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Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 20. Oktober 2013 - 19:04 Uhr: | |
Das eigentliche Problem mit Mindestlöhnen ist, dass dann der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht mehr per Angebot und Nachfrage geregelt werden kann, sondern andere Filterungsmethoden nötig sind, die zwangsläufig noch stärker asozial sind. Wobei das zu großen Teilen ohnehin schon der Fall ist. |

SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 20. Oktober 2013 - 19:25 Uhr: | |
Mindestlöhne (Stand 1. Januar 2012) Quelle: (c) Wikipedia Branche Regelung Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst bundesweit: 8,68 € Bauhauptgewerbe (ohne Dachdeckerhandwerk und Gerüstbaugewerbe)[39][40] Hilfsarbeiter und Facharbeiter Ost: 9,75 €, seit 1. Januar 2012 10,00 €, ab 1. Januar 2013 10,25 € Hilfsarbeiter West und Berlin: 11,00 € , seit 1. Januar 2012 11,05 €; 2013 unverändert angelernte und Facharbeiter Berlin: 12,85 €, seit 1. Januar 2012 13,25 €, ab 1. Januar 2013 13,55 € angelernte und Facharbeiter West: 13,00 €, seit 1. Januar 2012 13,40 €, ab 1. Januar 2013 13,70 € Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken Werker, Hauer: 11,17 €, seit 1. November 2011: 11,53 €, Hauer und Facharbeiter mit Spezialkenntnissen: 12,41 €, seit 1. November 2011: 12,81 € Dachdeckerhandwerk Bundesweit: Seit 1. Januar 2013: 11,20 € Elektrohandwerk West: Seit 1. Januar 2013: 9,90 € Ost und Berlin: Seit 1. Januar 2013: 8,82 € Gebäudereinigung Innen- und Unterhaltsreinigung (West und Berlin): seit 1. Januar 2013 9,00 € Innen- und Unterhaltsreinigung (Ost): seit 1. Januar 2013 7,56 € Glas- und Fassadenreinigung (West und Berlin): seit 1. Januar 2012 11,33 € Glas- und Fassadenreinigung (Ost): seit 1. Januar 2012 8,88 €, ab 1. Januar 2013 9,00 € Gerüstbauerhandwerk Seit 1. August 2013: 10,00 €[46] Maler- und Lackiererhandwerk Gesellen: West und Berlin: seit 1. Mai 2013 12,15 € Gesellen: Ost: seit 1. Mai 2013 9,90 € Helfer (bundesweit): 9,90 € Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege) West und Berlin: Seit 1. Juli 2013: 9,00 € Ost: Seit 1. Juli 2013: 8,00 € Für die Pflegebranche tritt nach dem 4. Abschnitt des AEntG an die Stelle eines Tarifvertrags der Vorschlag einer Kommission, der neben den Gewerkschaften und den nicht-kirchlichen Arbeitgebern auch Vertreter der kirchlichen Pflegearbeitgeber und der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer angehören. Damit wird dem so genannte Dritten Weg der Kirchen Rechnung getragen, die es unter Berufung auf ihr Selbstbestimmungsrecht ablehnen, Tarifverträge zu schließen oder sich Tarifverträgen zu unterwerfen. Sicherheitsdienstleistungen Seit 1. Januar 2013: BW: 8,90 €, BAY: 8,42 €, NRW: 8,23 €, HE: 7,76 €, übrige Länder: 7,50 €[49][50]. Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft bis 31. März 2013: 7,51 € im Westen, 6,36 € im Osten und Berlin[51], seit dem 1. April 2013 gilt kein Mindestlohn mehr. Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) West: 7,89 €, ab 1. November 2012: 8,19 € Ost und Berlin: 7,01 €, ab 1. November 2012: 7,50 € Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch pädagogisches Personal: West und Berlin: seit dem 1. August 2012: 12,60 €, ab dem 1. Januar 2014: 13,00 €, ab dem 1. Januar 2015: 13,35 €, pädagogisches Personal: Ost: seit dem 1. August 2012: 11,25 €, ab dem 1. Januar 2014: 11,65 €, ab dem 1. Januar 2015: 12,50 € In weiteren Branchen ist ein Mindestlohn rechtlich möglich, aber nicht in Kraft. Betroffen sind folgende Branchen: Briefdienstleistungen Mit der Postmindestlohnverordnung waren Mindestlöhne für die Branche nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ im November 2007 geschlossen hatten. Die Postmindestlohnverordnung wurde jedoch durch das Bundesverwaltungsgericht, wie bereits von den Vorinstanzen, als rechtswidrig und damit als ungültig angesehen. Abbruch- und Abwrackgewerbe Hier galt bis zum 31. Dezember 2008 ein Mindestlohn von 9,10 € bis 11,96 €. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Im FRISEURHANDWERK haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn verständigt. Sie wollen beantragen, dass der Tarifvertrag nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt wird. In Westdeutschland soll der allgemeinverbindliche Lohn ab dem 1. August 2013 bei 7,50 €, ab dem 1. August 2014 bei 8,00 € und ab dem 1. August 2015 bei 8,50 € liegen. Für Ostdeutschland ist ab dem 1. August 2013 ein Mindestlohn von 6,50 €, ab 1. August 2014 von 7,50 € und ab 1. August 2015 von 8,50 € vorgesehen. Ob der Tarifvertrag tatsächlich für allgemeinverbindlich erklärt werden wird, steht noch nicht fest. Auch bei einer Allgemeinverbindlichkeit wäre der Lohn nicht für ausländische Arbeitgeber verbindlich, die Friseure nach Deutschland entsenden. Inzwischen gibt es in Deutschland eine Vielzahl von nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, nach denen Stundenlöhne von weniger als 6 € gezahlt werden. Die niedrigsten tariflichen Bruttostundenlöhne registrierte das Statistische Bundesamt im zweiten Halbjahr 2006 in den ostdeutschen Bundesländern. Zum Beispiel verdienen in Thüringen Wachleute für Veranstaltungen 4,38 €, der Stundenlohn für Friseure im ersten Berufsjahr liegt in Sachsen bei 3,82 €. 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland erhalten weniger als 7,50 € je Stunde. |

Marc
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 20. Oktober 2013 - 22:17 Uhr: | |
@SaaleMAX, woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass Preissteigerungen keinen Einfluss auf das Nachfrageverhalten haben? Bei bestimmten Gütern - z.B. Tabak bei Nikotinsüchtigen - ist die Nachfragekurve sehr stabil. Dennoch gibt es auch hier Substitutionstendenzen - z.B. statt den Kauf von Zigaretten von Tabak zum Selberdrehen, Schwarzmarkt, etc. Aber nehmen wir ruhig mal das Beispiel Frisör. Die Leute könnten darauf reagieren, indem sie Haarschneidemaschienen kaufen und sich künftig die Haare selber schneiden. In meinen Bekanntenkreis gibt es Leute die dies - wenn auch nicht aus Kostengründen - tun. Eine weitere Möglichkeit ist die einfach seltener zum Frisör zu gehen - statt 6 Mal im Jahr z.b. nur noch 4 mal im Jahr. Sicher wachsen die Haare dann länger, aber die Abrechnung ist ja pauschal und nicht nach Haarlänge. Die Nachfrage könnte also aus diesen Gründen absinken. Das gilt auch für andere Tätigkeiten im Niedriglohnbereich - z.B. könnten Kunden bei Steigerung der Kosten für die Gebäudereinigung die Reinigungsintervalle erhöhen um die Kostensteigerung auszugleichen. In all diesen Fällen wäre ein Rückgang der Nachfrage zu erwarten. Und noch ein wichtiger Punkt. Sofern der Mindestlohn eingeführt wird - wovon auszugehen ist - wird für viele gering qualifizierte Tätigkeiten der Mindestlohn faktisch der zu zahlenende Lohn sein. Aber er würde - nach gegenwärtigen Stand - auch für völlig unausgebildete Arbeitskräfte gelten. Damit könnte gerade im gering qualifizierten Bereich der Anreiz für den Abschluss einer Berufsausbildung wegfallen - da ja auch im Fall einer Berufsausbildung in derartigen Sektoren kein höheres Gehalt zu erwarten wäre - was arbeitsmarktpolitisch völlig kontraproduktiv wäre. |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 21. Oktober 2013 - 02:39 Uhr: | |
"Ich meine, bei ... Rechtsanwälten ... fragt doch auch keiner wer da am wenigsten bezahlt und saubillig ist, sondern man geht da einfach hin, wenn man ihre Leistung in Anspruch nehme will oder muß und Qualität haben möchte möchte." Das ist nicht richtig. Natürlich entscheidet auch bei der Auswahl von Anwälten vielfach der Preis und der Wettbewerb ist schon sehr erheblich. In Deutschland sind diese Kosten im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig, deshalb wird in Deutschland auch besonders viel prozessiert. Wer Topspezialisten für eine bestimmte Sache haben will, muss das aber auch entsprechend vergüten. Ob und wen man für ein Bußgeldverfahren wegen 25 km/h zuviel benötigt muss jeder selbst wissen. Die RVG gilt im Zweifel und ist vor allem wichtig für die Gebühren, die man dem Anwalt des Gegners im Falle einer Niederlage erstatten muss und da ist das auch vernünftig, denn auf die Gebühren, die der Gegner mit seinen Anwälten vereinbart, hat man keinen Einfluss. Bei den Friseuren wirst Du mit 10 € für den Herrenhaarschnitt nicht mehr klarkommen, wenn der Stundensatz bei 8,50 € liegt. Es werden wohl eher 20 € für den Herrenhaarschnitt sein. Zu den 8,50 € kommen der Arbeitgeberanteil, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Innung und die Mehrwertsteuer, die alle mit den Lohnkosten steigen. Dazu noch wie üblich für den Arbeitsplatz anteilige Berufshaftpflicht, Miete, Strom, Wasser, Heizung, Gewerbesteuer, Versicherungen, Zeitungsannonce, Schaufenster etc. Und die Stunde musst Du mindestens rechnen, denn Haarewegfegen, Lehrgänge, Leerzeiten, Krankheiten und Urlaub müssen auch ohne entgegenstehende Einnahmen mit den 8,50 € vergütet werden. Man kann wohl davon ausgehen, dass viele sich die Haare dann von ihrer Cousine oder alten Schulfreundin frisieren lassen werden, die auch Friseurin gelernt hat, jetzt aber arbeitslos geworden ist, weil ihr Chef keine Kunden mehr hat, weil die sich die Haare von ihrer Cousine oder alten Schulfreundin frisieren lassen, weil der Haarschnitt wegen des Mindestlohns so teuer geworden ist ... |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 21. Oktober 2013 - 02:59 Uhr: | |
Die Innung sollte theoretisch im Schnitt nicht wesentlich teurer werden. Im Luxussegment sogar billiger. |

SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2013 - 11:58 Uhr: | |
Von Schwarzarbeit hab ich bei Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern noch nichts gehört. Wohl aber von Friseuren, besonders im Osten der Republik, die sich damit ein ordentliches Zubrot zum Schaden ihrer Chefs verdient haben!!! Wo sollte denn dann der richtige Mittelweg liegen...generell bin ich auch nicht für vom Staat festgelegte und verordnete Zwangsmaßnahmen doch wenn man nur auf die "Einigung der Tarifparteien" vertraut kommt oft nicht arg viel dabei raus. Im Osten ist die Tarifbindung ja jetzt schon weit unter 50%! Ich meine die Preise beim Tanken steigen auch oft, oder beim Strom..oder bei Lebensmitteln..aber nicht wegen Löhnen sondern wegen den Marktpreisen der Güter und trotzdem werden sie nachgefragt weil man sie einfach kaufen muss. Mir persönlich wäre es auch lieber, wenn sich Chefs und Arbeiter selbst auf ein angemessenes Entgelt einigen würden, ohne das dabei die Schwarzarbeit gefördert wird. Aber ich finde es schon etwas merkwürdig das Ärzteentgelte,Apothekereinkommen und die von Rechtsanwälten und Notaren vom Staat festgelegt und genehmigt werden..warum eigentlich??? Bei Friseuren und anderen Dienstleistern/Arbeitnehmern will man das wiederrum für Tod und Teufel NICHT haben?!?!? |

Marc
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| | Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2013 - 12:40 Uhr: | |
@SaaleMAX, zunächst dienen die für die freien Berufe geltenden Gebührenordnungen den Schutz der Kunden. Im Übrigen sind Abweichungen von den Gebührenordnungen durch Individualvereinbarung möglich. Nur für den entgegengesetzten Fall gelten diese Gebührenordnungen, sozusagen als übliche Vergütung. Auch im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass sofern keine Vergütung explizit vereinbart ist, die übliche Vergütung zu entrichten ist. Zum anderen ist der Vergleich von Mindestlöhnen zu Gebührenordnungen schief. Denn durch Gebührenordnungen wird gerade kein Mindestlohn garantiert. Vielmehr handelt es sich um Preisfestsetzungen durch den Gesetzgeber - die gerade auch die Verbraucher schützen. Einem Angehörigen eines freien Berufs wird dadurch kein Mindesteinkommen garantiert, da nicht sichergesetellt ist, dass er überhaupt bzw. ausreichend Kunden hat. Vergleichbar wäre dies mit der gesetzlichen Festlegung von Mindestpreisen für Friseure. Damit wäre auch nicht garantiert, dass ein Friseur ausreichend Kunden hat um seine laufenden Kosten, darunter auch die Löhne, zu decken. |

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2013 - 13:16 Uhr: | |
na dann machen wir doch statt Mindestlöhnen, eben Mindestpreise ??? Um der Logik zu folgen...nein,Spaß beiseite! Oder aber wir lassen es gleich ganz und geben sämtliche Preise frei. Dies käme dem marktwirtschaftlichen Gedanken nämlich am nahesten. Warum soll ich Mindestpreise festlegen dann überhaupt staatlich festlegen "zum Schutz der Verbraucher" da muß ich doch schon mal heimlich lachen. Woanders schütz man den Verbraucher ja auch auch nicht. Also wenn Marktwirtschaft dann bitte richtig. Alles andere ist reine Planwirtschaft!!! Oder wollen wir jetzt die "armen Verbraucher" auch beim Friseurbesuch schützen? Also da beißt sich die Katze in den Schwanz..man will baden gehen ohne nass zu werden? Ich plädiere für gleiches RECHT für alle Einkommensgruppen, und das entweder mit staatlicher Festlegung oder ganz ohne. Alles andere ist 2-Klassengesellschaft und widerspricht dem marktwirtschaftlichen Grundgedanken. Das ist mein Einwurf zum Thema Mindestlohn.Um es nochmal klar zu sagen. Ich bin generell gegen staatliche Zwangseingriffe in Bezug auf menschliches Miteinander und Handeln aber ich bin für eine Gleichbehandlung aller am Markt aktiven Menschen, die Tag für Tag ihr Brot mit fleißiger Arbeit verdienen, vom Anwalt bis zur Klofrau...denn WIR brauchen sie alle, irgendwann. Und letztendlich möchte keiner von uns, das unterstelle ich jetzt einfach mal, die Schwarzarbeit weiter fördern, so wie es bei den Friseuren der besondere Fall ist aber auch bei den Kfz- Mechanikern..und anderen Handwerkern, die mit "Nebenbei" Jobs als sog. "Freundschaftsdienst" fast so viel verdienen wie in ihrem offz. Angestelltenverhältnis. Einen Anwalt hab ich allerdings noch nicht "Schwarz was machen" gesehen....naja, die sind ja auch Profis oder haben es es dank staatlicher Gebührenordnung nicht nötig ??? :-) |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2013 - 14:15 Uhr: | |
Die Nachteile des Mindestlohns für normale Arbeitnehmer wurden hier ja schon diskutiert. Aber die Koalition geht offenbar noch weit darüber hinaus und will den Mindestlohn auch für Praktikanten verbindlich machen! Das ist völlig absurd und läuft der Idee eines Praktikums zuwider. Und läuft in den meisten Fällen fast auf ein Verbot hinaus. |

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2013 - 14:31 Uhr: | |
Naja mich wundert da mittlerweile nichts mehr. Ein Parlament das 6 Vizepräsidenten braucht und im Kabinett evtl noch viel mehr Minister uns Staatssekrätäre ist zu allem fähig. Zu jedem faulen Kompromiss, hauptsache es gibt nochn Posten mehr. Falls es zu Schwarz-Rot im Bundesttag kommt, errinnert mich dies stark an die Volkskammer vor 1989 in der DDR. da waren die Mehrheiten auch unübersehbar zum Nachteil breiter Bevölkerungsschichten. Der neue Bundestag wäre dann quasi Volkskammer 2.0...mit Mehrheit auch im Bundesrat.Aber zumindest alles demokratisch gewählt....Aber im Fall des Falles....die SPD machts ja eh mit Jedem/er. Wetten 2017 macht die SPD um endlich mal nen Kanzler/in!!! stellen zu können der Linken schöne Augen nachdem sie mit der CDU im Bett war ??? Pfuiii,,,,da bleibt mir nur ein Wort übrig dafür, kennt man auch aufm Hamburger Kiez...aber das möchte ich hier nicht aussprechen. |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2013 - 15:01 Uhr: | |
@SaaleMax: Friseure sind genauso Profis wie Anwälte oder Kfz-Mechaniker, hoffe ich doch wenigstens. Du verwechselst immer noch Arbeitnehmer mit Leuten, die selbstständig tätig sind. Anwälte, Apotheker, Notare sind mit bestimmten Ausnahmen keine Arbeitnehmer und können daher auch nicht "schwarzarbeiten". Sie bekommen auch dann kein Arbeitslosengeld, wenn sie arbeitslos werden. Wenn sie krank sind, gibt es auch keine Lohnfortzahlung. Das gleiche gilt auch für den Inhaber eines Friseurgeschäfts oder einer Kfz-Reparaturwerkstatt. Kommt kein Kunde gibt es auch kein Geld. Ist man krank, lebt man vom Ersparten. Anwälte werden von ihren Mandanten in der Mehrzahl der Beratungsfälle nach Zeit und Aufwand bezahlt. Und die Stundensätze richten sich nach Angebot und Nachfrage und sind überall verschieden, genau wie bei Kraftfahrzeugwerkstätten und Reinigungsunternehmen. Spezialisten nehmen natürlich mehr, Anfänger deutlich weniger. Also mit Deinen Worten: Reine Marktwirtschaft. Die RVG, also die Gebührenordnung für anwaltliche Dienstleistungen, dient in erster Linie zum Schutz des Gegners der von dem betreffenden Anwalt vertretenen Partei bei Streitfällen. Dieser Gegner muss beim Unterliegen nämlich die Anwaltskosten der obsiegenden Partei tragen, und das dürfen dann natürlich nicht irgendwelche Mondpreise sein, auf die der Gegner gar keinen Einfluss hatte. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2013 - 15:11 Uhr: | |
Mindestlohn ist auch schlecht für Umfragen. Die Panels zahlen bisher ziemlich mies und der Rest garnichts. |

Marc
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| | Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2013 - 02:04 Uhr: | |
@Good Entity, dass ist nicht ganz richtig. Für das gerichtliche Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebührensätze nicht unterschritten werden. Macht insoweit auch Sinn, da der Gegner im Fall des Unterliegend diese Sätze ja auch zu erstatten hat, diese also auch tatsächlich angefallen sein müssen. Inwieweit in der Praxis nach RVG oder über eine individuelle Honorarvereinbarung abgerechnet wird ist eine Frage zu der mir keine Daten bekannt sind. Individuelle Vereinbarungen sind weit verbreitet, aber die prozentuale Verteilung ist mir nicht bekannt. Natürlich kann man auch über eine Liberalisierung dieser Regelungen - insbesondere des Verbots des Erfolgshonorars sprechen. Die Folgen einer solchen Vergütungsänderung wäre aber wohl eine deutlich höheres Erfolgshonorar im Vergleich zur jetzigen Honorarhöhe (sei es durch Individualvereinbarung oder durch RVG), da im Fall einer streitigen Entscheidung logischerweise 50% der Fälle im Unterliegen enden. @SaaleMax, die Anbindung an das RVG ist schon deshalb sinnvoll, da sowohl der Gegner nur diese Gebühren zu erstatten hat, also auch die Rechtsschutzversicherung in der Regel pauschal Rechtsanwaltsgebühren in Höhe der gesetzlichen Gebührensätze erstattet. Das gilt auch für die Prozesskostenhilfe, die staatlicherseits bei hinreichenden Erfolgsaussichten an mittellose Personen gewährt wird. Der enge Bezug zu der Möglichkeit des Rechtsschutzes rechtfertigt in diesem Bereich durchaus eine gewisse staatliche Regulierung. Denn einerseits sollen die Kosten im Fall des Unterliegens halbwegs berechenbar bleiben (daher nur Erstattungspflicht in Höhe des RVG), zum anderen mittellosen Personen auch im Wege der Prozesskostenhilfe ein Zugang zu den Gerichten ermöglicht werden (daher angemessene Mindestvergütung für die Vertretung mittelloser Mandanten). Ganz ohne diese Regulierungen wird es nicht gehen, wenn man Berechenbarkeit und Rechtsschutz für alle ermöglichen möchte. Zum Mindestlohn: Für mich ist das keine ideologische Frage. Ich kann die Argumente für einen Mindestlohn gut nachvollziehen. In der Tat gibt es so etwas wie sittenwidrige Löhne - die auch schon nach geltenden Recht rechtswidrig sind. Allerdings ist unklar, was sittenwidrig ist, da es sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Löhne von 2-3 Euro wird man aber zweifellos darunter fassen können. Das aber eine Vergütung von z.B. 6,50 an eine ungelernte Hilfskraft oder eine Person in Ausbildung per se unerträglich ist, sehe ich nicht. Ich habe, wenn auch schon vor einigen Jahren, auch mal für 6 Euro pro Stunde neben dem Studium gearbeitet. Wenn man eine Vollzeitarbeit zu diesem Gehalt nachgehen würde (also 40 Stunden x 4,33 Wochen (einen rechnerischen Monat)) kommt man dann auf ein Gehalt von 1.039,20 € brutto. Das kann ich nicht als sittenwidrig ansehen. Der Staat selbst zahlt Auszubildenen in seinem Bereich oft weniger - sogar solchen mit Universitätsabschluss. So erhalten z.B. Rechtsreferendare in Hessen ein Gehalt von 1.030 € pro Monat brutto (bis Mitte 2013 waren es sogar nur 942 € brutto). Netto bleibt natürlich viel weniger übrig. Gerade für geringe Einkommensbezieher sind die Sozialversicherungsbeiträge eine große Belastung. Bedauerlich daher, dass die Große Koalition die Spielräume für Beitragssenkungen nicht nutzen will. Tatsächlich sind in den nächsten Jahren aufgrund der geplanten Ausweitungen der Sozialleistungen höhere Beiträge zu erwarten. Aber auch im Rahmen der Steuerpolitik ließen sich Entlastungen herstellen - z.B. durch höhere Steuerfreibeträge (für 2014: 8.354 Euro). Eine deutliche Anhebung - z.B. auf 12.000 € würde Entlastung für Geringverdiener bringen. Ehe man über Mindestlöhne spricht sollte staatlicherseits aus meiner Sicht erstmal bei den Steuerfreibeträgen angesetzt werden. Wenn man sich für das Instrument Mindestlohn entscheidet, spricht alles dafür damit vorsichtig anzufangen und ihn erstmal niedriger anzusetzen. In Großbritanien beträgt er z.B. nur 7,63 € umgerechnet - und das trotz der in GB insgesamt höheren Mieten und Lebenshaltungskosten als in Deutschland. Richtig ist, dass er in anderen Ländern, etwa Frankreich (9,43 €) höher ist. Frankreich hat dafür allerdings eine höhere Jugendarbeitslosigkeit und starke Einstellungshürden gerade für geringer Qualfizierte. Die Arbeitslosigkeit in Frankreich ist signifikant höher als in Deutschland. Warum muss man gleich mit 8,50 € anfangen? Gerade wenn Risiken bestehen spricht doch einiges für größere Vorsicht. Warum nicht mit 6 € anfangen? Wenn im übrigen vertreten wird, dass die künftige Höhe eines Mindestlohns von einer Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgesetzt wird, warum dann nicht auch den Startwert durch diese festlegen lassen? Ich fürchte allerdings, dass aufgrund der Vorfestlegung der SPD es auf diesen Wert hinaus laufen wird, da alles andere als Umfallen der SPD gewertet würde. Ökonomisch ist der Mindestlohn für die Beschäftigung umso bedenklicher je höher er ist. 8,50 € sind im Vergleich zu den östlichen Nachbarländern Deutschlands und zum Lohnniveau in den neuen Bundesländern ein sehr hoher und daher risikoreicher Wert. Sofern Ausnahmen ermöglich werden - was wahrscheinlich ist - wird das System kompliziert - sogar komplizierter als die jetzigen branchenspezifischen Regelungen, ohne dass sich deshalb wohl negative Beschäftigungswirkungen ganz werden vermeiden lassen. |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2013 - 12:25 Uhr: | |
@Marc: Deswegen sprach ich ja von der Mehrzahl der Beratungsfälle, und die dürften die tatsächlich gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten doch recht deutlich übersteigen. Das Problem bei der RVG und allen Gebührensätzen ist doch, dass es für den Betroffenen eine Prinzipfrage und von eminenter Wichtigkeit ist, ob er die bei Aldi im Laden von ihm vesehentlich zerstörte Kaffeekanne im Wert von 9,98 € nun ersetzen muss oder nicht. Für alle anderen sind es 9,98 € Streitwert. Weder der Anwalt von Aldi noch der Anwalt des Betroffenen (und auch nicht das Amtsgericht) werden hier irgendwie kostendeckend arbeiten können. Alle setzen zu. Beim Anwalt von Aldi wird es die Masse machen, da gibt es Pauschalverträge. Beim Anwalt des Betroffenen ist es im Grunde Draufzahlen als Werbemaßnahme. Die RVG regelt hier im Ergebnis nur, wie bei einer wirtschaftlich total verkorksten Sache nun der "Gesamtschaden" zwischen den Anwälten und den Beteiligten verteilt wird. Verdienen tut keiner, auch nicht der Betroffene oder Aldi. Höchstens die beiden Anwaltsfachangestellten, die auf den beiden Seiten die Schriftsätze ausfertigen, bekommen wenigstens ihr Gehalt. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2013 - 14:09 Uhr: | |
Entweder ist ein Mindestlohn wirkungslos oder er kostet Arbeitsplätze. In den meisten Branchen in Westdeutschland hätte ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ keine oder geringe Wirkung, zumindest solange man nicht auch Ausbildungsvergütungen einbezieht. In bestimmten Fällen kann ein Mindestlohn aber durchaus große Probleme bereiten, z. B. in der Landwirtschaft oder bei den schon genannten Friseuren. Das Phänomen Dauerpraktikum betrifft eh nur wenige. In den Irgendwas-mit-Medien-Berufen kommt das wohl tatsächlich häufiger vor, daher wohl die überproportionale mediale Aufmerksamkeit, aber da gab es in Form von freien Mitarbeitern schon immer das, was man neuerdings prekäre Beschäftigungsverhältnisse nennt. Ein gesetzlicher Mindestlohn kann leicht zu noch mehr Bürokratismus führen. Zieht man den Mindestlohn wirklich konsequent durch bis zum Schülerpraktikum, hat man starke unerwünschte Auswirkungen, lässt man Ausnahme zu wie bei Ausbildung/Studium oder Ehrenamt, wird es garantiert komplizierte Regeln geben, damit bloß keiner diese Ausnahmen missbraucht. Der Staat selbst bezahlt übrigens auch öfter unter 8,50€ die Stunde, z. B. beim freiwilligen Wehrdienst (früher beim nicht freiwilligen Wehrdienst wurde noch deutlich schlechter bezahlt), auch beim freiwilligen sozialen Jahr wird weniger gezahlt. Wenn der Mindestlohn einmal eingeführt wird, wird die Höhe bei jedem Wahlkampf Thema. Wird er bei 8,50 eingeführt, fordern die Linken bei der nächsten Wahl 10€, dann 12€, dann 15€. Diese Steigerung dürfte über der Teuerung liegen. |

Marc
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2013 - 18:15 Uhr: | |
@Good Entity, dafür gibt es ja die Mindestgebühr. Aber Sie haben recht, damit läßt sich nichts verdienen. @Thomas Frings, für Westdeutschland stimme ich zu, für Ostdeutschland sieht die Lage schon anders aus. Die Befürchtung, dass dieses Thema ständig in Wahlkämpfen instrumentalisiert würde habe ich auch. Das Beispiel von GB zeigt aber, dass dem nicht so sein muss. Es bleibt abzuwarten, was am Ende konkret verabschiedet wird - und durch welchen Mechanismus die künftige Festlegung erfolgen soll - um die Auswirkungen zu bewerten. |

Marc
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 07. November 2013 - 00:53 Uhr: | |
@Martin Dauser, ich möchte nochmal unsere Debatte vom letzten Monat aufgreifen und an Ihren letzten Beitrag diesbezüglich anknüpfen. Das Wahlergebnis von 2013 war historisch in mehrfacher Hinsicht. 1. Nie seit 1990 war das linke politische Lager so schwach." Nachdem hier ja schon mehrfach gesagt wurde, dass die Union in den letzten 8 Jahren "sozialdemokratisiert" wurde, ist diese Feststellung doch völlig falsch: Tatsächlich ist das "linke Lager" so stark wie noch nie. Es hat nämlich 100% der Mandate im Bundestag. Dazu könnte man sagen, dass Frau Merkel ja Erfahrung mit 100%-Ergebnissen für eine Einheitsliste hatte... Aber lassen wird diese polemische Zuspitzung beiseite. Die CDU ist nach wie vor eine bürgerliche Partei, die sich allerdings in den letzten Jahren sehr stark sozialdemokratisiert hat. Auf dem Leipziger Parteitag 2003 ist die CDU sehr stark in die wirtschaftsliberale (Sie nennen es neoliberal - Neoliberal war Ludwig Erhard nur mal zur Erinnerung) gegangen. Dabei lag sie teilweise auf Linie mit der FDP und in der Folge sogar im Streit mit der CSU, etwa bei der Gesundheitspolitik (solidarische Gesundheitsprämie vs. status quo). Hier ist sie für Teile ihrer Mitgliedschaft und potenziellen Wählerschaft sicher zu sehr "neoliberal" geworden und hat ihren sozialpolitischen Flügel vernachlässigt. Heute droht der Union aber eine ganz andere Gefahr - nämlich die Vernachlässigung ihres konservativen und wirtschaftsliberalen Flügels. In der Kohl-Ära gab es Persönlichkeiten die jeweils diese verschiedenen Flügel abdeckten. In den 90er-Jahren waren das z.B. Blüm für den Sozialflügle und Kanther für den konservativen Flügel. Zudem hat die Kohl-Regierung vorsichtig aber doch konsequent wirtschaftliche Reformen eingeleitet: Privatisierung der Post/Telekom, des Ladenschlusses, Abbau der Steinkohlesubventionen. Aber wer steht heute noch für den konservativen Flügel? Oder den Wirtschaftsliberalen? Für diese Wählerschichten ist die Union nur noch das kleinere Übel. Aufgrund des Totalausfalls der FDP sind dennoch viele Stimmen bei der Union gelandet. Das ist aber vor allem eine Verpflichtung für die Union ihre Wahlkampfaussagen, insbesondere die Ablehnung von Steuererhöhungen, ernst zu nehmen. Ansonsten sind diese Wähler schneller wieder weg, als sich viele in der Unionsführung dies vorstellen können. Zudem droht mit der AfD eine konservative Konkurrenz mit wirtschaftsliberalen Positionen zu entstehen, die durchaus beide Gruppen - Konservative wie Wirtschaftsliberale (zwischen denen es ohnehin Überschneidungen gibt) anzusprechen. Es wäre ein sehr großer Fehler der Union mit ihrer Sozialdemokratisierung so weiterzumachen wie bisher. Denn dann droht ein erheblicher Absturz. In der Großen Koalition muss vielmehr die Union die Stimme der wirtschaftlichen Vernunft und des Maßhaltens sein gegen eine allzu ausgabefreudige Sozialdemokratie. Nur dann besteht für die Union 2017 eine Chance ihre Zuwächse von 2013 zu halten oder sogar noch zu steigern. |

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 09. November 2013 - 18:22 Uhr: | |
Mal etwas zum Nachdenken. Immerhin hat bei der Bundestagswahl die Nichwählerpartei leider eine hohen Anteil bekommen und bezogen auf den Anteil der Wahlberechtigten sind die Bundestagswahlergebnisse besonders der Volksparteien dann doch eher mau. Bezogen auf die Wahlberechtigten käme die : CDU auf 29,3% Nichtwähler 27,5 SPD 18,2 Linke 5,1 Grüne 5,0 Afd 3,3 FDP 3,4 Piraten 1,5 +++++++++++++++++++++++ Die Nichtwähler wiederum erhielten demnach 27,5 Prozent in Bezug auf die Wahlberechtigten.Also fast ein Drittel der gesamten pot. Wählerschaft, nur knapp hinter der Union.Eigentlich schon etwas traurig aber wahr. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 09. November 2013 - 18:45 Uhr: | |
@SaaleMAX Die Parteieigenschaft der Nichtwählerpartei wurde vom Bundeswahlausschuss nicht festgestellt, sie wurde nicht mal beantragt. Die Rechnung ist also albern. Sehr wohl festgestellt wurde dagegen die Parteieigenschaft der Partei der Nichtwähler: sie erreicht rund 11.000 Stimmen oder 0,03%. Diese echte Partei verschweigen/-st Sie/Du aber. |

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 09. November 2013 - 19:04 Uhr: | |
@ Jan W. Ok, ich geh in den Wald zum Holzsägen, denn dort kann ich am besten mit Krümeln kacken. Ich glaub der Großteil der Leser hier hat verstanden was ich gemeint habe, und das ich nicht die sog. "Partei der Nichtwähler" gemeint hatte! Sondern die Menschen, die nicht zur Wahl gegangen sind( die Nichtwähler),....bin jetzt mal im Wald und kacke Krümel...und einen besonders großen für: Jan W. ! |
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