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Peter Seifert SHG
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 16:47 Uhr: | |
Ich hab da mal eine Frage! Wieso kann ich in ein Wahllokal gehen , und mein Personalausweis wird nicht geprüft ? Ich konnte bei der letzten Bundestagswahl mit nur den Wahlbenachrichtigungen für drei Personen wählen gehen ! Ist das mit dem Wahlrecht kompatibel ? Da kann ja jeder die Wahlbenachrichtigungen aus den Briefkästen ziehen und x-mal seine Stimme abgeben . Das kann doch nicht richtig sein. Gruß Peter (Bückeburg) |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 16:48 Uhr: | |
Wenn das so stimmt, könnten Sie mit einer Selbstanzeige eine Klärung herbeiführen. |

Ralf Lang
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 16:52 Uhr: | |
In meinem Wahllokal wäre das aufgefallen, wenn einer mehr als ein oder zwei mal ankommt. Du würdest auch arge Probleme bekommen, wenn du bei uns als Frau oder als Person grob falschen Alters antanzen würdest. |

Peter Seifert SHG
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 16:53 Uhr: | |
Dieses Vorgehen ist aber schon seit Jahren gängige Praxis hier in Bückeburg. Wenn ich meinen Personalausweis ziehe , bekomme ich zur Antwort "Den brauen wir nicht!". ??? Peter |

Peter Seifert SHG
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 16:59 Uhr: | |
Ich betone noch einmal , nicht nur bei mir wurden die Daten nicht geprüft, sondern es wird generell keine Prüfung der Daten durchgeführt ! |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 17:06 Uhr: | |
Krass...ich habe immer in Wahllokalen als Wahlhelfer gearbeitet, wo Ausweis Pflicht war. Ich hätte auch einige Takte zum Wahlvorstand gesagt. Das geht ganz und gar nicht! Aber ich weiß auch nicht, ob bei den Schulungen der Stadt da nicht etwas nachlässig gearbeitet wird, wo Wahlvorsteher und Schriftführer auf ihre Pflichten hingewiesen werden sollen, dann nichts sagt. Das würde ich definitiv mal zur Sprache bringen. Auch, warum es keinem im Wahlvorstand überhaupt aufgefallen ist, dass Sie dreimal erschienen. Edit: Soweit ich weiß, kann nämlich das Beanstanden von solch einem Verhalten dazu führen, dass die Mitglieder des Wahlvorstands nicht mehr als Wahlhelfer fungieren dürfen (was natürlich für manche vom ö.D., die dazu verpflichtet werden, sonntags zu arbeiten, ja was für sich hätte. ) (Beitrag nachträglich am 25., September. 2013 von siveste editiert) |

Migan Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 17:16 Uhr: | |
Ich schließe mich Jan W. an. Das Vorzeigen des Personalausweises ist übrigens keine Pflicht, wenn eine Wahlbenachrichtigungskarte vorgezeigt wird oder der Wähler persönlich bekannt ist. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 17:27 Uhr: | |
Also es gibt hier 3 Möglichkeiten: - Sie haben nicht 3x abgestimmt und wollen provozieren, um auf eine mögliche Schwäche des Wahlrechts bzw. seiner Umsetzung hinweisen. - Sie haben 3x abgestimmt und haben das bewusst getan. - Sie haben als Aktivist 3x abgestimmt, um die Schwäche zu offenbaren: in diesem Fall kann eine Selbstanzeige (unter Nennung der Personen, deren Wahlrecht sie ausgeübt haben) tatsächlich einen Reformbedarf offenlegen. Sofern die ursprünglichen Wähler ggf. sogar einverstanden waren, Ihnen sogar einen Auftrag erteilt haben, wie Sie den Stimmzettel zu kennzeichnen haben, dürften Sie relativ ungeschoren davon kommen. Wenn Sie das erledigt haben, wird aus diesem Gerücht oder Nicht-Thema ein diskussionswürdiges Thema. |

Ralf Lang
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 17:32 Uhr: | |
Migan: Richtig. Der Ausweis wird bei "ohne Karte", bei Zweifeln an der Identität und stichprobenweise kontrolliert. Ich sage Wählern, die ihn von sich aus vorzeigen, generell nicht "brauchen wir nicht" sondern "danke, gesehen". Durch das Wählerverzeichnis ist eine doppelte Stimmabgabe als dieselbe Person praktisch ausgeschlossen, ebenso eine Stimmabgabe unter falschem Geschlecht/Alter. Selbst wenn jemand von sicheren Nichtwählern Wahlkarten annimmt und ihre Identität vortäuscht (Wahlbetrug) würde das auffallen, wenn es im selben Wahllokal mehrfach durchgezogen wird. Björn: In den Schulungen wird generell nicht behauptet, dass man von jedem das Personaldokument einsehen muss. Es geht derzeit eine Menge Wahlfälschungspanik um, insbesondere vonseiten der Anhänger solcher Parteien, die knapp ihr Ziel verfehlt haben. Wenn man ein wenig Einsicht in das Verfahren hat, erscheinen viele Behauptungen aber nicht plausibel. Den Rest muss man gründlich prüfen. Herr Seifert: Was hat Sie denn geritten, dreimal abzustimmen? Das hätte für Sie böse ausgehen können. |

görd
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 17:47 Uhr: | |
Naja, er schreibt ja gar nicht, dass er's gemacht hat sondern nur, dass er's konnte. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 17:54 Uhr: | |
Lieber Herr Seifert, auch ich muss Ihnen raten, sich selbst anzuzeigen. Sie haben laut Ihrer Behauptung Wahlbenachrichtigungen an sich gebracht, und dann diese benutzt, falsche Indentitäten vorzutäuschen und Wahlbetrug zu begehen. Das ist natürlich eine Straftat. Aber ich denke, die Geschichte ist frei erfunden, denn Sie müssten drei Wahlbebachrichtigungen finden/stehlenen/fälschen, die von drei Personen Ihres Alters und Ihres Geschlechts in drei verschiedenen Wahllokalen stammen, die garantiert selbst nicht wählen, da Sie sonst auffielen. Auch haben Sie mit drei Stimmen dennoch die Sitzverteilung im BT nicht verändert. Wahlbetrug ist es aber trotzdem, wenn auch wenig effektiv. Das Ganze fällt im Übrigen spätestens dann auf, wenn einer der echten Wähler wählt, z.B. indem der echte Wähler sich mit Pass oder Personalausweis identifiziert. Es ist im Übrigen dem Wahlvorstand, also in der Praxis den Schriftführern überlassen, wie sie einen Wähler identifizieren. Rechtlich ausreichend ist die Wahlbebenachrichtigung, aber auch Personalausweis,Pass, ein Lichtbildausweis oder die persönnliche Indentifizieren durch ein Mitglied des Wahlvorstandes. Eine Identifizierung findet also immer statt. Die Wahlbenachrichtigung dient also auch zur Prüfung der Identität des Wählers. Stimmt sie nicht, so wird die Stimmabgabe verweigert, eventuell der "Wähler" festgehalten und der Polizei übergeben, wenn er nicht erklären kann, wie er an die falsche Wahlbenachrichtigung gekommen ist. l(Wahlbetrugsfall). Sie können im Übrigen auch mit drei gefälscheten Ausweisen drei mal wählen, aber das fällt auch auf, wenn einer der echten Wähler tatsächlich selbst wählt. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 17:58 Uhr: | |
@ görd: er schrieb "konnte", nicht "könnte"... |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 18:13 Uhr: | |
Dass falsches Alter und/oder Geschlecht auffallen, ist jedenfalls ein Gerücht. Häufig wird die Person nur anhand der Nummer im Wählerverzeichnis identifiziert. Es gibt auch dokumentierte Fälle, wo es real gegangen ist. Richtig ist bloß, dass man sich nicht drauf verlassen kann und insofern blöd ist, wenn man zu Wahlfälschungszwecken diesen Weg geht und nicht die Briefwahl nimmt, wo es ungleich leichter und sicherer ist. |

PNK Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 18:16 Uhr: | |
Ich hatte nach der LTW NRW 2005 an die damalige Wahlleiterin eine Mail geschrieben und sie gefragt, warum die Personalausweise grundsätzlich nicht kontroliert werden. Es wäre mir ein leichtes gewesen, im Treppenhaus meiner damaligen Mietswohnung noch am Wahltag zwei fremde Wahlbenachrichtigungskarten (die offensichtlich von Nichtwählern stammten) einzusammeln und an Freunde zu verteilen, die garantiert in meinem Sinne abgestimmt hätten. Die lapidare Antwort war auch da nur "sie würden eine Straftat begehen". Recht unbefriedigend wie ich damals fand und noch heute finde. Meiner Meinung nach sollte der Personalausweis/Reisepass von allen verlangt werden. Ich muss ihn vorzeigen, wenn ich mein Auto zulasse, wenn ich beim Boarding am Flughafen bin, wenn ich an der Sicherheitsschleuse beim Flughafen bin, wenn ich eine Bahncard kaufe usw. Warum nicht auch, wenn ich wählen gehe? Klar bliebe dann das Problem mit der Briefwahl. da finde ich die gängige Regel ebenfalls katastrophal. Ich halte es sogar für fälschungssicherer es so zu machen, wie in manchem Drittweltland und mir den Finger blau anmalen zu lassen... |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 18:19 Uhr: | |
@Ingo Zachos: Wenn der echte Wahlberechtigte später kommt und sich ausweisen kann, dann hilft ihm das in der Regel garnichts. Dass eine Identifizierung immer stattfinden muss, ist falsch, selbst wenn man eine Wahlbenachrichtigung dafür geeignet hält. Richtig ist aber, dass auch eine Identifizierung mittels Personalausweis oder dergleichen nicht zwingend zum richtigen Ergebnis führt (wobei Fehler in beide Richtungen möglich sind). |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 18:23 Uhr: | |
"In den Schulungen wird generell nicht behauptet, dass man von jedem das Personaldokument einsehen muss." Also mir wurde das in einer Schulung so mitgeteilt, als ich Schriftführer war. Und es steht ja auch in der Wahlbenachrichtigungskarte drin, dass man seinen Ausweis mitnehmen muss, aber nicht unbedingt die Wahlbenachrichtigungskarte. Ich wurde übrigens recht lang gemustert, weil mein Bild schon etwas älter ist und ich nun einen Bart habe...sogar von zwei Leuten!  |

Peter Seifert SHG
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 18:30 Uhr: | |
Viele dieser Antworten sind sicherlich sehr interessant. In was für einer Demokratie leben wir denn ? Was ist denn daran demokratisch , wenn ich 3x Wählen konnte ? Selbstverständlich hat das auf den Ausgang der BT-Wahlen keinen Einfluss. Aber wir haben auch unseren Bürgermeister gewählt ! In einem Ort mit ca. 20.000 Einwohnern und vielleicht 12.000 Stimmberechtigte. Wenn ich das konnte, dann können das auch andere. Wer da behaupten will, das hier keine Manipulation der Wahl möglich ist oder war , der sollte einmal überlegen das 120 Stimmen bereits 1% darstellen. Selbstverständlich werde ich mich nicht selber Anzeigen. ich kenne zwar jetzt nicht die Höhe Strafe die mich erwarten würde, aber was ich damit zeigen wollte, war das unser Stimmrecht offensichtlich durch eine solche Kleinigkeit ausgehebelt werden kann. Was das für ein Potenzial für radikale Parteien bedeuten kann, ist gar nicht abzuschätzen. Peter |

Peter Seifert SHG
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 18:33 Uhr: | |
Im übrigen möchte ich noch einmal anmerken, selbst wenn der Richtige Wähler dann später kommt um seine Stimme abzugeben, bleibt meine für ihn abgegebene Stimme noch immer in der Urne. Peter |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 18:45 Uhr: | |
@Peter Seifert SHG Sie haben nichts gezeigt - sie behaupten, etwas gezeigt zu haben. Es kann sein, dass Sie dreimal gewählt haben, es kann aber auch sein, dass Sie das nicht getan haben und sich nur wichtig machen wollen, Misstrauen gegenüber dem Wahlergebnis schüren wollen. Es kann sein, dass Sie Peter Seifert heißen, vielleicht tun Sie das aber auch nicht. Würde ich diese Seite ausdrucken und als Anlage einer Wahlanfechtung beifügen, man würde mich auslachen. Vielleicht sind Sie ein Wahlbetrüger, vielleicht sind Sie ein Wichtigtuer, ein Aktivist sind Sie aber keinesfalls, wenn Sie einfach nur anonym Behauptungen streuen, die nicht mal eine Anfechtung ermöglichen. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 18:51 Uhr: | |
Natürlich findet eine Identifizierung statt, um die richtige Person im Wählerverzeichnis zu finden. Oder denken Sie, es wird nach Gutdünken im Wahlverzeichnis die Stimmabgabe vermerkt? Nach dem Motto "Hauptsache die Anzahl der Haken stimmt" Zumeist wird mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung identifiziert, aber im Zweifelsfalle oder wenn diese nicht verfügbar ist, durch einen Ausweis. Identifizierung heißt nicht zwingend, ein bestimmtes oder ein gültiges Dokument zu besitzen, sondern nur, seine Identität klar zu stellen. Das geht auch ohne gültigen Ausweis, u.U. ganz ohne Dokumente. Dafür gibt es z.B. auch beim Boarding mehrere Wege. Es muss nicht der Personalausweis sein. Und meine Bahncard habe ich, da sich mein Abo verlängerte, automatisch, ohne jede Identifizierung, per Post bekommen. Auch als ich sie vor Jahren online bestellte, war kein Ausweis nötig. Im Übrigen knüpft das Grundgesetz die Wahlbenachrichtigung nicht daran, das ein Ausweis vorhanden ist. Auch wenn dieser Ihnen gestohlen wird, sind SIE wahlberechtigt, und nicht der Dieb! Ich empfehle denjenigen, die hier so sehr kritisieren einmal, sich als Wahlhelfer zu melden, um Praxiserfahrung zu sammeln. |
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