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Wahlrecht.de-Administrator
Forum-Administrator
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 22:36 Uhr: | |
@uhu: Danke für den Hinweis; da haben wir so einen blöden Tausendertrennpunkt bei den Stimmen in der Quelldatei übersehen. |

Björn
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 22:38 Uhr: | |
@Holger81: Diese Zahlen habe ich gerade eben erst gelesen, die standen nach der Prognose-Verkündung für mich noch nicht zur Verfügung. Aber interessante Zahlen. |

Björn
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 22:51 Uhr: | |
Also dafür, dass jetzt alle von Europaskepsis in Deutschland reden, das geben die Zahlen eigentlich nicht her. Wenn es danach ginge, müsste die AfD als einzige ernsthafte europakritische Partei deutlich mehr Prozentpunkte eingefahren haben. Und ich glaube auch, dass der Erfolg von FN in Frankreich sich garantiert nicht nur durch Europaskepsis erklären lässt, sondern vielmehr eine Ablehnung von den Sozialisten und UMP im Allgemeinen. In den Niederlanden haben die Europakritiker sogar verloren. Die Briten sind seit jeher wenig für EU zu begeistern, obwohl sie eine Extrawurst nach der anderen gebraten bekommen - dafür habe ich eigentlich gar kein Verständnis mehr. |

zigzag
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 23:03 Uhr: | |
electionista ‏@electionista #EP2014 - Italy - EMG exit poll: PD 33% M5S 26.5% Forza Italia 18% Lega 6% Tsipras 4.2% NCD 4% Fd’I 3.8 Österreich SORA/ORF Hochrechnung (inkl. Wahlkartenprognose) Stimmenanteile: ÖVP EVP 27,3 %−2,6 %5−1 SPÖ S&D 23,8 %+0,1 %5±0 FPÖ Fraktionslos 19,5 %+6,8 %4+2 GRÜNE Grüne/EFA 15,1 %+5,2 %3+1 NEOS ALDE 7,9 %+7,9 %1+1 Sonstige 6,4 % MARTIN Fraktionslos 0,0 %−17,7 % Wahlbeteiligung: 45,7 % Auszählungsgrad: 100,0 % Schwankungsbreite: ±0,3 % news.orf.at/wahl14/ |

zigzag
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 23:20 Uhr: | |
WAHLERGEBNIS UNGARN Die Hochrechnung der Nationalen Wahlkommission in Ungarn, nach 99,99% ausgezählter Stimmen ergibt: FIDESZ-KDNP 1 191 163 Stimmen, 51.49 %, 12 Mandate JOBBIK 339 501, 14.68 %, 3 MSZP, 252 494, 10.92 %, 2 DK, 225 762, 9.76 %, 2 EGYÜTT-PM, 167 012, 7.22 %, 1 LMP 115 957, 5.01 %, 1 WAHLBETEILIGUNG: 28,92% http://www.pesterlloyd.net/html/1421euwahlergebnisse.html#.U4JdxA-Bzek.twitter |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 00:20 Uhr: | |
Sitzverteilung NL CDA 5 D66 4 PVV 4 VVD 3 PvdA 3 SP 2 CU 2 GL 2 PvdD 1 Belgien Niederländisches Wahlkollegium Ob Vlaams Belang einen Sitz bekommt, ist unsicher. Derzeitiger Stand: N-VA 4 CD&V 3 Vld 2 sp.a 1 Groen 1 VB 1 N-VA, CD&V und VB können noch einen Sitz verlieren, sp.a und Vld einen gewinnen. Französisches Wahlkollegium: PS 3 MR 3 cdH 1 Ecolo 1 Bei Parlamentswahl gibt es zwar einige Verschiebungen, es wird aber wahrscheinlich bei der jetzigen Koalition bleiben. |

Robert Jasiek
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 00:29 Uhr: | |
Hier http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/ergebnisse/landesergebnisse/l11/ gibt es ein Zwischenergebnis der Europawahl 2014 zum Landesergebnis Berlin mit absoluten Stimmenzahlen. |

Ralf Arnemann
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 00:34 Uhr: | |
Ich halte es für skandalös und ein typisches borniertes Versagen der deutschen Medien, daß im Prinzip nur über das deutsche Teilergebnis berichtet wird. Das eigentliche Ergebnis der EP-Wahl insgesamt bzw. die Hochrechnungen dazu sind zwar im Netz zu finden, werden aber von den Medien weitgehend ignoriert. http://www.ergebnisse-wahlen2014.eu/de/election-results-2014.html |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 00:49 Uhr: | |
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Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 00:54 Uhr: | |
Wahrscheinliche Sitzverteilung in Deutschland CDU 29 CSU 5 SPD 27 GRÜNE 11 DIE LINKE 7 AfD 7 FDP 3 FREIE WÄHLER 1 Tierschutzpartei 1 FAMILIE 1 PIRATEN 1 ÖDP 1 NPD 1 Die PARTEI 1 |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 01:31 Uhr: | |
Bei der Sitzverteilung bleibt es. In GB werden die LibDems auf höchstens 2 Sitze (Südosten und evtl. London) dezimiert. |

Björn
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 03:06 Uhr: | |
@Ralf: Die ARD hat eine recht lange Sendung nach den Tagesthemen gefahren, wo es um jedes einzelne EU-Land gegangen ist und sämtliche Ergebnisse/Hochrechnungen präsentiert worden sind. Dazu mit Schaltungen zu sämtlichen Korrespondenten in den jeweiligen EU-Ländern. |

zigzag
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 21:18 Uhr: | |
Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen di Lorenzo ein, nachdem die Afd-Sachsen eine Strafanzeige gestellt hat. http://www.faz.net/aktuell/politik/europawahl/zeit-chefredakteur-waehlt-zweimal-afd-erstattet-anzeige-gegen-di-lorenzo-12958192.html |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 00:00 Uhr: | |
Dann war die AfD Sachsen offenbar schneller als ich - oder hat ein Faxgerät benützt. Ich habe meine Strafanzeige gegen Herrn di Lorenzo heute abend per Brief auf den Weg zur Staatsanwaltschaft Hamburg gebracht. Ich schätze mal, meine Anzeige wird zu dem bereits eingeleiteten Verfahren hinzuverbunden. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 00:56 Uhr: | |
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Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 14:01 Uhr: | |
Eine doppelte Wahlpflicht wäre in der Tat eine kafkaeske Situation. "EU-intern wär es auch kein Problem, doppelte Staatsbürgerschaften zu verhindern, aber perverserweise werden sie gerade da geduldet (bzw. gefördert), wo sie wirklich problematisch sind." Die doppelte Staatsbürgerschaft in 2 EU-Staaten ist aufgrund harmonisierter Gesetzgebung, Auslieferungsabkommen und vorhandener "EU-Staatsbürgerschaft" m.E. viel unproblematischer als andere doppelte Staatsbürgerschaften. Auch ohne doppelte Staatsbürgerschaften besteht für Millionen Menschen die Möglichkeit zum doppelten Wählen, da auch EU-Ausländer im Wohnsitzland wählen dürfen. (Nur müssen diese anders als di Lorenzo selbst aktiv(er) werden und sich registrieren lassen.) |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 14:13 Uhr: | |
Ist der Plan der PARTEI, Abgeordnete monatlich zu rotieren und dann jeweils 6 Monate Übergangsgeld zu bekommen, jetzt eigentlich möglich oder nicht? Das EP behauptet, dass man Übergangsgeld erst nach einem Jahr bekommt (siehe z.B. Zeit), aber im Abgeordnetenstatut steht davon nichts: "Artikel 13 (1) Die Abgeordneten haben nach Ende des Mandats Anspruch auf ein Übergangsgeld in Höhe der Entschädigung nach Artikel 10. (2) Dieser Anspruch besteht für jedes Jahr der Ausübung des Mandats für einen Monat, mindestens jedoch für sechs und höchstens für 24 Monate." Präzedenzfälle aus anderen Ländern sollte es dazu doch sicher geben... |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 17:02 Uhr: | |
@ Holger81 Absatz 2 ist doch eindeutig. Danach muß man ein Jahr Mitglied des Europaparlaments gewesen sein, um einen Monat Überbrückungsgeld zu bekommen. Wäre es anders, müsste es heißen "für jedes angefangene Jahr". |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 17:11 Uhr: | |
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Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 20:17 Uhr: | |
@ Ratinger Linke: Natürlich können das deutsche StGB oder das deutsche Europawahlgesetz (EuWG) nicht in das italienische Wahlrecht eingreifen, das ist schon richtig. Der Wortlaut des § 6 Abs. 4 EuWG ist jedoch eindeutig: "Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind." Das heißt, nach deutschen Recht durfte di Lorenzo insgesamt nur einmal wählen, auch wenn er in mehreren Mitgliedstaaten der EU zum Europäischen Parlament wahlberechtigt ist. Es lag also an ihm, selbst zu entscheiden, ob er in Deutschland wählen will (dann hätte er nach deutschem Recht auf die Ausübung seines ihm weiterhin zustehenden italienischen Wahlrechts verzichten müssen) oder ob er in Italien wählen will. Ab Ausübung seines italienischen Wahlrechts durfte er sein Wahlrecht in Deutschland nicht mehr ausüben. Der Wortlaut des § 107a Abs. 1 StGB ist ebenfalls eindeutig: "Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Nachdem di Lorenzo bereits am Samstag sein italienisches Wahlrecht ausgeübt hatte, war er nicht mehr befugt zu wählen. Der Tatbestand ist erfüllt. Daß er angeblich nicht gewußt haben will, daß er nicht zweimal wählen darf, stellt lediglich einen Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB dar, den er jedoch hätte vermeiden können. Es steht auf der deutschen Wahlbenachrichtigung, daß er als Unionsbürger nicht zweimal wählen darf! Außerdem hätte er in der Woche vor der Wahl vielleicht mal DIE ZEIT lesen sollen, die genau darauf hingewiesen hat! Zu guter Letzt hätte er mit ein bißchen Nachdenken auch darauf kommen können, daß der Grundsatz "one man, one vote" auch für ihn gilt! Somit liegt sehr wohl ein individuelles Fehlverhalten des Beschuldigten vor. In meiner Strafanzeige habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine Einstellung nach § 153 StPO nicht in Betracht kommt, da ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Ich erwarte mindestens einen Strafbefehl in der Größenordnung von 30 bis 50 Tagessätzen. |