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Archiv bis 19. November 2014

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Thüringen » Archiv bis 19. November 2014 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2014 - 18:53 Uhr:   

"Es ist ja nichtmal sicher, dass der Kandidat ein Mensch sein muss oder überhaupt existieren muss."
Man kann es auch übertreiben. Ob ein Besenstiel Ministerpräsident werden kann, müssen wir wohl nicht ernsthaft diskutieren. Und wenn ein Ministerpräsident tot umfällt, ist seine Amtszeit natürlich beendet.
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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2014 - 19:10 Uhr:   

Wieso ist überhaupt sicher, dass es Kandidaten geben muss? Zumindest in der Verfassung von Thüringen und der Geschäftsordnung des Landtags finde ich keine Vorschriften, die das fordern. Und praktisch kann man eine Wahl ja auch so durchführen, dass jeder einfach den Namen der von ihm gewünschten Person auf einen Zettel schreibt, ohne dass es vorher irgend eine förmliche Nominierung von Personen gibt, die man dann ausschließlich auf den Zettel schreiben darf.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2014 - 19:11 Uhr:   

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2014 - 19:19 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2014 - 19:23 Uhr:   

@RL
Nun, also wer sich vor der Wahl zum Spitzenkandidaten nominieren lässt oder nach der Wahl eine Ministerpräsidentenkandidatur in einem internen Auswahlverfahren anstrebt, der hat durch konkludentes Handeln zugestimmt.
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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2014 - 19:44 Uhr:   

@Ratinger Linke:

Woraus würdest Du das implizit folgern? Nimmst Du Gewohnheitsrecht auf Geschäftsordnungsebene an, weil man es bisher immer so gemacht hat? Da müsste man freilich nicht nur zeigen, dass es üblich ist, so zu verfahren, sondern auch, dass die Beteiligten das in der Überzeugung tun, damit einem Gebot des Rechts zu folgen. Es könnte aber auch gut sein, dass sie nur so verfahren, weil sie es für praktisch halten. Immerhin kann die Drucksache auch dazu dienen, die eigenen Leute und mögliche Verbündete darauf hinzuweisen, dass eine Fraktion ernsthaft daran interessiert ist, dass ein bestimmter Kandidat gewählt wird. Kann ja sein, dass der eine oder andere Abgeordnete etwas verpennt ist und auch bei der letzten Besprechung nicht anwesend war... dann liest er halt hoffentlich wenigstens die Drucksache.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2014 - 19:53 Uhr:   

"Wieso ist überhaupt sicher, dass es Kandidaten geben muss?"
Wahlvorschläge setzt die Verfassung nicht voraus, was zusätzlich gegen die Auslegung der Landtagsverwaltung spricht. Praktisch würden die Fraktion aber auch dann einheitlich oder wenigstens fast einheitlich abstimmen, wenn jeder Abgeordnete einfach einen beliebigen Namen auf den Stimmzettel schreiben müsste. Kandidaten gäbe es auch ohne förmliche Wahlvorschläge.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2014 - 19:56 Uhr:   

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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2014 - 13:27 Uhr:   

MDR THÜRINGEN berichtet:
"Die Thüringer Landtagsfraktionen wollen sich heute über Einzelheiten der Ministerpräsidentenwahl verständigen. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN soll geklärt werden, wie der Verfassungstext bei einem möglichen dritten Wahlgang zu verstehen ist. In der Landesverfassung heißt es, gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommt. Die Landtagsverwaltung ist der Auffassung, dass ein Einzelkandidat auf jeden Fall mehr Ja als Nein-Stimmen erreichen muss. Linke und teilweise auch die CDU sind dagegen der Meinung, dass Nein-Stimmen oder Enthaltungen im dritten Wahlgang keine Rolle mehr spielen."
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Zuschauer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2014 - 20:02 Uhr:   

Die machen es ja echt spannend in Thüringen. Jetzt soll auch noch der Ältestenrat entscheiden:

http://www.mdr.de/thueringen/ministerpraesidentenwahl-dritter-wahlgang-auslegung-verfassung100_zc-16f21569_zs-e86155ec.html
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cyrix
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2014 - 20:08 Uhr:   

Nun, sollte es hart auf hart kommen und im Ältestenrat es zu einer Abstimmung entlang der "Koalitions-Grenzen" kommen, dann hat R2G dort mit 7 : 6 - Sitzen die Mehrheit. (Allerdings wäre ein derartiger Vorgang eher untypisch für einen Ältestenrat.)
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2014 - 20:23 Uhr:   

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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2014 - 21:18 Uhr:   

Und der Präsident ist von der CDU und wird im Zweifel wohl das entscheiden, was seiner Partei nützt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2014 - 22:15 Uhr:   

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 03:21 Uhr:   

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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 13:09 Uhr:   

Der entscheidente Punkt ist in meinen Augen: in wie fern soll es für einen Kandidaten eine Rolle spielen, ob es einen Gegenkandidaten gibt. Laut Verfassung ist im 3. Wahlgang gewählt, wer die meisten Stimmen hat. Warum soll ein Kandidat mit 40 Stimmen und 60 "Nein" nicht gewählt sein, wohingegen ein Kandidat mit 40 Stimmen, 0 Stimmen für einen Gegenkandidaten und 60 Enthaltungen klar gewählt wäre. Es ist offensichtlich dass das reine Aufstellen / Nicht aufstellen eines GK nichts an der Gültigkeit der Wahl durch die 40 Anhängern ändern dürfte, denn es gibt für mich nicht den geringsten Anhaltspunkt derartiges in den Verfassungstext hineinzulesen. Die "Nein"-Stimmen könnten wenn überhaupt doch nur statistische Zwecke erfüllen, so wie die Enthaltungen bei der Wahl mit GK ja auch keine Rolle spielen.
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Gregor
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 14:20 Uhr:   

Was würde den die Linke davon abhalten, zwei Kandidaten im dritten Wahlgang aufzustellen? Damit wäre doch das Problem gelöst, oder?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 14:30 Uhr:   

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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 15:23 Uhr:   

Noch ist alles heiße Luft. Ich nehme stark an, die vernünftige Auslegung ohne Neinstimmen wird sich letztlich durchsetzen.

Auch nehme ich an, dass die CDU durchaus einen eigenen Kandidaten aufstellen wird, käme es zu einem dritten Wahlgang. Ansonsten würden sie sich wahrscheinlich lächerlich machen, und das hätte Folgen bei eventuellen Neuwahlen.

Ich frage mich nur, ob die AfD in einem dritten Wahlgang einen eigenen Kandidaten aufstellen würde. Das die AfD den CDU-Kandidaten oder den Linken Kandidaten wählt, halte ich für mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ausgeschlossen.

Entweder enthält sich die AfD oder wird eben eigen eigenen Kandidaten aufstellen, was meint Ihr?

Das wahrscheinlichste Szenario bleibt aber nach wie vor die Wahl Ramelows im ersten Wahlgang.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 20:03 Uhr:   

@ Ingo Zachos...ja ist wohl am Wahrscheinlichsten.

Frau Lieberknecht als geschäftsführende Ministerpräsidentin möchte ja bis heute nicht sagen ob SIE sich zur Wahl aufstellen lassen möchte....wenn NICHT sie, als Amtsinhaberin, die weiterregieren möchte, wer denn dann ?!?!?

Unterdessen wurden heute die Koalitionsverhandlungen von RRG im Einvernehmen aller 3 Parteien abgeschlossen.

Wichtigster PUNKT:

Die Grünen bekommen 2 Ministerien nämlich Umwelt- und Justizministerium!
Linke und SPD erhalten jeweils 3 Ministerposten.
+++++++++++
MDR.DE:

" Aus Verhandlungskreisen hieß es nach dem Treffen, die Linke bekomme neben der Staatskanzlei den Zuschlag für die drei neu zugeschnittenen Ressorts Infrastruktur/Agrar/Forst, Soziales/Arbeit und Bildung. Die SPD stelle die Minister für Inneres, Wirtschaft/Wissenschaft und Finanzen. Die Grünen würden zwei Ministerien erhalten, das für Umwelt/Energie und das für Justiz."

OTZ schreibt dazu:http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Koalitionsvertrag-Rot-Rot-Gruen-reformiert-Umweltministerium-1752070655

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