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Archiv bis 27. November 2014

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Thüringen » Archiv bis 27. November 2014 « Zurück Weiter »

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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 00:35 Uhr:   

Gut ist, dass nun nicht der Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheiden muss, wer Ministerpräsident wird.

Spannend bleibt, wen die CDU in einem möglichen 3. Wahlgang aufstellt. Christine Lieberknecht dürfte es kaum sein. Eine eigene Kandidatur hätte sie schließlich gleich ankündigen können. Offensichtlich will sie sich aber die Blamage ersparen, nicht einmal alle CDU-Stimmen zu bekommen. Mike Mohring könnte zwar sehr wahrscheinlich die AfD-Fraktion von sich überzeugen, aber wohl nicht jeden Lieberknecht-Anhänger in der CDU. Christian Carius ist als Landtagspräsident gewissermaßen unabkömmlich. Mario Voigt ist auch kein Sympathieträger und hat außerdem nur wenig Führungserfahrung (Generalssekretär, also Parteikettenhund, ist doch zu wenig). Vielleicht wird ein bisheriger oder ehemaliger Minister als Zählkandidat ins Rennen geschickt oder die rausgewählte Ex-Landtagspräsidentin Birgit Diezel politisch wiederbelebt. Für am wahrscheinlichsten halte ich aber trotzdem, dass Mohring antritt.
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 00:45 Uhr:   

Mittlerweile berichtet u.a. auch die FAZ: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rot-rot-gruen-in-thueringen-die-angst-vor-dem-erfurter-finale-13285834.html

Ich kann immer nocht nicht glauben, wie unglaublich dämlich sich die CDU in TH verhält. Ein wenig Jura für den Hausgebrauch reicht nun auch völlig aus, um Brenners (Lehrstuhl u.a. für VerfRecht!) Aussage zur Zuständigkeit des Landtagspräsidenten vs. Gerichte und Landtagsplenum, absurd zu finden.
Die Angriffe auf Morlok ("SPD-nah") sind ebenso peinlich. Es weiß doch jeder, dass Gutachten in der Regel so vergeben werden, dass der Inhalt im Sinne des Auftraggebers ist.
Ramelow "Logbucheintrag" von 2009 ist ein wenig peinlich. Dass er ahnunglos ist, finde ich aber etwas weniegr schlimm, als dass es offenbar die gesamte CDU ist. (Denn niemand stellt da mal was klar und bürstet Carius zurecht!)
Interessant auch die Diskussion des angeblichen Problems in den Medien. Auf die Möglichkeit eines linken Zählkandidaten mit 0 Stimmen ist wohl noch kein Journalist gekommen?!

Letztlich glaube ich, dass das alles keine Rolle spielen wird. Ramelow wird seine Mehrheit bekommen, womöglich sogar mehr. Viele in der CDU-Fraktion wollen ja bloß Lieberknecht loswerden. Was tun, wenn Ramelow nciht gewählt werden. CDU-SPD wirds dann nicht geben. Die SPD hat sich dann hinreichend blamiert und wird lieber in die Oppposition gehen, als zwangsweise nochmal mit Lieberknecht zu koalieren. Und ein einzelner CDU-Abgeordneter kann ja gut heimlich für Ramelow stimmen, wenn er das taktisch für besser hält. Es lässt sich ja dann auch auf die AfD schieben. Mike Mohring möchte jetzt erstmal Parteichef werden. Dann sollte R2G am besten am Haushalt 2016 oder so ähnlich scheitern, nicht jetzt.
Also: Ramelow wird gewählt mit 46 oder mehr Stimmen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 01:12 Uhr:   

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Kritischer Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 07:07 Uhr:   

Es steht jetzt in allen Thüringer Zeitungen, dass die CDU einen eigenen Kandidaten aufstellen wird! Das wurde auch höchste Zeit, dass diese Trickserei ein Ende findet! Wenn die CDU es geschickt anstellt, hat sie nun vielleicht doch noch eine Chance gegen Ramelow! Aber mal schauen, ob da wieder die Eigeninteressen des Landtagspräsidenten und der ihn umgebenden Truppe dem Ganzen einen Strich durch die Rechnung machen?
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Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 12:39 Uhr:   

Als CDU würde ich in dieser Situation auch die ersten beiden Wahlgänge nutzen und nicht erst im dritten einen Kandidaten stellen, so kann schon die Stimmung für Kandidaten getestet werden, sofern Ramelow es nicht sofort schafft. Dazu sind die ersten Wahlgänge schließlich da!
Also im ersten Wahlgang die Amtsinhaberin, dann eventuell im zweiten die beste CDU-Alternative, z.B. Mohring, um dann im dritten Wahlgang die beste der beiden aufzustellen.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 12:55 Uhr:   

Bäumchen wechsle Dich spielen macht aber einen sehr schlechten Eindruck, den die FDP mitgemacht hätte, aber die AfD...?

Nein, man muss klar einen Kadidaten präsentieren und dazu stehen, statt herumzueiern. Schon, weil es nach einem dritten Wahlgang eventuell schnell eine Regierungskrise mit Neuwahlen geben könnte. Sich dafür mit taktischen Mätzchen a la kein Gegenkandidat, aber Neinstimmen oder Kandidatenwechsel schlecht zu präsentieren, wäre m.E. unklug.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 12:55 Uhr:   

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cyrix
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 14:22 Uhr:   

Die AfD würde wohl Mohring oder Carius unterstützen. Die MP-Wahl ist für Freitag, 5. Dezember, 10 Uhr angesetzt.

http://www.mdr.de/thueringen/landtagswahl-2014/cdu-kandidat-ministerpraesidentenwahl100.html

Bisher ist beim MDR im Programm eine Live-Übertragung dazu aus dem Erfurter Landtag nicht vorgesehen; und Phoenix hat sein Programm erst bis einschließlich Dienstag, 2. Dezember veröffentlicht. Ich gehe aber davon aus, dass aufgrund des großen Interesses mindestens einer der beiden TV-Kanäle in einer Live-Sendung übertragen wird.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 17:47 Uhr:   

@Ratinger Linke:
"Die Kandidatur Ramelows 2009 war auch bei seiner damaligen Auslegung sinnvoll, wie er ja ausführt, wenn auch nicht völlig risikolos. Im Gegensatz zur CDU jetzt hat die Linke damals auch keine Macht zu verlieren gehabt. "

Nein, sie war bei seiner Auslegung logisch nicht sinnvoll (nur ggfs. zur Selbstprofilierung). Dass er als Kandidat mindestens so viele Stimmen wie Lieberknecht bekommen würde, war dank FDP faktisch unmöglich, während es deutlich wahrscheinlicher war, dass Lieberknecht als alleinige Kandidatin mehr Nein- als Jastimmen erhalten würde.
In seinem "Tagebuch" behauptet Ramelow nur (als Reaktion auf "skeptische Freunde"), dass selbst letzteres "praktisch ausgeschlossen" war, sodass seine Kandidatur keinen Unterschied gemacht habe.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 20:59 Uhr:   

Schwierige Frage für die CDU: Sollte man wirklich schon im ersten Wahlgang einen Kandidaten aufstellen und riskieren, dass nicht dieser sondern gleich Ramelow gewählt wird. Damit wäre der Kandidat möglicherweise beschädigt, zumal wenn er weniger als 45 Stimmen bekäme, und man hätte auch noch eine CDU-AfD- Debatte am Hals und Ramelow trotzdem nicht verhindert. Andererseits könnte ein Nichtantreten im 1. WG in der Öffentlichkeit ein schlechtes Bild ergeben und vielleicht möglichen rot rot Grünen Abweichlern die Alternative nehmen?
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 22:50 Uhr:   

Die "Alternative" in den ersten beiden Wahlgängen ist im Zweifel die Neinstimme, zumal wenn es klar ist, dass die CDU im 3. Wahlgang einen Kandidaten aufstellt. Genauso hat es Ramelow 2009 ja auch gemacht.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. November 2014 - 23:04 Uhr:   

Zum Morlok-Gutachten:

Das Gutachten liest sich fundiert und überzeugend. Klar, im ersten Moment mutet es ziemlich seltsam an, daß ein Kandidat mit weniger Ja- als Nein-Stimmen gewählt sein soll. Als ich hier das erste Mal von der Wahl Lübkes in Schleswig-Holstein 1951 gelesen habe, hat mich das auch stutzig gemacht. Aber konsequent zu Ende gedacht, kann man vernünftigerweise nur zu dem von Prof. Morlok vertretenen Ergebnis kommen (der sich immerhin auf eine BVerfG-Entscheidung berufen kann).

Die Interview-Äußerungen von Prof. Brenner überzeugen hingegen nicht.

Der Eintrag auf Ramelows Netzseite ist aus heutiger Sicht ein bißchen peinlich, zeigt er doch, daß Ramelow entweder damals Unsinn verbreitet hat (wie viele andere allerdings auch) oder aber die Verfassung auch immer gerade so auslegt, wie es ihm selbst gerade am besten paßt (wie viele andere leider auch...).


Zur CDU:

Offensichtlich hat die CDU die Unhaltbarkeit ihrer bisherigen Auslegung inzwischen selbst erkannt (was sie freilich nicht zugeben wird). Um es nicht drauf ankommen zu lassen und um zumindest die theoretische Chance zu bewahren, Rot-Rot-Grün zu verhindern, wird sie nun einen eigenen Kandidaten ins Rennen schicken.

Lieberknecht wird - so denke ich - nicht antreten. Sie hat keine Chance. Die AfD wird Lieberknecht nicht wählen, soviel ist klar. Schlimmer noch, angesichts der Aussichtslosigkeit einer Kandidatur Lieberknechts ist fraglich, ob sie überhaupt alle CDU-Stimmen erhalten würde. Lieberknecht ist Geschichte. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird Ramelow zu ihrem Nachfolger als MP gewählt, mit äußerst niedriger Wahrscheinlichkeit wird es ein CDU-Kandidat.

Wer sonst als Kandidat in Frage kommt, weiß ich nicht. Dafür kenne ich mich in der Thüringer Landespolitik zu wenig aus.

Die Frage einer "Beschädigung" des Kandidaten dürfte allerdings keine Rolle spielen, da von vorneherein klar ist, daß ein CDU-Kandidat nur eine minimale Chance haben wird, gewählt zu werden. In fünf Jahren kräht kein Hahn mehr danach, wer 2014 bei der MP-Wahl als CDU-Kandidat nun wieviel Stimmen bekommen hat. (Vergleiche auch Hessen: Thorsten Schäfer-Gümbel hat es langfristig offenbar nicht geschadet, nach Ypsilantis Wortbruch-Desaster als Watschenmann anzutreten und das mit Abstand schlechteste SPD-Ergebnis aller Zeiten einzufahren).


PS: Irgendwer hat meinen Namen "Beobachter" gekapert...
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 00:29 Uhr:   

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A
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 12:56 Uhr:   

Die Brandenburger Verfassung hat eine ähnliche Bestimmung:

"Erhält im ersten Wahlgang keiner der Vorgeschlagenen die Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch in diesem Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Kommt die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von drei Monaten nach der Konstituierung des Landtages nicht zustande, so gilt der Landtag als aufgelöst."

Es muß als prinzipiell möglich sein, daß kein Kandidat "die meisten Stimmen" erhält.
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AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 13:02 Uhr:   

Nein, es reicht, dass kein Wahlgang stattfindet, weil sich kein Kandidat findet. Dass das schwierig sein kann, einen Kandidaten zu finden, zeigt ja gerade die CDU in Thüringen.
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A
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 13:10 Uhr:   

Ich glaube, daß es stets irgendjemanden gibt, der antritt. Ich könnte mir bestensfalls vorstellen, daß es das Präsidium des Landtages ablehnt, eine Abstimmung anzuberaumen.
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A
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 13:18 Uhr:   

Anders formuliert: Könnte der Landtag in Thüringen (so wie in Brandenburg) einfach beschließen, daß kein Wahlgang stattfindet, und so verhindern, daß ein Kandidat, der nicht die Mehrheit des Landtages hinter sich hat, neuer Ministerpräsident wird?
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 13:20 Uhr:   

@ A:

Dieser Fall tritt bei Stimmengleichheit ein, geschehen zuletzt 2005 in Schleswig-Holstein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_des_Ministerpr%C3%A4sidenten_von_Schleswig-Holstein_2005

dort wurde das Patt schließlich durch eine neue Koalition aufgehoben.

Eine automatische Auflösung ist in Thüringen nicht vorgesehen.

Dort kann der Landtag nach Artikel 50, Abs.2, Satz eins nur mit 2/3-Mehrheit aufgelöst werden, denn die Auflösung nach Satz zwei über eine gescheiterte Vertrauensfrage ist unmöglich, wenn noch kein MP gewählt wurde, da eine geschäftsführende MP wie derzeit Frau Lieberknecht keinen Vertrauensantrag stellen kann.

Was also nach einem Patt in einem dritten Wahlgang stattfindet ist m.E. juristisch viel nötiger zu klären als die Frage der Neinstimmen, wenn es keinen Gegenkandidaten gibt.

Entweder kommt es zu weiteren "dritten" Wahlgängen bis ein MP gewählt ist, a la Schleswig-Holstein 2005, oder es beginnt die ganze Wahl erneut mit einem ersten Wahlgang, was m.E. schon 2005 das juristisch korrekte Vorgehen gewesen wäre.
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A
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 13:32 Uhr:   

Folgendes Szenario:

In Brandenburg können sich weder SPD/Linke noch SPD/CDU noch CDU/Linke auf eine Koalition einigen. SPD, CDU und Linke beschließen daher, keinen Kandidaten aufzustellen.

Die AFD stellt daher einen eigenen Kandidaten auf.

Was müßten SPD, CDU und Linke machen, damit nicht der AFD-Kandidat gewählt wird, sondern der Landtag neu gewählt wird?

Ich vermute, daß der Landtag beschließen würde, daß kein Wahlgang stattfindet. Wäre ein solches Vorgehen zulässig in Brandenburg? Wäre ein solches Vorgehen zulässig in Thüringen?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. November 2014 - 13:34 Uhr:   

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