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Volksabstimmung Berlin

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mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2014 - 13:46 Uhr:   

Was ist eigentlich von folgendem Konflikt zu halten? Unterstützung ohne Unterschrift möglich?
http://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-tempelhofer-feld-anfaellig-fuer-mauscheleien/9376912.html

http://www.tagesspiegel.de/berlin/auszaehlung-des-tempelhofer-volksbegehrens-gueltig-oder-ungueltig-das-ist-die-frage/9383056.html

Zur sicht der Landeswahlleiterin siehe auch: https://www.wahlen-berlin.de/ "Volksbegehren über den Erhalt des Tempelhofer Feldes"
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Maik Otter
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. September 2017 - 02:05 Uhr:   

Flughafen Tegel


Abstimmungtext:
"Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ ergänzt und entlastet den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER). Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Fortbetrieb des Flughafens Tegel als Verkehrsflughafen zu sichern!"

Zwischenstand
2 359 von 2 439 Wahllokale
Stand: Montag, 25.09.2017, 01:59:25 Uhr

Ja: 964 055
Nein: 712 990
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 24. März 2019 - 19:45 Uhr:   

Die Kommunisten wollen endlich mal wieder enteignen, konkret alle Wohnungen der Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin. Im April soll die Sammlung von 20.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag beginnen. Das Volksbegehren selbst müssten 7 % der Wahlberechtigten innerhalb von vier Monaten unterstützen.

Die Kosten betragen nach abenteuerlicher Schätzung der Initiatoren mindestens 7,3 Mrd. Das wären ca. 30000 € pro Wohnung – absolut unrealistisch wenig. Mit einem sehr deutlich zweistelligen Milliardenbetrag wäre bei angeblich 243.000 betroffenen Wohnungen in jedem Fall zu rechnen.

Den Initiatoren geht es erkennbar nicht um die Lösung eines Problems, sondern um Ausleben ihrer kommunistischen Ideologie und vielleicht um einen gut dotierten Posten in der Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Wohnungen. Da sollen viele Milliarden ausgegeben werden, ohne dass dadurch eine einzige neue Wohnung entsteht, die die Lage am Wohnungsmarkt entspannen könnte. Profitieren können bestenfalls die Bewohner der betroffenen Wohnungen.

Die im Wirtschaftsleben nicht so bewanderten Kommunisten erkennen offenbar nicht das Umsetzungsproblem, dass die bösen Konzerne keine einheitlichen Großunternehmen sind, sondern Geflechte aus mindestens ein paar Dutzend Unternehmen. Die zweifelhafte Verfassungskonformität wird sicher auch noch Thema sein.

Unterstützt wird das Volksbegehren von der Linkspartei und den Grünen. Man sieht auch hier, wie falsch es ist, die Grünen in der politischen Mitte zu verorten.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2019 - 00:49 Uhr:   

Niemand hindert die Politik daran, Bauvorschriften radikal abzubauen. Aber irgendetwas sollte unter dem Strich unternommen werden, um die Vertreibung der Stadtbevölkerungen zu verhindern. Die Politik reagiert wohl nur noch wenn der große Hammer droht: Da muss erst AfD gewählt werden damit etwas gegen illegale Einwanderung getan wird, und da müssen wohl erst Enteignungen auf den Tisch kommen, damit etwas gegen die steigenden Mieten getan wird. Die empörten Politiker der Mitte sollten sich an die eigenen Nasen fassen.

Durch Privateigentum wird das Leistungsprinzip gewährleistet, aber im Falle von Immobilien wird zwangsläufig immer auch eine Fläche des Staates beansprucht, welche dadurch für die Allgemeinheit nicht mehr anderweitig nutzbar ist. Unbedingt gewährleistetes Privateigentum an Immobilien schränkt daher die Rechte aller anderen ein. Es ist daher meines Erachtens nur unter der Bedingung gerechtfertigt, dass es zum Nutzen der Allgemeinheit verwendet wird. Bei Entmietung der alteingesessenen Bevölkerung ist das wohl nicht gegeben. Angestrebt werden sollte m. E. eine möglichst hohe Wohneigentumsquote. Im Moment braucht man allerdings schnell wirksame Maßnahmen.

Hier noch etwas aus den Verfassungen:

Berliner Verfassung:

Artikel 23
(1) Das Eigentum wird gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus den Gesetzen.

(2) Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden.

...

Artikel 28
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.


Grundgesetz:

Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Art 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.


Es würde mich interessieren, wie eine Argumentation gegen die Verfassungskonformität von Wohnungsenteignungen, wie in Berlin angedacht, aussieht. Die Möglichkeit von Enteignungen scheint ja durchaus vorgesehen zu sein in den Verfassungen.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 14. April 2019 - 19:54 Uhr:   

Grundsätzlich muss man Eines mal sagen:

Eine verstaatlichte Wohnung die vorher privat war bleibt nach wie vor EINE Wohnung am Markt.Dadurch entsteht nicht eine Einzige mehr...!
Die aber, weil ja die privaten Eigentümer gut entschädigt werden müssen, so richtig teuer wird!!
Außer hohen KOSTEN entsteht NICHTS Neues.


Noch dazu kommt im Fall Berlin..hatte ja die Stadt vor ein paar Jahren erst die Privatisierungswelle losgetreten..und verkauft..und nun soll man teuer Enteignen und noch teurer Entschädigen??
Solch ein Wirtschaftlich-politischer Irrsinn--- Ohnesgleichen.
...........................

Das Problem ist:
1. Wer als Investor in Berlin bauen will oder auch woanders wird zunehmend massiv behindert von allerlei Ämtern und Bürgerinitiativen die immer 1000 Nachfragen und Einwände haben.

2.Es gibt kaum noch Bauland und wenn dann exorbitant teuer.Hier müsste man über Umwidmungen von anderen Flächen nachdenken.

3. Selbst wer bauen darf und die Genehmigung hat, findet kaum noch "GUTE"Handwerker am Markt die in Kürze Zeit haben einen Auftrag zu erledigen.Oft sind lange Wartezeiten an der Tagesordnung und ein Bau kann sich dann dahinziehen um mängelfrei abgenommen werden zu können.

4. Der Staat selber oder das Land Berlin ist nur äußerst zaghaft beim Neubau von Wohnungen..man zeigt mit dem Fingern auf andere, bringt aber selber NIX zu Stande!

...........
Der Schlüssel dabei liegt neue Flächen bereitzustellen, könnte den Flächenpreis entlasten... auch über die Geschossfrage darf man dabei reden und nicht zu letzt brauchen wir genügend Bauleute, die diese Job dann auch machen können.Da mangelt es immer mehr.

Und im Übrigen hat Deutschland keinen Einwohnerschwund mehr, seit 2015 wächst es besonders in den Ballungsräumen.
Circa 2.Millionen neue Bürger wollen seit 2015 auch eine Wohnung haben.Dieser Aspekt ist auch noch mit zu betrachten als Nebeneffekt.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 14. April 2019 - 22:31 Uhr:   

Die Mieteinnahmen von den verstaatlichten Wohnungen gehen ja an den Staat. Das heißt er hat dann eine zusätzliche Einnahmequelle, womit er auch entschädigen kann.

Wenn eine Stadtbevölkerung weder durch besser zahlende Mieter verdrängt werden möchte noch durch Nachverdichtung das Stadtbild entstellt sehen möchte, dann ist das doch ihr gutes demokratisches Recht. Warum sollte sich alles nach den Neuankömmlingen richten?

Wenn den Menschen ihre Wohnungen gehören würden, gäbe es da auch gar keine Diskussion, sie könnten einfach entscheiden. Es ist ein Problem, dass in Deutschland die Wohneigentumsquote so gering ist. Und ohne staatliche Eingriffe wird so die Schere zwischen arm und reich einfach immer weiter auseinander gehen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 15. April 2019 - 18:00 Uhr:   

@SaaleMax
Richtig, bei Wohnungsknappheit und hohen Mieten muss das Angebot vergrößert werden, wenn man dies ändern will. Den Elefanten im Raum wollen Ideologen aber nicht sehen.

@Mark Tröger
"Die Mieteinnahmen von den verstaatlichten Wohnungen gehen ja an den Staat. Das heißt er hat dann eine zusätzliche Einnahmequelle, womit er auch entschädigen kann."
Oha, man dividiere einfach mal den Marktpreis einer Wohnung durch die Monatsmiete. Da wird schnell klar, dass es ziemlich lange dauert, bis das Geld wieder drin ist, selbst nach dieser naiven Milchmädchenrechnung. Wohnungen kosten den Eigentümer auch nicht wenig Geld und Vermieten ist ein erhebliches finanzielles Risiko. Wenn der Staat z. B. Wohnblocks an Sozialfälle vermietet, dann entstehen schnell heruntergekommene soziale Brennpunkte (es gibt reichlich abschreckende Beispiele), in die kein Normalbürger freiwillig zieht und Miete zahlt. Mit den falschen Bewohnern kann man jedes Haus ganz schnell ruinieren (und private Vermieter sich selbst).

"Wenn eine Stadtbevölkerung weder durch besser zahlende Mieter verdrängt werden möchte noch durch Nachverdichtung das Stadtbild entstellt sehen möchte, dann ist das doch ihr gutes demokratisches Recht. Warum sollte sich alles nach den Neuankömmlingen richten?"
Wenn man das Angebot künstlich knapp hält, steigen die Mieten zwangsläufig oder man bekommt erst gar keine Wohnung. Das trifft auch Alteingesessene, sogar eher mehr als Asylzuwanderer, die ja normalerweise nicht selbst zahlen. Ins Eigentum kann man auch nicht unbeschränkt eingreifen.

"Wenn den Menschen ihre Wohnungen gehören würden, gäbe es da auch gar keine Diskussion, sie könnten einfach entscheiden. Es ist ein Problem, dass in Deutschland die Wohneigentumsquote so gering ist. Und ohne staatliche Eingriffe wird so die Schere zwischen arm und reich einfach immer weiter auseinander gehen."
Wer bezahlt die Umverteilung? Der Steuerzahler. Gerade wegen der hohen Steuern- und Abgabenlast können sich viele keine Immobilie leisten. Der Staat verteuert Wohnraum durch künstliche Verknappung und nimmt dem Bürger viel vom Einkommen weg. Der Staat ist hier nicht die Lösung, sondern selbst ein Problem.


Inzwischen sind ja die Bundes-Grünen voll auf den Zug aufgesprungen. Man sieht, was von dem Gerede zu halten ist, die Grünen seine in der Mitte, "bürgerlich" oder gar liberal. Alles naiver Unsinn oder Propaganda.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 15. April 2019 - 19:18 Uhr:   

Es schließt sich aber aus, dass gleichzeitig ein unbeliebter sozialer Brennpunkt entsteht, die Mieten aber steigen, weil das Angebot verknappt wird. Entweder ein Viertel ist im Verhältnis zum Angebot nachgefragt oder nicht.

Im Moment gibt es halt das Problem, dass viele alte Viertel von außen umgemodelt werden. Spekulanten wollen es aufwerten, Anleger suchen Wohnungen, weil die Zinsen zu niedrig sind, andere wollen sich eine Ferienwohnung kaufen, Ländler wollen in die Stadt ziehen, Asylanten wollen lieber in Deutschland als in der dritten Welt leben. Und das alles auf Kosten der angestammten Bevölkerung eines Stadtviertels.

Und der Kern des Problems scheint zu sein, dass den Leuten ihre Wohnungen eben nicht gehören, weil sie nur Mieter sind. Damit haben sie kein Recht auf Heimat und müssen im Zweifelsfall eben weichen.

"Wer bezahlt die Umverteilung? Der Steuerzahler."

Einfach eine Steuer auf Wohnungen und Wohnhäuser erheben/erhöhen. Die erste Wohnung/das erste Einfamilienhaus bleibt für natürliche Personen steuerfrei. Dann verlieren die Wohnungen für die großen Gesellschaften an Wert, und die Mieter können sie sich nach und nach kaufen. Ist vielleicht etwas naiv gedacht. Bin kein Experte auf dem Gebiet.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 15. April 2019 - 22:20 Uhr:   

"Es schließt sich aber aus, dass gleichzeitig ein unbeliebter sozialer Brennpunkt entsteht, die Mieten aber steigen, weil das Angebot verknappt wird."
Äh, Kernproblem ist, dass Wohnraum knapp ist. Solange das so ist, sind sowohl Immobilienpreise als auch Mieten hoch. Oder lebensnah formuliert: Wenn einem Eigentümer oder Makler Hunderte die Bude einzurennen drohen, wenn man eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf anbietet, wird man gleich mit eher hohem Preis anbieten, um den Andrang zu begrenzen. Das wird man garantiert nicht dadurch ändern, dass man den Bau von Mietwohnungen quasi bestraft, das verschärft das Problem nur. Eine Wohnungssteuer, die nichte sofort vom BVEerfG gekippt wird, wäre obendrein ein Bürokratiemonster, wie man gerade bei der Grundsteuer sieht. Vermögensteuern sind auch prinzipiell zweifelhaft.

Enteignung schafft garantiert keine Wohnungen. In der DDR waren Wohnungen ja auch sehr knapp und das im ganzen Land. Geschiedene durften gezwungenermaßen noch einige Zeit zusammen wohnen im Plattenbau oder im verfallenden Altbau. Sah ja übel aus nach der Wende. Langsam wächst Gras darüber, da gräbt man den ewiggestrigen kommunistischen Irrsinn wieder aus. Eine Folge der systematischen Verharmlosung der SED-Diktatur.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 16. April 2019 - 00:46 Uhr:   

Was auf jeden Fall sichergestellt werden muss, ist, dass Leistung sich lohnt, sowie unternehmerische Freiheit. Und beides war wohl in der DDR nicht ausreichend gegeben. Auf der anderen Seite sollte aber auch vermieden werden, dass Eigentumsunterschiede sich durch Schneeballeffekte immer weiter vertiefen. Wer Häuser baut, der soll auch etwas davon haben, aber dass sich anschließend das Vermögen durch Mieteinnahmen unbegrenzt nach oben hin steigert, kann auch nicht Sinn der Sache sein. Eine Vermögenssteuer wirkt dem entgegen, und ist im Falle von Immobilien wohl noch am unproblematischsten, weil da der Staat genau weiß, was existiert.

Ansonsten haben wir es eben anhaltend mit der sogenannten Elefantenkurve zu tun. Die oberen 10.000 werden immer reicher, der Normalbürger der westlichen Welt hat nichts davon, während er von den Menschen aus den Entwicklungsländern eingeholt wird. Die Naturvölker wiederum schauen ebenfalls in die Röhre. Diese Entwicklung läuft sehr zu unseren Ungunsten.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Juni 2019 - 20:36 Uhr:   

Das Volksbegehren scheint ja die Phantasie des Senats richtig anzuregen. Die Kommunisten gehen jetzt in die Vollen und wollen in DDR-Manier einen Mietenstopp beschließen.

Abgesehen von der inhaltlichen Fragwürdigkeit und den verfassungsrechtlich angreifbaren schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ist 100% offensichtlich, dass das Land Berlin hier keine Gesetzgebungskompetenz hat. Das bürgerliche Recht fällt unter die konkurrierende Gesetzgebung, hier haben die Länder Gesetzgebungskompetenz nur, soweit der Bund davon keinen Gebrauch macht. Im konkreten Fall bleibt für Landesregelungen kein Raum. Dass der Berliner Senat das nicht weiß, ist auszuschließen. Die rot-rot-grüne Koalition plant vorsätzlichen Rechtsbruch.

Selbst wenn das Land Berlin einen Mietenstopp erlassen dürfte und er auch nicht materiell verfassungswidrig wäre, stünde immer noch Art. 31 GG entgegen: "Bundesrecht bricht Landesrecht." Eine bundesrechtlich zulässige Mieterhöhung in Berlin ist wirksam, dabei ist es vollkommen egal, was das Land Berlin beschließt.

Also alles reine Propaganda und kein Interesse an Problemlösung, wobei man Wohnungsknappheit mit einer Mietenbremse sowieso nicht beheben kann. Man kann es aber durchaus als "Erfolg" des Volksbegehrens sehen, dass die linken Parteien sich jetzt offen kommunistisch gerieren.
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J.A.L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Juni 2019 - 22:20 Uhr:   

Da gibt es wohl allerdings ein Rechtsgutachten des Bundesjustizministeriums, auf das auch der Senat Bezug genommen hat, wonach das Wohnungsrecht, das nach der Föderalismusreform außerhalb der recht engen Grenzen von Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG reine Länderzuständigkeit ist, hier die speziellere und damit vorgehende Kompetenz ist.

Die Bundesregierung würde also wohl keine abstrakte Normenkontrolle beantragen. Ein solches Gesetz würde aber sicher auch hinsichtlich der Kompetenz jedenfalls im Wege der konkreten Normenkontrolle durch ein Gericht dem BVerfG vorgelegt werden.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Juni 2019 - 23:08 Uhr:   

"Da gibt es wohl allerdings ein Rechtsgutachten des Bundesjustizministeriums, auf das auch der Senat Bezug genommen hat, wonach das Wohnungsrecht, das nach der Föderalismusreform außerhalb der recht engen Grenzen von Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG reine Länderzuständigkeit ist, hier die speziellere und damit vorgehende Kompetenz ist."

Das klingt abenteuerlich. Die Bundesregierung hatte jedenfalls noch letztes Jahr beim Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes eindeutig eine andere Auffassung. Dort heißt es:
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beruht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG (Bürgerliches Recht und Strafrecht).
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_MietAnpG.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Mietverträge fallen eindeutig unter bürgerliches Recht. Das Gesetz soll ja auch gerade nicht preisgebundene Sozialwohnung betreffen, sondern den "freien" Markt.

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