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Thüringer Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 18:23 Uhr: | |
@ Cyrik und Ratinger Linke: Da ist der Wortlaut der Vorschrift aber klar dagegen. Dort steht nicht, dass es ein Einzelner sein muss, der die meisten Stimmen erhält. Insofern ist die Entscheiodung in Schleswig-Holstein auch offewnkundig fehlerhaft. Zumal die Regelung ja auch klar sagt "in einem weiteren Wahlgang", was ja auch klar ausdrückt, dass es nicht beliebig viele weitere Wahlgänge, sondern genau einen gibt. Da es keine Regelung gibt, was passiert, wenn es in diesem einen weiteren Wahlgang mehrere Kandidaten mit den meisten Stimmen gibt (z.B. Losverfahren oder Parlamentsneuwahl), muss das meines Erachtens so ausgelegt werden, dass alle Kandidaten, die die höchste Stimmenzahl erreichen auch Ministerpräsident sind. Warum soll nicht auch bei einer derartigen Tätigkeit Job-Sharing möglich sein. Geht bei anderen Führungspositionen doch auch (siehe z.B. bei der Deutschen Bank). |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 20:24 Uhr: | |
Ist es nicht so: Ramelow brauht in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit der Stimmen. Bekommt er die, ist er als Ministerpräsident gewählt. Bekommt er die nicht, hängt die Sache entscheidend davon ab, ob ein Kandidat oder eine Kandidatin der CDU die eigene Fraktion geschlossen hinter sich bringen kann und die Abgeordneten der AfD diesen Kandidaten der CDU wählen. Frau Lieberknecht kann laut Aussagen des AfD-Spitzenkandidaten nicht mit den AfD-Stimmen rechnen, wohl aber ein anderer Kandidat der CDU (etwa Fraktionschef Mohring). Nehmen wir an, Ramelow verfehlt in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit und auch kein anderer Kandidat erringt diese Mehrheit. Dann dürfte die CDU in einem dritten Wahlgang wohl nicht mehr Frau Lieberknecht, sondern einen anderen Kandidaten aufstellen, der damit rechnen kann a) geschlossen die Stimmen der CDU zu erhalten und b) geschlossen die Stimmen der AfD zu erhalten. Möglicherweise wäre der CDU-Fraktionsvorsitzende Mohring ein solcher Kandidat. Bekommt Ramelow dann wieder keine absolute Mehrheit, hängt es von der Zahl der "Abweichler" in den jeweiligen Lagern ab. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält, also die relative Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wäre die Ministerpräsidentenwahl gescheitert, denn weitere Wahlgänge sind nach der Verfassung - so wie ich sie verstehe - nicht vorgesehen. Ob das Schleswig-Holstein-Szenario von 2004 also wiederholbar ist und es beliebige weitere Wahlgänge geben kann, bezweifle ich, weiß es aber nicht. Bekommen Ramelow und der CDU-Kandidat im 3. Wahlgang gleich viele Stimmen, würde m.E. Frau Lieberknecht geschäftsführend mit ihrem Kabinett im Amt bleiben. Neuwahlen gäbe es nur, wenn Zweidrittel aller Abgeordneten diesen Neuwahlen zustimmen würde. Ansonsten führte Frau Lieberknecht eine Minderheitsregierung. |

Wahlbeobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 20:35 Uhr: | |
"Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält." in einem weiteren Wahlgang. Nicht: im dritten Wahlgang. Es sind daher, in meinen Augen, sehr wohl weitere Wahlgänge möglich (etwa wenn 0 Stimmen abgegeben werden, und auch wenn zwei Kandidaten die gleichmeisten Stimmen erhalten, jedenfalls würde ich den Sinn so interpretieren) |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 20:41 Uhr: | |
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Ingo Zachos
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| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 20:44 Uhr: | |
Exakt, "in einem weiteren Wahlgang". Also nur einem Wahlgang. Nicht mehreren. Das steht dort. Und nach dem zweiten folgt der dritte Wahlgang. Zählen sollte man schon können, auch als Jurist. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 20:46 Uhr: | |
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Wahlbeobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 21:03 Uhr: | |
Mag sein dass die Verfassung blöd formuliert ist. Aber es ist ja wohl klar, dass es weder im Sinne der Verfassung ist einen Ministerpräsidenten zu haben mit 0 Stimmen (nicht mal seiner eigenen), noch zwei oder noch mehr Ministerpräsidenten zu haben, weil sie alle am meisten Stimmen haben, noch nach drei Wahlgängen keinen Ministerpräsidenten und damit ein Machtvakuum zu haben (denn der Geschäftsführende hat keine Mehrheit mehr). Diese Spielereien mögen nach den Buchstaben gültig sein, sie sind ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 21:16 Uhr: | |
Vermutlich hatten die Gesetzgeber durchaus genug Sachkompetenz, um sich einen Gleichstand im dritten Wahlgang vorzustellen. Ganz klar sind aber nicht mehr Wahlgänge vorgesehen. Da dann keiner der Bewerber die meisten Stimmen erreicht hat, ist auch keiner gewählt, das geht aus dem Wortlaut klar hervor. Also muss dann eventuell die ganze Wahl mit dem ersten Wahlgang neu angesetzt werden, eventuell mit vorherigen neuen Koalitionsverhandlungen. So scheint es auch Sinn zu machen, und ich halte das für eine weisere Methode, statt bei einem Patt einfach endlos weiter zu wählen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Oktober 2014 - 21:54 Uhr: | |
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 10:20 Uhr: | |
Wieso soll ein MP bei seiner eigenen Wahl nicht wahlberechtigt sein? Doch nur, wenn er oder sie nicht MdL ist. Herr Ramelow ist aber MdL und wird bestimmt sich selbst wählen. Adenauer wurde auch mit seiner eigenen Stimme gewählt, sonst hätte er 1949 zumindest mehr Wahlgänge benötigt. Zur Verfassungslage: Es steht auch nicht in der Verfassung, an welchem Wochentag gewählt wird. Daraus nun zu folgern, das man an keinen Tag abstimmen darf, weil keiner bestimmt wurde, ist großer Unsinn weil gegen jede Logik. Und so stehen Koalitionsverhandlungen nicht explizit überall in der Verfassung, aber die Verfassungsgeber waren erfahren genug zu wissen, das man vor einer Wahl in der Regel verhandelt bzw. nach gescheiterter Wahl neu verhandelt. Bei Null Stimmen gibt es keine Mehrheit, ebenso bei Stimmengleichstand. Dann wurde niemand gewählt. Ganz einfach. steht tatsächlich dort. Aber man muss schon lesen können und Deutsch verstehen. Dort steht nichts vom dritten Wahlgang, aber es gibt nach dem zweiten genau einen Wahlgang, nicht mehr. Das ist also der Dritte und letzte Wahlgang. Ergibt er auch keine Mehrheit, ist die gesamte Wahl vorerst gescheitert, kann aber neu angesetzt werden. |

SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 12:46 Uhr: | |
Als kurzer Einwurf von mir..weil ich die verbreiteten Artikel in der thüringer Medienlandschaft sehr aufmerksam beobachte und einmal analysiert habe , fällt mir momentan eine übergroße Schlagseite zu RRG-kritischen Artikeln auf, welche ich mit reiner Pressefreiheit nicht wirklich begründen könnte.Wieso ist dies so? ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Thüringens Medienlandschaft hintergründig beleuchtet. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Der Freistaat hat einen Staatssender MDR Thüringen und 2 private Rundfunkverantalter + einen Jugendsender. MDR Thüringen Antenne Thüringen Landeswelle Thüringen und Radio TOP als Jugendsender, der zu Antenne Thüringen gehört. Der Staatssender MDR Thüringen wird zum Großteil über den Rundfunkrat der aus Politik/Wirtschaft und Religion dominiert wird bestimmt. *** Bitte beachten SIE einmal völlig neutral undunabhängig die Mitglieder des MDR Rundfunkrates: Hier sind sie: +++ Die Mitglieder des MDR Rundfunkrates: http://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/mitglieder/index.html Zur Zeitungslandschaft: +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Die Presse im Freistaat wir aus 2 Zeitungsgruppen, welche regional unterschiedlich erscheinen dominiert. In Südthüringen um Suhl, durch das "Freie Wort" eine vom süddeutschen Verlag und der SPD nahestehenden Holding herausgegeben. Im Rest Thüringens erscheint ausschließlich die ZGT(Zeitungsgruppe Thüringen) welche regional in OTZ, TLZ und TA aufgegliedert ist und als Monopol die Presselandschaft in weiten Teilen Thüringens beherrscht. Es ist die einzige thüringer Zeitung in Nord, Mittel und Ostthüringen, während Süddthüringen NUR vom Freien Wort dominiert wird. ++ Nur im Ilmkreis hat man die TA oder das Freie Wort als unabhängig erscheinende Ausgaben lokal zur Hand. Die Zeitungsgruppe Thüringen(ZGT) wird vom westdeutschen WAZ Konzern quasi ferngesteuert. Den ehemaligen Chefredakteur der Thüringer Allgemeine Sergej Lochthofen hat man vor ein paar Jahren dann gefeuert, weil er wohl doch etwas zu "neutral" berichtet hat?!? In den jetzigen Ausgaben von TLZ/OTZ und TA liest man zu 90% ausschließlich kritische Beiträge zu einer eventuellen RRG Regierung im Freistaat und blendet sämtliche andere Meinungsäußerungen fast vollständig unter Zuhilfenahme von Nichtbeachtung aus. ++++++ War es dies, was wir Thüringer 1989 an Pressefreiheit haben wollten?Ein Monopolblatt mit 3 unterschiedlichen Namen im Freistaat deren Chefredakteure vom thüringer Leben nur vom "Hörensagen" wissen... Man sollte die Artikel die in den thüringer Zeitungen zur Zeit veröffentlicht werden sehr genau lesen und auch um deren Hintergründe wissen für welche Verlagshäuser und unter welchen politischen Verstrickungen da agiert wird. Die thüringer Medienlandschaft ist fast so arm wie vor 1989, man könnte FAST, wohlgemerkt fast, immernoch von einer EINHEITSPRESSE sprechen beim MDR(siehe Rundfunkrat) wie bei der ZGT. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 14:00 Uhr: | |
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Ingo Zachos
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| | Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 16:58 Uhr: | |
Da 0 nicht größer als 0 sein kann, hat in diesem Falle niemand eine Mehrheit (einfache Vergleichsoperatoren reichen schon aus). Dafür benötigt es mindestens eine Stimme. Das ist zwar eine mathematische Trivialität, aber offenbar haben hier nur wenige in der ersten Klasse aufgepasst. Auch den unbestimmten Artikel in der Einzahl, der genau einen weiteren Wahlgang bedeutet, scheinen einige nicht zu erkennen. Im übrigen gilt es: Lesen, und dann ist alles klar. Denn Artikel 70 (3) ist leicht verständlich und wenn man Deutsch spricht und Rechnen kann, ist alles ganz einfach. Zunächst wird ein Wahlgang stattfinden, in dem vermutlich Ramelow und Lieberknecht antreten werden, eventuell noch ein Kandidat der AfD. Die Chancen stehen gut, das Ramelow schon im ersten Wahlgang mit allen Stimmen von Linken, SPD und Bündnisgrünen gewählt wird. Dann hängt es von der Anzahl der Abweichler ab, was passiert. Denn es ist auch nicht ausgemacht, dass Lieberknecht alle Stimmen der CDU bekommt. Und wenn Ramelow deutlich scheitert, wird er vermutlich von selbst kaum mehr antreten wollen. Was dann passiert wird spannend, ist aber nicht abzusehen, weil auch die AfD kaum Lieberknecht wählen wird. Möglich, dass dann ein MP im dritten Wahlgang gewählt wird, der nur kurz im Amt sein wird, der wohl eher der Linken Fraktion angehören wird als der CDU, denn das die AfD für Lieberknecht oder einen anderen CDU-Kandidaten stimmen wird, halte ich für fast unmöglich, denn damit würde die AfD sich quasi als Ersatz-FDP , also wie ein allfälliger Mehrheitsbeschaffer der CDU verhalten. Ich denke aber, gerade das wird die AfD vermeiden wollen wie der Teufel das Weihwasser. Realistisch ist aber das Ramelow entweder schon im ersten Wahlgang gewählt wird, oder aber wie weiland Frau Kraft in NRW im dritten Wahlgang, da die AfD wohl keinen CDU Kandidaten wählen wird, und das er relativ stabil regiert, bis er eine Chance für Neuwahlen sieht, die er gewinnen kann. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 17:53 Uhr: | |
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 18:37 Uhr: | |
Bei 0 (Null) abgebenen Stimmen kann es keine meisten Stimmen geben, weil alle Null stimmen bekommen haben (selbst die, die nicht angetreten sind), und da 0>0 eben nicht geht ist niemand gewählt, weder der einzige angetretetene, noch alle anderen, die nicht angetreten sind. Und jedes Mitglied hat genau eine Stimme. Es gibt keinen mit mehreren Stimmen oder negativen Stimmen. Das wäre laut Verfassung unzulässig. Langsam wird Deine Argumentationsweise surreal. Da fällt mir ein Witz ein: Wie viel Surrealisten braucht man, um eine Birne einzuschrauben? Antwort: Fisch |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 18:59 Uhr: | |
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 19:08 Uhr: | |
Du weißt schon, was eine leere Menge ist? Nach obiger Ausführung eindeutig nicht. Es ist gut, das der Unsinn mit der Mengenlehre nun nicht mehr über die neuen Gererationen ausgeleert wird :-) Sonst lernen sie niemals zu zählen und zu vergleichen, geschweige denn zu rechnen oder zu lesen. Und was nicht in Artikel 70 steht, steht doch an anderer Stelle. Man sollte nur nachlesen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Oktober 2014 - 13:05 Uhr: | |
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Thüringer Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Oktober 2014 - 14:51 Uhr: | |
@Ratinger Linke: Hören Sie bitte auf, sachlich diskutierende Forumsmitglieder als "Idioten" zu bezeichnen. Ihre Wortklauberei, die häufig genug an der Realität vorbei geht, geht hier schon vielen seit langem auf den Keks und wenn das nun mal auf Sie zurückfällt, dann sollten Sie das mit Humor und nicht mit Publikumsbeschimpfung beantworten. |

Christian Haake
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Oktober 2014 - 18:59 Uhr: | |
Abgesehen davon, dass die Freundlichkeit in diesem Forum in den letzten Posts etwas gelitten hat, muss ich in der Sache RL weitgehen recht geben. "in einem weiteren Wahlgang" dürfte wirklich heißen, dass man solange wählt, bis man ein eindeutiges Ergebnis hat, dass also der Fall gleich viele Stimmen nicht auftritt. Dies können auch zwei, drei oder zehn Wahlgänge sein, so viele wie der Landtag meint machen zu müssen, aber halt nur solange, bis es genau einen solchen erfolgreichen Wahlgang gibt, und dann keine mehr. Daher das Wort einem. Wenn die Zahl der Wahlgänge auf höchstens drei beschränkt werden sollte hätte man das in der Verfassung ganz einfach und eindeutig definieren können, in dem dort halt im dritten Wahlgang stünde, steht dort aber nicht. Stattdessen steht es dort so, wie es der Moderator in einer Spielshow sagt, dass hinter einem Tor ein Auto steht oder eine Antwortvorgabe richtig ist - und es gibt nicht nur ein Tor oder eine Antwortvorgabe. Es darf dann halt aber eben nur ein Tor mit Auto, nur eine korrekte Antwortvorgabe und nur einen erfolgreichen Wahlgang geben. Oder wie umständlich sollte man dies denn sonst eindeutiger, besser und dennoch ohne allzu umständliche Umschweifungen formulieren sollen? Der 1-Kandidat-0-Stimmen-Fall ist aber wirklich schwierig. Dieser Fall würde aber bedingen, dass a) keiner abgestimmt hat oder b) nur ungültige Stimmen abgegeben wurden. Im Fall a) kann man sagen, dass der Wahlgang nicht stattgefunden hat, im Fall b) könnte man überlegen, ob der Wahlgang dann generell als ungültig zu sehen ist und wiederholt werden müsste. Daher in meiner Interpretation: 0 Stimmen führen nie zum Erfolg. |
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