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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 11:50 Uhr: | |
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Europäer Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 12:42 Uhr: | |
Verstehe ich das also richtig, das BVerfG wertet Nein-Stimmen in diesem Fall als Stimmenthaltungen? |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 13:15 Uhr: | |
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Wissender Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 13:55 Uhr: | |
Jetzt überschlagen sich in Thüringen die Ereignisse: TLZ: "Gutachten: Ramelow genügt im dritten Anlauf eine Stimme 25.11.2014 - 12:34 Uhr Ein Passus in der Landesverfassung sorgt in Thüringen für Verwirrung. Es geht darum, wie viele Stimmen Bodo Ramelow benötigt, um erster Linke-Ministerpräsident Deutschlands zu werden. Erfurt. Deutschlands erster Ministerpräsident der Linken wäre einem Rechtsgutachten zufolge im dritten Wahlgang auch dann gewählt, wenn er ohne einen Gegenkandidaten nur eine Stimme bekäme. Das sei die Konsequenz aus dem Passus der Thüringer Verfassung zur Ministerpräsidentenwahl, sagte der Düsseldorfer Verfassungsrechtler Martin Morlok am Dienstag in Erfurt. Angesichts der knappen Mehrheit von einer Stimme für Rot-Rot-Grün im Erfurter Landtag gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Bedeutung des dritten Wahlgangs, in dem nur noch die einfache Mehrheit der Stimmen verlangt wird. «Es zählen nur die Ja-Stimmen», sagte Morlok, der das Gutachten im Auftrag von Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) vorlegte. Morlock bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Offen ist bisher, ob CDU-Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht gegen Ramelow antritt, wenn der in den ersten beiden Wahlgängen nicht die nötigen 46 von 91 Stimmen erhält. Lieberknecht war 2009 erst im dritten Wahlgang erfolgreich. Ramelow als Chef der stärksten Oppositionsfraktion war damals gegen sie angetreten. Scharf kritisiert wird das Gutachten von CDU-Generalsekretär Mario Voigt . Laut ihm hätte der Justizminister damit seiner Bewerbungsmappe für Rot-Rot-Grün abgegeben. "In einer Demokratie braucht auch Rot-Rot-Grün eine Mehrheit und nicht einen juristischen Taschenspielertrick", sagt Voigt. Er hält das Verfahren für eine "juristische Spitzfindigkeit"." http://www.tlz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Gutachten-Ramelow-genuegt-im-dritten-Anlauf-eine-Stimme-421818887 |

Petra L. Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 14:00 Uhr: | |
... und die CDU schießt sich selbst ins Abseits: auch TLZ: Verlieren mit Anstand - Ein Kommentar zur Wahl des Ministerpräsidenten 25.11.2014 - 11:36 Uhr In der Politik kann man kämpfen und mit Anstand verlieren - oder sich mit Verfahrenstricks oder möglicherweise sogar Verfassungsbruch an die Macht krallen, meint Bernd Hilder in einem Kommentar der Thüringischen Landeszeitung. Um die Zählung der Stimmen im dritten Wahlgang bei der Ministerpräsidentenwahl ist ein heftiger Streit entbrannt. Foto: dpa Um die Zählung der Stimmen im dritten Wahlgang bei der Ministerpräsidentenwahl ist ein heftiger Streit entbrannt. Foto: dpa Thüringens CDU ist gerade dabei, sich nach diesem Muster zu blamieren und zu diskreditieren: Wenn niemand in der Union dem unwürdigen Spiel beherzt ein Ende bereitet, vielleicht sogar für sehr lange Zeit. Rot-Rot-Grün darf dann mal danke sagen. Mit seiner Auslegung der Verfassung, wonach in einer dritten Runde der Ministerpräsidentenwahl Nein-Stimmen gewertet werden, geht der junggewählte CDU-Parlamentspräsident Christian Carius ein hohes politisches Risiko ein - auch persönlich. Landete die Wahl Bodo Ramelows vorm Verfassungsgericht und Carius zöge den Kürzeren, wäre er als Verfassungsbrecher keine Sekunde länger im Amt tragbar und müsste zurücktreten. Braucht Ramelow keine drei Wahlgänge, bliebe an Carius trotzdem der Geruch des schlechten Verlierers und Tricksers haften. Und Christine Lieberknecht ? Will sie den Thüringern wirklich zumuten, unter rechtlich dubiosen Umständen am Amt zu kleben? Entweder, sie tritt mit offenem Visier gegen Ramelow an oder sie akzeptiert das Ergebnis eines dritten Wahlganges - so, wie es dem Geist der thüringischen Verfassung entspricht. Das wäre dann Gewinnen oder Verlieren mit Anstand. Man kann die in der Verfassung verankerte Zählweise bei der Ministerpräsidentenwahl nicht für stabilisierend und weise, sondern für absurd halten. Man kann Rot-Rot-Grün aus gutem Grund als schlecht für Thüringen betrachten. Aber wer die Verfassung per politischer Daumenpeilung auslegt, schadet der Demokratie. http://www.tlz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Kommentar-zur-Wahl-des-Ministerpraesidenten-Verlieren-mit-Anstand-1831445013 |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 14:09 Uhr: | |
@Ratinger Linke: Scheinbar hatte die Landtagsverwaltung auch 2009 mit einem dritten Wahlgang gerechnet, man war sich der Sache mit Frau Lieberknecht offenbar nicht so sicher. Hat sich ja dann auch bewahrheitet -es gab tatsächlich 3 Wahlgänge. Dass Ramelow damals im Wissen um die "richtige" Verfassungsauslegung antrat kann man nur vermuten. Zumindest wußte es offenbar die CDU und hätte im Falle der Lieberknecht- Einzelkandidatur im 3 WG die Verfassung offenbar genau andersherum ausgelegt als heute. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 14:09 Uhr: | |
@RL: "Interessant vorallem, dass die Landtagspräsidentin 2009 ohne akuten Anlass an den 1-Kandidaten-Fall gedacht hat, den sonst alle vergessen, obwohl das eigentlich sehr praxisrelevant ist." Es gab doch den akuten Anlass, dass es zunächst nur eine Kandidatin gab, deren Mehrheit auch nicht sicher war. Ramelow trat ja erst "spontan" zum 3. Wahlgang an, das hätte er ohne das Gutachten wahrscheinlich nicht getan. Es war schließlich klar, dass die FDP nie für ihn stimmen würde. Hätte es keinen Gegenkandidaten gegeben, hätte die Opposition geschlossen mit Nein gestimmt und Lieberknecht hätte, wenn die Neinstimmen zählen würden, wie in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit durchaus verfehlen können. Im Grunde war die Interpretation der Verfassung damals wichtiger als heute, da sich AfD und CDU durchaus auf einen Gegenkandidaten einigen könnten, anders als damals FDP und Linke. Auch wenn es schwierig für die CDU wird, einen Kandidaten zu finden, der sowohl für die AfD als auch für die etwaigen SPD- oder Grünen-Abweichler wählbar ist. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 14:13 Uhr: | |
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Wissender Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 14:21 Uhr: | |
@Holger81: Das Problem von Frau Liebknecht scheint zu sein, dass sie eben nicht die Kandidatin ist, die für AfD und mögliche Abweichler gleichermassen wählbar ist. So wie sie 2009 offenbar wusste, dass sie nach menschlichem Ermessen in jedem Falle gewählt ist (weil FDP und Linke sich nie auf einen gemeinsamen Kandidaten geeinigt hätten), weiss sie heute, dass sie selbst eigentlich keine Chance hat. Da wird eben mal schnell die Verfassung genau andres herum interpretiert! Ihrer Partei erweist sie damit einen ziemlichen Bärendienst. |

cyrix
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 14:23 Uhr: | |
Die Argumentation des CDU-Generalsekretärs Voigt gegen den derzeitigen SPD-Justiz-Minister Poppenhäger (bezüglich des Morlock-Gutachtens, dass dies "eine Bewerbung für Rot-Rot-Grün" sei) ist zumindest wohl auch dahingehend schwierig, als dass das Justiz-Ministerium an die Grünen gehen soll, und Poppenhäger wohl für keines der drei SPD-Ministerien vorgesehen ist. (Jedoch könnte es natürlich um einen Staatssekretärs-Posten gehen.) Insofern stellt eine R2G-Regierungsbildung für ihn persönlich wohl eher einen Abstieg bezüglich der politischen Bedeutung dar, d.h. er hätte jedenfalls wohl keine persönlichen Gründe, die derzeitige geschäftsführende Regierung zu beenden, da er der neuen wohl nicht mehr angehören würde... |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 15:24 Uhr: | |
@RL: Interessant. Zumindest behauptet er hier im Nachhinein das Falsche. Ich wäre mir aber nicht sicher, dass er es tatsächlich nicht besser wusste, soviel "Altruismus" ist bei Politikern doch eher selten... @Wissender: Ja, Lieberknecht als Gegenkandiadatin ist wohl chancenlos. Aber m.W. hat sie sich noch gar nicht geäußert, ob sie wieder kandidieren will. Natürlich ist Voigts Argumentation völlig absurd. Lieberknecht hat erst recht keine Mehrheit mehr und darf trotzdem weiterregieren, falls/solange niemand gewählt würde. |

cyrix
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 16:32 Uhr: | |
Das Gutachten Morloks findet sich online hier: http://www.jenapolis.de/2014/11/25/gutachten-des-duesseldorfer-verfassungsrechtlers-professor-martin-morlok/ |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 18:05 Uhr: | |
Sollte die CDU tatsächlich in einem dritten Wahlgang auf einen Kandidaten verzichten, so wird die Koalition aus Linke,SPD und Bündnisgrünen wohl auch keinen Zählkandidaten aufstellen, denn die Vorführung der CDU in den Medien a la "...traut sich nicht anzutreten, will aber trotzdem mit juristischen Winkelzügen an der Macht bleiben" wäre eine Steilvorlage für die dann ohnehin zu erwartenden Neuwahlen. Von der mit an Sicherheit grenzenden Peinlichkeit einer Niederlage der Rechtsposition der CDU beim Verfassungsgericht gar nicht zu reden.... |

Obelix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 19:04 Uhr: | |
So sieht es ein Jenaer Professor: http://www.mdr.de/nachrichten/video236940.html |

Europäer Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 19:44 Uhr: | |
CDU-Landtagspräsident Carius ist offensichtlich mit dem von SPD-Justizminister Poppenhäger in Auftrag gegebenen Morlok-Gutachten nicht einverstanden und will nun ein eigenes Gutachten erstellen lassen: http://www.mdr.de/thueringen/landtagswahl-2014/gutachten-wahl-ministerpraesident100.html |

cyrix
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 20:25 Uhr: | |
Hm, also Brenners Sicht (der Staatsrechtler aus Jena, der in dem von Obelix verlinkten Beitrag interviewt wird) ist irgendwie auch nicht ganz einfach. Den Fall Lübke damit zu diskreditieren, dass ja bisher in den 60 Jahren seitdem die Voraussetzungen nicht mehr genauso vorkamen (und sich so die Frage eben nicht in der Form stellte), ist irgendwie schon ganz schwach. Denn eigentlich sagt er damit nur, dass er nicht akzeptieren will, dass es diesen Präzedenzfall gab. (Was anderes wäre es, wenn unter analogen Voraussetzungen mindestens einmal anders entschieden worden, und der Kandidat eben nicht als erfolgreich gewählt gegolten hätte. Aber ein solches Beispiel nennt er nicht, und mir ist auch keines bekannt. Dem allwissenden Forum hier vielleicht? Nehme ich aber auch nicht an, weil dies sonst sicherlich schon in die Diskussion eingeflossen wäre...) Zum Anderen finde ich es Schade, dass er mit keinem Wort darauf eingeht, dass das Bundesverfassungsgericht - eben in der oben zitierten Passage - seine Auffassung, dass bei der Anwendung "des Mehrheitsprinzips" auch im Falle nur eines Kandidaten, die Abgeordneten nicht mehr ein gleiches Mandat besäßen (da "Ja"-Stimmen als wichtiger gewertet würden als "Nein"-Stimmen), so eben nicht teilt. Denn auch in der Gemeindevertretung Schleswig-Holsteins besitzen die Abgeordneten natürlich gleiche Mandate, und die Wahlen dort müssen natürlich auch die Zählwertgleichheit erfüllen... Auch finde ich schräg, dass er dem Verfassungsgerichtshof aus Gründen der Gewaltenteilung das Recht absprechen will, über die Auslegung der Verfassung zu urteilen, da dies Aufgabe des Landtagspräsidenten sei. Sicherlich muss dieser die Wahl zum Ministerpräsidenten leiten - und somit auch erst einmal feststellen, ob diese Wahl nun erfolgreich oder nicht verlaufen ist. Aber er ist doch sicherlich keine verfassungs-interpretierende Instanz. Genau dafür, um zu überprüfen, ob die Verfassung eingehalten oder überschritten wurde, ist doch ein Verfassungsgericht da. Oder habe ich da was völlig missverstanden?! Dieses Interview erzeugt doch irgendwie deutlich mehr Fragezeichen, als dass es Antworten gibt... |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 20:37 Uhr: | |
Das Morlok- Gutachten ist ja wohl deutlich fundierter als die schwammigen Aussagen Brenners, die er mit keinerlei Rechtsquelle o.ä. begründet. Ist ja auch nur ein Interview, wo man halt bisschen rumschwafeln kann ohne wie in einem Gutachten juristisch sauber zu formulieren und zu begründen. Sehr schade, dass sich ein Jura-Professor von wem auch immer benutzen lässt, sich für sowas herzugeben. Aber Ziel ist hier scheinbar erstmal die Verwirrung der Öffentlichkeit und das scheint gelungen. |

cyrix
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 22:33 Uhr: | |
Offenbar will man sich in der CDU dann doch nicht auf ein mögliches juristisches Gezerre einlassen und gegebenenfalls einen Gegenkandidaten im dritten Wahlgang aufstellen: http://www.cdu-thueringen.de/inhalte/2/aktuelles/67918/cdu-will-politische-loesung-im-landtag/index.html "Deshalb wird die CDU rechtzeitig einen eigenen Personalvorschlag unterbreiten." Erfreulich.  |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 23:07 Uhr: | |
Brenner sitzt übrigens für die CDU im Bundeswahlausschuss. Wobei er ja leider nicht der einzige Staatsrechtler ist, bei dem man meist schon vorher weiß, welche Meinung in umstrittenen Fragen er vertreten wird. Für falsch halte ich auch seine Auffassung zur Rolle des Landtagspräsidenten. Nach § 121 der Geschäftsordnung entscheidet im Zweifelsfall das Plenum, wie ein Abstimmungsergebnis zu bewerten ist. |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2014 - 23:45 Uhr: | |
Die Aussagen zum Landtagspräsidenten vs Verfassungsgericht haben mich auch stutzig gemacht. Dann verstehe ich nach wie vor nicht, warum es absurd sein soll, dass ein Kandidat mit nur einer Stimme gewählt ist - gibt es einen Gegenkandidaten, reicht ihm ja auch eine Stimme. Außerdem gibt es in diesem Szenario zwei vorangehende Wahlgänge in denen er ebenfalls sehr wenige oder nur eine Stimme erhalten würde, und wenn dann im dritten Wahlgang immer noch niemand bereit ist gegen so einen Kandidaten den keiner will anzutreten, dann ist das eben so. Dann wurde er leider nicht dazu befragt, was er von der Variante hält, dass beispielsweise die Grünen einen zweiten Kandidaten aufstellen, damit Ramelow mit einfacher Mehrheit gewählt werden kann. Dass eine solche Tricksererei nötig sein soll _kann_ einfach nicht im Sinne der Väter und Mütter der Verfassung sein. Und ist es auch nicht, zumindest wenn man der FDP-Stimme glauben schenken darf. Und zu letzt hat er die Bundesebene angesprochen. Mir kamen da die Wahlkreise in den Sinn, die ja mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Was würde passieren wenn in einem glasklaren Kreis (CDU,CSU,SPD) die anderen Parteien auf Kandidaten verzichten, und bei der BTW würde der Kandidat mehr "Nein" als "Ja" bekommen (ist das überhaupt auf dem BTW-Wahlzettel vorgesehen?), müsste es dann eine Nachwahl geben? Wenn ja wären die Auswirkungen viel unschöner (siehe Dresden 2005) als wenn einfach der einzige Kandidat mit seinen Stimmen das Wahlkreismandat erhielte. |
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