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Archiv bis 23. Januar 2013

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Hessen » Archiv bis 23. Januar 2013 « Zurück Weiter »

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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Januar 2009 - 22:42 Uhr:   

@Mitdenker:
Schöne Analyse, nur in einem Punkt würde ich wiedersprechen:
> Auch in Hessen zeigt sich der, in Deutschland
> übliche, Trend der sinkenden Wahlbeteiligungen.
Die gesunkene Wahlbeteiligung in Hessen ist alleine dadurch zustande gekommen, daß SPD-Wähler zu Hause geblieben sind.
Und das war m. E. eine sehr gezielte Protesthaltung und ist nicht mit sonst üblicher allgemeiner Verdrossenheit zu verwechseln.

Es ist ja bei dieser Landtagswahl eher so gewesen, daß das Interesse besonders hoch war, FDP und etwas die Freien Wähler haben sogar Nichtwähler mobilisieren können.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Januar 2009 - 00:57 Uhr:   

"Und das war m. E. eine sehr gezielte Protesthaltung und ist nicht mit sonst üblicher allgemeiner Verdrossenheit zu verwechseln."
Das wird man wohl kaum trennen können.


"Es ist ja bei dieser Landtagswahl eher so gewesen, daß das Interesse besonders hoch war, FDP und etwas die Freien Wähler haben sogar Nichtwähler mobilisieren können."
Das ist gelinde gesagt sehr weit hergeholt. Wenn es die niedrigste jemals erreichte Wahlbeteilung gibt, dann kann man auch mit Gewalt kein besonders großes Interesse daraus ableiten. Wenn wir der FR mal glauben, dann sind 155000 SPD-Wähler von 2008 zu Hause geblieben. Selbst wenn die alle wählen gegangen wären, hätte die Wahlbeteiligung keine 0,3 Prozentpunkte höher gelegen als vor einem Jahr (und die war damals die niedrigste bis dahin).

61% sind aber verglichen mit anderen Bundesländern immer noch ganz gut. Nur in drei Ländern lag sie höher bei der jeweils letzten Wahl und in Berlin war sie nahezu gleich hoch.

Was in Hessen auffällt, sind die vielen ungültigen Stimmen: 2,9% ist mehr als in jedem anderen Bundesland außer Thüringen. 2008 war der Anteil mit 2,4% auch schon recht hoch.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Januar 2009 - 12:55 Uhr:   

("Was in Hessen auffällt, sind die vielen ungültigen Stimmen:")


Falls wir uns wieder vertragen wollen:

Unter http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/1081.html, Beitrag von c07 vom 09. Juli 2004 - 04:16 Uhr,
ging es schon mal um die Vermutung, dass in Hessen eine andere Einstufung ungültiger Stimmen als sonst vorgenommen wird;


in dem Text www.statistik-berlin.de/aktuell/ms/ms2005/aufsatz0905b.pdf findet sich auf S. 332 die Tabelle 2, die diese Vermutung unterstützt.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 23. Januar 2009 - 14:11 Uhr:   

@mma
Entscheidend ist doch weniger die Kategorisierung als die Summe der ungültigen Stimmen, zumal die allermeisten ungültigen Stimmen ja keine Zweifelsfälle sind, sondern sie eindeutig ungültig sind und damit auch kein Spielraum für unterschiedliche Handhabung besteht. Bei den meisten ungültig Wählenden darf man getrost Absicht unterstellen.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 23. Januar 2009 - 21:15 Uhr:   

> Was in Hessen auffällt, sind die vielen
> ungültigen Stimmen ...
Das ist wohl (neben der gesunkenen Wahlbeteiligung) eine Folge der Unzufriedenheit mit der SPD (egal ob nun wg. Ypsilanti oder wg. der "Abweichler").
Da hat es schon einige Wahlzettel gegeben (haben mir Wahlhelfer erzählt), auf denen deftige Kommentare zu den Vorgängen und Personen standen - und die sind natürlich dann ungültig.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 26. Januar 2009 - 11:01 Uhr:   

("Entscheidend ist doch weniger die Kategorisierung als die Summe der ungültigen Stimmen,")

Der Anteil der ungültigen Stimmen war bei de Europa-Wahl 2004 in Hessen auch am höchsten von allen Ländern, in denen eine reine Europa-Wahl ohne Kommunalwahl stattfand. Meine Vermutung ist, dass diese Höhe und die abweichende Kategorisierung zusammenhängen, etwa derart, dass es deshalb keine "sonstigen Ursachen" gibt, weil eines der normalen Kriterien weiter gefasst ist - und damit auch weitere Grenzfälle erfasst.

Bei der aktuellen Wahl mit ihrem Polarisierungs- und Enttäuschungs-Potenzial liegt natürlich ein Ungültigmachen durch Protestsprüche ebenfalls nahe, klar.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 30. Januar 2009 - 13:50 Uhr:   

Das Endergebnis liegt vor. Zudem wurde eine Koatlion aus CDU und FDP abgemacht.

CDU 37,2 % und 46 Abgeordnete
SPD 23,7 % und 29 Abgeordnete
FDP 16,2 % und 20 Abgeordnete
Grüne 13,7 % und 17 Abgeordnete
Linke 5,4 % und 6 Abgeordnete
FW 1,6 %
NPD 0,9 %
Piraten 0,5 %
BüSo 0,2 %
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 30. Januar 2009 - 15:22 Uhr:   

("Zudem wurde eine Koatlion aus CDU und FDP abgemacht.")

Ach ja? Das ist ja eine unerwartete Neuigkeit!
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2009 - 21:05 Uhr:   

Ypsilanti soll Bildungsexpertin werden;-)

http://www.welt.de/politik/article3239707/Ypsilanti-soll-Bildungsexpertin-der-SPD-werden.html

Ich dachte zuerst, ich lese nicht richtig.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2009 - 09:54 Uhr:   

Offenbar findet die SPD Gefallen daran, Wahlen zu verlieren.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2009 - 10:21 Uhr:   

Na wenn ihr euch damit mal nicht verrechnet... Ypsilanti ist jetzt ein paar Monate aus der Schusslinie und danach zwar immer noch bundesweit bekannt, aber in ihrer neuen Position. Auf Bundesebene beschert sie der SPD kein Problem, das die nicht sowieso schon hat. Zum Beispiel den Linksfront-Vorwurf, den die CDU sowieso gemacht hätte.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2009 - 12:56 Uhr:   

@Ralf Lang:
Ypsilanti wird natürlich keinen großen Einfluß auf die Bundestagswahl haben - aber es wird auf jeden Fall kein positiver für die SPD sein.

Und egal wie stark man den Linksfront-Vorwurf gewichtet - es ist taktisch auf jeden Fall ein Fehler der SPD-Spitze, der CDU hier noch frische Argumente zu liefern.
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Frankfurter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 20. Januar 2013 - 23:26 Uhr:   

Schwarz-gelb in Niedersachsen abgewählt. Kann die hessische Landesregierung noch weitermachen, oder gibt es nun in Hessen vorgezogene Neuwahlen?
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 20. Januar 2013 - 23:44 Uhr:   

Warum sollte es in Hessen vorgezogene Neuwahlen geben. Die Mehrheit für Bouffier und Hahn ist doch komfortabel.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 21. Januar 2013 - 21:24 Uhr:   

Hessen wird morgen Wahltermin bekanntgeben: http://www.hr-online.de/website/specials/landtagswahl-hessen/index.jsp?rubrik=77973&key=standard_document_47307819
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 21. Januar 2013 - 23:43 Uhr:   

Bei einem Wahltermin mit der BTW würde die Wahlperiode erst 4 Monate nach der Wahl beginnen. In NRW zogen SPD und Grüne 2009 wegen eines ähnlich langen Abstandes erfolgreich vor den Verfassungsgerichtshof (sie wollten die Kommunalwahl lieber mit der Bundestags- als mit der Europawahl zusammenlegen).

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Januar 2013 - 13:20 Uhr:   

Hessen lässt am Tag der Bundestagswahl auch den Landtag wählen: http://www.hr-online.de/website/specials/landtagswahl-hessen/index.jsp?rubrik=77973&key=standard_document_47318017
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2013 - 15:34 Uhr:   

@Thomas Frings:
Die damalige Begründung des Verfassungsgerichtshofs war aber, dass für keinen Bundes-/Landtag eine Frist über 3 Monaten gelte (was für Hessen ja anscheinend nicht stimmt):

"Als gemeinsame Verfassungsüberzeugung lasse sich den geltenden Verfassungsbestimmungen sowie der Verfassungswirklichkeit das demokratische Grunderfordernis entnehmen, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen äußerstenfalls drei Monate liegen dürften. Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder finde sich keine längere Frist." (siehe www.wahlrecht.de/doku/presse/20090218-1.htm )

Hat Hessen seine Verfassung seitdem geändert (oder gar keine Frist in der Verfassung) oder hat das Gericht sich da geirrt?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2013 - 16:06 Uhr:   

"Nur in Baden-Württemberg und Hessen ist weder eine strikte Höchstfrist zwischen Wahltag und Konstituierung noch der früheste Zeitpunkt für Neuwahlen festgelegt. Gleichwohl lagen auch in diesen beiden Ländern zwischen den Wahlen und dem ersten Zusammentreten der jeweiligen Landtage ausnahmslos Zeiträume von weniger als drei Monaten."

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vgh_nrw/j2009/VerfGH_24_08urteil20090218.html

Kann man so sehn, dass sie damit einfach dem Urteil die Grundlage entziehn. Angreifbar ist eine sehr viel frühere Wahl aber sicher trotzdem. Spätestens dann, wenn gleich die Wahlen für das nächste Jahrhundert gesammelt an einem Termin stattfinden sollen (was mit dem Wortlaut der hessischen Verfassung zweifellos vereinbar ist), ist offensichtlich, dass das mit demokratischen Grundprinzipien unvereinbar ist. Die Frage ist bloß, wo genau die Grenze ist.

Wenn sie kein Risiko eingehn wollen (oder wenn der Staatsgerichtshof den Termin ablehnt), kann sich der Landtag auch passend für den Wahltermin selbst auflösen. Dann wären sie den ungünstigen Beginn der Wahlperiode auf Dauer los. Noch besser wär es, die Verfassung zu ändern. Solche archaischen Wahlperiodenregelungen gibts sonst fast nirgends mehr. Dafür ist aber in Hessen eine Volksabstimmung notwendig.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2013 - 17:20 Uhr:   

Aha. Dann würde ich das NRW-Urteil in der Tat hier nicht wirklich für einschlägig halten, und eine etwaige Klage als ergebnisoffen sehen.

Es gab übrigens schon einmal bei der Bundespräsidentenwahl einen Abstand von fast 4 Monaten zwischen Wahl und Amtsantritt (1969 Heinemann, gewählt am 5.3., BP ab 1.7.) - im GG gibt es dafür (leider) auch keine festgeschriebene Höchstfrist. Auch wenn das natürlich keine allgemeine Wahl war, wäre es in der Argumentation des NRW-Urteils vielleicht eine gewisse Legitimation für Wahlen bis zu 4 Monaten im Voraus.

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