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Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 15. Februar 2014 - 19:43 Uhr: | |
@Reformi: Eine Absprache mit Friedrich behauptet nur Oppermann, Friedrich sieht das anders, siehe Bernhard Nowaks letzten Link: "Der zurückgetretene Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) greift im Fall Edathy den SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann an. Dieser habe ein gezieltes Ablenkungsmanöver gefahren, um seine eigene Karriere zu retten, sagte Friedrich am Rande des kleinen CSU-Parteitags in Bamberg." Auch hat Friedrich schon einem Satz aus der Erklärung (bzgl. möglichen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Edathy) widersprochen, von inhaltlicher Absprache der Erklärung kann also wohl kaum die Rede sein. Außer Friedrich lügt - aber zurzeit steht es bzgl. Lüge bzw. Falscherinnerung 2:1 gegen Oppermann (Friedrich, Ziercke). Da er zudem selbst seine "Anstiftung zum Geheimnisverrat" (gegenüber Ziercke) eingeräumt hat, ist m.M.n. sein Rücktritt (leider) genauso fällig wie der von Friedrich. Er kann höchstens darauf hoffen, dass er in der SPD deutlich mehr Rückhalt hat als Friedrich in der Union... |

Marc
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| | Veröffentlicht am Samstag, 15. Februar 2014 - 22:50 Uhr: | |
Man muss in der Tat auch das Verhalten von Oppermann genauer untersuchen. Friedrich hat aus den Vorgängen bereits politisch die Konsequenzen bezogen. Wie diese Sache rechtlich zu würdigen ist, ist unklar. Ich habe bereits dargestellt, dass aus meiner Sicht allenfalls ein Verletzung des Dienstgeheimnis in Form der fahrlässigen Gefährdung öffentlicher Interessen § 353 b Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches in Betracht kommt. Denn Friedrich wird davon ausgegangen sein, dass dies Information nicht weiter zu dem damaligen Abgeordneten Edathy weitergelangt und insofern das öffentliche Interesse (damals noch in Form von polizeilichen Ermittlungen) gefährdet wird. Ferner wird wohl auch kaum nachzuweisen sein, dass die Information von Friedrich kausal für den Umstand war, dass Edathy Kenntnis von den Ermittlungen gegen Friedrich erlangt hat. Hier sind in der Tat auch andere Quellen denkbar. Bliebe also nur der Veracht einer Strafbarkeit des Versuch des Verletzung des Dienstgeheimnis und der fahrlässigen Gefährdung öffentlicher Interessen gemäß §§ 353 Absatz 3 StGB. Nach dem Standard-Praxiskommentar zum Strafgesetzuch (Fischer (2013), § 353 b Rn. 26) wird im Schriftum überwiegend auch im Fall der fahrlässigen Begehung eine Versuchsstrafbarkeit bejaht. Allerdings gibt es im Schriftum auch andere Stimmen. Eine gerichtliche Entscheidung dieser Frage ist nicht angeführt und liegt daher wohl bislang nicht vor. Ferner stellt sich bei der Bewertung auch die Frage, ob bei der Frage der Gefährdung öffentlicher Interessen nicht auch eine Abwägung vorgenommen werden muss zwischen den öffentlichen Interessen die vorliegend gefährdet waren. Hätte Friedrich die Sache für sich behalten, wäre Edathy möglicherweise heute Bundesinnenminister oder Bundesjustizminister (er war dafür durchaus ein möglicher Kandidat - nach Oppermann, aber sicher vor Maas). Mit großer Sicherheit wäre aber zumindest Staatssekretär geworden. Es stellt sich schon die Frage, ob man durch Unterlassen (nämlich Schweigen) zulassen soll, dass eine erheblich vorbelastete Person in eine solche Position kommt. Demgegenüber steht auf der anderen Seite die potenzielle Gefährdung von Ermittlungen (sofern davon ausgeht, dass man bei vertraulicher Information an einen Spitzenpolitiker der SPD mit Indiskretion hätte rechnen müssen). Tatsache ist: Der Beschuldigte Edathy hat zumindest äußerst umfangreiches Material von Nacktbildern und Nacktvideos von Kindern bestellt, dass nach krimininalistischer Würdigung an der Grenze der Strafbarkeit liegt - und das von einer Quelle die eindeutig auch strafbare Inhalte produzierte -, was auf ziemlich manifeste pädosexuelle Neigungen schließen lässt. Das er dieses Material bestellte hat er selbst über seinen Anwalt der Staatsanwaltschaft erklärt und inzwischen auch selbst laut Presseberichten eingeräumt. Jahrelange Bestellungen von rechtlich grenzwertigen Inhalten aus einer Quelle die gerade auch evident nach deutschen Recht strafbare kinderpornographische Bilder vertreibt, zudem auch noch bezahlt von einem speziell dafür eingerichteten Konto des Beschuldigten Edathy, lassen die Annahme des Verdacht der Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte sich weitere Bilder und Videos aus dieser oder anderen Quellen beschafft hat, die die Grenze der Strafbarkeit überschreiten als plausibel erscheinen. Auch die kriminalistische Erfahrung aus vergangenen Fällen spricht dafür, dass in so einem Fall weiteres Material gefunden wird. Die Voraussetungen einer Durchsuchung nach §§ 102, 105 StPO, so wie sie durch Gesetz vorgeschrieben und die Rechtsprechung konkretisiert werden lagen vor. Das zuständige Amtsgericht hat eine Durchsuchungsanordnung erteilt. Die Staatsanwaltschaft hat in der Pressekonferenz dargelegt, dass in vergleichbaren Fällen die meisten Staatsanwaltschaften in Deutschland einen begründeten Verdacht annehmen. Sie hat eingeräumt, dass vereinzelt Staatsanwaltschaften auch andere Ansichten vertreten. Jedenfalls bleibt festzuhalten, dass die Durchsuchung richterlich angeordnet wurde und daher eine klare Grundlage hat. Dem Beschuldigten Edathy steht es frei sich mit dem Rechtsbehelf der Beschwerde gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts zu wenden, um die von ihm behauptete Rechtswidrigkeit der Durchsuchung im Nachhinein feststellen zu lassen. Bei der gegebenen Sachlage sehe ich allerdings keine Erfolgsaussichten für einen solchen Rechtsbehelf. Seine Presseerklärungen, indem er die Durchsuchung der Staatsanwaltschaft als skandalös bezeichnet entbehren jedenfalls jeder realen Grundlage. Skandalös wäre es wohl eher gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft bei dem Vorlauf nicht durchsucht hätte - entgegen ihrer Praxis bei vergleichbaren Verdachtsfällen. Wahrscheinlich erfolgte die Durchsuchung aber zu spät. Der Brief an den Bundestagspräsidenten brauchte fünf Tage - und in der Zeit legte Edathy "zufällig" sein Bundestagsmandat nieder. Es drängt sich eher der Verdacht auf, dass ihm jemand im Vorhinein gewarnt hat. Das die Ermittler in seiner Wohnung zertrümmerte Festplatten vorfanden erweckt nur den Eindruck, dass der Beschuldigte etwas vertuschen wollte. Ich verstehe insofern das Verhalten von Edathy auch nicht. Wenn er schon potenzielles Beweismaterial beseitigt - was er als Beschuldigte auch darf, denn niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen - stellt sich dann doch die Frage, warum er es dann nicht in den Müll wirft bzw. anderweitig entsorgt und es stattdessen in seiner Wohnung liegen lässt, wohl in Kenntnis einer künftigen Hausdurchsuchung. Das wirkt geradezu provokant gegenüber den Ermittlungsbehörden und auch auf die breite Öffentlichkeit macht das den Eindruck eines "Schuldeingeständnisses". Es mag einige Personen geben, die der Einlassung Edathys er wollte verhindern, dass Material aus dem von ihm geleiteten Untersuchungsausschuss an die Behörden gelangt, Glauben schenken. Aber was soll bitte so schlimm daran sein, wenn die Behörden bei der Sicherstellung an diese Daten - die ohnehin weitgehen schon öffentlich bekannt sein dürften - und erst recht den Behörden bekannt - erhalten? Diese Einlassung wirkt wie eine reine Schutzbehauptung. Das Vorgehen von Edathy wirkt nicht sonderlich intelligent, da er statt still und heimlich ziemlich offensichtlich und geradezu provokant zerstörtes potenzielles Beweismaterial in seiner Wohnung hinterlassen hat. Seinen Ruf dürfte das den letzten Stoß versetzt haben. Aber zurück zu Oppermann: Dieser hat nach eigenen Angaben BKA-Chef Ziercke angerufen um sich bestätigen zu lassen, dass tatsächlich Edathy auf einer Liste hinsichtlich des Bezugs von Kinderpornos aus Kanada stehe. Nach Angaben von Oppermann hat Ziercke ihm das bestätigt. Sollte dies zutreffen stellt sich auch bezüglich BKA-Chef Ziercke die Frage nach der Verletzung von Dienstgeheimnissen (genau wie bei Friedrich). Sollte man den Verdacht einer Straftat gemäß § 353 b Absatz 1 Satz 2 StGB, u.U. in Form des Versuchs (§ 353 b Abs. 3) bejahen, hätte sich Oppermann allerdings der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen mit fahrlässiger Gefährdung öffentlicher Interessen gemäß §§ 353 b Absatz 1 Satz 2, 26 StGB oder der Anstiftung zum Versuch einer solchen Tat verdächtig gemacht. Den wer einen anderen auffordert eine Straftat zu begehen, worauf dieser die Tat begeht als "Anstifter" "gleich einem Täter bestraft" (§ 26 StGB). Sollte die Version von Oppermann zutreffen, wäre er nach den Maßstäben die einige in der SPD anlegen, ebenso zum Rücktritt fällig wie Friedrich, da er sich dann möglicherweise der Anstiftung zur (versuchten) Verletzung von Dienstgeheimnissen strafbar gemacht haben könnte. Sollte die Version von Ziercke stimmen, dass er die Frage Oppermanns nicht beantwortet hat, käme hingegen eine Strafbarkeit wegen versuchter Anstiftung nicht in Betracht. Den der Versuch einer Anstiftung ist nur bei Verbrechen mit Strafe bedroht (§ 30 StGB), nicht hingegen bei Vergehen - und bei § 353 b StGB handelt es sich um ein Vergehen, da die Mindeststrafe weniger als ein Jahr beträgt (§ 12 StGB). Aber auch das ist nach den jetzt angelegten Maßstäben mehr als problematisch. Denn selbst wenn man die Version von Ziercke unterstellt, so bliebe der politische Vorwurf, dass Oppermann einen Geheimnisträger zum Verrat von Dienstgeheimnissen verleiten wollte, was nur deshalb straflos ist, weil der Beamte sich nicht hat verleiten lassen. Das Paradoxe an der Situation ist, dass die Angaben Oppermanns, er habe sich von Ziercke den Umstand bestätigen lassen, nicht nur Ziercke sondern auch Oppermann selbst massiv belasten. Und zwar so, dass nach den an Friedrich angelegten Maßstäben an sich ein Rücktritt von Oppermann fällig wäre. Nach der Version von Ziercke wäre aber nicht nur Ziercke selbst, sondern auch Oppermann strafrechtlich entlastet. Politisch dürfte man den Vorgang aber kaum anders beurteilen. Denn wenn man der Ansicht ist, dass eine Weitergabe von Informationen Geheimnisverrat wäre, dann darf man die Anstiftung zu einer solchen Verletzung nicht anders bewerten. Und in der politischen Bewertung darf man es dann auch nicht davon abhängig machen, ober der Anstifter mit einer solchen Anstiftung erfolgreich ist oder nicht. Das fragmentarische Strafrecht ist im Fall von bloßen Vergehen da etwas gnädiger (nicht alles was rechtswidrig ist, ist auch strafbar). Im Fall von Verbrechen macht allerdings auch das Strafrecht keinen Unterschied, ob jemand einen anderen versucht anzustiften ein Verbrechen zu begehen (sog. Versuchte Anstiftung) oder erfolgreich anstiftet, die angestiftete Tat aber im Versuch stecken bleibt (sog. Anstiftung zum Versuch). (Beitrag nachträglich am 15., Februar. 2014 von Marc editiert) (Beitrag nachträglich am 15., Februar. 2014 von Marc editiert) |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 15. Februar 2014 - 23:32 Uhr: | |
@Marc: Danke für die ausführliche Diskussion. Im großen und ganzen stimme ich zu, außer folgendem: "Jahrelange Bestellungen von rechtlich grenzwertigen Inhalten aus einer Quelle die gerade auch evident nach deutschen Recht strafbare kinderpornographische Bilder vertreibt," Das stimmt so laut Wikipedia nicht: "Das Bundeskriminalamt stufte in einer ersten Auswertung des sichergestellten und nach Deutschland gelieferten Materials nichts davon als eindeutig kinderpornographisch ein." Nur nach kanadischem Recht waren "160 von 600 Filmen" kinderpornographisch. "Das die Ermittler in seiner Wohnung zertrümmerte Festplatten vorfanden" Das wurde von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt, es sind "nur" Medienberichte. Nachdem er schon seit November von dem möglichen Verdacht wusste, wäre das in der Tat extrem dämliches Verhalten gewesen. "Hätte Friedrich die Sache für sich behalten, wäre Edathy möglicherweise heute Bundesinnenminister oder Bundesjustizminister (er war dafür durchaus ein möglicher Kandidat - nach Oppermann, aber sicher vor Maas). Mit großer Sicherheit wäre aber zumindest Staatssekretär geworden. " Falls das stimmt, wäre Edathy aber durch seine Nichtberücksichtigung automatisch gewarnt worden, dass es möglicherweise den Verdacht gegen ihn gibt. Dann hätte die SPD-Führung dadurch die Ermittlungen (wenn auch unabsichtlich) eindeutig vereitelt. Allerdings wurde Edathy durch die kanadische Pressekonferenz im November vermutlich ausreichend gewarnt; es ist m.E. ein schweres Versagen der deutschen Justiz, dass die Ermittlungen nicht rechtzeitig vor diesem (dem BKA vermutlich vorher bekanntgegebenen) Termin stattfanden. Laut hNDR dauerte es mindestens ein Jahr (2012-Nov. 2013), bis die kanadischen Unterlagen vom BKA beim zuständigen Staatsanwalt landeten; und dieser brauchte weitere 3 Monate, bis aus einem "zu dünnen" Verdacht schließlich (zu spät) ein hinreichender wurde, um eine Hausdurchsuchung zu bewirken. |

Björn
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| | Veröffentlicht am Samstag, 15. Februar 2014 - 23:44 Uhr: | |
@Marc: "Das die Ermittler in seiner Wohnung zertrümmerte Festplatten vorfanden erweckt nur den Eindruck, dass der Beschuldigte etwas vertuschen wollte." Aus dem Liveticker von Welt hatte ich folgende Meldung vorgestern aufgeschnappt. "Nach Angaben von Staatsanwalt Hannover wurde keine zerstörte Festplatte bei den Durchsuchungen in den Wohnungen Edathys sichergestellt – anders als dies vereinzelt berichtet wurde. Der Zustand des Auffindungsorts legt aber nach Ansicht der Ermittler den Schluss nahe, dass neben dem gefundenen Computer weitere Geräte "offensichtlich zuvor entfernt" wurden." |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 15. Februar 2014 - 23:50 Uhr: | |
Eine Frage an die, die es vielleicht besser wissen: Ist es normal, dass ein Brief so lange braucht, um von einer Behörde in den Bundestag zu gelangen? Es wurde betont, dass es sich um einen normalen Brief handelt, was ich in solch einer Situation schon etwas seltsam finde (auch wenn der Brief vor dem Rücktritt Edathys und die daraus ergebenden Folgen versendet wurde). Vielleicht war der Weg des Briefes ja irgendwie unterbrochen worden (vielleicht im Hause der Staatsanwaltschaft). Da könnte natürlich ein Leck sein. Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass ein Brief so lange braucht, da kann man es ja gleich mit Ross und Reiter schicken und es ist schneller in Berlin. |

Marc
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 01:02 Uhr: | |
@Holger81, die Bewertung der aus Kanada übermittelten Materialen stammt von BKA-Polizeibeamten. Bei allem Respekt vor den Polizeibeamten, so ist festzuhalten, dass für eine abschließende rechtliche Würdigung des Materials im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Diese hat in der Pressekonferenz vergangen Donnerstag mitgeteilt, dass sie einige der Materialien als äußerst grenzwertig einstuft und nicht ausschließt, dass bei einer abschließenden Bewertung einige möglicherweise doch als indizierter pornographischer Videos werten ließen. Am Ende muss die Staatsanwaltschaft dies selbst entscheiden. Bejahendenfalls kann sie immer noch Anklage erheben. Das letzte Wort hätten dann die Gerichte. Polizeibeamte können eine Vorprüfung machen - aber für eine abschließende Würdigung sind dann doch Juristen berufen. Aus den Angaben der Staatsanwaltschaft war zu entnehmen, dass das BKA selbst einige Bilder und Videos zwar unter die sog. Kategorie 2 fasste, aber als grenzwertig. Und wenn ein Sachverhalt schon als grenzwertig eingestuft wird, ist es nicht so fernliegend, dass am Ende eine ganz andere Wertung herauskommt. Zwar ist es häufig eher so, dass die Polizei bei der rechtlichen Einordnung sich eher zu Ungunsten des Beschuldigten "verschätzt". Aber auch der umgekehrte Fall kommt vor. Und wenn sowohl BKA wie Staatsanwaltschaft teilweise von Grenzfällen bei dem sichergestellten Material sprechen bleibt erstmal abzuwarten, wie es abschließend bewertet wird. Dass Edathy "zufälligerweise" sein Mandat niederlegt, nachdem die Staatsanwaltschaft einen einfachen Brief an den Bundespräsidenten sendet - der fünf Tage für den Posteingang benötigt - also entweder bei der Post oder bei der Bundestagsverwaltung liegen blieb - ist doch sehr auffällig. Das dies ein Zufall ist, kann man sich kaum vorstellen. Eher sieht es so aus, dass bei der Bundestagsverwaltung der Brief liegen blieb und der Inhalt an Edathy durchgestochen wurde, so dass er eiligst sein Mandat niederlegte (womöglich vorher noch versuchte Daten bei seinen Bürocomputern zu löschen) und wahrscheinlich schnell noch eine Festplatte am Wochenende zertrümmert hat (die StA hat bestätigt, dass wohl Computer weggeschafft wurden und die Darstellung einer Zertrümmerung einer Festplatte nicht dementiert - wahrscheinlich müssen die Überreste des zertrümmerten Gegenstands noch abschließend untersucht werden), eher er vorerst wohin auch immer untergetaucht ist. Insgesamt ist das Verhalten von Edathy befremdlich - ein Mandatsniederlegung aus angeblich gesundheitlichen Gründen während laufender Ermittlungen. Insgesamt ist ein Bild eines Menschen ans Licht getreten, der evident große persönliche Probleme auf Grund seiner pädosexuellen Neigungen hat (den nur so lässt sich der Konsum derartiger Bilder und Videos, egal ob schon oder gerade noch nicht strafbar erklären). Es ist gut, dass Herr Edathy politisch untergegangen ist und das auch hoffentlich bleibt. Ob am Ende eine Einstellung des Verfahrens oder eine Anklage, die wohl ohnehin nur eine Geldstrafe zur Folge haben würde, ist angesichts der persönliche Abgründe die sich da auftun fast schon belanglos. Das Edathy sich selbst auf formal-juristische Positionen zurückzieht (Material sei nicht strafbar - was noch nicht abschließend feststeht) zeigt jedenfalls, dass er sich noch nicht des Ausmaßes seines persönlichen Problems bewusst ist. Unabhängig von einer rechtlichen Wertung hat er offenkundig pädosexuelle Neigungen, was schon an sich ein Problem darstellt. Zudem hat er durch den Erwerb von pädosexuellen Bildern und Videos eine kriminelle Organisation objektiv unterstützt. Das solche Bilder kaum freiwillig entstehen sollte eigentlich allgemein bekannt sein (unabhängig ob die konkreten Bilder oder Videos als inzidiert zu werten sind). Bei einer etwas klügeren Medienstrategie würde er dafür sein Bedauern ausdrücken, anstelle mit Frontalangriffen auf andere zu reagieren. Denn er hat sich - unabhängig von einer rechtlichen Wertung - zutiefst unethisch verhalten, als er derartige Materialien pädosexuellen Inhalts bezog. Damit hat er eine zurecht bestehende gesellschaftliche Tabuschwelle überschritten, die heute jedenfalls erfreulicherweise fester steht als in den 70er- und 80er- (und wohl selbst frühen 90er-) Jahren. Unter Umständen sollte wir auch nochmals als Gesellschaft darüber diskutieren, wo wir die Grenze bei der erotischen Darstellung von nackten Kindern ziehen. Scheinbar scheinen wir da doch einen größeren laissez-faire als andere westliche Länder zu haben. Solche Bilder zuzulassen, bedeutet auch einen Markt dafür legal zu schaffen und die Ablichtung von Kindern in einer solchen Weise ist bedenklich und in vielen Fällen - das zeigt die Erfahrung - auch nicht freiwillig. Die Staatsanwaltschaft hat im Übrigen durchaus noch Ansätze für weitere Ermittlungen. Zum einen das Abgeordnetenbüro von Edathy im Bundestag und seine dortigen PCs und Datenträger. Möglicherweise lässt sich dort ja noch Datenmaterial auffinden bzw. von Computerexperten wiederherstellen. Immerhin wurde mitgeteilt, dass er auch Downloads auf Servern des Bundestages vorgenommen hat. Trotz des unglücklichen Verlaufs der Hausdurchsuchung am Wohnsitz von Edathy ist daher keineswegs gesagt, dass er "aus dem Schneider" ist. Neben den Daten im Bundestag sind auch noch die Kreditkartenrechnungen Ansatz für Ermittlungsansätze. Möglicherweise lässt sich aus den Abrechnungen auch das bestellte Material ermitteln. Und schließlich hat die Staatsanwaltschaft ausdrücklich erklärt, dass sie einige der Videos und Bilder selbst noch nicht abschließdend bewertet hat. Aus Gründen der Vorsicht hat sie auch die grenzwertigen Videos vorläufig als nicht ausreichend für eine Strafbarkeit bewertet (wohl auch um den Gerichtsbeschluss für die Hausdurchsuchung nicht angreifbar zu machen). Ob so auch die abschließende Bewertung ist, ist offen. Hinsichtlich der Dauer des Ermittlungsverfahrens: Bei der Staatsanwaltschaft Hannover liegt die Akte erst seit 5. November 2013. Auch insgesamt ist es bei einem Komplex dieser Größe (800 Verdächtige in Deutschland) kein besonders großes Ermittlungsverfahren. Insgesamt zeigt der Vorgang allerdings, dass man ein größeres Maß an Vertraulichkeit auch bei den Behörden wahren sollte und die Koordination verbessern muss. Insgesamt muss auch die internationale Kooperation verbessert werden. Die kanadische Veröffentlichung kam offensichtlich zu früh jedenfalls für die deutschen Ermittlungsbehörden. Skandalöser sind da schon die Vorgänge im politischen Bereich, insbesondere die Kenntnis von zahlreichen SPD-Politikern von den Ermittlungen, scheinbar bis in die niedersächsische Provinz. Und wenn man schon die Frage stellt, ob die Informationsweitergabe an Gabriel möglicherweise rechtlich zu beanstanden ist, dann muss man auch die Frage stellen, ob das Telefonat von Oppermann mit Ziercke rechtlich zu beanstanden ist, bei dem dieser versuchte - und zwar nach eigenen Angaben erfolgreich - diesen zur Informationsweitergabe zu veranlassen. Diese Weitergabe kann man kaum anders werten - ebenso wenig die Anstiftung hierzu (und politisch auch nicht, falls es nur eine versuchte Anstiftung war). Der Unterschied scheint zu sein, dass Oppermann den politischen Rückhalt seiner Partei hat - anders als Friedrich - auch weil er es geschickt verstanden hat diese SPD-Affäre Richtung CSU zu lenken und so von sich selbst erstmal abzulenken. Aber nunmehr wird der Fokus auf die SPD gerichtet sein. Politisch ist das Spitzenpersonal der SPD schon jetzt stark beschädigt wegen dieser Affäre, während die Unionsspitze durch den Rücktritt jetzt keine Angriffsflächen mehr bietet. Es ist jetzt die Aufgabe der Opposition im Bundestag hier Aufklärung zu fordern. Einige in der Union dürften durchaus dazu neigen jetzt auch einen Untersuchungsausschuss zu unterstützten, schon wegen der Illoyalität der SPD gegenüber Ex-Minister Friedrich. Gerade das der Fraktionsvorsitzende der SPD hierfür die Verantwortung hat ist eine große Belastung für die Koalition. Im Ergebnis wird die CDU/CSU das trotzdem schlucken. Im Fall eines Koalitionsbruchs würde Gabriel sein Heil in einem Linksbündnis suchen, das ja rechnerisch eine knappe Mehrheit hat. Von daher wird die Union einiges hinzunehmen bereit sein und versuchen taktisch geschickt zu kontern. Insgesamt dürfte die SPD aus der Affäre stärker beschädigt hervorgehen, da der Verdacht im Raum bleibt, dass Informationen aus der SPD-Spitze weitergegeben wurden. Zudem bleibt das fragwürdige Verhalten von Oppermann - insbesondere gegenüber dem BKA-Präsidenten, sowie der Umstand, dass die SPD keine personellen Konsequenzen aus den Vorgängen zu ziehen bereit ist, trotz ihres ebenso fragwürdigen Verhaltens. Insbesondere Oppermann ist als Person schwer beschädigt. Aber auch Gabriel dürfte wieder einiges an Anshen einbüßen, dass er mühsam in den letzten Monaten aufgebaut hat. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 01:26 Uhr: | |
@Marc: Oppermann ist doch genauso wenig wie ich ein Amtsträger im Sinn des StGB und daher ohne förmliche Verpflichtung nicht zur Verschwiegenheit in solchen Angelegenheiten verpflichtet. Er kann auch wie ich so oft bei Ziercke anrufen, wie er will, und ihn fragen, was er will, und hat da strafrechtlich allenfalls wegen dem Telefonterror was zu befürchten. Für eine Anstiftung ist schon etwas mehr als eine bloße Frage nötig. Die Verschwiegenheitspflicht nach dem Abgeordnetengesetz gibt in dem Fall auch nichts her, außer dass er damit eventuell nicht an die Öffentlichkeit gehn hätte dürfen (zu dem Zeitpunkt aber wohl schon). Das rechtliche Problem liegt schon primär bei Friedrich und eventuell bei Gabriel (bei dem aber stark zu bezweifeln ist, ob er die Information als Amtsträger bekommen hat). Unabhängig davon ist natürlich die politische Bewertung. Aber das ist im Fall Oppermanns nur das Problem der SPD-Fraktion. @Björn: 48 Stunden (ohne Wochenende) nach Zugangsbestätigung müssen sie eh mindestens warten, bis sie was machen dürfen. Bei den Postlaufzeiten zwischen Behörden und dergleichen spielt eher eine Rolle, wie lang es im Postaus- bzw. -eingang rumliegt. Das kann durchaus in die Größenordnung von Wochen gehn. Von manchen Behörden kommen Briefe grundsätzlich frühestens 1 Woche nach Datierung an (und bei den härteren Fällen auch regelmäßig erst nach Ablauf einer gestellten Frist). |

Marc
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 01:26 Uhr: | |
@Björn, Nein, das ist nicht normal, und das hat die Staatsanwaltschaft Hannover selbst bei der Pressekonferenz als Merkwürdigkeit angemerkt. Er soll am Tag seiner Unterzeichnung versendet worden sein. Möglicherweise lag er auch bei der Geschäftsstelle des Bundestagspräsidenten und wurde dort unbefugt geöffnet und die Information an Edathy weitergegeben. Das Schreiben wurde als einfacher Brief versendet - also wird er wohl kaum direkt auf den Schreibtisch des Bundestagspräsidenten gelandet sein. Er war auch nicht versiegelt. Ein unbefugtes heimliches Öffnen und Wiederverschließen ist daher an sich vorstellbar. Insofern war es ein Fehler der Staatsanwaltschaft Hannover das Schreiben per einfachen Brief zu übersenden und nicht per Boten mit persönlicher Übergabe (auch wenn auf dem Brief "persönlich" "vertraulich" vermerkt war). Der zuständige Staatsanwalt hat bei der Pressekonferenz auch eingeräumt, dass diese Versendungsart wohl ein Fehler war. Die Staatsanwaltschaft Hannover will versuchen zu ermitteln, wie es zu diser Verzögerung bei der Versendung kam. Da es sich um einen einfachen Brief handelt, dürfte das aber schwer werden. Die Indizien deuten darauf hin, dass die Verzögerung entweder im Bereich der Post oder im Bereich der Bundestagsverwaltung liegen dürfte (da der Postausgang in Behörden durch einen Abvermerk festgehalten wird ist eine Verzögerung im Bereich der Staatsanwaltschaft äußerst unwahrscheinlich). Auch eine Verzögerung im Postlauf in unwahrscheinlich. Briefe benötigen bekanntlich in der Regel einen Tag für die Versendung. Am wahrscheinlichsten ist eine Verzögerung innerhalb der Bundestagsverwaltung - wobei das im Klartext auch bedeutet, dass der Eingangsstempel nicht mit dem Datum des tatsächlichen Eingangs datiert wurde. Versehentlich? Oder hat eine Mitarbeiter/in erkannt, dass es sich um einen wohl brisanten Brief handelt und etwa aus Neugier heimlich geöffnet, wieder verschlossen und dann Edathy informiert... Zeitlich würde ein solcher Verlauf passen zu der sehr plötzlichen Mandatsniederlegung von Edathy am Freitag den 7. Februar 2014... Diese zeitliche Koinzidenz der Mandatsniederlegung mit dem Briefversendung - gerade auch angesichts des Umstands das Edathy seit Monaten woher auch immer wusste oder zumindest vermutete (Medienberichte, plötzliche Meidung durch Spitzengenossen), dass gegen ihn ermittelt wird ohne das er sich sogleich zur Mandatsniederlegung veranlasst sah - spricht dafür, dass er einen Tipp bekommen hat. Überhaupt sind es zu viele zeitliche Koinzidenzen im Verhalten Edathys einerseits und der gegen ihn laufenden Ermittlungen auf der anderen Seite, als dass man davon ausgehen kann, dass er nicht vorgewarnt wurde. Das es irgendwo ein Leck gab ist ziemlich offensichtlich. Gerade das macht die Affäre ja so brisant. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 01:39 Uhr: | |
"die Bewertung der aus Kanada übermittelten Materialen stammt von BKA-Polizeibeamten. Bei allem Respekt vor den Polizeibeamten, so ist festzuhalten, dass für eine abschließende rechtliche Würdigung des Materials im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Diese hat in der Pressekonferenz vergangen Donnerstag mitgeteilt, dass sie einige der Materialien als äußerst grenzwertig einstuft und nicht ausschließt, dass bei einer abschließenden Bewertung einige möglicherweise doch als indizierter pornographischer Videos werten ließen. [...]" Ja, sicher. Ich habe nicht bestritten, dass das Material "grenzwertig" ist - sonst dürfte die Staatsanwaltschaft ja gar nicht ermitteln. Ich habe nur die Aussage korrigiert, dass manches Material von der Quelle "evident" bzw. "eindeutig" strafbar sei - eindeutig ist die rechtliche Einordnung eben laut der Pressekonferenz bisher gerade nicht. |

Björn
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 01:51 Uhr: | |
@Marc: “Eher sieht es so aus, dass bei der Bundestagsverwaltung der Brief liegen blieb und der Inhalt an Edathy durchgestochen wurde“ Entschuldigung, aber das erscheint mir doch ein bisschen arg weit hergeholt. Erklären Sie bittemal,wie das ganz praktisch vonstatten gegangen sein soll bei dem Postaufkommen des Bundestages. Da muss 1. die Person genaue Kenntnis haben über den Inhalt des Briefes. 2. genau diese Person muss Edathy persönlich kennen und ihn informieren (ich glaube kaum, das ein popeliger Arbeiter in der Postverwaltung da Kenntnis hat über alle Kontakte im Bundestag. 3. die Person muss irgendein Interesse haben, Edathy zu schützen 4. die Person muss den Brief wieder so quasi unversehrt wieder in den Briefzustellverkehr einspielen lassen, dass es keiner merkt, dass der Inhalt des Briefes anderen bekannt ist. Mir fällt auf, dass die gesamte Schuld nur in Berlin belassen wollen. Ich finde es erstaunlich, wie milde Sie das Gebahren der Staatsanwaltschaft bewerten, obwohl es dort offensichtliche Unstimmigkeiten gibt. Wie kann denn eine nachfolgende Abgeordnete die Büroräume Edathys betrieben, wenn angeblich doch alles versiegelt worden sei. Und dass überhaupt IT-Daten vom Bundestag abgesaugt worden seien, scheint ja auch nicht zu stimmen, doch genau das sagt die Staatsanwaltschaft. Im Übrigen ist es schon erstaunlich wie detailliert die Staatsanwaltschaft aus einem laufenden Verfahren schon alles plaudert. Und dass es in der Staatsanwaltschaft ein Leck gibt, kann man kaum bestreiten, so viele Infos, die durchgesickertsindan die Medien. Vielleicht ist es ja eher ein Leck in der Staatsanwaltschaft, die Edathy über den Brief informiert hat. Das erscheint mir plausibler, als dass ein Brief unter Hunderten gaaaanz zufällig genau der richtigen Person in die Hände fällt, die o.g. Bedingungen erfüllt. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 02:04 Uhr: | |
PS @Marc: "Unabhängig von einer rechtlichen Wertung hat er offenkundig pädosexuelle Neigungen, was schon an sich ein Problem darstellt." Solange jemand diese Neigungen (anders als scheinbar Edathy) nicht auslebt, ist das ein rein medizinisches/psychologisches "Problem" und kein moralisches. Pädosexualität ist m.W. genau wie normale Hetero- oder Homosexualität eine Veranlagung, keine willentliche Entscheidung. "Unter Umständen sollte wir auch nochmals als Gesellschaft darüber diskutieren, wo wir die Grenze bei der erotischen Darstellung von nackten Kindern ziehen. Scheinbar scheinen wir da doch einen größeren laissez-faire als andere westliche Länder zu haben. " Ohne inhaltliche Kenntnis der "Edathy-Bilder" kann ich nicht entscheiden, welche Grenze angemessener ist. Ich möchte zumindest nicht, dass wie in den USA Jugendliche für versendete Nacktfotos von sich selbst wegen Kinderpornographie verurteilt werden - das ist das Gegenteil von Kinderschutz. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 02:14 Uhr: | |
@Björn: "Entschuldigung, aber das erscheint mir doch ein bisschen arg weit hergeholt. Erklären Sie bittemal,wie das ganz praktisch vonstatten gegangen sein soll bei dem Postaufkommen des Bundestages. Da muss 1. die Person genaue Kenntnis haben über den Inhalt des Briefes. 2. genau diese Person muss Edathy persönlich kennen und ihn informieren (ich glaube kaum, das ein popeliger Arbeiter in der Postverwaltung da Kenntnis hat über alle Kontakte im Bundestag. 3. die Person muss irgendein Interesse haben, Edathy zu schützen 4. die Person muss den Brief wieder so quasi unversehrt wieder in den Briefzustellverkehr einspielen lassen, dass es keiner merkt, dass der Inhalt des Briefes anderen bekannt ist. " Theoretisch hätte es gereicht, wenn Edathy einen Bekannten in der Postverwaltung hatte, und er diesen gebeten hatte, ihn zu informieren, falls ein Brief von der Staatsanwaltschaft Hannover ankommt (so wie sein Anwalt vorher auf dem "kurzen Dienstweg" versucht hat, den Stand der Ermittlungen zu erfahren). Er brauchte den Brief gar nicht zu öffnen, aus dem Absender und dem "vertraulich"-Hinweis konnte er sicher auf den Inhalt schließen, da er ja mit Ermittlungen gerechnet hat. Aber ein Leck in der Staatsanwaltschaft ist sicher genauso möglich. |

Marc
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 02:26 Uhr: | |
@Ratinger Linker, Sie irren sich, werter Ratinger Linker. Für eine Anstiftung eines Amtsträgers ist es nicht erforderlich selbst Amsträger zu sein. Täter eines Amtsdelikts kann nur ein Amtsträger sein. Teilnehmer - also Anstifter oder Gehilfe aber jeder andere auch. Im Übrigen hat Oppermann Ziercke aufgefordert (es war wohl mehr als eine einfache Frage) ihn zu informieren, ob gegen Edathy ermittelt wird. Hätte Ziercke darauf geantwortet, wäre dies möglicherwiese als Straftat im Sinne des § 353 b StGB zu werten. Er wäre hierzu objektiv von Herrn Oppermann bestimmt worden: Bestimmten i.S. von § 26 StGB bedeutet hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter. Und durch die telefonische "Frage" - wohl eher ein Auffordern zur Information - hätte er ihn objektiv bestimmt. Wenn Sie oder ich einen Amtsträger anrufen und diesen höflich fragen, ob er uns eine Auskunft geben könne, stellen wir diesen ja gerade anheim selbst zu prüfen, ob er uns diese Auskunft geben kann oder nicht. Wie genau sich Herr Oppermann im Gespräch mit Herrn Ziercke verhalten hat wissen nur die beiden genau. Aber das es bei einer bloß höflichen Frage geblieben ist, ist eine sehr wohlmeinende Unterstellung. Die Darstellung Zierckes geht dahin, dass er auf Erklärungen und Aufforderungen Oppermanns zur Infromation über diesen Punkt beharrlich geschwiegen hätte. Wenn dem so war, war das keine bloße Frage, sondern, wie bereits unterstellt ein unbedingtes Aufforderung zur Information und damit ein Bestimmen zur Offenbarung des Geheimnisses, eben ein "Anstiften". Ein Problem könnte es lediglich beim Vorsatz geben. Oppermann müsste gewusst haben, dass es sich um ein Dienstgeheimnis gehandelt hat. Ein Irrtum über den Umstand ob ein Dienstgeheimnis vorliegt ist Tatbestandsirrtum und läßt den Vorsatz entfallen. Hier kommt es dann entscheidend auf die Parallelwertung in der Laiensphäre an. Ich halte es für fraglich, dass unbeteiligte Laien tatsächlich glauben können, einen Anspruch auf Informationen hinsichtlich eines Strafverfahrens zu erhalten, an dem sie nicht beteiligt sind. Soweit man eine solche Behauptung nicht als reine Schutzbehauptung ansieht - wofür vieles spricht - würde allerdings tatsächlich der Vorsatz entfallen. Nur wenn Oppermann meint sich auf einen solchen Irrtum berufen zu können, würde das natürlich auch für Friedrich gelten. Denn die Frage, ob das Geheimnis ein Dienstgeheimnis ist ein Tatbestandsmerkmal und unterliegt damit dem Tatbestandsirrtum. Glaubt der Handelnder also es liege kein Dinestgeheimnis vor oder es liegt jedenfalls eine Ermächtigung des Vorgesetzten zur Information vor handelt er ohne Vorsatz hinsichtlich des Verrats von Dienstgeheimnissen. Im Fall von Friedrich als zuständigen Minister eben ggf. in Form einer Selbstermächtigung zur Information. Die fahrlässige Offenbarung von Dienstgeheimnissen ist nicht strafbewährt. Und letztlich ist auch das letzte Tatbestandsmerkmal problematisch: Die Gefährdung öffentlicher Interessen: Fraglich ist bereits, ob die Informationsweitergabe an sich überhaupt zu einer konkreten Gefährdung öffentlicher Interessen geführt hat. Denn ob Edathy überhaupt aus diesen Quellen vorgewarnt wurde ist unbekannt. Im Ergebnis werden wir uns daher wohl auch nur in der Versuchsstrafbarkeit bewegen. Vorsätzlich werden aber weder Friedrich noch Oppermann die Gefährdung eines Ermittlungsverfahrens beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen haben. Bliebe also nur der Fahrlässigkeitsvorwurf. Streitig ist, ob die Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination des § 353 b I 2 StGB überhaupt versucht werden kann (dafür allerdings die h.M. und dafür sprechen auch allgemeinen Grundsätze nach denen solche Taten als Vorsatztaten gelten). Fraglich ist bereits, ob es durch die Weitergabe der Information überhaupt zu einer konkreten Gefährdung gekommen ist. Fraglich ist dann aber wiederum, ob ein solcher Verlauf der Ereignis den Beteiligten überhaupt objektiv und subjektiv vorhersehbar war. Rein rechtlich stehen die juristischen Vorwürfe sowohl im Fall Friedrich wie im Fall Oppermann auf weit dünneren Eis als die Vorwürfe gegen Edathy, trotz des offenkundingen Fehlschlag der Hausdurchsuchung. Ich glaube auch nicht, dass die Fragen bezüglich Friedrich und Oppermann wirklich abschließend geklärt werden, auch wenn es interessant wäre. Objektiv befanden sich alle hochrangingen Beteiligten in einem politischen und ethischen Dilemma. Und Ansatzpunkte für eine Vorprüfung durch die Staatsanwaltschaft bietet sowohl das Verhalten von Friedrich, wie das Verhalten von Oppermann und Ziercke - bei Unterstellung von Auffordern zur Information und tatsächlicher Information (eine Sachverhaltsvariante die nach den unterschiedlichen Darstellungsvarianten zumindest möglich erscheint). Ob diese am Ende beweisbar sein wird ist äußerst fraglich, da Ziercke dem widerspricht. Aber Ansatz für eine Vorprüfung besteht jedenfalls schon. Und politisch stellt sich schon die Frage, ob jemand tragbar sein soll, der einen Amtsträger zur Offenbarung von Dienstgeheimnissen auffordert. Anderenfalls muss man schon die Frage stellen, ob sonst nicht politisch mit zweierlei Maß gemessen wird. Der SPD dürfte ein Festhalten an Oppermann jedenfalls kurzfristig politisch Schaden, wie überhaupt sie am Ende wohl angschlagener aus der Affäre hervorgehen dürfte. |

Marc
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 02:39 Uhr: | |
@Björn, Holger hat durchaus Recht. So viel Post von Staatsanwaltschaften mit dem Vermerk "persönlich" "vertraulich" bekommt der Bundestagspräsident nicht. D.h. es war schon am Absender und diesem Aufschriften deutlich das es sich um einen besonderen Brief handelt und nicht um gewöhnliche Post. Der Brief dürfte daher schon aufgefallen sein. Und in der Tat wäre - wie Holger beschreibt - wohl schon ein einfaches Durchstechen der Tatsache, dass ein Brief von der Staatsanwaltschaft Hannover im Bundestag eingegangen ist ausreichend, um Edathy vorzuwarnen. Die Staatsanwaltschaft hat jedenfalls einen Abvermerk gefertigt, der bei Behörden nur bei Ausgang der Post angefertigt wird. Es erscheint mir auch wahrscheinlicher, dass der Staatsanwalt mit dem Schreiben sorgfältiger umgegangen ist als die Poststelle der Bundestagsverwaltung, bei der es wohl - wie viele andere Schreiben eingegangen ist. Es war - und das hat der ermittelnde Staatsanwalt selbst eingeräumt - ein Fehler dieses Schreiben als einfachen Brief zu versenden, so dass er eben in der Poststelle einging. Er hätte per Boten und persönlich an den Bundestagspräsidenten zugestellt werden sollen. So ging er durch viele Hände in der Poststelle des Bundestages. Und das es dort ein Leck gab das diesen ungewöhnlichen Brief erkannte - gar von Edathy darauf angesetzt war - erscheint nicht so unwahrscheinlich. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 03:24 Uhr: | |
@Marc: Mit dem (Nicht)Amtsträger mein ich ja bloß, dass er es an Lambrecht und sonstwen weitersagen hat dürfen (insbesondere hat er es ja offenbar auch Ziercke gesagt). Zum Anstiften kenn ich die Rechtsprechung nicht, aber wenn wer wie Ziercke tatsächlich als total willenloses Objekt eines beliebigen 14-Jährigen betrachtet würde, wär das jedenfalls hochgradig bedenklich. Eine gewisse Autorität und deren Gebrauch muss man da schon verlangen. Kann man bei Oppermann sicher nicht von vornherein ausschließen, halt ich aber eher für unwahrscheinlich. Übrigens verbreitet auch die Bundesregierung Kinderpornos (oder zumindest grenzwertiges Material). Ich hab vor einigen Monaten in einem Onlinepanel an einer Studie zu Pädophilie teilgenommen, die direkt vom Familienministerium beauftragt war (nicht nur gefördert). Hab aber sonst nichts dazu gefunden. Offenbar wollten sie in größerem Maßstab Daten zur Inzidenz und zu signifikanten Eigenschaften von Pädophilen im Vergleich zur restlichen Bevölkerung gewinnen. Waren nicht nur Fragen und Bildbewertungen, sondern auch Sortiertests mit schnellen Abfolgen von Bildern dabei, was wohl auf Erkennung von neurologisch abweichendem Verhalten abzielt. Hätt ich alles archivieren können (und es war glaub ich auch kein Hinweis dabei, dass man das unaufgefordert zugesandte Material vielleicht nicht weiterverbreiten sollte). |

Marc
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 09:13 Uhr: | |
@Ratinger Linke, zum Anstiften braucht man doch nicht ein willenloses Objekt, das bräuchte man für mittelbare Täterschaft (die bei Amtsdelikten ausgeschlossen ist, wenn der "Hintermann" ein Nicht-Amtsträger ist). Für Anstiftung ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn jemand einen anderen vorsätzlich zu dessen vorsätzlicher, rechtswidrigen Tat anstiftet, wobei sich der Vorsatz auch auf das Vollenden beziehen muss. Wusste Oppermann, dass es sich um ein Dienstgeheimnis handelte, dessen Offenbarung Ziercke nicht gestattet war und fordert ihn dennoch zur Information auf, so sind alle Merkmale einer Anstiftungshandlung erfüllt. Bejaht man zudem eine Gefährdung öffentlicher Interessen - was genau wie bei Friedrich fraglich ist - wären auch alle Vorassetzungen für Anstiftung zum Geheimnisverrat oder versuchten Geheimnisverrat erfüllt. Die Strafbarkeit hinge dann nur davon ab, ob Ziercke die Information weitergegeben hat - dann Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat oder versuchten Geheimnissverrat - oder nicht - dann straflose versuchte Anstiftung, die gleichwohl rechtlich missbilligt ist. Bei Verbrechen wäre sie im Übrigen auch strafbar. Oppermann kommt jedenfalls nicht das Presseprivileg des § 353 Absatz 3a StGB zugute, dass Journalisten und andere Pressevertreter aus der Strafbarkeit ausnimmt, sofern es sich um Beihilfehandlungen handelt. Nach dem Wortlaut wären auch in dem Fall im Übrigen Anstiftungshandlungen nicht strafbefreit. Holger81, eine eindeutige rechtliche Einordnung können am Ende nur Gerichte treffen. Alles andere sind nur Bewertungen durch die jeweils zuständigen Behörden. Die Staatsanwaltschaft ist jedenfalls von der juristischen Expertise her in dem Punkt kompetenter als die Polizei - die in dem Fall offenkundig vorsichtig bewertet hat. Ob zurecht oder nicht ist eine andere Frage. Pädosexuelle Neigungen sind natürlich erstmal ein Problem für die betroffene Person selbst, da ihnen ein Ausleben dieser Neigungen mit unreifen Personen verboten ist und auch verboten bleiben muss. Insofern unterscheidet sie sich grundlegend von anderen sexuellen Präferenzen, die sich auf erwachsene und mündige Personen beziehen und daher bis zu sehr weiten Grenzen (Tötung auf Verlangen, schwere Körperverletzungen) in privaten Rahmen einvernehmlich mit anderen ausgelebt werden dürfen. Die Entstehung von Pädosexualität wird seit Jahrzehnten untersucht. Kriminalistisch ist auffällig, das Täter pädosexueller Delikte überproportional häufig als Kinder Opfer pädosexueller Handlungen waren. Von daher spricht einiges dafür, dass auch eine gewisse Konditionierung in diese Richtung eine Rolle spielen dürfte. Natürlich nicht im Sinne eines Automatismus, aber es ist doch ein signifikanter Einfluss feststellbar. "Ohne inhaltliche Kenntnis der "Edathy-Bilder" kann ich nicht entscheiden, welche Grenze angemessener ist." Die Staatsanwaltschaft wird diese schon aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht offenlegen dürfen. Aber sie gab Auskunft, dass auf den Bildern nackte Kinder die mit ihren Geschlechtsteilen spielen zu sehen waren. Ebenso erotische Posen von Kindern. 2008 wurde § 184 b StGB verschärft. War vorher bei der Darstellung ein Missbrauch von Kindern erforderlich, so ist durch Gesetz vom 31.10.2008 der Anwendungsbereich auf sexuelle Handlungen erweitert worden. Insofern kommt es wohl auch darauf an, wann Edathy welches Material jeweils bezogen hat. Die Erwerbsvorgänge beziehen sich auf den Zeitraum zwischen 2005 und 2010 - für zahlreiche wird als noch die alte, laissez-faire Rechtslage entscheidend sein. Nach der seit 31.10.2008 geltenden Rechtslage sind auch erotische Posierungen grundsätzlich vom Anwendungsbereich dieser Strafvorschrift erfasst. Auf Grund der Änderung der Rechtslage ist auch verständlich, wie vorsichtig die Staatsanwaltschaft bei der Bewertung vorgeht. Denn entscheidend sind wohl weniger die Bilder, als der Zeitpunkt ihres jeweiligen Bezugs "Ich möchte zumindest nicht, dass wie in den USA Jugendliche für versendete Nacktfotos von sich selbst wegen Kinderpornographie verurteilt werden - das ist das Gegenteil von Kinderschutz." Das geht in Deutschland schon aus zwei Gründen nicht: 1. Sind Kinder (also bis Vollendung des 14 Lebensjahres) strafunmündig. Wenn diese Nacktaufnahmen versenden können sie sich also gar nicht strafbar machen. 2. Kind i.S. dieser Vorschriften (wie auch allgemein im Strafrecht) ist eien Person nur bis Vollendung des 14. Lebensjahres. Jugendliche (ab 14) sind keine Kinder mehr. In der USA beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit hingegen weit früher. Blieben also nur Fälle, in denen über 14jährige alte Nacktfotos versenden, die zudem noch ein Posing darstellen (es müssen also Fotos mit sexuellen Posen sein). Solche Bilder von Kindern dürfte es aber bei regulären Verhältnissen nicht oder so gut wie nicht geben. Im Übrigen würde auch das deutsche Jugendstrafrecht bei 14-18jährigen Personen ein so weitreichendes Instrumentarium bieten hier adäquat einzuwirken. Aus erzieherischen Gründen wäre es im übrigen durchaus angezeigt, gerade Pubertierenden deutlich zu machen, dass pädosexuelle Darstellungen inakzeptabel und zurecht strafbewährt sind. Im Übrigen hielte ich es durchaus für angezeigt, solche Personen strafrechtlich zu belangen, die Kinder auffordern Nacktbilder von sich selbst zu schicken. Da werden Grenzen überschritten in das Persönlichkeitsrecht der Kinder selbst, die gar nicht einschätzen können, in welche Sphären sie sich damit begeben. Gegenüber Kindern müssen jedwede sexuelle Handlungen ein Tabu bleiben - und auch jedwede Aufforderung solche Bilder von sich zu produzieren. |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 10:51 Uhr: | |
@Marc und Holger81: Auch unter dieser Annahme müssen so viele Wenn-Bedingungen erfüllt sein, dass das alles tatsächlich auch so eintrifft. So wie ich die Staatsanwaltschaft verstanden habe, wurde der Brief wie ein ganz gewöhnlicher Brief verschickt und sie hat diesen Fehler auch schon eingeräumt, dass sie das zukünftig in so einem Fall nicht noch einmal machen würde. Marc hat ja diese Argumentation aufgebaut mit der Begründung, dass Edathy dann die Büroräume sozusagen schnell säubern kann. Das ergibt insofern wenig Sinn, weil ja gleichzeitig feststeht, dass der Anwalt Edathys bei der Staatsanwaltschaft nachfragt. D. h. Edathy war definitiv schon alarmiert. Zudem wird berichtet, dass Edathy sich schon seit längerer Zeit nicht mehr in Berlin aufhält, sondern sehr wahrscheinlich in Dänemark. Wenn Edathy also noch schnell am Wochenende zurückkehrt, um seine Büroräume im Bundestag zu säubern (eben nach Logik von Marc), dann muss davon definitiv Personal Kenntnis haben. Man kommt nicht so ohne Weiteres in die Gebäude des Bundestages, sprich Pförtner oder sonst wer muss wissen, dass Edathy da war. Dafür gibt es aber keinen Anhaltspunkt. Oder es muss irgendwelche Aufzeichnungen geben, dass er sich dort aufgehalten hat (evtl. Login oder so), dafür kenne ich die Vorgänge, wie man sich in den BT-Gebäuden Zugang verschafft, dann doch zu wenig. |

Marc
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 11:52 Uhr: | |
@Björn, Edathy hat am Freitag, den 7.2.2014 sein Mandat niedergelegt und ist aus Berlin verschwunden. Zu diesem Zeitpunkt war der Brief der StA versendet und bei Unterstellung eines regulären Postlauf in der Poststelle des Bundestages. Die Annahme eines regulären Postlaufs ist der absolute Regelfall. Das die Deutsche Post 5 Tage für einen Inlandsbrief benötigt erscheint hingegen fragwürdig. Das der Brief also im Postbereich rumlag ist eine plausible Annahme. Wer weiss da schon wem er auffiel und wer die Poststelle aufsuchte und ihn sah. War Edathy gar selbst dort umnach Post zu fragen und sah den Brief zufällig? Aufällig ist der Zeitpunkt des Rückzugs zu einer Zeit in der der Brief unterwegs war, obwohl Edathy schon sei Monaten davon ausging, dass gegen ihn ermittelt wurde, ohne das er sich zum Rückzug veranlasst sah. Da spricht alles dafür, dass er wusste, das es zu Durchsuchungen kommt. Er hatte am Wochenende die Gelegenheit Beweismaterial zu vernichten und dann abzureisen. |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 12:20 Uhr: | |
@Marc: Gut, wenn er in Berlin war, dann hat er natürlich noch die Möglichkeit gehabt. Ich habe aber aus den bisherigen Medienberichten nicht heraushören können, in welcher Form er den Bundestagspräsidenten von seinem Rücktritt informiert hat. Ich glaube, wir können uns darauf einigen, dass alles hier einfach Spekulation ist und man wird abwarten müssen. Dass Edathy jedenfalls mit einem Ermittlungsverfahren rechnete, zeigt ja zudem auch noch ein Anruf seines Anwalts am 22.01., in dem gesagt wurde, dass der Edathy diese Filme nicht mehr besäße. Bisher kann man ja offensichtlich nur aus den Bestellungen herausfinden, welches Material vorgelegen haben muss. Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass die Materialien schon längst vor dem Rücktritt E. vernichtet worden ist. |

Nikolaus Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2014 - 12:28 Uhr: | |
Ich erstarre in Ehrfurcht vor den hochgelehrten Ausführungen von Marc. Noch immer sollte für Edathy die Unschuldsvermutung gelten - obwohl ich es höchst komisch finde, dass er sich gleich ins Ausland absetzt. Aber was wäre denn, wenn es so ausgeht wie bei Wulff? Wenn es in zwei Jahren dann einen Prozess gibt, bei dem keine Schuld festgestellt wird? Was in den Medien jetzt stattfindet, ist eine Vorverurteilung, genauso wie damals bei Wulff. Edathy ist jetzt schon erledigt, egal ob sich strafbares Verhalten nachweisen lassen wird oder nicht. Ich greife nur mal folgenden Satz heraus: "Der Beschuldigte Edathy hat zumindest äußerst umfangreiches Material von Nacktbildern und Nacktvideos von Kindern bestellt, dass nach krimininalistischer Würdigung an der Grenze der Strafbarkeit liegt - und das von einer Quelle die eindeutig auch strafbare Inhalte produzierte -, was auf ziemlich manifeste pädosexuelle Neigungen schließen lässt." Entsprechende Neigungen an sich sind erstmal nicht strafbar, erst entsprechende Handlungen, wozu natürlich die Beschaffung entsprechender Dateien gehören würde. Aber genau das wird ja gerade erst untersucht! Und dass ein Staatsanwalt so munter über laufende Ermittlungen plaudert, finde ich sehr grenzwertig. Ich schließe mich den Meinungen von Prof. Frommel an: http://www.deutschlandfunk.de/ermittlungen-gegen-edathy-bilder-von-nackten-jungs-darf.694.de.html?dram:article_id=277382 http://www.hna.de/nachrichten/politik/grenzbereich-rechtsbeugung-3366570.html |
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