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Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Dezember 2013 - 19:01 Uhr: | |
In der Zeit von 22. bis 25. Mai nächsten Jahres, also in knapp einem halben Jahr ist Europawahl. Innenpolitisch wird vor allem das Abschneiden von FDP und AfD interessant. Die SPD hat den Vorteil, dass das letzte Europawahlergebnis mit 20,8% schon miserabel war. Ab November 2014 soll die Europäische Kommission nur noch zwei Drittel so viele Mitglieder haben, wie es Mitgliedsstaaten gibt, es sei denn, der Rat legt einstimmig eine andere Zahl fest und das ist wahrscheinlich. Wahrscheinlich wird weiterhin jedes Land einen Kommissar stellen und keine Rotation eingeführt. Beim Vorschlag des Rates für das Amt des Kommissionspräsidenten muss der Rat das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Erstmals stellen die größten Fraktionen bzw. Parteien quasi Spitzenkandidaten auf. Bei der EVP ist der Fall noch nicht klar, am wahrscheinlichsten (auch wenn er bisher dementiert) ist Juncker, der gestern sein Amt als Premier abgeben musste. Wie man ihn auch politisch bewertet, so hätte er zweifellos ausreichend Erfahrung für das Amt des Kommissionspräsidenten, was bei Martin Schulz sehr zweifelhaft ist. Ein Regierungs- oder auch nur Verwaltungsamt hatte er nie, seine große "Leistung", die ihn bekannt machte, war, Berlusconi zu kritisieren, der dann pampig wurde. Danach wurde er Vorsitzender der Sozialdemokraten und schließlich Parlamentspräsident. Wenn man ihn reden hört, kann man zweifeln, ob sein Alkoholproblem wirklich ausgestanden ist. Chancenlos ist der ehemalige belgische Ministerpräsident Verhofstadt, zwar Vorsitzender der ALDE-Fraktion, aber eher Sozialdemokrat als Liberaler ist. Die EVP-Fraktion wird wahrscheinlich schrumpfen, aber klar stärkste Fraktion bleiben. Ein großer Sitzzuwachs ist nirgends drin, dafür sind aber in einigen Ländern Verluste wahrscheinlich wie F, E, PL, RO, H, SK, NL. Der Abstand zur S&D-Fraktion ist aber derzeit recht groß (aktuelle Fraktionsstärken nach Ländern). Der Mandatsanteil der Sozialdemokraten ist in den letzten 20 Jahren deutlich geschrumpft, was nicht einmal teilweise mit den vielen Beitritten ab 2004 zu erklären ist. Die Sozialdemokraten sind nicht nur in Deutschland abgesackt und schnitten bereits 2004 oft miserabel ab, u. a. in GB und Frankreich. Weil das Ausgangsniveau niedrig ist, ist ein kleiner Zuwachs für die S&D-Fraktion möglich, aber zur EVP-Fraktion werden sie auf keinen Fall aufschließen können, sofern nicht größere Parteien wie Forza Italia austreten. Die ALDE-Fraktion wird schrumpfen, einmal wegen des erheblichen FDP-Verlusts (z. Z. hat sie 12 Sitze), aber auch die LibDems werden verlieren. Zumindest in I, IRL, B, S und BG sind Verluste auch wahrscheinlich. Wo ein größerer Zuwachs herkommen soll, ist nicht erkennbar. Die Grünen-Fraktion wird wahrscheinlich schrumpfen. Das liegt in erster Linie an Frankreich, wo die Grünen derzeit 16 von 74 Europaparlamentariern stellen. Das werden sie nicht annähernd halten. Auch in Schweden (derzeit 4 von 20 Sitzen) und den Niederlanden (3 von 26) sind jeweils 1-2 Sitze Verlust wahrscheinlich. Die dänische Sozialistische Volkspartei und die griechischen Grünen bekommen vielleicht gar keinen Sitz mehr. Ein größerer Zuwachs anderswo, der das auch nur annähernd ausgleicht, ist unwahrscheinlich, es sei denn Grillo schließt sich der Grünen-Fraktion an. Diese Truppe würde zumindest nicht weniger zu den Grünen passen als die flämische N-VA. Zulegen werden dagegen die extremen Linken, besonders in GR, F und E. Zulegen werden generell wohl EU-kritische Parteien im weitesten Sinne. Derzeit gibt es in dem Spektrum, wenn man extreme Linke außen vor lässt, zwei Fraktionen, ECR (u. a. britische Konservative) und EFD (u. a. UKIP und Lega Nord), daneben auch viele Fraktionslose wie die PVV, Vlaams Belang, FN und Jobbik. Die AfD würde am ehesten zur ECR-Fraktion passen, wenn man von den jetzigen Fraktionen ausgeht. Relativ viel Aufmerksamkeit bekam das Treffen von Wilders mit Marine Le Pen bezüglich einer neuen Fraktion. Weniger Aufmerksamkeit bekam ein Treffen von Wilders und Strache. Zur Bildung einer Fraktion sind 25 Abgeordnete erforderlich, wobei die Mitglieder aus mindestens einen Viertel der Mitgliedsstaaten, also aus mindestens 7 Staaten kommen müssen. Da die FN wahrscheinlich massiv zulegen wird, dürften eher die 7 Länder zum Hindernis werden als die 25 Abgeordneten. Neben FN, PVV und FPÖ sind als weitere Partner ausersehen Lega Nord, Vlaams Belang, Schwedendemokraten und die slowakische SNS. Allerdings ist bei der SNS fraglich, ob sie einen Sitz bekommt, die Lega Nord könnte an der 4%-Hürde scheitern. Bei den Schwedendemokraten ist unsicher, ob sie mitmachen wollen. Es sind aber weitere Parteien in dieser Fraktion denkbar. Auf ganz extreme Parteien wie Goldene Morgenröte, NPD (falls die 3%-Hürde gekippt werden sollte), BNP und wahrscheinlich auch Jobbik wird man wohl schon aus Imagegründen verzichten. |

Gregor Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Dezember 2013 - 12:37 Uhr: | |
Die einzige bisher öffentlich herumgereichte Prognose sieht EVP und S&D fast gleichauf: 219 zu 217 (Quelle: http://www.euractiv.de/europawahlen-2014-000394/artikel/schwarz-rot-regiert-ab-2014-im-eu-parlament-008221 ) - das halte ich aber auch eher für umplausibel. Die Rechten werden sicher dazu gewinnen, spannend ist die Frage, wie die sich sortieren. Ob es wirklich zu einer FN/PVV/FPÖ/Lega Nord-Fraktion kommt? Da gibt es doch eher zu viel Unstimmigkeiten zwischen den Parteien. Die gemässigteren Parteien brauchen die Torries (AfD?), damit deren Fraktion bestehen bleiben kann, und UKIP und Co wollen mit den genannten Parteien auch nichts zu tun haben. Spannend auch, wo sich die eher linken, basisdemokratischen Protestparteien hin orientieren: Grillos Fünf Sterne, Ruch Palikot aus Polen, eventuell die Piraten. |

Björn
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| | Veröffentlicht am Freitag, 31. Januar 2014 - 14:25 Uhr: | |
Ich glaube, für mich wäre die wichtigste Frage das geplante Freihandelsabkommen mit den USA. Was ich bisher davon höre, lässt meiner Meinung nach nichts Gutes erahnen. Bin ich gespannt, wie die Parteien sich dazu positionieren und ob das ein großes Thema noch wird. |

Ralf Arnemann
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| | Veröffentlicht am Freitag, 31. Januar 2014 - 16:11 Uhr: | |
Das mit den "europäischen Spitzenkandidaturen" diverser Parteien ist doch nur ein Werbegag - oder? Europaweite Listen gibt es doch m. W. nicht. D.h. der "europäische Spitzenkandidat" muß ganz normal über eine nationale Liste gewählt werden. Das könnte gerade bei den Grünen interessant werden. Da ist ja eine Ska Keller per Urabstimmung zur europäischen Spitzenkandidatin gekürt worden. Aber es scheint noch völlig offen zu sein, ob sie deswegen auch deutsche Spitzenkandidatin wird. Im Extremfall könnte das dazu führen, daß sie zwar als "europäische Spitzenkandidatin" verkauft wird, aber mangels ausreichender nationaler Platzierung überhaupt nichts ins EP kommt. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 31. Januar 2014 - 16:25 Uhr: | |
Natürlich ist das nur ein Werbegag. Ist aber bei Bundestagswahlen nicht viel anders. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Februar 2014 - 21:21 Uhr: | |
Am 26. Februar verkündet das BVerfG sein Urteil zur Dreiprozenthürde. Man darf gespannt sein. Ich gehe davon aus, daß die Hürde kippt. Vielleicht gehe ich zur Urteilsverkündung sogar hin. |

Bagdad Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Februar 2014 - 22:17 Uhr: | |
Ich denke nicht, dass da was passiert. Und wenn die Hürde in dieser Form nicht gehen sollte, kommt sie eben anders. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Februar 2014 - 22:50 Uhr: | |
Aber nichtmehr 2014. Danach ist es auch nicht sicher, wenn sie schon diesmal eine Methode wählen, die sogar die Bundesregierung für verfassungswiedrig hält. Eventuell europarechtlich. Da ist halt die Frage, was so eine obligatorische Sperrklausel kostet. Aber 3% oder auch 4% würd sich Deutschland sicher leisten können. |

Ralf Arnemann
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 10:52 Uhr: | |
Sie haben es tatsächlich getan: Die Grünen haben ihre "europäische Spitzenkandidatin" bei der deutschen Spitzenkandidatur durchfallen lassen. Bei jeder anderen Partei gäbe das einen Medien-Shitstorm erster Güte ... |

Hanseat Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 13:33 Uhr: | |
Der Fehler ist ja, einen Europaspitzenkandidaten zu küren, bevor man die Listenführenden in den einzelnen Ländern aufgestellt hat. Selten dämliches Verhalten sowas. |

Marc
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 20:27 Uhr: | |
Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass das BVerfG die 3%-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig hält. Wie wir heute wissen, waren ja auch seinerzeit die Beamten im Innenministerium der Ansicht, dass diese Hürde verfassungswidrig ist. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/27/innenminister-de-maiziere-verheimlicht-dokumente-zur-fuenf-prozent-huerde/comment-page-2/ Nicht überraschend. Bei Zugrundelegung der Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der 5%-Hürde zur Europawahl sowie der Rechtsprechung zu Kommunalwahlen wäre eine anderslautende Entscheidung überraschend. Denn dies wäre eine Rechtsprechungsänderung. Zwar war die Entscheidung bei der Europawahl im Bundesverfassungsgericht selbst umstritten. Aber wenn sich einmal eine Linie durchsetzt wird diese regelmäßig weiter verfolgt. Die Idee europarechtlich eine Sperrklausel einzuführen würde neben einer Iniative des EU-Parlaments einen einstimmigen Beschluss des Europäischen Rats erfordern (Art. 14 EUV). Wahrscheinlicher erscheint es da schon, dass in Deutschland vorher eine Hürde auf der Basis des nationalen Rechts eingeführt wird. Dies wäre auch ganz einfach möglich, indem man die entsprechende Hürde (seien es 5%, 3% oder 2%) ins Grundgesetz schreibt, der Hürde mithin Verfassungsrang gibt. Zwar ist theoretisch die Feststellung verfassungswidrigen Verfassungsrechts möglich. Die Hürden dafür sind jedoch sehr hoch, da grundsätzlich alle GG-Artikel den selben Rang haben. Da wäre schon eine Berufung auf Art. 1 oder Art. 20 GG vonnöten. Bislang hat das BVerfG daher auch noch nie verfassungswidriges Verfassungsrecht angenommen. Um nur ein Beispiel zu nennen. Die Wehrpflicht galt nur für Männer. Mit Art. 3 II GG ist dies nicht vereinbar. Da dies jedoch in Art. 12 a GG so verankert ist, ist dies unproblematisch möglich. Für die Argumentation, eine 5%-Hürde in der Verfassung wäre verfassungswidriges Verfassungsrecht müsste schon argumentiert werden, dass dies ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip darstellen würde. Ein solches Argument hätte ein Stichhaltigkeit bei extrem hohen Hürden (etwa 20% oder 30%, die zu einem Ein-Parteien-Parlament führen könnten - und eine Vertretung von Opposition ausschließen würde. Ein bloßer Verweis auf den allgemeinen Gleichheitssatz wäre hingegen ausgeschlossen. Denn durch die verfassungsrechtliche Verankerung einer bestimmten Hürde wäre spezielle Regelung zur Wahlgleichheit und deren Abweichung normiert, die die Anwendbarkeit des allgemeinen Gleichheitssatzes gerade ausschließt. Sollte das Bundesverfassungsgericht die 3%-Hürde für verfassungswidrig erklären, so wird jedenfalls für diese Europawahl überhaupt keine Hürde gelten. Denn bis Mai 2014 wird der Gesetzgeber nicht mehr rechtzeitig tätig werden können. Eine neue Hürde würde erst ab der Europwahl 2019 gelten. Daher ist es wahrscheinlich, dass 2014 aus Deutschland Vertreter von bis zu 10 Parteien ins Europaparlament einziehen. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 21:04 Uhr: | |
Ich frag mich auch, was das sollte. Sie hätten Sainte-Lague durch d'Hondt ersetzen und damit die faktische Sperrklausel fast verdoppeln können oder Deutschland in mehrere getrennte Wahlgebiete zerlegen und sogar eine höhere faktische Sperrklausel als 3% verfassungskonform haben können. Das ist genau dieselbe Blödheit wie beim negativen Stimmgewicht. Und was ist denn so furchtbar daran, wenn ein Dutzend Parteien Sitze bekommen? "Sie haben es tatsächlich getan: Die Grünen haben ihre "europäische Spitzenkandidatin" bei der deutschen Spitzenkandidatur durchfallen lassen." Peinliche Nummer, nur interessiert sie keinen und schadet den Grünen daher auch nicht. Den Kommissionspräsidenten werden die Grünen sicher nicht stellen. Ehrlich gesagt hatte ich bis gestern von dieser Frau nie gehört. Eine relevante Wissenslücke war das wohl nicht. Die österreichischen Piraten machen übrigens gerade ganz deutlich, wo sie stehen: Sie kandidieren auf einer gemeinsamen Liste mit der KPÖ und einer weiteren Splittergruppe (Wandl). Bei der Nationalratswahl bekamen alle drei zusammen 1,9%. Etwa 4,5% brauchen sie für einen Sitz. Sehr sinnig ist übrigens die österr. Sperrklausel von 4%, wo bei 18 Sitzen und d'Hondt 4% oder weniger sowieso nicht zu einem Sitz reichen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 21:26 Uhr: | |
@Marc: Das EU-Parlament hat ja nichtmal ein Initiativrecht. Es hat nichtmal das Recht, einen Entschließungsantrag ohne vorherige Aktion der Kommission zu beschließen. Das läuft so (sofern alle Beteiligten entsprechend mitspielen). Faktisch ist nur relevant, ob Merkel das will und genügend dafür zahlt. |

Björn
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 23:39 Uhr: | |
"Peinliche Nummer, nur interessiert sie keinen und schadet den Grünen daher auch nicht. Den Kommissionspräsidenten werden die Grünen sicher nicht stellen. Ehrlich gesagt hatte ich bis gestern von dieser Frau nie gehört. Eine relevante Wissenslücke war das wohl nicht." Ich würde auch eher behaupten, dass Europawahlen generell viel weniger Leute interessiert und dann jetzt auch noch erstmal Spitzenkandidaten. Ich wette, dass selbst EU-Parlamentarier Schulz, der immerhin etwas präsenter ist in den Medien, viele gar nicht kennen. Von der CDU hätte ich jetzt ad hoc keinen Namen irgendeines aktuellen EU-Parlamentariers nennen können. |

Marc
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 23:49 Uhr: | |
@Ratinger Linke, vielen Dank das Sie noch einmal das Verfahren erläutern. Dieses zeigt übrigens, dass das Parlemant in dem Fall durchaus selbst initiativ geworden ist. Aus Art. 14 Abs. 2 UAbs. 2 EUV könnte man auch ein Initativrecht des Parlaments hierfür herauslesen, auch wenn es sich nach dem Wortlaut ausdrücklich nur auf die Verteilung der Abgeordneten zwischend den Mitgliedstaaten bezieht. Die grundlegenden Regelungen zur Europawahl finden sich im Beschluß und Akt zur Einführung unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments vom 20. September 2016. In Art. 3 dieser Vorschrift befindet sich bereits eine Ermächtigung an die Mitgliedsstaaten eine Hürde bis zu 5% vorzusehen. Da diese jedoch nicht verpflichtend ist besteht hierfür kein europarechtliche Verpflichtung. Ob eine solche Hürde tatsächlich eingeführt werden kann richtet sich daher allein nach dem nationalen Recht. Ein bloßer Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Einführung einer Sperrklausel hat keine rechtliche Relevanz. Sie haben diesen Beschluss mal als einen Pups bezeichnet, wenn ich mich recht entsinne. Soweit würde ich nicht gehen. Er ist aber nur eine bloße Meinungsäußerung. Die Einführung einer Sperrklausel würde eine Änderung der vogenannten Direktwahlaktes erfordern. Solange eine solche Änderung nicht erfolgt sind Beschlüsse oder sonstige Erklärungen des Europäischen Parlaments bloße Meinungskundgaben dieses Gremiums, aber ohne rechtliche Relevanz. Ich persönlich weiß nicht, ob es gegen die verpflichtende Einführung einer solchen Hürde - die ja pro Mitgliedstaat geltend würde - wirklich Einwände im Europäischen Rat gibt. In vielen Mitgliedstaaten gibt es ja bereits faktisch eine höhere oder doch nahezu eine so hohe Hürden aufgrund der geringen Sitzzahl. Dennoch erscheint mir eine Grundgesetzänderung leichter durchführbar und durchsetzbar zu sein. Es ist mir unverständlich, wiese man nicht letztes Jahr diesen Weg gegangen ist und verfassungsrechtlich einwandfrei eine Sperrklausel einzuführen. Dass man mit einem einfachen Gesetz vor dem BVerfG scheitern wird, war und ist jedenfalls auch die Einschätzung der Beamten im Bundesinnenministerium. Das spricht für diese Beamte. Das die damalige Bundesregierungen diesen Umstand vertuscht hat, spricht gegen diese. Und gegen den aktuell zuständigen Minister spricht, dass er die Veröffentlichung von Vermerken in Presseorganen mit dem Argument zu verhindern versucht, dass diese Veröffentlichungen gegen das Urheberrecht verstoßen würden, so als ob es sich bei derartigen Vermerken um geschützte literarische Werke handeln würden.... (Beitrag nachträglich am 10., Februar. 2014 von Marc editiert) |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2014 - 00:36 Uhr: | |
@Björn: "Ich wette, dass selbst EU-Parlamentarier Schulz, der immerhin etwas präsenter ist in den Medien, viele gar nicht kennen." Laut Infratest dimap kennen 80% sowohl Schulz als auch Juncker (ROTFLBTC). Bei der GLES in der Woche vor der Wahl 2009 haben ihn 53.5% nicht gekannt (zuzüglich 2.7% ohne Angabe). Die 47.2% vom Rest, die ihn auf der Skala mit 0 bewertet haben, werden ihn real zu 80% auch nicht gekannt haben (Pöttering, Ferber und Harms sind auf weitgehend identische Werte gekommen, deutlich bekannter und weniger neutral waren Koch-Mehrin, Bütikofer, Bisky und Pauli (in der Reihenfolge, Pauli am bekanntesten und am wenigsten neutral bewertet)). |

Björn
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| | Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2014 - 08:47 Uhr: | |
@Ratinger Linke: Hübsch, hätte ich nicht gedacht. Harms kenne ich noch, Koch-Mehrin durch ihren zweifelhaften Ruf bzgl. Anwesenheit auch. Bei Bütikofer hätte ich jetzt erstmal nachdenken müssen, ob der überhaupt noch aktiv ist. Es wäre interessant zu wissen, ob man Schulz vorher hätte zuordnen können, ohne gleich in der Frage auf die EU zu verweisen. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2014 - 13:35 Uhr: | |
Bütikofer war 2009 noch ziemlich bekannt. Ein Wechsel ins EU-Parlament ist halt ein ziemlich effektiver Weg, seine Bekanntheit zu verlieren, wenn man nicht Koch-Mehrin heißt. In der Frage bei der GLES war enthalten, dass es sich um Spitzenkandidaten zur Europawahl handelt, aber nicht die jeweils zugehörige Partei. Die neutralen Bewertungen werden halt überwiegend Leute sein, denen der Name irgendwie schon bekannt vorkommt, die aber nicht wirklich was damit anfangen können. Die Frage davor war übrigens die analoge zu den Bundespräsidentenkandidaten (auch ohne Nennung der zugehörigen Parteien; Bundesversammlung war kurz zuvor). Selbst Sodann war noch deutlich bekannter als Pauli. Rennicke war auf dem Niveau von Bütikofer (33% unbekannt), aber mit nur 28% neutralen Bewertungen insofern auf dem Niveau von Pauli. Dagegen 40% schlechtestmögliche Bewertungen (bezogen auf alle Befragten 26%), was dafür spricht, dass zumindest seine Parteizugehörigkeit bekannter war als die von irgendeinem Spitzenkandidaten zur Europawahl (und das mitten im Wahlkampf). |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2014 - 16:32 Uhr: | |
Das würde jetzt alles dafür sprechen, dass irgendeine Partei rasch Melanie Müller, die Gewinnerin des diesjährigen Dschungelcamps, als Spitzenkandidatin aufstellt. Superbekanntheitsgrad und macht jeden Mist mit. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2014 - 17:31 Uhr: | |
Pauli hat den Freien Wählern aber auch nicht viel gebracht. Dafür müssten die Spitzenkandidaten schon prominenter auf dem Stimmzettel stehn. |
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