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Archiv bis 21. November 2011

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahlen, Abstimmungen usw. im europäischen Ausland » Schweiz – Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz » Archiv bis 21. November 2011 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Dienstag, 02. November 2010 - 19:57 Uhr:   

"obwohl ich noch nie einen Supertanker auf dem Vierwaldstätter See gesehen habe."
Vielleicht nur deshalb, weil Zug gar nicht am Vierwaldstätter See liegt;-)

Bei dieser Vorlage ist übrigens denkbar, dass das Volk mehrheitlich zustimmt, die Initiative aber am Ständemehr scheitert.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 28. November 2010 - 13:35 Uhr:   

Die "Steuergerechtigkeits-Initiative" ist wohl abgelehnt worden, nachdem eine SRG-Umfrage noch eine relativ knappe und geschrumpfte Ja-Mehrheit ergeben hat. Bei der "Ausschaffungsinitiative" gibt es noch kein klares Bild.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 28. November 2010 - 16:38 Uhr:   

Die Ausschaffungsinitiative der SVP wurde mit 52,9% und 17,5:5,5 Standesstimmen angenommen. Der "Röstigraben" ist zwar klar erkennbar, aber nicht so drastisch ausgeprägt.

Deutlich größer sind die regionalen Unterschiede bei der Steuergerechtigkeitsinitiative, die mit 58,5% und 19,5:3,5 Standesstimmen abgelehnt wurde. Nur Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt waren mehrheitlich dafür. Die Zustimmungsraten zu beiden Initiativen korrelieren stark negativ, nur Zug und Wallis passen eindeutig nicht in das Schema.

(Beitrag nachträglich am 28., November. 2010 von frings editiert)
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 28. August 2011 - 18:33 Uhr:   

Am 23. Oktober werden in der Schweiz die 200 Mitglieder des Nationalrats und 45 der 46 Mitglieder des Ständrats (alle Kantone außer Appenzell Innerrhoden) neu gewählt. Mit großen Verschiebungen ist nicht zu rechnen. Die SVP wird im Nationalrat deutlich stärkste Partei bleiben. Umfragen sagen ihr teilweise Verluste voraus. Bei den kantonalen Wahl in den letzten 4 Jahren gab es aber keinen Abwärtstrend. In Zürich verlor sie dieses Jahr leicht, ansonsten ging es aber eher aufwärts für sie. Im Ständerat hat die SVP dagegen derzeit nur 7 der 46 Sitze und da wird sie auch nur schwer zulegen können. Der 2007 abgewählte Bundesrat Blocher ist Ständeratskandidat der SVP in Zürich und ist dort gleichzeitig Spitzenkandidat für den Nationalrat. Während seine Wahl in den Nationalrat sicher, ist die Wahl in den Ständerat fraglich. 1987 hatte er schon einmal vergeblich für den Ständerat kandidiert. Derzeit stellen die FDP und die GLP je einen Zürcher Ständerat. Im ersten Wahlgang (wo die absolute Mehrhheit erforderlich ist), wird Blocher sicher nicht gewählt. Er hat wohl nur dann eine Chance, wenn es zum 2. WG kommt, wo die relative Mehrheit reicht, und gleichzeitig SP und Grüne ihre Kandidaten nicht zurückziehen. 2007 hatte sich die SP-Kandidatin sogar zurückgezogen, obwohl sie sogar mehr Stimmen hatte als die GLP-Kandidatin.
http://www.politik-stat.ch/srw2007ZH_de.html

Einen sehr interessanten Wahlomaten auf Kandidatenebene für alle Kantone gibt es hier:
www.smartvote.ch/

SVP hat übrigens eine Volksintiative für eine Volkswahl des Bundesrats (=Regierung) lanciert . (Wortlaut: http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis380t.html) und inzwischen die nötigen 100000 Unterschriften zusammen. Der Bundesrat soll danach so gewählt werden:
2 Die Mitglieder des Bundesrates werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Majorzes gewählt. Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern gewählt, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.
3 Die Gesamterneuerung des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit der Wahl des Nationalrates statt. Bei einer Vakanz findet eine Ersatzwahl statt.
4 Die gesamte Schweiz bildet einen Wahlkreis. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bundesrates geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Haben nicht genügend Kandidierende im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit wird das Los gezogen.
5 Mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates müssen aus den Wahlberechtigten bestimmt werden, die in den Kantonen Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf oder Jura, den französischsprachigen Gebieten der Kantone Bern, Freiburg oder Wallis oder den italienischsprachigen Gebieten des Kantons Graubünden wohnhaft sind.
6 Ist nach einer Bundesratswahl die Anforderung nach Absatz 5 nicht erfüllt, so sind diejenigen in den in Absatz 5 bezeichneten Kantonen und Gebieten wohnhaften Kandidierenden gewählt, die das höchste geometrische Mittel aus den Stimmenzahlen der gesamten Schweiz einerseits und den Stimmenzahlen der genannten Kantone und Gebiete andererseits erreicht haben. Als überzählig scheiden jene Gewählten aus, welche ausserhalb der genannten Kantone und Gebiete wohnhaft sind und die tiefsten Stimmenzahlen erreicht haben.
7 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.


Also absolute Mehrheit im ersten Wahlgang erforderlich relative im zweiten. So wird auch in den meisten Kantonen die Kanonsregierung gewählt, die in allen Kantonen direkt vom Volk gewählt wird (Verhältniswahl in Zug und Tessin, Mehrheitswahl in allen anderen Kantonen. Die absolute Mehrheit wird allerdings in den Kantonen teilweise anders definiert. Besonders ist nur die Mindesvertretung von 2 Bundesräten für die französische und italienische Schweiz. Die rätoromanischen Gebiete werden implizit der Deutschschweiz zugeschlagen, was der Realität entspricht. Die Verwendung des geometrischen Mittels ist keine Idee der SVP, sondern aus der Berner Verfassung übernommen, wo dem französischsprachigen Berner Jura ein Sitz in der Kantonsregierung garantiert ist.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 29. August 2011 - 00:11 Uhr:   

4 Die gesamte Schweiz bildet einen Wahlkreis. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bundesrates geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr.
Also bei 7.000.000 Stimmen und 7 Sitzen ist das absolute Mehr bei (7.000.000/7)/2 = 500.000 erreicht? Dann können theoretisch bis zu 14 Kandidaten das absolute Mehr erreichen. Da stimmt doch was nicht! Das kann doch nicht so gemeint sein!?
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Helmut
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 29. August 2011 - 11:10 Uhr:   

Wenn der 7-köpfige Bundesrat direkt gewählt werden sollte, dann sollte er nach einer STV-Methode gewählt werden. Bei allen anderen Wahlsystemen wäre (aufgrund der kleinen Anzahl der zu vergebenen Sitze und aufgrund der großen Bedeutung des Bundesrates) die Gefahr zu groß, daß die Zusammensetzung nicht die Wählermeinung widerspiegelt.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 29. August 2011 - 21:43 Uhr:   

"Dann können theoretisch bis zu 14 Kandidaten das absolute Mehr erreichen. Da stimmt doch was nicht! Das kann doch nicht so gemeint sein!?"
Doch, das ist so gemeint. Das Problem ist höchstens, dass nicht explizit geregelt ist, dass die Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt sind, wenn mehr Bewerber, als zu wählen sind, das so definierte absolute Mehr erreichen. Für selbstverständlich scheint man zu halten, dass jeder Wähler so viele nicht kumulierbare Stimmen hat wie Bewerber zu wählen. Aber diese Lücken könnte man einfachgesetzlich schließen. Dass jemand trotz absoluter Mehrheit nicht gewählt wird, kommt bei kantonalen Wahlen gar nicht so selten vor, z. B. dieses Jahr in Zürich.

In den Kantonen wird das absolute Mehr entweder so definiert wie in der SVP-Volksinitiative (z. B. Zürich) oder als mehr als die Hälfte der gültigen Stimmzettel (z. B. St. Gallen). Letztere Variante ist natürlich die höhere Hürde, weil nicht alle Wähler so viele Stimmen abgeben wie möglich. In Appenzell Innerrhoden, wo die Landsgemeinde die Regierung wählt, ist die erforderliche Mehrheit gar nicht normiert, in Genf wählt in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit. Man kann die absolute Mehrheit auch als Stimmenzahl definieren, die bei x zu wählenden Personen nur x Bewerber erreichen können. Dann kann die Hürde zur absoluten Mehrheit aber exorbitant hoch sein, bei 7 zu Wählenden z. B. 87,5% der Wähler, wenn alle Wähler 7 Stimmen vergeben. Diese Definition wurde bis 2002 in Graubünden verwendet.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 31. August 2011 - 18:09 Uhr:   

@Thomas Frings

Ein Wahlrecht, das so gestrickt ist, dass es technisch möglich ist, dass mehr Personen eine absolute Mehrheit erhalten, als zu wählen sind, ist natürlich blanker Unsinn. Viel einfacher wäre es, die Schweiz in sieben Wahlkreise aufzuteilen, in denen jeweils ein Bundesrat gewählt wird. Dann stellt sich das Problem nämlich nicht und zum anderen ist auch der Regionalproporz gewährleistet, so dass es keiner Sonderregelung für die französisch- und italienischsprachigen Gebiete bedarf.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2011 - 17:32 Uhr:   

"Ein Wahlrecht, das so gestrickt ist, dass es technisch möglich ist, dass mehr Personen eine absolute Mehrheit erhalten, als zu wählen sind, ist natürlich blanker Unsinn."
Wieso das? Im Prinzip sind im ersten Wahlgang die Bewerber mit den meisten Simmen gewählt, sofern sie ein bestimmtes Quorum erreichen. Nur ist halt die Bezeichnung "absolutes Mehr" ein wenig irreführend.


"Viel einfacher wäre es, die Schweiz in sieben Wahlkreise aufzuteilen, in denen jeweils ein Bundesrat gewählt wird. Dann stellt sich das Problem nämlich nicht und zum anderen ist auch der Regionalproporz gewährleistet, so dass es keiner Sonderregelung für die französisch- und italienischsprachigen Gebiete bedarf."
Einfacher wäre das keineswegs. Das fängt schon mit der Wahlkreiseinteilung an. Die Schweiz lässt sich nicht sinnvoll in 7 etwa gleich große Wahlkreise einteilen. Außerdem gäbe es, wenn keine Kantonsgrenzen durchschnnitten werden und zusammenhängende Wahlkreise gebildet werden, wegen geographischer Zwänge in jedem Fall 6 Wahlkreise mit deutschsprachiger Mehrheit.
Sinnvoll wäre so eine Regelung m.E. auch abgesehen von den praktischen Problemen nicht.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2011 - 11:04 Uhr:   

@Thomas:
> Einfacher wäre das keineswegs. Das fängt schon mit der
> Wahlkreiseinteilung an.
Schon richtig, einfach wird das nicht. Aber trotzdem eine grundsätzlich mögliche Lösung.

> Die Schweiz lässt sich nicht sinnvoll in 7 etwa gleich große
> Wahlkreise einteilen.
Richtig. Aber die erste Priorität offenbar darauf liegen soll, daß zwei der sieben Bundesräte aus der Welsch-Schweiz kommen, ist das "gleich groß" ja ohnehin nicht möglich.
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob zur Tradition auch gehört, daß einer der beiden Welsch-Schweizer "Italiener" ist - dann wäre der Proporz natürlich völlig beim Teufel.

> Außerdem gäbe es, wenn keine Kantonsgrenzen durchschnnitten werden
Auch diese ansonsten üblichen Bedingungen sind m. E. nicht machbar, weil es ja zweisprachige Kantone gibt (auf jeden Fall das Wallis und Freiburg).

> und zusammenhängende Wahlkreise gebildet werden
Das hängt jetzt davon ab, ob die Welsch-Schweiz einen "italienischen" und einen "französischen" Vertreter haben soll. Dann hätte man einen recht großen, aber zusammenhängenden "französischen" Wahlkreis und das Tessin als Mini-Wahlkreis.

> wegen geographischer Zwänge in jedem Fall 6 Wahlkreise mit
> deutschsprachiger Mehrheit.
Die Deutsch-Schweiz in fünf halbwegs vernünftige Wahlkreise einzuteilen sollte m. E. möglich sein.

> Sinnvoll wäre so eine Regelung m.E. auch abgesehen von den
> praktischen Problemen nicht.
Sehe ich auch so.
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Jens Matthis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2011 - 13:51 Uhr:   

@Arno Nymus:
Du hast bei Deiner Berechnung schlicht übersehen, dass wohl jeder Wahlberechtigte sieben Stimmen hätte. Alle darauf folgenden Beiträge sitzen dem gleichen Irrtum auf.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2011 - 20:33 Uhr:   

@Jens Matthis:
1. Thomas Frings hat zwei Posts später bereits angemerkt "Für selbstverständlich scheint man zu halten, dass jeder Wähler so viele nicht kumulierbare Stimmen hat wie Bewerber zu wählen."

2. Ich möchte Sie bitten, zu erläutern, was das Ihrer Meinung nach an dem von mir angegebenen Beispiel ändert:
Also bei 7.000.000 Stimmen und 7 Sitzen ist das absolute Mehr bei (7.000.000/7)/2 = 500.000 erreicht? Dann können theoretisch bis zu 14 Kandidaten das absolute Mehr erreichen.
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Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2011 - 21:25 Uhr:   

Arno Nymus:
In Ihrem Beispiel ist ein kleiner Rechenfehler: Es ist von der nächsthöheren ganzen Zahl die Rede. Das wären dann 500.001, und dieser Wert könnte von 13 (nicht 14) Kandidaten erreicht werden. Davon wären aber nur die sieben Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt, wenn man genauso wie beim Ständerat vorgeht:

Da können in den meisten Kantonen auch zwei Kandidaten gewählt werden, und drei Kandidaten das absolute Mehr erreichen. Dann sind die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt, der dritte nicht, obwohl er das absolute Mehr erreicht hat.

Man kann also im ersten Wahlgang scheitern, obwohl man das absolute Mehr erreicht hat - allerdings kann man nicht im ersten Wahlgang gewählt werden, wenn man das absolute Mehr nicht erreicht.

Bleibt man bei der Ständerats-Methode, wäre die Wahl nach dem ersten Wahlgang beendet, wenn sieben oder mehr Kandidaten das absolute Mehr erreichen. Erreichten aber zum Beispiel nur fünf Kandidaten das absolute Mehr, wären diese gewählt, und die restlichen beiden Sitze würden im zweiten Wahlgang bestimmt.
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Jens Matthis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2011 - 18:33 Uhr:   

@Arno Nymus: Nur ergänzend zu Frank Schmidt: Es ist die logische Folge der absoluten Mehrheitswahl, dass, wenn mehr als eine Person im gleichen Wahlvorgang zu wählen ist, mehr Personen die absolute Mehrheit erhalten können, als Mandate zu besetzen sind. Die Formel lautet wohl: X= 2*(Zahl der Stimmen)-1. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies real passiert, ist aber relativ gering, da überwiegend eine Stimmenabgabe nach politischen Lagern zu vermuten ist, wodurch eine solche Idealverteilung kaum zustande kommt. Für den Fall, dass es dennoch mal passiert, kann man entweder die Reihenfolge nach der Stimmenzahl oder eine Stichwahl zwischen den Schlechtplaziertesten vorsehen.
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 22. Oktober 2011 - 23:43 Uhr:   

Nationalrats- und Ständeratswahlen am 23.10.2011

Die Wahllokale schließen schon um 12 Uhr MESZ. Dann gibt es auch die ersten Hochrechnungen.

Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Parlamentswahlen_2011

Ergebnisse
http://www.parlamentswahlen-2011.ch/
http://www.politik-stat.ch/
http://www.ch.ch/abstimmungen_und_wahlen/02186/index.html?lang=de

News de
http://www.entscheidung11.sf.tv/
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/wahlen-2011.html
http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/wahlen_2011
http://bazonline.ch/wahlen2011/
http://www.20min.ch/myvote/
http://www.news.ch/wahlen2011/

http://news.heute.ch/

http://www.wahlen.ch/new/index.php?item=./home
http://www.swissinfo.ch/ger/politik_schweiz/wahlen/parlamentswahlen_2011/index.html?cid=19669822

Forum en
http://uselectionatlas.org/FORUM/index.php?PHPSESSID=478da332f1411e2a0452fa9c04acfc6f&topic=135079.0

Weitere Infos
http://www.parties-and-elections.de/switzerland.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Parteien_in_der_Schweiz
http://www.electoralgeography.com/new/en/category/countries/s/switzerland
http://www.wahlrecht.de/ausland/schweiz.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalrat_%28Schweiz%29
http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4nderat
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. November 2011 - 12:30 Uhr:   

2. Wahlgänge für den Ständerat

13.11.: Waadt (2 Sitze noch offen), Thurgau (1 Sitz), Schaffhausen (1)
20.11.: Bern (2), Tessin (2)
27.11.: Zürich (2), Aargau (1), St. Gallen (1), Schwyz (1), Uri (1)
4.12.: Solothurn (1)

In allen Schweizer Kantonen haben die Wähler so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind und in allen Kantonen außer Appenzell Innerrhoden (Wahl durch Landsgemeinde), Genf (relative Mehrheit), Jura (Verhältniswahl) und Neuenburg (Verhältniswahl)ist im 1. WG die absolute und im 2. WG die relative Mehrheit erforderlich.

Leicht vorhersehbar ist das Ergebnis in Zürich, Waadt, Aargau und Solothurn. In Zürich und Waadt dürften die amtierenden Ständeräte wiedergewählt werden (von FDP und GLP in Zürich, SP und Grüne in Waadt), Blocher wird ziemlich sicher nicht Ständerat für Zürich. Im Aargau wird die FDP-Kandidatin sicher gegen den SVP-Bewerber gewinnen und in Solothurn die CVP gegen die FDP, sodass der Kanton zum ersten Mal seit 1848 keinen freisinnigen Ständerat mehr haben wird. Die Wiederwahl des erst im März in einer Nachwahl gewählten Berner SVP-Ständerats Amstutz ist unsicher.

Interessant wird es vor allem in St. Gallen und Schwyz. In St. Gallen erhielt die FDP-Kandidatin klar die absolute Mehrheit, der bisherige CVP-Ständerat Eugen David landete nur knapp vor dem SP-Kandidaten auf Platz 3. Er erklärte schon am Wahlabend seinen Verzicht und die CVP geht mit einem neuen Bewerber in den 2. WG. Der SP-Kandidat tritt auch an und so kommt es zu einem Dreiecksrennen zwischen CVP, SP und SVP. Dank des Antretens der SP trotz geringer Chance ist die Aussicht für SVP-Präsident Brunner gut, obwohl er im 1. WG deutlich weniger Stimmen bekam als 2007 (und damals nicht gewählt wurde). Der Sieger wird mit Sicherheit nur die relative Mehrheit bekommen, wahrscheinlich nichtmal 40%.

In Schwyz wurde der SVP-Ständerat im 1. WG wiedergewählt, der aktuelle CVP-Ständerat aber nicht. Jetzt hat die SVP einen 2. Bewerber aufgestellt, um auch den 2. Sitz zu holen. Gleiches hat sie auch im Thurgau erwogen, unterstützt aber jetzt doch den FDP-Kandidaten.
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loscha2
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 19. November 2011 - 20:06 Uhr:   

Im Tessin wird morgen Sonntag 20.11. gewählt. Da der bisherie CVP-Ständerat im 1. Wahlgang einen grossen Vorsprung erzielte, könnten viele seiner Wähler nun ihre zweite Stimme an einen der übrigen Bewerber, angesichts des klar rechten Standpunkts des CVP-Manns wohl am ehesten an den Bewerber von SVP und LEGA. Diese beiden Parteien setzen denn auch auf ein informelles Bündnis mit der CVP und empfehlen deren Kandidaten.
Auch im Kanton Bern setzt die SVP auf eine solche einseitige Wahlempfehlung. Sie empfiehlt ausgerechnet den abgespaltenen Bisherigen der BDP, um den SP-Kandidaten zu schlagen. Aber auch die Grünen empfehlen nebst dem SP-Mann den Bisherigen von der BDP. Da eine ähnliche Konstellation bereits bei der Nachwahl für die zur Bundesrätin gewählte S. Sommaruga (SP) im Frühling bestand, ist die SP nicht chancenlos.
Ich halte einen Erfolg der SP in St. Gallen am 27.11. für praktisch ausgeschlossen. Der Präsident der SVP Schweiz wird diesmal wohl gewählt, wenn auch mit deutlich unter 50%.
Ein interessantes Detail: Die Sieger der Stichwahlen in Schwyz und Solothurn werden so spät vereidigt, dass sie bei den Bundesratswahlen am 14.12. fehlen werden. In den letzten Jahren kam es jeweils auf jede Stimme an. Gut möglich, dass hier fehlende 2 CVP-Stimmen weh tun können.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 20. November 2011 - 11:07 Uhr:   

"Da der bisherie CVP-Ständerat im 1. Wahlgang einen grossen Vorsprung erzielte, könnten viele seiner Wähler nun ihre zweite Stimme an einen der übrigen Bewerber, angesichts des klar rechten Standpunkts des CVP-Manns wohl am ehesten an den Bewerber von SVP und LEGA."
Hä? Der 2. Wahlgang ist im Tessin doch praktisch eine Wiederholung des ersten und da lag der Lega/SVP-Bewerber auf Platz 4. Für jemanden, der im 1. Wahlgang mit einer Stimme den CVP-Kandidaten Lombardi wählte und mit der anderen Stimme FDP oder SP, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, jetzt Morisoli zu wählen.

"Diese beiden Parteien setzen denn auch auf ein informelles Bündnis mit der CVP und empfehlen deren Kandidaten."
Das dürfte doch reine Taktik sein. Denn den FDP- und den SP-Kandidaten kann Morisoli noch einholen, Lombardi nicht. Das geht aber nur, wenn die Morisoli-Wähler mit der anderen Stimme weder FDP noch SP wählen.


"Auch im Kanton Bern setzt die SVP auf eine solche einseitige Wahlempfehlung. Sie empfiehlt ausgerechnet den abgespaltenen Bisherigen der BDP, um den SP-Kandidaten zu schlagen."
Wenn man unbedingt eine ganz bestimmte Person im Ständerat sehen will, ist es rational, nur diese Person zu wählen und keine zweite Stimme abzugeben, sofern zwei Bewerber (noch) zu wählen sind. Ein SVP-Anhänger maximiert also die Chancen von Amstutz, indem er nur Amstutz wählt. Da der BDP-Kandidat wegen der Stimmen der Linken aber sowieso vor Amstutz landen wird, ist es für die SVP höchstwahrscheinlich unschädlich, wenn die Amstutz-Wähler mit der andern Stimme den BDP-Kandidaten wählen. Eine Ein-Stimmen-Strategie wäre dem Wahlvolk auch schlecht zu kommunizieren.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 20. November 2011 - 16:11 Uhr:   

Gewählt in Bern: Luginbühl (BDP) und Stöckli (SP)
Tessin: Lombardi (CVP) und Abate (FDP). Abate liegt 763 Stimmen vor dem SP-Kandidaten.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 21. November 2011 - 00:10 Uhr:   

"Ein interessantes Detail: Die Sieger der Stichwahlen in Schwyz und Solothurn werden so spät vereidigt, dass sie bei den Bundesratswahlen am 14.12. fehlen werden"

Das ist möglich, aber unwahrscheinlich. In SO läuft die Einspruchsfrist gegen die Wahl am 9.12. ab. Beschwerden gegen die Wahl haben nur bei gravierenden Fehlern eine aufschiebende Wirkung. Die Vereidigung des Solothurner Ständerates könnte also noch vor dem 14.12. erfolgen.

Auch in SZ hängt es davon ab, ob Beschwerden gegen die Wahl eingehen. Der Kantonsrat erwägt eine Beschleunigung des Bestätigungsverfahrens.

Und wenn es immer noch eng werden sollte, können die betroffenen Fraktionen in der Vereinigten Bundesversammlung die Verschiebung der Bundesratswahl um einige Tage beantragen. Das würde dann sicher ein Politikum werden.

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