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Archiv bis 29. November 2014

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Thüringen » Archiv bis 29. November 2014 « Zurück Weiter »

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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 13:36 Uhr:   

Die Verfassung von Thüringen sagt nicht, wann der erste, zweite oder dritte Wahlgang stattfinden müssen.

Sie können also auch an mehreren Tagen, jeweils einzeln durchgeführt werden, auch Wochen oder Monate später.

M.E. spricht das klar dafür, das zwischen den Abstimmungen neu verhandelt werden soll. Deshalb entspricht auch die Ansetzung eines erneuten ersten Wahlgangs nach gescheitertem dritten Wahlgang der Verfassung mehr als die Ansetzung immer weiterer, völlig unnützer "dritten" Wahlgänge. Es macht mehr Sinn, den ganzen Prozess inklusive erneuter Sondierungen und Koalitionsverhandlungen erneut zu beginnen, als einfach wild zu wählen, bis ein Abgeordneter der beiden Lager z.B. durch simples Einschlafen oder eines Herzanfalls während eines Wahlganges eine zufällige "Mehrheit" herbeiführt.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 13:42 Uhr:   

Das Szenario ist unrealistisch, denn wenn die AfD einen Kandidaten aufstellt, werden es ihr andere Partien gleichtun, die chancenreichere Kandidaten präsentieren können, weil sie einfach mehr Sitze haben.

Da liegt ja der Sinn der relativen Mehrheit und der Kampfabstimmung: eine "kleinere" Partei kann die Kampfabstimmung wie z.B. 2009, herbeiführen und so entsteht eine Mehrheitsfindung, die bei einem Kandidaten, der mit einer Mehrheit der Gegenstimmen nicht gewählt wird, ausbliebe.
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Weimarer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 14:37 Uhr:   

Meines Erachtens würde man in Thüringen bei einem Patt im 3. WG sicherlich zunächst einen weiteren Versuch=Wahlgang machen, in der Hoffnung, dass vielleicht doch noch ein Abgeordneter "zur Vernunft kommt". Wäre sicherlich aber Angelegenheit des Ältestenrates dies zu entscheiden, wie in Schleswig-Holstein 2005, wo ja auch noch ein vierter erfolgloser Wahlgang (Patt) durchgeführt wurde.
Erst wenn dieser erneut Patt endet, würde man dann zunächst wieder verhandeln. Wobei in dieser Konstellation kaum Aussicht auf Erfolg bestünde, da die SPD schon angekündigt hat, auf keinen Fall mehr das Pferd zu wechseln. Da CDU-Grü-AfD nicht vorstellbar ist, wäre das eine ziemlich verfahrene Situation, aus der eigentlich nur Neuwahlen helfen könnten. Diese könnte die CDU mit mehr als 1/3 der Abgeordneten aber verhindern. Frau Lieberknecht würde zunächst wohl "ewig" weiter amtieren.
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Zuschauer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 14:43 Uhr:   

@Weimarer:
Die beschriebene Konstellation ist wohl die einzige, in der Lieberknecht weiter "im Amt" bliebe. Allerdings doch eher unwahrscheinlich das Ganze.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 19:23 Uhr:   

@Beobachter, Morlok

Was mich etwas am Gutachten wundert, daß es auch davon ausgeht, daß Ja und Nein Stimmen vorgesehen sind, auch wenn es den Nein-Stimmen keine Bedeutung zuweist.

In Artikel 70 Absatz 3 der Thüringischen Verfassung steht wenigstens nichts zu einer Nein-Stimme.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 20:50 Uhr:   

Die CDU könnte statt Lieberknecht einen "Zählkandidaten" aufstellen oder aber doch Mike Mohring(der junge CDU-Fraktionschef und Hoffnungsträger einiger in der CDU-Thüringen), der ja seit jeher schon etwas stichelt und sägt um weiter nach Oben zu kommen.

Mohring allerdings könnte auch gut von der AfD mitgetragen werden jedoch hat Mohring wiederum in den eigenen Reihen eine nicht unerhebliche Zahl von "Neidern" und Lieberknecht-Anhängern gegen sich stehen.
Etwas schwierig das Ganze innerhalb der CDU, wohl auch deshalb will sie erst am Dienstag ihren "Kandidaten/in" präsentieren.

Wohl auch Mohring ist sich der Sache bewußt, nicht unbedingt als Zählkandidat herzuhalten um dann am Ende evtl. bei der Wahl durchzufallen und geschwächt als CDU-Fraktionschef dazusetehen.Das Eisen dürfte auch ihm vielleicht etwas zuuuu heiß sein.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 23:51 Uhr:   

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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 28. November 2014 - 00:45 Uhr:   

Der ehemalige SPD-Bundesminister Wolfgang Tiefensee soll gerüchteweise Thüringer Minister für Wirtschaft und Wissenschaft werden.
Der amtierende stellvertretende Ministerpräsident Christoph Matschie soll nur noch Staatssekretär für Kultur werden. Seine Partei macht demnach den ehemaligen SPD-Landesvorsitzenden für die Wahlniederlage verantwortlich. Da es in Thüringen nur beamtete Staatssekretäre gibt, müsste Matschie sein Landtagsmandat aufgeben.
http://www.mdr.de/thueringen/landtagswahl-2014/spd-wirtschaftsminister100.html
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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 28. November 2014 - 01:14 Uhr:   

Auch CDU-Fraktionschef Mike Mohring kann sich offenbar nicht aller AfD-Stimmen bei der Ministerpräsidentenwahl sicher sein:
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Fraktionsvize-widerspricht-AfD-Chef-Mohring-aalglatter-Karrierist-und-unwaeh-1849506625
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 28. November 2014 - 09:00 Uhr:   

@ Martin Fehndrich:

Das Gutachten soll ja gerade klären, welche Folgen es hat, wenn, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, eine Vorlage ("Soll Herr/Frau Mustermann zum MP gewählt werden?") jeweils mit "Ja" und "Nein"-Kreuzen versehen wird, was denkbar ist, wenn nur ein Kandidat antritt.

Ist er dann, wie es der Geschäftsordnung entspräche, nicht gewählt, sondern abgelehnt, wenn er mehr "Nein" als "Ja" Stimmen bekommt, oder ist er laut Verfassung gewählt, weil er "die meisten Stimmen" auf sich vereinigt, obwohl er von der Mehrheit abgelehnt wird?

Ich selbst halte einfach die Formulierung der Verfassung für vorrangig, in der offenbar nicht an eine "Ja/Nein" Abstimmung gedacht wurde. Dieses Verfahren "gemäß der Geschäftsordnung" macht Sinn bei Gesetzen, Vorlagen und Gremienwahlen (Präsidium des Landtages etc.), aber macht es auch Sinn bei der Wahl des MP?
Kann für diese Wahl überhaupt die Geschäftsordnung herangezogen werden?
Und was tun, wenn die Geschäftsordnung im Konflikt mit der Formulierung der Verfassung steht?
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 28. November 2014 - 10:29 Uhr:   

Die Gegenmeinung wird nun im Verfassungsblog verteten:

http://www.verfassungsblog.de/no-means-no-wie-bodo-ramelow-jedenfalls-nicht-ministerpraesident-von-thueringen-werden-kann/

Neue oder gar überzeugende Argumente habe ich nicht gelesen.
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cyrix
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 28. November 2014 - 14:53 Uhr:   

Phoenix plant offenbar eine "Vor Ort"-Berichterstattung nächsten Freitag (welche auch im Livestream übertragen wird). Ich gehe davon aus, dass, auch wenn dies noch nicht explizit dort steht, damit insbesondere und herausgehoben die MP-Wahl in Erfurt meint:

http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/ereignisse/vor_ort:_aktuelles/885538?datum=2014-12-05
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 28. November 2014 - 18:26 Uhr:   

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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 29. November 2014 - 00:22 Uhr:   

Ein sehr kurioses Gutachten. "Dritter Wahlgang, zweite Wahl", nur es nicht entgegen der Verfassung "vierter Wahlgang" nennen zu müssen...


Und mein Lieblingsatz :

"Am 25. Juni 1951 wurde Friedrich Wilhelm Lübke mit 28 „Ja“-Stimmen gegen 37 „Nein“-Stimmen bei 2 Enthaltungen zum Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein gewählt. Dies ist verfassungsrechtlich nicht nachvollziehbar."

Nicht nachvollziehbar, aber offenbar hat er unbestritten als MP regiert, komisch, nicht wahr...? Mit keinem Satz wird nachgeforscht, ob nicht damals aus guten, nachvollziebaren Gründen, z.B. mittels Gutachten, diese Entscheidung offenbar von allen Parteien als verfasungsgemäß akzeptiert wurde.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 29. November 2014 - 00:57 Uhr:   

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Josef
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 29. November 2014 - 06:56 Uhr:   

Versuche, die Verfassung durch nachgeordnetes Recht auszulegen, sind meines Erachtens nicht zulässig: Schließlich muss sich die Verfassung nicht an die Geschäftsordnung halten.

Betrachten wir nur die Verfassung, dann steht da nichts von Kandidaten. Im Umkehrschluss heißt das, dass jeder Wähler (=MdL) einen Wählbaren (ist mir nicht so ganz klar, wie beschränkt dieser Kreis ist, jedenfalls dürfte er mehrere Millionen umfassen).

Also ist aufgrund der Verfassung in erster Näherung davon auszugehen, dass es leere Stimmzettel gibt und wie im Konklave jeder mit verstellter Schrift einen Namen draufschreibt. Vorgedruckte Kandidaten können dann nur den Sinn haben, um die Unklarheiten und Nicht-Eindeutigkeiten, die bei Write-Ins bestehen, zu vermeiden. (Wie viele Personen mit Namen Helmut Schmidt waren 1974 zum Bundeskanzler wählbar?)

Es folgt unmittelbar, dass Nein-Stimmen ungültig sein, da "Nein" keine wählbare Person bezeichnet.

Wer die meisten Stimmen hat, ist im dritten Wahlgang gewählt.
Leider ist kein Verfahren vorgesehen für den Fall, dass es keinen eindeutigen Sieger gibt.
Wenn jeder sich selbst wählt: Haben wir dann 88 gleichberechtigte Ministerpräsidenten?

An dieser Stelle hilft der Wortlaut der Verfassung nicht weiter, man muss Sinn und Zweck ergründen.
Meines Erachtens geht die Verfassung implizit von nur einem Ministerpräsidenten aus.
Art. 70 Abs. 3 S. 3 soll dafür sorgen, dass in jedem Fall ein Ministerpräsident gewählt wird. (Auch wenn ein dritter Wahlgang im Gegensatz zum zweiten nicht als verpflichtend formuliert ist - in S. 2: "so findet (...) statt")
In einer Pattsituation soll dann ein weiterer Wahlgang folgen. "einem" in S. 3 ist als unbestimmter Artikel im Sinne von "irgendeinem" zu verstehen.
Ausgehend von der Zweckbestimmung endet das Verfahren, wenn das Ziel, einen (eindeutigen) Ministerpräsidenten zu wählen erreicht ist.
Das heißt die Frage: "Wenn A in Wahlgang 7 und B in Wahlgang 15 die meisten Stimmen hat, werden dann beide MP?" stellt sich gar nicht.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 29. November 2014 - 08:55 Uhr:   

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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 29. November 2014 - 09:30 Uhr:   

OTZ berichtet:


"Thüringer CDU-Finanzminister will finanziellen Spielraum von Rot-Rot-Grün einschränken"

Erfurt.
In einer ungewöhnlichen, mit dem Noch-Koalitionspartner SPD unabgestimmten Aktion versucht der geschäftsführende Thüringer Finanzminister Wolfgang Voß (CDU), den Handlungsspielraum einer künftigen rot-rot-grünen Regierung stark einzuschränken.
So löste er Rücklagen in Höhe von knapp 200 Millionen auf und nutzte sie, um Schulden des Landes zu tilgen.
.....
...Die aktuelle Koalition hatte in ihrem ersten Haushaltsjahr 2010 die von der CDU-Alleinregierung zuvor gebildeten Rücklagen ausgegeben. ""


Otz.de:http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Thueringer-CDU-Finanzminister-will-finanziellen-Spielraum-von-Rot-Rot-Gruen-eins-1124483589
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maschi
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 29. November 2014 - 12:40 Uhr:   

"In einer ungewöhnlichen, mit dem Noch-Koalitionspartner SPD unabgestimmten Aktion versucht der geschäftsführende Thüringer Finanzminister Wolfgang Voß (CDU), den Handlungsspielraum einer künftigen rot-rot-grünen Regierung stark einzuschränken.
So löste er Rücklagen in Höhe von knapp 200 Millionen auf und nutzte sie, um Schulden des Landes zu tilgen."

Das ist doch mal eine Last-Minute-Aktion im Sinne des Steuerzahlers. Auf jeden Fall deutlich besser als die übliche Praxis scheidender Regierungen, nach ihrer Abwahl haufenweise Posten an Parteifreunde zu verteilen, die dann von der Nachfolgeregierung sofort freigestellt werden und damit für quasi Null-Arbeit einen Haufen (Steuer-)Geld bekommen.
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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 29. November 2014 - 12:58 Uhr:   

Der neue SPD-Landesvorsitzende und Erfurter OB Andreas Bausewein will Neuwahlen, falls die Wahl von Bodo Ramelow zum MP scheitern sollte:
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Thueringer-SPD-Chef-Scheitert-Ramelow-sind-Neuwahlen-einzige-Option-1821629391

Damit setzt Bausewein natürlich alle rot-rot-grünen Abgeordneten, vor allem aber seine eigenen Leute, unter Druck. Die SPD kann bei Neuwahlen eigentlich nur verlieren. Die CDU müsste der Auflösung des Landtages zustimmen. Sie dürfte aber bei Neuwahlen zulegen und deswegen mitmachen. Eventuell mit einem neuen MP-Kandidaten und vor allem mit dem Hinweis darauf, dass RRG keine stabilen Verhältnisse in Thüringen schaffen könne und dazu allein die Union in der Lage sei, die ja schon seit einem Vierteljahrhundert den Freistaat regiert.

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