Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 13. Juni 2014

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Europawahlen/Europawahl in Deutschland » Europawahl 2014 » Archiv bis 13. Juni 2014 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. Juni 2014 - 15:03 Uhr:   

Verfassungswidrige Wahl?

http://www.n-tv.de/politik/Acht-Millionen-ungueltige-Stimmen-article12935051.html
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. Juni 2014 - 18:45 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 01. Juni 2014 - 23:44 Uhr:   

Damit man mit "Wahlrecht" in § 6 Abs. 4 EuWG auch das Wahlrecht in Italien erfaßt sieht, braucht man aber schon eine gewisse Auslegung. Der Satz sieht ja nicht wesentlich anders als Abs. 4 § 14 BWahlG aus. Die unklare Formulierung dürfte es zumindest schwieriger machen, hier eine Wahlfälschung und Strafbarkeit zu sehen.
 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2014 - 14:17 Uhr:   

@Norddeutscher:
Natürlich, die zweite Satzhälfte gibt - wie die erste - die Bezugsdauer an: Unter 6 Jahren Mitgliedschaft bekommt man 6 Monate Übergangsgeld (ÜG), über 24 Jahren bekommt man 24 Monate ÜG, und bei 6-24 Jahren Mitgliedschaft bekommt man einen Monat pro Jahr Mitgliedschaft. Von "mindestens einem Jahr Mitgliedschaft" steht in der 2. Satzhälfte nichts.

"... und warum das Absatz 1 widersprechen sollte, kann ich auch nicht erkennen."

Absatz 1 besagt, dass jedes Ex-Mitglied ÜG bekommt; nach Ihrer Interpretation bekäme ein Kurzzeitmitglied (unter 1 Jahr) aber gar kein ÜG, wenn ich Sie richtig verstehe.
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2014 - 15:14 Uhr:   

@ Holger81

"Für jedes Jahr" ist meiner Meinung nach so zu lesen, dass nur volle Jahre gewertet werden, ansonsten würde dort "für jedes angefangene Jahr" stehen. Und: Ja, ich interpretiere die Regelung so, dass Kurzzeitmitglieder überhaupt kein ÜG erhalten. Es wäre ja auch ziemlich widersinnig, wenn jemand den Brief mit der Mandatsannahme auf deen Tisch legt und - nachdem dieser von der Parlamentsverwaltung entgegengenommen wurde - den Brief mit der Mandatsniederlegung überreicht, ein halbes Jahr lang Übergangsgeld erhielte.
 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2014 - 17:11 Uhr:   

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob volle oder angefangene Jahre zählen, ich tendiere aber (wie RL) auch aufgrund der englischen Version zu "angefangenen" Jahren. Evtl. sind sogar (angefangene) Kalenderjahre gemeint? Dann würde das (ansonsten willkürliche) Minimum von 6 Monaten gerade einer vollen Legislaturperiode entsprechen...
Die Frage, wie "für jedes Jahr" zu verstehen ist, ist aber nur für den ersten Halbsatz wichtig, nicht für den zweiten, der die Mindestzeit festlegt; für Sonneborns Plan ist diese Frage also irrelevant.

Wenn "Kurzzeitmitglieder überhaupt kein ÜG erhalten", wäre das wie gesagt ein Widerspruch zu Absatz (1) (auf den sich Absatz (2) explizit bezieht).

"Es wäre ja auch ziemlich widersinnig, wenn jemand den Brief mit der Mandatsannahme auf deen Tisch legt und - nachdem dieser von der Parlamentsverwaltung entgegengenommen wurde - den Brief mit der Mandatsniederlegung überreicht, ein halbes Jahr lang Übergangsgeld erhielte."

Genauso "widersinnig" läuft es aber z.B. beim deutschen Bundespräsidenten: Wulff (oder jeder andere BP) hätte nach 1 Tag "aus politischen Gründen" zurücktreten können und dadurch einen lebenslangen Ehrensold erhalten.
Ich fände es wie gesagt widersinniger, wenn ein Abgeordneter vom 365. auf den 366. Amtstag plötzlich 6 Monate länger ÜG bekommt. Ein Komplettausschluss wäre auch für unfreiwillige Kurzzeitabgeordnete (Nachrücker kurz vor Ende der Legislatur, die danach nicht wiedergewählt werden) sehr ungerecht. Sinnvoll wäre es m.E., das ÜG für Kurzzeitabgeordnete z.B. auf höchstens die halbe Amtszeit zu beschränken (wie beim deutschen Arbeitslosengeld), aber leider steht das nicht im Abgeordnetenstatut.
 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2014 - 18:30 Uhr:   

Ein aktuelles Beispiel für eine vermutlich unfreiwillige Kurzzeitabgeordnete (8 Monate) ist übrigens Frau Stauner (CSU), die nicht wiedergewählt wurde; mal sehen, ob sie (zum wiederholten Male...) ÜG bekommt.

Wie ich gerade gesehen habe, behauptet Sven Giegold, dass die Durchführungsbestimmungen eine Mindestzeit von 1 Jahr verlangen (was m.E. im Widerspruch zum Wortlaut des Abgeordnetenstatuts stünde); der angegebene Link ist aber tot, und die Version der Durchführungsbestimmungen, die ich im Netz finden konnte, verlangt das definitiv nicht.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2014 - 19:01 Uhr:   

Der Text spricht eher dafür, dass angefangene Jahre gemeint sind. Aber darauf kommt es hier gar nicht an, da in jedem Fall mindestens sechs Monate gezahlt wird. Eine skandalöse Regelung, genau wie die Regelung zum Ruhegehalt.

@Björn
Ein wenig viel Wind um das Thema. Allein die Spiegel-Überschrift "Millioenfacher Wahlbetrug war möglich" ist irreführend, weil sie suggeriert, das sei bei einer Bundestagswahl anders. Gemessen am Manipulationspotential bei der Briefwahl ist dieses Problem ziemlich klein.
 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2014 - 19:22 Uhr:   

"Eine skandalöse Regelung, genau wie die Regelung zum Ruhegehalt."
Ja, für MEPs gilt ja die Rente mit 63 für alle (und nach 20 Jahren gibt es schon die vollen 70%).
Wenn dank Sonneborn die Mindestbezugsdauer in den nächsten Monaten gekippt wird, wären die PARTEI-Angeordneten ihr Geld wert. (Wie ist eigentlich die entsprechende Regelung bei MdBs?)

"Allein die Spiegel-Überschrift "Millioenfacher Wahlbetrug war möglich" ist irreführend, weil sie suggeriert, das sei bei einer Bundestagswahl anders. "
Bei Bundestagswahlen ist es m.W. nicht so einfach möglich, ohne kriminelle Energie zwei offizielle Wahlzettel ausfüllen zu können (im Falle di Lorenzos wohl sogar ohne jede Eigeninitiative). Die Briefwahl ist sicher ein ähnlich großes Problem, sie kommt aber ja auch bei der Europawahl noch obendrauf.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2014 - 20:03 Uhr:   

"Bei Bundestagswahlen ist es m.W. nicht so einfach möglich, ohne kriminelle Energie zwei offizielle Wahlzettel ausfüllen zu können"
Natürlich begeht man neben Wahlfälschung in jedem Fall auch noch Urkundenfälschung und gibt eine falsche Versicherung an Eides statt ab. Aber wenn jemand für die demente Oma per Brief wählt, ist das Entdeckungsrisiko nahe null. Ohne kriminelle Energie wird es sowieso kaum gelingen, die Wahl in mandatsrelevantem Umfang zu fälschen und bei einer Europawahl muss man dafür ganz besonders viel fälschen. Das können einzelne Bürger nicht.

Am leichtesten in großem Umfang und unauffällig gefälscht werden kann bei den Gemeindebehörden. Was mit den Wahlbriefen zwischen dem Eingang bei der Gemeinde und der Auszählung passiert, ist nicht kontrollierbar.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2014 - 20:16 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2014 - 11:29 Uhr:   

"Natürlich begeht man neben Wahlfälschung in jedem Fall auch noch Urkundenfälschung und gibt eine falsche Versicherung an Eides statt ab."

Zumindest für doppelte Staatsbürger (von denen es auch mehr als eine Million in der EU geben dürfte), die zweimal in persona wählen, gilt das nicht - niemand muss im Wahllokal explizit versichern, noch nicht gewählt zu haben. Di Lorenzo ist sicher nicht so dumm-dreist, einen Meineid zu leisten und dies öffentlich zuzugeben.
Ich würd auch davon ausgehen, dass es mehr Doppelstaatler plus EU-Ausländer gibt als demente Senioren, die ihr Wahlrecht nicht verloren haben.

Eine einzelne Zusatzstimme ist in beiden Fällen fast nie mandatsrelevant, aber wenn diese "Klein"-Wahlfälscher sich nicht repräsentativ über die Parteien verteilen, können hunderttausende von solchen Zusatzstimmen zusammen schon mandatsrelevant werden. (Aktuell reichten 3400 Stimmen weniger für die Grünen für einen Sitzverlust.)
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2014 - 18:59 Uhr:   

"Zumindest für doppelte Staatsbürger (von denen es auch mehr als eine Million in der EU geben dürfte), die zweimal in persona wählen, gilt das nicht - niemand muss im Wahllokal explizit versichern, noch nicht gewählt zu haben. Di Lorenzo ist sicher nicht so dumm-dreist, einen Meineid zu leisten und dies öffentlich zuzugeben."
Die Strafandrohung für eine falsche Versicherung an Eides Statt (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) ist wesentlich geringer als für Meineid (1-15 Jahre) und vor allem niedriger als für Wahlfälschung. Bei Urkundenfälschung ist sie gleich hoch wie für Wahlfälschung (bis 5 Jahre). Platt gesagt ist es bei Tateinheit nicht so entscheidend, ob man noch andere mit gleicher oder geringerer Strafe belegte Straftaten begangen hat. Di Lorenzo ist offensichtlich doof.

"Ich würd auch davon ausgehen, dass es mehr Doppelstaatler plus EU-Ausländer gibt als demente Senioren, die ihr Wahlrecht nicht verloren haben."
Das war bloß ein Beispiel. Andere Möglichkeiten wären u. a. politisch desinteressierte Haushaltsmitglieder (immerhin interessierte sich ja über die Hälfte nicht für die Europawahl) oder ein Haustyrann, der Briefwahl für alle beantragt und dann für alle "richtig" wählt. Nebenbei kann es ohne Briefwahl auch sehr aufwändig sein, in mehreren Staaten zu wählen.

"Eine einzelne Zusatzstimme ist in beiden Fällen fast nie mandatsrelevant, aber wenn diese "Klein"-Wahlfälscher sich nicht repräsentativ über die Parteien verteilen, können hunderttausende von solchen Zusatzstimmen zusammen schon mandatsrelevant werden. (Aktuell reichten 3400 Stimmen weniger für die Grünen für einen Sitzverlust.)"
Ein kleiner Wahlfälscher kann in aller Regel für zusätzliche Stimmen sorgen, aber kaum welche verschwinden lassen. Das ist unauffällig und in großer Zahl - wenn überhaupt - nur bei den bei den Gemeindebehörden eingegangenen Briefwahlunterlagen machbar. Und um für einen zusätzlichen Sitz der CDU zu sorgen, bräuchte man schon über 9000 zusätzliche Stimmen für die CDU (und gleichzeitig keine für die Grünen).
 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2014 - 20:31 Uhr:   

"Die Strafandrohung für eine falsche Versicherung an Eides Statt (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) ist wesentlich geringer als für Meineid (1-15 Jahre) und vor allem niedriger als für Wahlfälschung."
Okay, ich meinte ersteres; ich wusste nicht, dass das geringer bestraft wird. Trotzdem sehe ich nicht, wo di Lorenzo eine falsche Versicherung an Eides statt oder eine Urkundenfälschung begangen haben soll. (Dann könnte er sich auch definitiv nicht mehr mit Unwissenheit herausreden.)

"Und um für einen zusätzlichen Sitz der CDU zu sorgen, bräuchte man schon über 9000 zusätzliche Stimmen für die CDU (und gleichzeitig keine für die Grünen)."
Nur wenn man (fälschlich) davon ausginge, dass es tatsächlich keine Doppelwähler gab. Wenn z.B. di Lorenzo und 3400 andere illegalerweise (auch) Grüne gewählt haben, ist das schon mandatsrelevant. Ich würde davon ausgehen, dass die Grünen von Doppelstaatlern und EU-Ausländern überproportional gewählt werden - bei z.B. 100.000 Doppelwählern reichten also schon 3,4% mehr Grünen-Wähler unter diesen als in der Gesamtbevölkerung für einen Mandatsverlust.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Juni 2014 - 16:45 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Juni 2014 - 22:04 Uhr:   

Danke für die Info. So erwartet finde ich das nicht, da die größeren Parteien die kleinen ja hätten blockieren können. Gibt es schon eine (semi)offizielle Liste dieser Neuzuordnungen? Die ödp bei den Grünen passt ja inhaltlich nur teilweise, und die AfD bei EKR wäre ja angesichts des angeblichen Tories-Veto (und des sicheren Fraktionsstatus der EKR) eine kleine Überraschung - ist das die "Rache" für Juncker?

" die PARTEI (die zumindest mit den Grünen gesprochen hat)"
Giegold will sicher nicht mit Sonneborn (und seinen 49 Nachfolgern) eine Fraktion teilen... :-)
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Juni 2014 - 23:04 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2014 - 11:58 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2014 - 15:39 Uhr:   

Infos zu den Fraktionenbildungen

Eine gute Übersicht der aktuellen Situation (mit möglichen Veränderungen)
http://europedecides.eu/2014/06/whos-going-where-tracking-the-musical-chairs-in-the-european-parliament/

Wikipedia
https://en.wikipedia.org/wiki/European_Parliament_election,_2014#Results
https://de.wikipedia.org/wiki/Europawahl_2014#Sitzverteilung_nach_L.C3.A4ndern

Aktuelle Meldungen
https://twitter.com/search?f=realtime&q=from%3AEuropeDecides
https://twitter.com/search?f=realtime&q=from%3A%40NonInscrits&src=typd
 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2014 - 16:00 Uhr:   

Danke für all die Links.

"Die (europäischen) Tories haben wohl nichts gegen die AfD, eher im Gegenteil. Cameron will es sich halt nicht ganz mit Merkel verscherzen. Relevanter könnte sein, dass die Polen u.Ä. wegen Russland vergrätzt sind (die Tories sind ja auch relativ irrelevant geworden). Aber mit etwas Hinhalten sind alle zufrieden, auch die AfD, für die die neue Zusammensetzung ja auch nicht unbedingt angenehm ist."

Die Tories-Führung (anders als einige ihrer MEPs) spricht sich schon klar gegen die AfD aus:

"The line from Conservative HQ is that they are "very disappointed" that AfD (which opposes the euro and the US-EU free trade agreement) have been admitted against their wishes and that "the CDU/CSU remains our only sister party in Germany"."

Die AfD-Aufnahme ist aber die logische Konsequenz, wenn man mit der "einzigen Schwesterpartei in Deutschland" partout keine Fraktionsgemeinschaft bilden will...

Noch erstaunlicher ist die Aufnahme der skandinavischen Ex-EFD-Parteien in die EKR - wollen die EKR um jeden Preis drittgrößte Fraktion werden, oder wollen die Tories unbedingt der UKIP die Partner abspenstig machen?
----------------------------------

Die Republikaner legen wegen der Doppelwähler Einspruch gegen die Europawahl ein. Im Interesse der Wahlgleichheit ist zu hoffen, dass dieser inhaltlich ernst genommen wird.

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite