie durchaus Einfluss nehmen, sofern auf Grund der politischen Verhältnisse sie auf ihre Zustimmung angewiesen ist - sei es im Bundesrat auf Bundeseben oder etwa bei Verfassungsänderungen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 13:19 Uhr:   

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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 18:45 Uhr:   

@Florian das Original

Wenn die Union nun eine ganz klare Position hat, dass sie nie und keinesfalls mit der AfD koaliert, dann ist klar, dass eine Stimme für die AfD lediglich eine große Koalition wahrscheinlicher macht. Also ein Szenario, dass ein konservativer AfD-Wähler wohl kaum gut findet - und der halt dann doch als das kleinere Übel die Union wählt.

Wieso sollte ein Konservativer etwas gegen die Große Koalition (insbesondere auf Landesebene) haben? Sicherer, dass sich nix ändert, kann er ja kaum sein. ;-)

Eine Abgrenzungsstrategie mag daher der Union kurzfristig Koalitionsoptionen kosten. Langfristig kann sie aber dazu führen, dass die AfD sich nicht etablieren kann.

Hängt davon ab wie langfristig... Momentan hat die Union genug Wählerstimmen, sich das aussuchen zu können, sobald sie aber Wähler in SPD-Größenordnung verliert, wird sich das ändern.

Die Union war da auch immer viel konsequenter als die SPD. Dass es bisher nie eine langfristig etablierte Partei rechts der Union gab, aber mit Grünen und Linkspartei gleich zwei Parteien "vom Fleisch der SPD" hat viel mit der konsequenteren Koalitionsverweigerung der Union zu tun.

Das ist ein interessanter Gedanke, den man so diskutieren könnte, nur ist er auch "monokausal". Wenn ein Politiker sich also auf diesen Gedanken verlässt, geht er ein gewisses, relativ hohes Risiko ein.

@Werner Fischer

Der Grundsatz der Gewaltenteilung wird in unserem Land nicht geschätzt - sie stört nur beim "Durchregieren". Nach allgemeiner Auffassung ist es völlig normal (oder sogar nötig), dass Regierungsmitglieder (Exekutive) als Abgeordnete weiter im Parlament (Legislative) sitzen und mit abstimmen. In Deutschland scheint man kein Gefühl für innere demokratische Werte zu haben - es reicht allein der äußere Anstrich

Zu unseren heutigen Begriff von Demokratie zählt zweifellos auch die Gewaltenteilung, aber es gibt doch einige demokratische Staaten, die dieses Prinzip sehr aufweichen.

In der parlamentarischen Demokratie ist es nun mal so, dass die Regierung durch das Parlament gewählt wird. Daher sind die Gewalten von vornherein schon nicht mehr so streng getrennt. Dass Regierungsmitglieder nebenbei noch Parlamentarier, also stimmberechtigt sind, ist dagegen nicht so selten (Beispiel Großbritannien). In viele Ländern haben Regierungsmitglieder sogar durch das Amt gewisse Stimmrechte (Vize-Präsident in den USA...).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 20:09 Uhr:   

@Florian
Wenn die Union nun eine ganz klare Position hat, dass sie nie und keinesfalls mit der AfD koaliert, dann ist klar, dass eine Stimme für die AfD lediglich eine große Koalition wahrscheinlicher macht. Also ein Szenario, dass ein konservativer AfD-Wähler wohl kaum gut findet - und der halt dann doch als das kleinere Übel die Union wählt.

Eine Abgrenzungsstrategie mag daher der Union kurzfristig Koalitionsoptionen kosten. Langfristig kann sie aber dazu führen, dass die AfD sich nicht etablieren kann.

In der Vergangenheit hat die Union mit dieser Strateige Konkurrenz am rechten Rand stets kleinhalten können. (So wurde z.B. in Baden-Württemberg einmal eine Koalition mit der SPD eingegangen und nicht mit den Rebublikanern. Bei der nächsten Wahl waren die Republikaner dann wieder weg vom Fenster).

Der Vergleich mit den Republikanern ist monokausal und aus verschiedenen Gründen für mich nicht überzeugend, abgesehen davon, dass die Pepublikaner keineswegs schnell wieder verschwunden sind, wie hier schon gesagt wurde:

Erstens gelingt es den etablierten Parteien nicht, die AfDler zu Nazis zu stempeln, was bei den Republikanern funktioniert hat (und durchaus seine Berechtigung hatte).

Zweitens hatte die Union in den 90er Jahren noch eine Alternative zu Rot-Grün, nämlich die FDP. Diese Option fällt jetzt flach, wahrscheinlich für immer. Damit bleibt der Union selbst bei erfolgreicher Niederhaltung der AfD nur die Option Rot oder Grün, wenn sie keine absolute Mehrheit hat, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis der nächste Konkurrent rechts von ihr auftaucht.

Drittens ist für Konservative Schwarz-Rot oder Schwarz-Grün sicher kein größeres Übel als Rot-(Rot-)Grün. Dass Rot-Rot-Grün überhaupt eine Mehrheit kriegt, wird unwahrscheinlicher, wenn die AfD dauerhaft in Parlamenten vertreten ist.

Viertens ist bei einer großen Koalition oder auch bei Schwarz-Grün gar keine Alternative neben der AfD mit realistischen Chancen auf mindestens 5% vorhanden für Wähler die linke Politik nicht wünschen. Die FDP hat ja lange Zeit wenigstens auf wirtschaftlichem Gebiet noch eine Alternative geboten auch diese ist jetzt wegen der Unfähigkeit der FDP praktisch verschwunden.

Fünftens gibt es nicht unbedingt ein Patentrezept, um einen lästigen Konkurrenten loszuwerden. Die CSU ist gut damit gefahren, die Bayernpartei auszugrenzen, um sie in die völlige Bedeutungslosigkeit abzudrängen. Die Hamburger CDU konnte sich dagegen der Schill-Partei gerade durch eine Koalition gut entledigen. Aber war das Verschwinden von PRO langfristig so gut für die Hamburger CDU? Schill hat Wähler erreicht, die die CDU nicht erreichte. Ohne Schill wäre Ole v. Beust niemals Bürgermeister geworden. Jetzt dümpelt die Hamburger CDU ohne gute Machtperspektive dahin und muss darauf hoffen, dass sich Scholz zu einer großen Koalition erbarmt wie Wowereit in Berlin. Die Perspektive wäre besser, wenn es PRO noch gäbe. Konkurrenten im eigenen Lager können u.U. sogar machtstrategisch nutzen. SPD, Grüne und Linkspartei bekommen zusammen sicher mehr Stimmen als die SPD bekäme, wenn sie wie in den 60er oder 70er Jahren noch immer die einzige relevante linke Partei wäre.
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Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 20:44 Uhr:   

Spiegel Online meldet:
Gericht will Ramelows Immunität aufheben lassen

Erfurt - Das Amtsgericht Dresden hat beim Präsidenten des Thüringer Landtags die Aufhebung der Immunität des neuen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) beantragt. In der Begründung heißt es, das Gericht beabsichtige, gegen Ramelow "ein Strafverfahren wegen Sprengung einer Versammlung" weiterzuführen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bodo-ramelow-gericht-will-immunitaet-aufheben-lassen-a-1007540.html
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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 21:34 Uhr:   

Ein Grund mehr für Ramelow, Abgeordneter zu bleiben.

Ich halte es nicht für völlig ausgeschlossen, dass die rot-rot-grüne Mehrheit die Aufhebung der Immunität ablehnt. Es handelt sich um ein Verfahren mit einem politischen Hintergrund, da könnten die Interpretationen zwischen Dresdner Amtsgericht und Thüringer Landtag also durchaus auseinander gehen. So gesehen erfüllt die, von manchen als überholt angesehene, parlamentarische Immunität doch noch ihren Zweck.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 22:15 Uhr:   

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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 22:21 Uhr:   

Ramelow soll angeblich eine DEMO von Rechtsradikalen "blockiert" haben...Dem Bodo traut man scheinbar in Dresden echt übermenschliche Kräfte zu !?!?


Das "Ramelow Blockade-Ding" von dem Dresdner Gericht ist ein uralter Hut aus Februar 2010 !!!
Komisch ist nur das es gerade JETZT er PUBLIK wird...Ein Schelm , der Böses dabei denkt.

Die Dresdner wollten ja auch den Jenaer Jugendpfarrer König anklagen wegen irgendwelchen scheinheiligen Gründen bei einer Demo gegen RECHTS, die sich am Ende als haltlos und nicht nachweisbar herausgestellt haben.

Deswegen bin ich bei irgenwelchen Anklagen aus Dresden sehr gelassen.
Mehr als heiße Presseluft kommt da sicherlich wieder nicht raus...Langsam macht sich die Dresdner Justiz etwas lächerlich...die sollten, so meine ich eher mal mit dem anderen Auge, also dem RECHTEN.. schauen, was sich da so jeden Montag in ihrer Stadt zusammenbraut....

Bei dem Ramelow Antrag wird nix weiter bei rum kommen...Heiße Luft sonst nix, einer völlig schwarzgespülten SachsenJUSTIZ.
((GOOGLE: SIEHE auch "Fall Lothar König", Jugendpfarrer aus Jena))


++++++

Derweil grummelt es stark in der SPD, weil der erfolgreiche erst kürzlich ins Amt gehobene Matthias Hey aus Gotha sein AMT als Fraktionsvorsitzender der SPD Thüringen an den JETZT völlig OHNE Ämter verbliebenen EX-Stellv.MP und EX-Bildungsminister und EX-SPD Chef Ch. Matschie wieder abgeben soll. Die Basis ist leicht irritiert...gelinde gesagt!!!

Matthias Hey der jetzige noch Neue Frakionschef der SPD holte als einziger SPD Kandidat in Thüringen ein Direktmandat..... mit glaube ich um die 38% der Erststimmen in Gotha!!!
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 22:37 Uhr:   

Aus dem Spiegel-Artikel:
Die Staatskanzlei teilte mit, Ramelow bleibe dabei, dass friedlicher Protest gegen Demos, auf denen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet würden, nicht kriminalisiert werden dürfe.
Bodenlose Frechheit. Wenn also jemand nach Meinung Ramelows - Mitglied einer Partei, die für eine Diktatur maßgeblich verantwortlich war und für die Antisemiten im Bundestag sitzen - "rechtsextrem", "rassistisch" oder "antisemitisch" ist, darf man ihm einfach Rechte wie das Demonstrationsrecht wegnehmen und dabei Straftaten begehen. Ramelow offenbart sich mal wieder als lupenreiner Antidemokrat und Gegner des Rechtsstaats. Er will Gesinnungsjustiz a la DDR. Die umbenannte SED und der übrige Linksextremismus bilden die größte Gefahr für die Demokratie.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 22:38 Uhr:   

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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Dezember 2014 - 12:45 Uhr:   

Das Verfahren in Dresden war allerdings längst eingestellt, es wird jetzt auf Wunsch von Bodo Ramelow wieder aufgenommen. Damit das möglich wird, hat er die Erstattung seiner Anwaltskosten beantragt, die bei einer Einstellung natürlich normalerweise nicht erstattet werden, es ist ja kein Freispruch. Das Geld dürfte ihm ziemlich egal sein, es geht ja um keinen für einen Ministerpräsidenten oder auch Landtagsabgeordneten nennenswerten Betrag.

Da Ramelow das wahrscheinlich schon vor mehreren Monaten beantragt hat, scheint es denkbar, dass er eigentlich beabsichtigt hatte, eine vielleicht beim Amtsgericht Dresden stattfindende mündliche Verhandlung im Wahlkampf zu nutzen, denn sie hätte ihm kostenlos erhebliche Publicity auch im TV und in anderen öffentlichen Medien gebracht. Das ist aber Spekulation.

Es wäre ziemlich dumm von den thüringischen Abgeordneten, jetzt die Aufhebung der Immunität zu verweigern, da das einem Schuldvorwurf an Ramelow schon recht nahe käme und es auch jetzt außerhalb des Wahlkampfes ihm sicher sehr recht ist, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden musste, um über wenig Geld zu entscheiden. Man sieht, wie schon SaaleMax die Sachlage total falsch verstanden hat, das wird auch vielen anderen so gehen.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Dezember 2014 - 08:08 Uhr:   

Matschie gibt auf! Das kann noch interessant werden bei der rrg 1 Stimmen Mehrheit:

http://m.thueringer-allgemeine.de/web/mobil/politik/detail/-/specific/Matschie-gibt-auf-Keine-Kandidatur-fuer-Fraktionsvorsitz-219872727

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