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Gregor Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2014 - 10:07 Uhr: | |
Die AfD wird eher Verlierer der Entscheidung sein, denn die Wähler der diversen rechten Kleinstparteien werden sich jetzt nicht mehr für das "kleinere Übel" AfD entscheiden, sondern auf einen eigenen Sitz hoffen. Die Grünen könnten auch an kleine One-Issue-Parteien verlieren, z.B. die Tierschutzpartei oder auch die ÖDP. @Holger81: "Nur wenn es wie bei einer Bundestagswahl eine Sperrklausel fürs gesamte Wahlgebiet gibt. Bei der Europawahl ist die europaweite Gesamtstimmenzahl mangels europaweiter Sperrklausel irrelevant." Wenn bei einer Wahl die Gesamtstimmenzahl nicht relevant ist, dann ist für mich etwas falsch. Das liegt natürlich auch an der Bevorteilung der kleinen Länder bzgl. Sitze. Trotzdem ist es nicht zu verstehen, dass Parteien, die in einem Land mehr Stimmen bekommen als andere Länder Wähler haben, nicht im Parlament vertreten sind. BTW: Das es andere Länder besser schaffen, kleine Parteien auszuschliessen, ist kein Grund, es bei uns auch zu tun. Oder springen Sie auch von der Brücke, nur weil es andere auch machen? |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2014 - 16:40 Uhr: | |
@Marc: Juristisch haben Sie vermutlich recht, auch wenn für mich die Wahlgleichheit zum Demokratieprinzip gehört. Und sicher ist es formal nicht verboten, eine Sperrklausel fürs EP in das Grundgesetz zu schreiben, ich sehe das nur verfassungspolitisch als unangemessen an. Ich sehe auch nicht, dass das EP faktisch ein Verfassungsorgan in Deutschland wäre; m.W. hat das EP keinerlei direkten Einfluss auf Deutschland, der Bundestag muss jede EU-Richtlinie selbst beschließen, damit sie in Deutschland Wirkung zeigt. (Natürlich ist der Bundestag faktisch aufgrund der EU-Verträge mehr oder weniger dazu gezwungen; trotzdem ist er das handelnde Verfassungsorgan, nicht EP oder Europ. Rat.) @Gregor: Dann ist für Sie die EP-Wahl (genau wie die Bundestagswahl dank Grundmandatsklausel, und alle nationalen Wahlen mit getrennten Wahlgebieten) halt "falsch", solange es kein europaweites Wahlgebiet gibt. Auch ohne jede Sperrklausel oder andere landesinterne Verzerrung reichen 100.000 Stimmen in Malta immer für einen Sitz, in Deutschland nie. Die Polemik können Sie sich hier sparen. Deutschland selbst schließt kleine Parteien bei Bundestags- und Landtagswahlen weiterhin aus, schlimmer als das die 3%-Hürde bei Europawahlen getan hätte. |

Marc
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2014 - 20:28 Uhr: | |
@Holger81, 1. Viele EU-Richtlinien sind so detailliert, dass überhaupt kein Umsetzungsspielraum besteht. Selbst wenn das nicht der Fall ist, besteht eine europarechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland Richtlinien umzusetzen - mithin zu beschließen, auch wenn im Bundestag es dafür keine Mehrheit gibt. 2. Gibt es neben Richtlinien auch Verordnungen. Diese sind unmittelbar verbindlich und gehen nationalem Recht - also Recht, dass der Bundestag beschlossen hat - vor. Man spricht hierbei zwar nur von einem Anwendungsvorrang, nicht von einem Geltungsvorrang, dies läuft aber im Ergebnis weitgehehnd auf das selbe hinaus. Entgegenstehendes nationales Recht ist zwar nicht nichtig - wie im Fall von Landesrecht bei entgegenstehenden Bundesrecht - aber es findet keine Anwendung. Solange eine Verordnung gilt entspricht dies im Ergebnis genau dem in Art. 31 GG verankerten Rechtsgrundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Lediglich im Fall der Aufhebung des Rechtsaktes gibt es eine Differenz. Bei Aufhebung einer EU-Verordnung findet das nationale Recht wieder Anwendung, da es nur unanwendbar war. Landesrecht wird hingegen bei Erlass entgegenstehenden Bundesrecht nichtig und lebt auch bei dessen Aufhebung nicht wieder auf. Zur Wahlgleichheit noch ein Wort. Die Wahlgleichheit ist im Europarecht nicht verankert. Art. 14 Absatz 3 EUV legt fest, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments in allgemeiner, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Bekanntermaßen erfolgt die Sitzzuteilung im Europaparlament degresssiv proportional (Art. 14 Absatz 2 EUV). Gleichzeitig reklamiert die EU für sich die Arbeitsweise der repräsentativen Demokratie (Art. 10 EUV). Die eurpopäischen Verträge sehen offensichtlich keinen Gegensatz zwischen fehlender Wahlrechtsgleichheit (unterschiedliches Stimmgewicht zwischen den Bürgern der Mitgliedsstaaten) und dem Demokratieprinzip. Das Bundesverfassungsgericht ist in dem Punkt deutlich kritischer, ohne dies aber grundsätzlich zu beanstanden (das BVerfG sprach bei der Lissabon-Entscheidung von einer Überföderalisierung). Im Übrigen muss der Gesetzgeber das Recht haben Prinzipien zu modifizieren und auch partiell einzuschränken. Das gilt sowohl für Freiheitsrechte wie für Gleichheitsrechte und ist auch allgemein anerkannt, bei den Freiheitsrechten sogar explizit durch Gesetzesvorbehalte vorgesehen. Bei den Gleichheitsrechten ist dies ebenso anerkannt. Allerdings legt das Bundesverfassungsrecht heute einen deutlich stregeren Maßstab für eine solche Rechtfertigung an (strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung statt reine Willkürprüfung, also Prüfung ob ein vernünftiger Grund vorliegt). Das ist nicht unproblematisch, da jede politische Maßnahme etwas bestimmtes zu fördern und etwas anderes nicht, etwas bestimmtes zu verbieten, etwas anderes aber nicht, damit justiziabel wird. Selbst vernünftige Gründe des Gesetzgebers reichen ja allein nicht mehr zur Rechtfertigung aus, sofern das Bundesverfassungericht die Differenzierung - anders als der an sich zuständige Gesetzgeber - nicht für verhältnismäßig hält. Damit droht der Spielraum des Gesetzgebers zusehens zu schrumpfen und an dessen Stelle könnten richterliche Einschätzungen treten. Dem Gesetzgeber muss zumindest ein Beurteilungsspielraum zugebilligt werden, sonst droht eine Entwicklung, dass der demokratische Rechtsstaat zum Richterstaat wird und der demokratische Gesetzgeber marginalisiert wird. Bezüglich der Prüfung von Verfassungsrecht ist das Bundesverfassungsgericht zurecht sehr zurückhaltend. Jeder Grundgesetzartikel hat grundsätzlich den selben Rang. Das Bundesverfassungsgericht steht ja nicht über der Verfassung, sondern unter dieser. Verfassungswidriges Verfassungsrecht kann es nur bei evidenter Aushöhlung der Verfassungsprinzipien geben. Eine 50%-Hürde oder auch eine 30%-Hürde würde etwa den Pluralismus, der auch Bestandteil des Demokratieprinzip gehört, aushöhlen. Bei einer 5%-Hürde kann man aber nicht von einer Aushöhlung sprechen. Das Bundesverfassungsgericht hält diese ja sogar einfach-gesetzlich mit dem insoweit strengeren Gleichheitssatz für vereinbar, sofern das gewählte Parlament für die Regierungsbildung zuständig ist (wie der Bundestag). Insoweit ist das derzeitige Verdikt zum Europaparlament dessen gegenwärtiger Rolle geschuldet, die sich ja zukünftig durchaus ändern kann. Wobei das wohl eher ein schleichender Prozess sein wird.... |

MarkusWuppertal Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 28. Februar 2014 - 14:19 Uhr: | |
Wo finde ich das Ergebnis der Europawahl 2009 umgerechnet auf die Sitzverteilung nach dem jetzt gültigen Wahlrecht (Sainte-Lague ohne Hürde)? |

zigzag
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 28. Februar 2014 - 16:49 Uhr: | |
Prozent Sitze 2009 Sitze 2014 Partei 100.0 99 96 Gültige Stimmen 30.7 34 30 CDU 20.8 23 21 SPD 12.1 14 12 GRÜNE 11.0 12 11 FDP 7.5 8 7 DIE LINKE 7.2 8 7 CSU 1.7 - 2 FW FREIE WÄHLER 1.3 - 1 REP 1.1 - 1 Die Tierschutzpartei 1.0 - 1 FAMILIE 0.9 - 1 PIRATEN 0.8 - 1 RENTNER 0.5 - 1 ödp 0.4 - - DVU 0.4 - - RRP 0.3 - - DIE FRAUEN 0.3 - - PBC 0.3 - - Volksabstimmung 0.3 - - 50Plus 0.2 - - DIE GRAUEN 0.2 - - BP 0.2 - - DIE VIOLETTEN 0.2 - - VOLKSENTSCHEIDE 0.2 - - CM 0.1 - - AUF 0.1 - - AUFBRUCH 0.1 - - FBI 0.1 - - DKP 0.1 - - Newropeans 0.0 - - EDE 0.0 - - BüSo 0.0 - - PSG http://www.election.de/cgi-bin/tab.pl?datafile=ew09_alternativ.txt |

MarkusWuppertal Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 28. Februar 2014 - 18:50 Uhr: | |
Vielen lieben Dank! Hatte gelesen, daß es nur bis zur Tierschutzpartei gereicht hätte, aber nachdem ich mich hier informiert habe, wußte ich daß das mal wieder nur eine Aussage von unkundigen Medienvertretern war. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 28. Februar 2014 - 20:59 Uhr: | |
"Hatte gelesen, daß es nur bis zur Tierschutzpartei gereicht hätte, aber nachdem ich mich hier informiert habe, wußte ich daß das mal wieder nur eine Aussage von unkundigen Medienvertretern war." Leider hat auch das Verfassungsgericht fälschlich eine 1%-Sitzhürde behauptet; die Justiz kann auch nicht rechnen... @Marc: Dass Verordnungen direkt durchgreifen, wusste ich nicht; dann gebe ich ihnen recht. "Dem Gesetzgeber muss zumindest ein Beurteilungsspielraum zugebilligt werden, sonst droht eine Entwicklung, dass der demokratische Rechtsstaat zum Richterstaat wird und der demokratische Gesetzgeber marginalisiert wird. " Grundsätzlich Zustimmung, aber ich finde es schon sinnvoll, den Spielraum in den Fällen zu beschränken, wo der Gesetzgeber auch aus Eigennutz handelt. Das (auch durch die Richterwahl im Parlament demokratisch legitimierte) Gericht unterwirft sich zumindest dem europäischen Gesetzgeber, der halt keine EP-Sperrklausel fordert. Und auch ohne eine (in der Tat wahrscheinlich verfassungsgemäße) Verfassungsänderung gibt es für den Bundestag wie gesagt noch Spielraum bzgl. Sitzzuteilungsverfahren (d'Hondt, modif. SL) und getrennten Wahlkreisen. Auch durch die Anpassung der Wahlzulassung an die BTW-Hürden könnte der Bundestag die meisten Kleinstparteien wohl unter 0,5% drücken oder ganz ausschließen... Wenn der Bundestag fies ist, könnte er auch versuchen, das Gericht auf seinen Rechenfehler festzunageln und eine 1%-Hürde beschließen... |

CHeine Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2014 - 09:52 Uhr: | |
"Wenn der Bundestag fies ist, könnte er auch versuchen, das Gericht auf seinen Rechenfehler festzunageln und eine 1%-Hürde beschließen..." Nachdem das Gericht zweimal eine explizite Sperrklausel verworfen hat, wäre das wohl trotz des Rechenfehlers des BVerfG eine direkte Kampfansage an die Institution BverfG als Ganzes. |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2014 - 10:07 Uhr: | |
@CHeine, Holger81 Wenn man es so grottenschlecht macht wie damals in NRW, wird es sicher scheitern. Und selbst, wenn man es ordentlich macht, muß man sich mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 16.12.2008 auseinandersetzen. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2014 - 19:14 Uhr: | |
@CHeine, Martin Fehndrich: Ich weiß, mein Vorschlag war auch eher ironisch gemeint (auch wenn ich persönlich eine 1-2%-Hürde für angemessen hielte). Gibt es eigentlich schon Informationen dazu, wieviele/welche Kleinparteien genügend Unterschriften für die Wahlteilnahme erreicht haben? AfD, ÖDP, MUT, PdV und ProNRW haben nach eigenen Aussagen >4000 Unterschriften zusammen. ProNRW will ironischerweise bundesweit antreten; allerdings gibt es bei ihnen (wie bei REP) Hinweise auf Unterschriftenfälschungen. Die Rechte steht wohl erst bei 700 Unterschriften bundesweit, wird es also doch nicht schaffen anzutreten, was die Chancen der NPD deutlich erhöht (es sei denn, 3300 NPD-Gegner unterschreiben aus taktischen Gründen für die Rechte ). Und gibt es außer der Union irgendeine Partei, die mit Landesliste(n) antreten will? |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2014 - 22:26 Uhr: | |
@Holger 81: "Und gibt es außer der Union irgendeine Partei, die mit Landesliste(n) antreten will?" Die Bayernpartei ist bereits häufiger mal nur in Bayern angetreten. |

uhu Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2014 - 23:31 Uhr: | |
auch MLPD sowie DKP haben bereits veröffentlicht, dass sie jeweils über 4000 Unterschriften eingereicht haben. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014 - 00:01 Uhr: | |
Aha, danke für die Antworten. Die Bayernpartei will diesmal anscheinend ("eine Partei, die ihre Stimmen weit überwiegend in Bayern zusammenbekommen muss") aber bundesweit antreten... Wie ich eben gesehen habe, haben laut Wikipedia auch noch PBC, AUF, Familie und PARTEI 4000 Unterschriften; PdV (und Violette) haben demnach doch noch nicht genug Unterschriften. |

El Tres
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014 - 15:22 Uhr: | |
Die Frage ist ja jetzt, ob die etablierten deutschen Parteien es zulassen, das sich die Kleinparteien den Fraktionen anschliessen. Für nicht eine Nagelprobe für das Demokratieverständnis der deutschen etablierten Parteien. Was sagt die FDP, wenn die Freien Wähler in die ALDE-Fraktion will? Was machen die Grünen, wenn der Vertreter der Bayernpartei (EFA-Mitglied) plötzlich neben ihnen in der Fraktion sitzt? Die spannendste Frage bleibt aber unabhängig von der Sperrklausel: Will/Kann Merkel (und evtl. Cameron) verhindern, dass sich die AfD der ECR-Fraktion der Torries anschliesst? |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014 - 16:06 Uhr: | |
Also die Bayernpartei ist Mitglied der europäischen Partei EFA - eine völlig klare Sache. Ob die Freien Wähler unbedingt bei der ALDE Anschluss suchen, ist noch die Frage - ich könnte die nicht unbedingt da verorten. Wenn David Cameron bzw. die Tory-Gruppe die AfD nicht will, sieht es für die Luckianer schlecht aus. Derzeit stellen seine Parteifreunde ein Mandat weniger als die Hälfte der Fraktionsmitglieder (Tories 26; 3 Parteien aus PL + CZ 18; 8 Einzelabgeordnete aus div. Ländern, 1 Nordire UUP) - da ist schon schwer dran vorbeizukommen. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014 - 16:07 Uhr: | |
@El Tres Das hat nichts mit Demokratieverständnis zu tun. Eine Partei wie die Bayernpartei, die einem konservativem bayerischen Nationalismus frönt, gehört nicht in dieselbe Fraktion wie eine linksalternative Partei wie die Grünen. die trennen einfach Welten. aus meiner sicht ist die gesamte Grüne-EFA-Fraktion ein Kunstgebilde, das nicht auf politischer Gleichausrichtung, wie es nunmal eine Fraktion bilden soll, beruht. Hier haben sich zwei Europaparteien nur deshalb zusammengeschlossen, weil sie alleine nicht über hinreichendes politisches Gewicht verfügen. Das sollten beide Seiten schnellstens beenden, wenn sie politisch glaubwürdig sein wollen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014 - 16:48 Uhr: | |
Das Problem mit der Bayernpartei wird sich wahrscheinlich garnicht stellen. Wenn die Tories die AfD nicht wollen, kann es auch so enden, dass niemand mehr die Tories will. Allgemein ist nicht von vornherein klar, welche Fraktionen es geben wird. |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014 - 17:29 Uhr: | |
> Die Frage ist ja jetzt, ob die etablierten deutschen > Parteien es zulassen, das sich die Kleinparteien > den Fraktionen anschliessen. Wieso sollten sie? Die Kleinparteien sind selbständig eben weil sie politisch andere Positionen vertreten als die "Etablierten". Und dann sollen sie sich im EP auch entsprechend andere Partner suchen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014 - 18:23 Uhr: | |
Teilweise sind sie ja eben nicht selbstständig, sondern Teil von europäischen Parteien, wo es auch ziemlich normal ist, dass denen mehrere Parteien aus einem Land angehören. Und die Fraktionen bestehn sowieso auch aus mehreren europäischen Parteien (oder Teilen davon). In München gibts übrigens seit Mai eine Fraktion aus Freien Wählern, ÖDP und Bayernpartei, seit die Freien Wähler durch Übertritte von CSU und FDP gewachsen sind und es so zusammen für eine Fraktion reicht (vorher war es eine in Bayern explizit zugelassene Zählgemeinschaft und bei der Wahl schon eine Listenverbindung). Und auch im Bundestag sollen CDU und CSU zusammen in einer Fraktion sein. |

El Tres
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014 - 21:51 Uhr: | |
@Ralf Anremann >Wieso sollten sie? >Die Kleinparteien sind selbständig eben weil sie politisch andere Positionen vertreten als die ">Etablierten". Und dann sollen sie sich im EP auch entsprechend andere Partner suchen. Kann man ernsthaft vor dem BVerfG argumentieren, wie schlimm es ist, wenn viele Fraktionslose im Parlament sind und auf der anderen Seite dann verhindern, dass sich die deutschen Abgeordneten den Fraktionen anschliessen? Schliesslich sitzen in vielen Fraktionen aus einem Land Abgeordnete verschiedener Parteien. @Norddeutscher: "die trennen einfach Welten. aus meiner sicht ist die gesamte Grüne-EFA-Fraktion ein Kunstgebilde, das nicht auf politischer Gleichausrichtung, wie es nunmal eine Fraktion bilden soll, beruht." - Sehe ich nicht so. Die Abgeordneten der EFA kommen alle aus eher linken, links-seperatistischen Parteien (wie SNP, BNG). Eher ist es so, dass die Bayernpartei nicht richtig in die EFA passt. Im Gegensatz zur SSW, der auch in der EFA ist. @Ratinger Linke: "Allgemein ist nicht von vornherein klar, welche Fraktionen es geben wird." - Naja, bei fünf Fraktionen ist schon ziemlich klar, dass es die geben wird. |
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