Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 17. Februar 2014

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Der Fall Edathy erreicht die Bundesregierung » Archiv bis 17. Februar 2014 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 12:29 Uhr:   

> Herr Oppermann hat Friedrich übrigens
> nicht "ans Messer" geliefert, sondern seine
> Erklärung am Mittwochabend mündlich mit
> Friedrich abgestimmt
Für das "ans Messer liefern" ist Oppermanns Entschluß auschlaggebend, an die Presse zu gehen und Friedrich als Informationsquelle zu outen.
Wenn Friedrich ihn nicht von diesem Beschluß abbringen kann nützt es wenig, wenn die genaue Formulierung abgestimmt wird. Mal abgesehen davon daß diese "Abstimmung" bisher nur eine Behauptung Oppermanns ist und Friedrich mindestens Teile der Erklärung inhaltlich bestreitet.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 12:36 Uhr:   

> Oppermann ist doch genauso wenig wie ich
> ein Amtsträger im Sinn des StGB und daher
> ohne förmliche Verpflichtung nicht zur
> Verschwiegenheit in solchen Angelegenheiten
> verpflichtet. Er kann auch wie ich so oft bei Ziercke
> anrufen, wie er will ...
Vielleicht ist das juristisch so (da kenne ich die genauen Vorschriften nicht).
Aber politisch ist es völlig inakzeptabel, daß ein führenden Politiker durch Weitertratschen von Interna eine Strafverfolgung gefährdet (und da ist es eigentlich nebensächlich, ob Edathy tatsächlich am Ende aus dieser Quelle informiert wurde).
Und es ist auch nicht akzeptabel, daß Oppermann bei seinem Parteifreund anruft mit dem Ziel, von diesem widerrechtlich Informationen zu bekommen. Denn es ist doch klar, daß Ziercke ihm legal überhaupt nichts hätte sagen dürfen, der Anruf wäre also völlig sinnlos gewesen, wenn Oppermann ein juristisch einwandfreies Verfahren vorgehabt hätte.

Ziemlich krass sind übrigens auch Oppermanns Verteidigungsversuche von wegen er hätte als Fraktionsvorsitzender eine "Fürsorgepflicht" gehabt.
Eine Fürsorgepflicht haben nur Dienstvorgesetzte. Ein Fraktionsvorsitzender ist aber NICHT der Vorgesetzte frei gewählter Abgeordneter (auch wenn das im SPD-Fraktionsalltag vielleicht so gehandhabt wird).
Und schon gar nicht gibt ihm das Amt das Recht, im Namen "seiner" Abgeordneten irgendwelche Interventionen bei Ermittlungsbehörden zu machen.
 Link zu diesem Beitrag

Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 13:56 Uhr:   

@Ralf Arnemann,

Oppermann ist kein Amtsträger im Sinne des § 353 b StGB.
Aber auch ein Nichts-Amtsträger darf einen Amtsträger nicht zu einer Straftat im Amt anstiften. . Ein Nicht- Amtsträger kann nicht Täter eines Amtsdelikts sein, sehr wohl aber Teilnemer ( Anstifter oder Gehilfe). Die Strafe des Nicht- Amtsträgers wird gemäß §§ 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB gemildert. Sofern Oppermann im Telefonat Ziercke zum Geheimnisverrat aufgefordert hat kommt natürlich eine Anstiftung in Betracht
 Link zu diesem Beitrag

AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 15:08 Uhr:   

@Marc
Edathy hat am Freitag, den 7.2.2014 sein Mandat niedergelegt und ist aus Berlin verschwunden. Zu diesem Zeitpunkt war der Brief der StA versendet ...

Dafür gibt es (bisher) keinen belastbaren Beleg. Staatsanwalt Jörg Fröhlich hat auf der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover lediglich vorgetragen:

„Dieses Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages habe ich am 6. Februar 2014 abgeschlossen, gefertigt und unterzeichnet. Es ist anschließend zur Post gegangen.“

Da Briefe von der Staatsanwaltschaft nicht einzeln zur Post gebracht und dabei auch nicht von einem Staatsanwalt überwacht werden, kann „anschließend“ (also nicht „unverzüglich“ o. ä.) etwa auch nur heißen, dass der Brief am Donnerstagnachmittag in den Postausgangskorb gelangte, die nur halbtags arbeitende Mitarbeiterin den Brief aber erst am Freitag versandfertig machte und die versandfertige Post aus irgendeinem Grund am Freitag nicht aus dem Dezernat abgeholt wurde – schon wäre der Brief erst am Montag bei der Post angekommen. Solche Vor-Postlaufzeiten sind auch nicht ungewöhnlich.

... und bei Unterstellung eines regulären Postlauf in der Poststelle des Bundestages.“

Selbst wenn der Brief am Donnerstag so frühzeitig bei der Post in Hannover ankam, dass er in die abendliche Verteilung der Deutschen Post hätte kommen müssen, ist das noch keine Gewähr, dass der Brief am Freitag tatsächlich im Bundestag war. Bei Briefen aus Hannover ist das durchschnittlich bei jedem 20. Brief nicht der Fall.
 Link zu diesem Beitrag

interessiert
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 15:17 Uhr:   

Im neuen Spiegel (digital) ist zu lesen, dass das Schreiben mit dem Antrag zur Aufhebung der Immunität an den Bundestagspräsidenten am Donnerstag, dem 06.02.2014 von der Staatsanwaltschaft Hannover abgeschickt wurde, und schon über das Wochenende im Bundestag lag, aber erst am Mittwoch beim Bundestagspräsidenten angekommen ist und das Schreiben offensichtlich vorher schon geöffnet worden war.

In dem Schreiben seien die bisherigen Ermittlungsergebnisse detailliert dargestellt.

Der Durchsuchungsbeschluss wurde erst am Montag, dem 10.02.2014, beim Amtsgericht gestellt und nach einigen Stunden genehmigt, woraufhin die Durchsuchung am gleichen Tag erfolgte.
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 15:22 Uhr:   

Was wäre eigentlich das Verhalten aller Beteiligten gewesen, wenn alle korrekt gehandelt hätten (BKA/LKA, Staatsanwaltschaft, Minister, informierte Politiker)? Oder ist das nicht festgelegt?
 Link zu diesem Beitrag

Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 15:48 Uhr:   

Selbst wenn der Brief schon am 07.02. eingegangen ist, wäre das schon erstaunlich, alles an einem Tag zu bewältigen: Information weiterleiten (die man erst im Laufe des Tages frühestens erhalten kann), E. fährt schnell nach Berlin, räumt dort alles raus und verkündet dem BT-Präsidenten seinen Rücktritt und fliegt dann flugs ins Ausland. Das muss ja wie am Schnürchen laufen. Daher eher meine Vermutung, dass das Leck schon am 06.02. gesprochen hat und zwar aus Hannover, da gab es genügend Leute, die von dem Brief wussten. Das Leck war ja auch sehr geschwätzig, dass gleich Lokalreporter schon wussten, dass am Montag eine Hausdurchsuchung stattfinden wird.
 Link zu diesem Beitrag

AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 15:49 Uhr:   

@interessiert
... an den Bundestagspräsidenten am Donnerstag, dem 06.02.2014 von der Staatsanwaltschaft Hannover abgeschickt wurde ...

Im SPIEGEL steht das anders (es ist allerdings nicht zweifelsfrei zuzuordnen, wer das so behauptet, zuvor wird ein Ermittler zitiert), hier der Wortlaut:

Das bri­san­te Schrei­ben ist ver­mut­lich am Frei­tag von der Ci­ty­post in Han­no­ver ab­ge­holt wor­den und lag wo­mög­lich übers Wo­chen­en­de im Bun­des­tag.

Danach kann das Schreiben frühestens im Verlauf des Freitags (also nicht mit der morgendlichen Anlieferung der der Deutschen Post) in die Poststelle des Bundestages gelangt sein.

Noch interessanter ist, dass Edathy bereits am Donnerstag mit seinem Anwalt bei einem Notar erschien und dort seinen Mandatsverzicht erklärt hat, damit wäre die Theorie einer Warnung aus der Poststelle zerplatzt.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 17:18 Uhr:   

@Timo
"Wenige Tage nach dieser (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kanadischen-ermittlern-gelingt-schlag-gegen-kinderpornografie-a-933748.html) SPON-Meldung hat sich Edathys Anwalt bei mehreren General- und Staatsanwaltschaften erkundigt, ob Ermittlungen eingeleitet worden sind."

Der Spiegel-Artikel ist vom 15. November. Lt Rheinischer Post hat Edathys Anwalt schon ab dem 13. November Behörden kontaktiert.
http://www.rp-online.de/nrw/staatsanwalt-bestaetigt-kinderporno-verdacht-aid-1.4037887

Interessanterweise behauptet Edathy selbst, die kandadischen Behörden hätten den Fall am 13. November öffentlich gemacht.
http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEEA1F00M20140216

Das geschah aber erst einen Tag später und damit erst nachdem lt. Rheinischer Post Edathy einen Anwalt eingeschaltet hat.
http://news.nationalpost.com/2013/11/14/at-least-386-victims-rescued-after-project-spade-a-massive-child-porn-bust-that-started-in-toronto/
 Link zu diesem Beitrag

Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 18:58 Uhr:   

@AeD,

im Fall dieses Briefes hatte die Staatsanwaltschaft aber ein großes Interesse an einer schnellen Versendung, da sie ja Durchsuchungsmaßnahmen bei Edathy plante und hierfür 48 Stunden bis nach Eingang des Schreibens beim Bundestagspräsidenten warten muss.
Der lange Postlauf wäre im Übrigen auch schwer verständlich, wenn man von einer Postaufgabe am Freitag ausgeht.
Wie sie selbst schreiben braucht die Post auch in Hannover bei 95% der Sendungen nur einen Tag. Fünf Tage Postlaufzeit werden dadurch nicht erklärlich.

Bei der Versendung hat die Staatsanwaltschaft in der Tat einen Fehler gemacht - nämlich den einfachen Brief zu wählen anstelle einer Übersendung per Boten (ideal) oder zumindest ein Einschreiben mit Rückschein. Das hat der zuständige Staatsanwalt bei der Pressekonferenz selbst eingeräumt.


@Björn,

wenn Herr Edathy vorgewarnt war, hatte er die Erklärung mit seiner Mandatsniederlegung sicher schon vorformuliert. Da musste er nur noch das Datum einsetzen. Auch eine notarielle Erklärung - die in dem Fall zweifellos auf einer Seite passt - bedarf keiner größeren Vorbereitung. Und einen Flug - wenn er denn nach Dänemark oder wo auch immerhin geflogen sein sollte - so weit ist das nun auch nicht weg - kann man auch last-minute buchen.
Die zeitlichen Überlappungen sind jedenfalls äußerst aufällig. Ein paar Tage nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Akte erhält weiß Edathy auch schon Bescheid - jedenfalls mandatiert er einen Rechtsanwalt. Zeitpunkt unbekannt - man weiß nicht, ob dies vor oder anch den Veröffentlichungen aus Kanada erfolgte. Und just an dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft den Brief versandte entschloss er sich zum Mandatsverzicht. Etwas viel Zufall. Es bleiben auch noch die Berichte über verschwundene Computer und Datenträger in der Wohung des Beschuldigten.

In der Tat kommen ganz verschiedene Quellen in Betracht. Offensichtlich waren sämtliche Landeskriminalämter und wohl in vielen Fällen auch die politische Spitze der Innenministerien informiert über den Verdacht, insbesondere auch in Niedersachsen. Und wohl auch noch viele weitere untergeordnete Stellen und Politiker - auch aus den Reihen der SPD. Da stellt sich schon die Frage, ob aus diesem Bereich ein Tipp gekommen ist.
 Link zu diesem Beitrag

Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 19:45 Uhr:   

@Nikolaus,

es gibt ganz erhebliche Unterschiede zwischen den Fällen Wulff und Edathy.
Wulff ist zurückgetreten, wegen Medienberichten und am Ende auch einer Medienkampagne, die er durch sein eigenes Verhalten (fragwürdige Annahme von Gefälligkeiten von Gronewold, u.a.) hervorgerunfen hat. Sein Verhalten war fahrlässig und ethisch mehr als fragwürdig. Als Bundespräsident war er untragbar - unabhängig von einer strafrechtlichen Beurteilung.

Das gilt - auf einer anderen Ebene - auch für Edathy. Er bestellte zwischen 2005 und 2010 erotische Bilddarstellungen und Videos von Kindern über diverse extra dafür eingerichtete Konten von einem Hersteller, der in großen Teilen auch explizit kinderpornographisches Material anbietet und das Kinder ablichtete, die in Osteuropa aber auch in westlichen Ländern zu diesen Aufnahmen gezwungen bzw. missbraucht wurden. Dies zeigt, dass Herr Edathy manifest pädosexuelle Neigungen hat, die er offensichtlich nur durch Konsum derartiger Materialien, die von einer kriminellen Vereinigung stammten, befriedigen konnte. Durch eine Gesetzesänderung am 31.10.2008 wurde zudem die Strafbarkeit der Kinderpornographie erweitert - die bis dahin auf Missbrauchsbilder beschränkt war. Nunmehr ist auch erotische Posierung von Kindern von der Strafvorschrift erfasst. Daher bleibt abzuwarten, ob nicht doch hinsichtlich des nach diesem Zeitpunkt von Edathy bestellten Materials - dass der neuen Rechtslage unterfällt - eine Strafbarkeit zu bejahen ist. Die Staatsanwaltschaft hat diese Frage auf ihrer Pressekonferenz ausdrücklich offen gelassen und darauf verwiesen, dass sie bislang nur eine vorübergehende und vorsichtige Bewertung vorgenommen hat.
Selbst wenn am Ende das Verfahren eingestellt wird, weil Edathy nichts strafbares nachgewiesen wird oder er in einem Gerichtsverfahren freigesprochen wird, bleibt der Umstand, dass dieser Ex-Politiker sich auf Grund seiner Neigungen Bilder und Videos von Kindern besorgt hat, die in sexuell nackten und anzüglichen Posierungen dargestellt sind oder miteinander agieren.

Das diese gestellten und inszenierten Bilder und Videos schon per se eine Missachtung der Kinder, die zu diesen Posierungen durch Täuschung verleitet bzw. in vielen Fällen gezwungen wurden, darstellen, sollte jeden denkenden Erwachsenen evident sein. Das gilt auch für die Bilder die die Grenze der strafbaren Kinderpornographie nach deutschen Recht knapp unterschreiten. Denn irgendwo muss man eine Grenze ziehen - und nicht alles was knapp unterhalb der Grenze ist, ist ja damit völlig unbedenklich und ethisch einwandfrei. Grauzonen in der Einordnung lassen sich nicht vermeiden und gehen bei einer strafrechtlichen Würdigung zugunsten des Beschuldigten.

Unabhängig von dem strafrechtlichen Verfahren sollte Edathy daher unbedingt psychologische Hilfe in Anspruch nehmen, damit er für sich Wege findet künftig ohne den Bezug solcher Bilder und Videos, die druch Missbrauch bzw. Täuschung von Kindern entstanden sind, auskommen kann.
Das wird schwierig werden, auf Grund der offensichtlich manifesten pädo-sexuellen Neigungen.

Von daher steht hier ein ganz anderes und tiefgreifenderes Problem im Hintergrund als im Fall Wulff. Wulff war denn Anforderungen des Amtes des Bundespräsidenten nicht gewachsen und wahrte zu wenig professionelle Distanz - wohl aufgrund eines schleichenden Verlustes der Bodenhaftung, was bei Politkarrieren häufig passiert.

Die Ursachen für Edathys ethisch zu missbilligenden Verhalten liegen offenkundig in tieferen persönlichen und problematischen Neigungen begründet. Ein Problem was sich auch schwerer wird beheben lassen. Gegenwärtig scheint er selbst dies zu negieren. Am Ende wird dies ihm selbst aber am meisten schaden, da sich neben der Öffentlichkeit auch seine persönlich Umgebung zunehmend von ihm distanzieren dürfte. Es wäre eine klügere Strategie, wenn er einräumen würde, dass er Fehler gemacht hat, weil er solche Bilder bestellt hat (denn die Öffentlichkeit hat dafür aus guten Gründen kein Verständnis) und eine Theraphie beginnen wird. Auch an die strafrechtlichen Ermittler wäre das ein Signal. Dies könnte diese zu eienr Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 StPO bewegen. Jedenfalls wäre die öffentliche Wirkung weniger verheerend wie die gegenwärtige Positionierung Edathys, die ja dahin geht, es sei in Ordnung wenn er erotische Darstellung von Kindern beziehe, solange diese nur knapp unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen. Eine solche Einstellung zeigt, dass er für jedwedes politische Amt völlig untragbar ist.
 Link zu diesem Beitrag

Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 20:37 Uhr:   

@Marc:

Diese These erklärt trotzdem nicht den letzten Einwand von AeD, sofern das stimmt. Warum sind Sie so erpicht darauf, dass der BT was geplaudert hat, wenn offensichtlich ganz andere Stellen bereitwillig den Medien Auskunft geben und Ihre These so dermaßen viele Bedingungen erfüllen muss, damit das Gesamtbild passt? :-)
 Link zu diesem Beitrag

Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 21:34 Uhr:   

@Björn,

ich habe doch in meinem vorletzten Beitrag geschrieben, dass auch andere Quellen in Betracht kommt. Sollte die Darstellung von AeD zutreffen kämen in der Tat nur andere Quellen in Betracht.
Auffällig ist: Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Akte anlegte (5. November) beauftragte Edathy einen Rechtsanwalt. Nach einigen Medienberichten soll dieser bereits am 13. November Anfragen an Behörden gerichtet haben, ob gegen Edathy ermitteln. Sollte das zutreffen wäre das schon sehr früh und nicht auf US-Medienberichte zurückzuführen..

Presseberichte aus den USA und Kanada über diesen Ermittlungskomplex datieren überwiegend auf den 15.11.2013, einer auch auf den 14.11.2013, so dass diese nicht ursächlich für derartige Anfragen sein können. Auch dürfte zwischen Telefonat für einen Termin, Mandatierung und erste Anfragen an Behörden auch ein gewisser Zeitraum liegen.

Und als die Staatsanwaltschaft einen Brief an den Bundestagspräsidenten auf den Weg brachte legte Edathy sein Mandat nieder - jedenfalls mit Wirkung zum Freitag den 7.2.2014.

Offenkundig gibt es ein Leck. Wenn dieses bei der Staatsanwaltschaft liegt, wäre das umso schlimmer, da das die Vertraulichkeit weiterer Ermittlungsmaßnahmen gefährdet. Das die Bundestagsverwaltung auf telefonische Anfrage der Staatsanwaltschaft nicht auch mal selbst bereit ist eine Datensicherung vorzunehmen kann man jedenfalls nicht gerade als kooperatives Verhalten werten. Alles in allem sieht vieles danach aus, dass diese Ermittlungen ziemlich sabotiert wurden und werden.
 Link zu diesem Beitrag

Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 22:59 Uhr:   

@Marc:

Ich denke, dass Edathy schon viel früher einen Verdacht hatte, dass vielleicht Probleme auftauchen könnten. Ich denke mal, dass er die Seiten öfter aufgesucht hat und nach der Zerschlagung werden die Seiten sicherlich offline gegangen sein. Da könnte man schon ahnen, dass da was im Busch ist und daher schon im Vorhinein sensibilisiert...aber wie gesagt, alles Spekulation. Vielleicht ist es auch das Gesamtbild. Seiten nicht mehr verfügbar, Nichtbeachtung bei der Ministerienauswahl, obwohl man ihm vorher gute Arbeit bescheinigt hat usw. Da muss man vielleicht gar nicht viel sagen. Und da genau zu dem Zeitpunkt auch die Koalitionsverhandlungen samt möglicher Personalbesetzung stattfand, kann aus diesem Grund der Verdacht für E. genährt sein, dass man was weiß. Ist natürlich dämlich, wenn E. jetzt mit Medienberichten argumentiert, die aber zeitlich nach dem Telefonat von seinem Anwalt passiert. Da denkt man natürlich in erster Linie an Tipps. Klüger wäre gewesen, wenn er andere nicht reinreiten will, sich eher auf das Nichtberücksichtigen als Minister oder Staatssekretär zu berufen, dass man da den Verdacht bekam, dass Politiker was wissen und daher nachfragt.
 Link zu diesem Beitrag

Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2014 - 13:46 Uhr:   

Ticker Welt:
"Der Bundestag hat bestätigt, dass das offizielle Schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover über die Ermittlungen gegen Sebastian Edathy unverschlossen im Büro von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) eingegangen ist. Die Staatsanwaltschaft hatte den Brief am 6. Februar losgeschickt, er kam allerdings erst am 12. Februar in Lammerts Büro an. Bundestagssprecher Ernst Hebeker sagt, über einem Postaufkleber des privaten Briefzustellers „Citipost“ mit dem Aufdruck „Justizbehörden Hannover“ und dem Datum „07.02.2014“ sei ein weiterer mit dem Aufdruck der „PIN Mail AG“ aufgeklebt worden, der das Datum „11.02.2014“ trage. „Die Bundestagsverwaltung hat unverzüglich nach Eingang des Schreibens eine Kopie des Umschlags an die Staatsanwaltschaft Hannover mit der Bitte übermittelt, zur Aufklärung beizutragen“, sagt der Sprecher."

Muss ich das verstehen? Dass das Datum erst den 07.02. benennt, deutet jedenfalls daraufhin, dass der Brief nicht am 07.02. schon im Bundestag gelangt sein kann, jedenfalls nicht mit der üblichen Morgenpost.
 Link zu diesem Beitrag

Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2014 - 14:15 Uhr:   

Wie kann man überhaupt so schlampig sein, einen Brief mit Antrag zur Aufhebung der Immunität mit normaler Post und nicht per Boten zu versenden, zumal noch mit detaillierter Darlegung der Ermittlungsergebnisse im Brief?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2014 - 17:18 Uhr:   

Dass Edathy über seinen Anwalt nachhören ließ, was gegen ihn vorliegt, spricht dagegen, dass Edathy bis dahin Informationen direkt aus Polizei oder Staatsanwaltschaft erhielt. Wozu soll man erfragen, was man sowieso weiß, zumal das kontraproduktiv sein kann? Wenn er einen Tipp bekam (und das ist praktisch sicher, wenn er tatsächlich bereits vor Medienberichten aus Kanada aktiv wurde), dann wohl aus politischen Kreisen, sei es in Berlin oder in Hannover. Dass er weder Minister noch Parlamentarischer Staatssekretär noch (wieder) Ausschussvorsitzender wird, konnte er in der ersten Novemberhälfte nicht wissen und daher auch nicht als Warnsignal deuten.

Die Geschichte mit dem Brief ist in der Tat höchst merkwürdig und des Rätsels Lösung kann, muss aber nicht die Antwort darauf sein, wie Edathy Wind vom Ermittlungsverfahren damit von der akuten Gefahr für ihn bekam. Eine weitere Möglichkeit ist natürlich ein Leck in der Staatsanwaltschaft. Oder das Justizministerium, dem die Staatsanwaltschaft untersteht, wurde informiert und darüber gelangte Information zu Edathy.
 Link zu diesem Beitrag

Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2014 - 17:27 Uhr:   

http://www.focus.de/politik/deutschland/ticker-zur-regierungskrise-merkel-gabriel-hat-mein-volles-vertrauen_id_3620858.html

17.14 Uhr: In einem NDR Fernsehinterview spricht SPD-Politiker Heiner Bartling, ehemaliger niedersächsischer Innenminister (SPD), von Informanten gesprochen, die Sebastian Edathy mit Gerüchten über Ermittlungen gegen ihn versorgt hätten. Konkret habe ihm Edathy in einem Telefongespräch vergangene Woche die Existenz von Informanten offenbart. Bartling: "Das hat er in der Tat im Telefongespräch zum Ausdruck gebracht, dass er gerüchteweise etwas gehört hätte und zwar von irgendwelchen Informanten, also insbesondere nicht von irgendwelchen Amtsträgern, sondern von Leuten, die das ihm mitgeteilt hätten, als Gerücht."
 Link zu diesem Beitrag

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2014 - 17:56 Uhr:   

Der große Fehler wurde im Fall ganz klar wieder einmal von der Staatsanwaltschaft Hannover verbockt.

Nie, NIE darf man in einer Pressekonferenz Details zu einer laufenden Ermittlung auch nur dementieren oder bestätigen. ("Kein Kommentar in einem laufenden Verfahren" ist die einfache aber effektive Geheimformel!)

Dieses amateurhafte Verhalten fällt dort schon seit Jahren auf, zuletzt sehr schmerzhaft im Fall Wulff.

Selbst WENN etwas durch die Presse sinkt, bloss NIE darauf eingehen, sonst hat man schon die Ermittlung verbockt, und sich selbst angreifbar gemacht.

Tatsächlich könnte sich herausstellen, das nichts gegen Edharty vorliegt, jedenfalls nichts juristisch verwertbares.

So wie es ausschaut könnte Hannover im Fall Wulff verlieren, und auch hier böse aufs Glatteis geraten.

Warum Friedrich zurücktritt? Keine Ahnung, erinnert mich an Edmund Stoiber, der damals wegen des Wahlergebnisses einer Abstimmung in der SPD(!) sein angekündigtes Amt als Minster nicht antrat. Es klingt doch sehr nach Alibi. Tatsächlich war Friedrich schon zum Agrarminister "degradiert" worden, und hatte in der CSU, in der viel unterm Tisch und auf Verletze getreten wird, schon deutliche Verbrauchsspuren.

Ob es ein Vergehen war? Bestimmt weniger wahrscheinlich, als das Wulff oder Edharty verurteilt werden.

Die Unschuldsvermutung scheint jedenfalls selbst in der Staatsanwaltschaft nicht bekannt zu sein. Wird Edharty freigesprochen, kann er problemlos gegen die Staatsanwaltschaft wegen Rufschädigung klagen.


Nun ist Seehofer einen Kronanwärter los, und kann gegen die SPD stänkern. So funktioniert Politik.
 Link zu diesem Beitrag

Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2014 - 18:39 Uhr:   

Langsam überzieht die CSU meiner Meinung nach ein wenig, was das Tränen vergießen um Friedrich angeht. Es war ja nun nicht so, dass Friedrich letzte Wcohe nennenswerte Unterstützung bekommen hätte von seiten der Unionsparteien. Im Gegenteil. Das Schweigen konnte man kaum überhören. Erst danach loben sie auf einmal Friedrich in den höchsten Tönen und kommen mit der Argumentation an, dass er in einer unmöglichen Situation gewesen wäre, bei der er nur hätte verlieren können und so. Das fällt denen reichlich spät ein. Aber da Seehofer ja heute endlich seine, wie er sagte "1. Wahl" installieren konnte - Qualifikation: Franke.

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite