| Autor |
Beitrag |

Wähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 13:49 Uhr: | |
Ex-Innenminister Friedrich ließ den Bundestagspräsidenten über den Verdacht gegen Edathy im Unklaren – der SPD-Chef hingegen wurde bereits im Oktober 2013 informiert. Jetzt stellen sich viele Fragen. http://www.welt.de/politik/deutschland/article124808749/Der-Fall-Edathy-erreicht-die-Bundesregierung.html |

Wähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 14:18 Uhr: | |
Fall Edathy weitet sich aus Geheimnisverrat? Kubicki fordert Ermittlungen gegen Ex-Innenminister Friedrich http://www.focus.de/politik/deutschland/razzia-spd-politiker-edathy-ermittler-im-fall-edathy-finden-rechner-ohne-festplatten_id_3611074.html |

Wähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 14:25 Uhr: | |
Ermittlungen gegen Edathy: Experte wirft Minister Friedrich Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat nach Auffassung von Ulrich Battis, Berliner Experte für Staats- und Verwaltungsrecht, das Amtsgeheimnis verletzt, als er den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel über möglicherweise bevorstehende strafrechtliche Ermittlungen gegen dessen Parteifreund Sebastian Edathy informierte. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fall-edathy-battis-wirft-friedrich-verletzung-von-amtsgeheimnis-vor-a-953246.html |

Landbewohner Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 14:51 Uhr: | |
Ja was nun? Entweder "ließ den Bundestagspräsidenten im Unklaren" oder "Geheimnisverrat". Man kann Friedrich nicht gleichzeitig vorwerfen, dass er nicht geplaudert hat und dass er geplaudert hat. Was hätten wir denn nun gerne? |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 15:04 Uhr: | |
@Landbewohner: Naja, bei dem einen geht es darum, ob Ermittlungen ermöglicht werden können, da hier die Immunität aufgehoben werden muss und da hat meines Wissens der SPD-Chef & Co. wenig mit zu tun. Von daher ist das Vorgehen tatsächlich fragwürdig, dem einen was zu sagen, der mit der Immunität nichts zu tun hat und die Ermittlungen so nicht direkt laufen können, aber dem anderen, der dabei helfen könnte, dass die Ermittlungen aufgenommen werden können, gar nichts zu sagen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 15:21 Uhr: | |
Die Immunität für nichtpolitische Ermittlungsverfahren wird sowieso zu Beginn der Wahlperiode für alle Abgeordneten pauschal aufgehoben; erst die Anklage ist im Einzelfall genehmigungspflichtig. Der Bundestagspräsident ist von einem Ermittlungsverfahren zu informieren, aber nicht um seine Meinung zu fragen oder sonstwie vorher zu konsultieren, soweit nicht sein Hausrecht betroffen ist. |

Wähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 15:49 Uhr: | |
Fall Edathy - BKA widerspricht der SPD-Erklärung http://www.welt.de/politik/deutschland/article124808749/Fall-Edathy-BKA-widerspricht-der-SPD-Erklaerung.html |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 16:01 Uhr: | |
Ich hatte ja schon am Montag früh geahnt, dass es ein handfester Skandal sein wird, dass aber so viele Personen bis in die höchsten Kreise jetzt hineinschlittern, damit habe ich nun nicht gerechnet. Und Edathy treibt sich im Ausland herum und meldet sich via FB. Das könnte glatt aus einer Politserie kommen. |

Abwähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 16:10 Uhr: | |
Wobei die Haupterantwortung in meinen Augen Friedrich trägt. Wenn man einfach mal davon ausgeht dass Gabriel, Steinmeier und Oppermann dicht gehalten haben - sie sind mit Edathy umgegangen. Auch wenn es nicht angesprochen wurde, wäre es nur Menschlich wenn Edathy gemerkt hätte dass ihm plötzlich ein kühler Wind entgegenschläg. Es ist aus Friedrichs Sicht eindeutig unverantwortlich, die Information weiterzugeben, und von Gabriel Steinmeier und Oppermann schon sehr viel Schauspielerisches Talent gefordert, wenn sie sich gegenüber Edathy nichts haben anmerken lassen sollen, bei diesem schweren Verdacht. |

Abwähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 16:15 Uhr: | |
Überhaupt stellt sich doch die Frage, wer noch alles bescheid wusste. Die Kanzlerin war mit Sicherheit informiert, ist aber egal, denn sie halte ich für integer genug. Aber wenn Friedrich die Nachricht für so wichtig hielt, dass er die SPD-Spitze auf dem kurzen Dienstweg informierte, dann wird er die Spitzen der Union wohl erst recht informiert haben. Also wenig verwunderlich, dass Edathy seine Festplatten schredderte - wenn um ihn plötzlich viele merkwürdig reagieren und komisch tuscheln. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 17:44 Uhr: | |
"Der Bundestagspräsident ist von einem Ermittlungsverfahren zu informieren, aber nicht um seine Meinung zu fragen oder sonstwie vorher zu konsultieren, soweit nicht sein Hausrecht betroffen ist." Und für diese Information bzw. Antrag auf Aufhebung der Immunität ist (schon im eigenen Interesse) die Staatsanwaltschaft zuständig, nicht der Innenminister. In die Richtung kann man Friedrich also keinen Vorwurf machen. Außerdem muss der Bundestagspräsident einen solchen Antrag mindestens dem Immunitätsausschuss (laut Grundgesetz eigentlich sogar dem ganzen Parlament inkl. Edathy) vorlegen, sodass dadurch auch einige Abgeordnete von der SPD informiert wären, wenn nicht Edathy selbst. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Februar 2014 - 17:57 Uhr: | |
Aber nicht für die Ermittlung. Edathy selber wär davon zu informieren bzw. der Bundestagspräsident über dessen Nichtinformation und die Gründe dafür. Ob der Bundestag von einer Ermittlung was mitkriegt, liegt im Ermessen des Präsidenten. Wenn der es für möglich hält, dass der Bundestag bei Kenntnis die Aussetzung des Verfahrens verlangen könnte, müsste er ihn wohl informieren. Ansonsten kann er prinzipiell bis zur Anklageerhebung uninformiert bleiben. (Beitrag nachträglich am 14., Februar. 2014 von rli editiert) |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Februar 2014 - 16:22 Uhr: | |
> Wenn man einfach mal davon ausgeht > dass Gabriel, Steinmeier und Oppermann > dicht gehalten haben Davon kann man nicht ausgehen. Denn Friedrich hat ja nur Gabriel informiert, und der hat strenges Stillschweigen gelobt. Und dieses Stillschweigen sah dann so aus, daß er anschließend Steinmeier und Oppermann informiert hat. Es ist davon auszugehen, daß die ganze Sache - immer natürlich unter dem "Siegel strengster Verschwiegenheit" - in der SPD weiter rumgegangen ist. Und irgendwann hat es halt auch Edathy mitgekriegt ... |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Februar 2014 - 16:38 Uhr: | |
Naja, wer immer es Edathy verraten hat - die Person war wohl sturmfest und erdverwachsen. Neben dem bundespolitischen Trio kann man auch ein Leck in den Ermittlungsbehörden nicht ausschließen. Darüberhinaus hat die Operation Spade selbst hohe Wellen geschlagen - der Schlag gegen den Kinderschänderring hat einen eigenen Artikel in der englischen Wikipedia. Die Pressearbeit von Interpol kann also auch die Ursache gewesen sein. |

Abwähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Februar 2014 - 16:41 Uhr: | |
Nochmal: selbst wenn Gabriel es nicht weitererzählt hätte (ich finde es auch nicht gut dass er es Oppermann und Steinmeier erzählt hat, und Oppermann dann bei Zierke anrief usw.), alleine dass Friedrich es überhaupt weitererzählt hat war unklug und hat Gabriel auch in eine blöde Situation gebracht, denn er musste ja noch Monatelang mit Edathy umgehen und durfte sich nichts anmerken lassen (was Menschlich kaum möglich ist) |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Februar 2014 - 17:04 Uhr: | |
Total abwegig war die Information Gabriels insofern nicht, als Edathy potenziell einen wichtigeren Posten, womöglich in der Bundesregierung kriegen hätte können, was nicht im Interesse der Bundesregierung gelegen hätte, da wissentlich einen Skandal zu implantieren. Wenn es tatsächlich nötig war, Edathy auszubremsen, hat es aber sicher ziemlich viele Mitwisser geben müssen, was auch Friedrich bewusst sein hätte müssen. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Februar 2014 - 17:10 Uhr: | |
Friedrich ist gerade zurückgetreten... @Abwähler: Friedrichs Verhalten war deswegen "unklug", weil er mutmaßlich gegen das Amtsgeheimnis verstoßen hat, und sein politisches Schicksal damit in die Haende der SPD legte. Gabriel duerfte als Spitzenpolitiker professionell genug gewesen sein, sich gegenueber Edathy nichts anmerken zu lassen, zumal er als SPD-Chef sicher nicht jeden Tag mit einem zuletzt einfachen Abgeordneten in persoenlichem Kontakt stand. Auch hat er mutwillig Steinmeier und Oppermann in die selbe unangenehme Position gebracht. DAS war unklug, genau wie Oppermanns Bekanntmachung dieser Informationskette. Ich frage mich, was er damit bezwecken wollte (will er die Koalition jetzt schon sprengen?) |

Marc
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Februar 2014 - 21:47 Uhr: | |
Ratinger Linke verweist auf einen wichtigen Punkt. Hätte Friedrich Gabriel nicht informiert, wäre heute Edathy möglicherweise Justizminister oder sogar Innenminister. Er war durchaus in einer guten Ausgangsposition - gerade als Politiker mit "Migrationshintergrund" - um für die SPD auf einen solchen Posten aufzusteigen. Das Heiko Mass Justizminister wurde, war da schon eher eine Überraschung. Oppermann war natürlich auch ein Kandidat, aber der hat ja den Fraktionsvorsitz bevorzugt. Was für einen Skandal hätten wir jetzt, wenn ein Bundesminister im Verdacht des Erwerbs von Kinderpornographie stünde.... Die staatspolitischen Gründe die Minister Friedrich dazu bewogen haben Gabriel zu informieren sind nachvollziehbar. Bei der rechtlichen Wertung rate ich zur Zurückhaltung. Fernliegend erscheint jedenfalls der Vorwurf einer Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB). Hierfür dürfte schon der erforderliche Vorsatz fehlen, da die Informationsweitergabe ja wohl dazu bestimmt war den künftigen Koalitionspartner vor Schaden zu bewahren, aber nicht Herrn Edathy selbst mittelbar vom Strafverfahren zu informieren. Schwieriger zu bewerten ist der Vorwurf eines Geheimnisverrats nach § 353 b StGB. Diese Norm verlangt neben dem unbefugten Offenbaren eines Geheimnisses - was vorliegt - auch eine Gefährdung öffentlicher Interessen. Dies kann auch ein Ermittlungsverfahren sein. Problematisch ist allerdings, ob Minister Friedrich bei der Information von Gabriel damit rechnen musste, dass dieser die Information weiter gibt und diese von den Informierten wiederum weitergegeben werden, so dass letzlich tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungsverfahrens eintreten kann. Ein Vorsatz für eine Gefährdung des Ermittlungsverfahrens dürfte nicht vorliegen, so dass § 353 b Abs. 1 Satz 1 StGB (mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren) ausscheidet. Gemäß § 353 b Absatz 1 Satz 2 StGB wird jedoch der Geheimnisverrat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn durch ihn fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden. Fraglich ist insoweit, ob man Herrn Friedrich eine Fahrlässigkeitsvorwurf machen kann. Es müsste also für ihn objektiv und subjektiv voraussehbar gewesen sein, dass eine Information Gabriels dazu führt, dass dieser die Informationen wiederum weitergibt und diese wieder weitergegeben wird, so dass am Ende auch der Beschuldigte selbst von dem Verfahren erfährt. Das objektiv jedenfalls dieses Risiko bestand zeigt der Umgang innerhalb der SPD-Spitze mit diesen Informationen. Diese wurden ja - in bislang ungeklärten Umfang - an weitere Personen in der Partei weitergegeben. Ob dies aber subjektiv für Herrn Friedrich voraussehbar war ist eine andere Frage, die jetzt erstmal durch die zuständige Staatsanwaltschaft zu prüfen ist. Es gibt sowohl Argumente für wie gegen eine solche Annahme. Wenn die Staatsanwaltschaft zur Position käme, dass ein solcher Fahrlässigkeitsvorwurf zu erheben wäre, müsste eben am Ende ein Gericht darüber befinden. Das ganze hat aber primär eine politische Dimension. Denn wenn man bejaht, dass das Risiko der Informationsweitergabe bei vertraulicher Information des SPD-Parteivorsitzenden besteht heißt dass nichts anderes, dass man sich bei vertraulicher Mitteilung von Informationen an Herrn Gabriel nicht auf die zugesagte Vertraulichkeit verlassen kann. Für das Vertrauensverhältnis in der Koalition dürfte dieser Vorgang ganz erhebliche negative Auswirkungen haben. Aus welcher Quelle Herr Edathy von den Ermittlungen gegen ihn erfuhr wissen wir nicht. Der Umstand, dass Friedrich Gabriel informierte kann es ja nicht gewesen sein, sondern - sofern man nicht von weiteren Lecks ausgeht - die Weitergabe dieser Information in den Reihen der SPD selbst. Jeder der die Information erhielt, hat sie scheinbar immer auch weiteren Personen weitergegeben. Das Edathy etwa überhaupt bei der Ämtervergabe so übergangen wurde, wird ihn schon stutzig gemacht haben. Wahrscheinlich wurde er auch zunehmend von anderen prominenten Genossen gemieden - weil diese Kenntnis von den Ermittlungen hatten. Ein kluger Mensch bemerkt schon solche Veränderungen. Wahrscheinlich werden wir nie erfahren, ob jemand ihn vorgewarnt hat. Aber zahlreiche Indizien sprechen dafür, dass Edathy Kenntnis von den Ermittlungen und sogar über den Stand der Ermittlungen bekommen hat. Die plötzliche Niederlegung des Bundestagsmandats - kurz nachdem ein Brief der Staatsanwaltschaft an den Bundestagspräsidenten übersandt wurde betreffend die Immunität - ist doch eine zu auffällige zeitliche Koinzidenz. Da mag es entweder in der Staatsanwaltschaft oder auch in der Bundestagsverwaltung ein Leck gegeben haben. Im Ergebnis machen diese gesamten Vorgänge einen sehr schlechten Eindruck und werfen ein sehr schlechtes Licht auf die politische Klasse. Da ist offensichtlich einiges schief gelaufen - sowohl bei den Ermittlungsbehörden selbst (zu große Zahl der Informierten) wie auch wohl innerhalb der SPD-Führung im Umgang mit dieser Information. Dennoch rechne ich damit, dass Friedrich das einzige Bauernopfer dieser Affäre bleiben wird, da man wohl nicht wird ermitteln können, an welcher der vielen möglichen Stellen die Person die Edathy gewarnt hat saß und sitzt. Diese unbekannte Person hat sich definitiv der Strafvereitelung schuldig gemacht. |

Abwähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Februar 2014 - 21:56 Uhr: | |
@Marc Schon richtig. Edathy durfte nicht Minister werden, keine Frage. Aber Offensichtlich hat Friedrich sich ungeschickt verhalten. Er hätte die Nachricht schonmal nicht selbst an Gabriel geben sollen, an seiner Stelle hätte ich die Kanzlerin informiert, da das Kabinett ohnehin am Ende zwischen Merkel, Gabriel und Seehofer im Sechsaugen-Gespräch entschieden wurde hätte das genügt. Und Merkel hätte Gabriel zu verstehen geben können dass Edathy nicht geht, weil möglicherweise etwas gegen ihn vorliegt. Sie hätte aber auf gar keinen Fall Details nennen dürfen. Das aber hat Friedrich offensichtlich gemacht, sonst hätte ja Oppermann nicht Zierke angerufen und gefragt ob das was Friedrich sagt stimmt. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 14. Februar 2014 - 22:13 Uhr: | |
Bevor Merkel was davon erfährt, dass wer nominiert werden soll, weiß es derjenige selber ziemlich sicher. Und ihn an dem Punkt abzusägen, wär die sicherste Version der Vorwarnung. Wenn es was helfen soll, müssen es die relevanten Leute wissen, solang noch alles offen ist. Riskant war jede Möglichkeit. Auch eine voreilige Ermittlung überlegen sich die zuständigen Leute in solchen Fällen sicher mehrmals. Wenn dabei was schiefgeht oder der Verdacht bloß unbegründet war, sind sie sofort einen Kopf kürzer. |