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Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 18:05 Uhr: | |
"Ich finde es aber angesichts des Charakters des vorläufigen Ergebnisses als Quick-and-Dirty-Annäherung ans spätere Endergebnis vertretbar, in der Wahlnacht irgendwann einen Schlussstrich zu ziehen und nicht mehr bis Montag Nachmittag zu warten. Und dann ist eine gut gemachte Schätzung in Form einer Hochrechnung besser als mehrere Wahlbezirke komplett wegzulassen." Sehe ich auch so, wenn es nicht gleich Dutzende Wahlbezirke sind. Aus dem vorläufigen Ergebnis kann man ja keine Rechte ableiten. Entscheidend ist die Niederschrift und nicht die telefonische Schnellmeldung. Ich habe den Eindruck, dass kaum einem bewusst ist, wo der Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis liegt. Die Schnellmeldungen nicht alle sofort auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen, war trotzdem eine Dummheit. Was Transparenz angeht, muss man sogar eher loben. Die Wahlbezirksergebnisse des ganzen Landes als CSV-Datei schon beim vorläufigen Ergebnis ist vorbildlich, auf jeden Fall nicht selbstverständlich. Da kann man leicht unplausible Ergebnisse, die es bei jeder Wahl gibt, filtern. |
Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 20:06 Uhr: | |
Nochmal zurück zu den unbewacht und unversiegelt gelagerten Stimmzetteln: Das geht in der Tat gar nicht. Zu einer Wiederholungswahl führt so ein Fehler aber nur, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das vom Wahlvorstand festgestellte Ergebnis nicht korrekt ist, so dass noch einmal nachgezählt werden müsste. Über so einen Fall hatte mal der bremische Staatsgerichtshof zu entscheiden und die Wahl in einem Wahllokal wiederholen lassen: http://www.staatsgerichtshof.bremen.de/sixcms/media.php/13/%23%23St1.07-URTEIL-INTERNET-080522.pdf |
Bernhard Nowak
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| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 20:56 Uhr: | |
Der Frankfurter FDP-Chef möchte die Wahl anfechten: https://www.hessenschau.de/politik/wahlen/landtagswahl-2018/landtagswahl--spd-fehlen-66-stimmen-auf-die-gruenen-,ltw18-liveticker-100.html |
SaaleMAX
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| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 21:02 Uhr: | |
Frage: Wieviele Wahlzettel wurden eigentlich neu ausgewertet für das nun amtliche Endergebnis? Ich konnte dazu bisher nichts verlesen. |
Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 21:04 Uhr: | |
Unfassbar, aber wenn die Stadt Frankfurt dermaßen schlampt, sind die Stimmzettel in der Obhut der Stadt auch nicht unbedingt sicher. Die Stadt hat ja auch einige Zehntausend Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag verwahrt, es gab gut 70000 Briefwähler in Frankfurt. Wenn da mit derselben "Sorgfalt" vorgegangen wird... Das kann keiner von außen kontrollieren. |
Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 21:36 Uhr: | |
Hier der Artikel der FNP, auf den sich der Newsletter der Hessenschau bezieht: https://www.fnp.de/frankfurt/will-landtagwahl-anfechten-10615354.html Ich glaube diesem Wahlergebnis nicht und ich glaube nicht, dass die SPD hinter den Grünen liegt. Jetzt kommt voraussichtlich eine Ampel-Koalition nicht zustande, obwohl die Grünen in Frankfurt 213 Stimmen hinter der SPD lagen. Cui bono? Jeder mache sich dazu seine eigenen Gedanken. |
Bernhard Nowak
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| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 21:46 Uhr: | |
Hier die Zahlen des Landeswahlleiters: https://statistik-hessen.de/l_2018/html/landesergebnis |
Bernhard Nowak
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| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 22:00 Uhr: | |
Der Landeswahlausschuss, der in der Lage ist, ein amtliches Endergebnis der Landtagswahl trotz zahlreicher Pannen festzustellen, fordert hier keine Nachzählung. Bei dem Ergebnis der Verfassungsänderungen durch die Bevölkerung fordert er hingegen Nachzählungen: http://www.fr.de/rhein-main/hessenwahl/landtagswahl-in-hessen-zeichen-stehen-auf-schwarz-gruen-a-1622167 Das ist doch paradox! |
Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 16. November 2018 - 22:08 Uhr: | |
Diesen Kommentar möchte ich noch zum Thema posten, er passt, denke ich, ganz gut hierher: https://www.hessenschau.de/politik/wahlen/landtagswahl-2018/kommentar-diese-wahl-haette-eine-bessere-organisation-verdient-gehabt,ltw-kommentar-ergebnis-100.html |
Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 17. November 2018 - 17:13 Uhr: | |
Und nachdem das "gewünschte Ergebnis" erreicht ist, geht es schneller als gedacht: https://www.hessenschau.de/politik/cdu-und-gruene-starten-koalitionsverhandlungen-am-montag,angebot-zu-koalitionsverhandlungen-100.html |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 17. November 2018 - 18:20 Uhr: | |
"Der Landeswahlausschuss, der in der Lage ist, ein amtliches Endergebnis der Landtagswahl trotz zahlreicher Pannen festzustellen, fordert hier keine Nachzählung." Er kann gar keine Nachzählung veranlassen. Der Umgang mit den ausgezählten Stimmzetteln in Frankfurt zeigt gerade, warum eine Nachzählung auch nicht unproblematisch ist. Selbst wenn es zu keiner Schlamperei kommt, sind die Stimmzettel nach der Auszählung ja nicht mehr unter öffentlicher Kontrolle. Man muss darauf vertrauen, dass die zuständige Behörde sie sicher verwahrt, wenn eine Neuzählung sinnvoll sein soll. Wer an Wahlfälschung glaubt, vertraut darauf garantiert nicht und wird nach einer Nachzählung immer noch an Wahlbetrug glauben, wenn sich nichts in seinem Sinne ändert. |
Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 17. November 2018 - 22:03 Uhr: | |
Wenn das so ist, wie schafft man dann ein möglichst fälschungssicheres Wahlsystem? Mir geht es vor allem darum, zu wissen, woher die plötzlichen Stimmengewinne der Grünen kommen, wenn vor einer Woche durch die Nachzählung in Frankfurt ein landesweiter Vorsprung an Zweitstimmen der SPD von 213 Stimmen vor den Grünen festgestellt wird. Wo kommen die grünen Stimmengewinne her? Dies müsste doch plausibel zu erklären sein. Dann gäbe es auch keine oder weniger Zweifel am Wahlergebnis.} |
Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. November 2018 - 19:04 Uhr: | |
Wo es welche Veränderungen zwischen vorläufigen und endgültigen Ergebnisse gab, sieht man, wenn man die von Matthias verlinkte CSV-Datei mit den Daten vom Landeswahlleiter vergleicht. Die größte Veränderung zugunsten der Grünen und zu Lasten der SPD gab es in Kassel. Dort ist die Verwaltung meines Wissens seit vielen Jahren in SPD-Hand. Insofern passt das nicht ganz zu deiner Verschwörungstheorie. |
J.A.L.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. November 2018 - 21:20 Uhr: | |
@Bernhard Nowak: Hatten Sie hier nicht mal versprochen, weniger amlarmistisch zu werden? |
Bernhard Nowak
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| Veröffentlicht am Sonntag, 18. November 2018 - 21:37 Uhr: | |
@Wilko: Danke für die Info |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 20. November 2018 - 13:04 Uhr: | |
@Wilko: "Ich finde es aber angesichts des Charakters des vorläufigen Ergebnisses als Quick-and-Dirty-Annäherung ans spätere Endergebnis vertretbar, in der Wahlnacht irgendwann einen Schlussstrich zu ziehen und nicht mehr bis Montag Nachmittag zu warten." Da gehe ich noch mit. Aber dann darf der Wahlleiter m. E. nur die bereits ausgewerteten Stimmbezirke verkünden und explizit sagen, daß noch X Bezirke fehlen. Das ist eine sowohl ausreichende wie korrekte Information, die daraus abgeleitete Mandatsverteilung ist ähnlich nah dran am echten Endergebnis wie bei der Einbeziehung von "Schätzungen". "Und dann ist eine gut gemachte Schätzung in Form einer Hochrechnung besser als mehrere Wahlbezirke komplett wegzulassen." Das sehe ich überhaupt nicht. Eine Hochrechnung wäre eine echte Berechnung, bei der der bisher festgestellte Landestrend auf das alte Ergebnis im Stimmbezirk und die neue Anzahl Stimmen projeziert wird. Das ist m. W. NICHT geschehen. Sondern die Stimmbezirksleute haben das mal aus dem Handgelenk geraten, die Abweichungen sind entsprechend groß. Im Ergebnis ist die Qualität dieser Berechnung mit Schätzungen unzuverlässiger als die Berechnung nur mit den ausgezählten Bezirken. Vor allem aber: Der Wahlleiter hätte bei der Verkündung des vorläufigen Ergebnisses explizit sagen müssen, welche Wahlbezirke nur geschätzt sind. So aber mußte jeder annehmen, daß tatsächlich alle Bezirke ausgezählt wurden. So aber ist das für mich ein sehr klarer Fall von §107a(2) StGB: "Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt." Es ist zwar nicht verpflichtend, das vorläufige Ergebnis überhaupt zu veröffentlichen - aber es IST ein Wahlergebnis. Und es wurde vom Wahlleiter bewußt unrichtig verkündet. |
Florian das Original
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 20. November 2018 - 13:28 Uhr: | |
R.A.: "Es ist zwar nicht verpflichtend, das vorläufige Ergebnis überhaupt zu veröffentlichen - aber es IST ein Wahlergebnis. Und es wurde vom Wahlleiter bewußt unrichtig verkündet." Ich habe die Medienberichte anders verstanden. Es war wohl nicht der das Ergebnis verkündende Landeswahlleiter, der da geschätzt und bewusst ein falsches Ergebnis verkündet hat. Sondern es war das Ordnungsamt Frankfurt, das geschätzt hat und diese geschätzten Zahlen an den Landeswahlleiter als echte Ergebnisse gemeldet hat. Der Landeswahlleiter war, wenn man so will, in der Wahlnacht selbst gutgläubiges Opfer. Den Skandal sehe ich hier nicht beim Landeswahlleiter. Sondern beim Frankfurter Ordnungsamt. |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 20. November 2018 - 16:40 Uhr: | |
@Florian: Die Frankfurter behaupten wiederum, die Schätzungen hätten sie auf Anweisung des Landeswahlamts gemacht. Insgesamt sind die Aussagen schwierig einzuordnen, und man kann sich natürlich nicht sicher sein, daß die Presse das jeweils richtig verstanden und zitiert hat. Auf jeden Fall: Wer immer diese Schätzungen veranlaßt hat, hat m. E. gegen das Gesetz verstoßen. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 20. November 2018 - 20:59 Uhr: | |
"Es ist zwar nicht verpflichtend, das vorläufige Ergebnis überhaupt zu veröffentlichen - aber es IST ein Wahlergebnis." Nein, die Veröffentlichung ist in der Landeswahlordnung vorgeschrieben und das vorläufige Ergebnis ist nur eine Annäherung ans richtige Wahlergebnis, was sich auch aus der Landeswahlordnung (§ 61 Abs. 4) ergibt: (4) Die Gemeindebehörden, die Kreiswahlleiter und der Landeswahlleiter geben nach Durchführung der ohne Vorliegen der Wahlniederschriften möglichen Überprüfungen die vorläufigen Wahlergebnisse in geeigneter Form bekannt. Unter Verkündung versteht man eine öffentliche Bekanntmachung in einem Bekanntmachungsorgan (Gesetzblatt, Staatsanzeiger etc.), die ist für das vorläufige Ergebnis nicht vorgesehen, nur für das endgültige. Aus dem vorläufigen Ergebnis können sowieso keine Rechte abgeleitet werden. |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 26. November 2018 - 09:47 Uhr: | |
@Thomas Frings: Danke, die Erklärung ist überzeugend. Juristisch war dann offenbar alles ok, politisch trotzdem maximal ungeschickt. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 26. November 2018 - 19:46 Uhr: | |
Ein Verstoß gegen die Wahlordnung war es schon, aber keine Wahlfälschung. In der Kommentarliteratur wird vertreten, dass nur ein ordnungsgemäß festgestelltes Ergebnis falsch verkündet werden kann. Wenn kein Ergebnis vorliegt, kann man diese Variante der Wahlfälschung gar nicht begehen. |
SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2019 - 21:06 Uhr: | |
NPD-Funktionär in Hessen einstimmig zum Ortsvorsteher gewählt! In der hessischen Gemeinde Altenstadt- Waldsiedlung stimmten alle anwesenden Ortsbeiräte für einen NPD-Mann als Vorsteher. Auch Mitglieder von CDU und SPD und FDP votierten mit. Nach einem Bericht der Zeitung Kreis-Anzeiger gab es keinen anderen Kandidaten für die Nachfolge des bisherigen Ortsvorstehers, der für die FDP angetreten war und bereits im Juni seinen Rücktritt angekündigt hatte ........................ Nun herrscht allerdings blankes Entsetzen in den übergeordneten Parteizentralen. Genaueres über diesen ungewöhnlichen Vorgang dazu unter: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-09/hessen-npd-stefan-jagsch-wahl-ortsvorsteher |
Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2019 - 21:51 Uhr: | |
Der Posten eines Ortsvorstehers ist ja fast so bedeutend wie der eines Bundeskanzlers. Interessant an der Thematik ist, dass die NPD in dieser Gegend durchaus stark vertreten ist. Beispielsweise ist sie mit 4 von 37 Stimmen in der Stadtverordnetenversammlung von Büdingen, also direkt nebenan, vertreten. Allerdings trat die AfD offensichtlich weder in Büdingen noch in dem Ortsbeirat von Waldsiedlung zur Wahl an. |
Mark Tröger
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 08. September 2019 - 23:51 Uhr: | |
Muss man jetzt empört sein? Mangelt es CDU, SPD und FDP an Abgrenzung zum Rechtsextremismus? Hat der Verfassungsschutz zulange tatenlos zugesehen? Wird womöglich gar demnächst in Altenstadt-Waldsiedlung das vierte Reich ausgerufen? Alles nicht auszuschließen. Womöglich ist der NPD-Vertreter aber auch einfach der einzige Politiker vor Ort, der sich mit Computern auskennt. "Auf die Frage, warum Jagsch gewählt wurde, sagte Szielasko: "Da wir keinen anderen haben - vor allem keinen Jüngeren, der sich mit Computern auskennt, der Mails verschicken kann."" https://www.tagesschau.de/inland/npd-ortsvorsteher-101.html |
Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 01. Oktober 2019 - 22:42 Uhr: | |
Ist an dem Einwand etwas dran? Das wurde doch sicher hier auf wahlrecht.de schon längst ausgerechnet. https://www.hessenschau.de/politik/sitzverteilung-falsch-berechnet-afd-fordert-zusaetzliches-landtagsmandat,afd-zweifelt-wahl-an-100.html |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Oktober 2019 - 00:02 Uhr: | |
Nein, es ist vollkommen klar, dass die Sitzzahl so lange zu erhöhen ist, bis bei der Hare/Niemeyer-Verteilung keine Partei mehr überhängt, und nicht weiter. |
Mark Tröger
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Oktober 2019 - 01:35 Uhr: | |
Die AfD-Argumentation im Detail finde ich absurd, möglicherweise wird sie angewendet um genau auf 138 Sitze zu kommen, was zu einem Patt führt. Die CDU hat 776.910 der 2.693.838 maßgeblichen Stimmen erhalten. Das sind 28,84% und entspräche 31,72 Sitzen. Die CDU hat aber 40 Direktmandate erhalten. Die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze erhöht sich solange bis die Proportion wieder erreicht ist. Die ist aber gar nicht genau zu erreichen. Bei 137 Sitzen entsprechen 40 Sitze 29,20%. Bei 138 Sitzen entsprechen 40 Sitze 28,99% und bei 139 Sitzen entsprechen 40 Sitze 28,78%. Da solange erhöht werden muss bis die Proportion erreicht ist, man aber nur um ganze Sitze erhöhen kann, und mit 139 Sitzen die Proportion auch am geringsten verfälscht wird, spricht meines Erachtens viel für 139 Sitze. Dann bekommt aber nicht nur die AfD ein zusätzliches Mandat sondern auch die Grünen. Sitzansprüche bei 139 Sitzen: CDU: 40,09 Grüne: 29,44 (muss aufgerundet werden, da sonst nur 138 Sitze insgesamt) SPD: 29,43 AfD: 19,54 FDP: 11,14 Linke: 9,36 Der Landeswahlleiter hat hingegen nur auf 137 Sitze erhöht, weil da die CDU einen Sitzanspruch von 39,51 hat und man auf 40 aufrunden kann. Das Runden ändert m. E. aber den Proporz. Die AfD hingegen möchte dass auf 138 Sitze erhöht wird. Dabei rechnet sie 8 ganze! Überhangmandate auf den krummen! CDU Sitzanspruch von 31,72 drauf. Laut AfD müsse die Sitzzahl solange erhöht werden bis die CDU einen Sitzanspruch von 39,72 habe. Zitat: "ein Überhangmandat ist per Definition ein Abgeordnetensitz und daher eine ganze Zahl." http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/01295.pdf Dem würde ich widersprechen. Überhangmandate sind was theoretisches, was nicht ganz sein muss. Vor allem aber ist von Überhangmandaten im Wahlgesetz garkeine Rede. Die Sitzzahl muss nur solange erhöht werden, bis "die Proportion" hergestellt ist. Darüber, was genau die Proportion ist, kann man sich vielleicht auch streiten. |
Boris Borowski
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Oktober 2019 - 10:20 Uhr: | |
Im Landeswahlgesetz bezieht sich "Proportion" auf die Hare-Niemeyer-Proportion. In §10, Abs. 5 wird auf die Berechnung nach Abs. 3 verwiesen. |
Holger81
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Oktober 2019 - 13:34 Uhr: | |
@Mark Tröger: "Da solange erhöht werden muss bis die Proportion erreicht ist, man aber nur um ganze Sitze erhöhen kann, und mit 139 Sitzen die Proportion auch am geringsten verfälscht wird, [...]" Das stimmt nicht. 139 Sitze sind zwar "proportionaler" als 138 oder 137 Sitze; aber wenn man die Sitzzahl noch weiter erhöht, bekommt man mit der Zeit zwangsläufig noch bessere Proportionen - bis man schließlich bei Sitzzahl 2.693.838 (gleich Anzahl der zählenden Stimmen) perfekte Proportionalität hat. ;-) Das Argument für 139 Sitze ist sicher noch besser als das absurde AfD-Argument - es wäre ähnlich zum Vorgehen in NRW, wo man bei Überhang die Sainte Lague-Quote so weit erhöht, dass die überhängende Partei exakt den Idealanspruch ihrer Sitzzahl hat (und dann die Ansprüche der anderen Parteien passend rundet), nicht nur so weit, bis die Zahl der Überhangmandate mit dem gerundeten Sitzanspruch der Partei übereinstimmt. Aber da das in NRW explizit so erwähnt wird, in Hessen aber nicht, und Hare-Niemeier auch kein Quotenverfahren ist, stimme ich Thomas Frings zu, dass hier 137 Sitze richtig sind. Ein HN-Paradoxon liegt anscheinend auch nicht vor. |
Mark Tröger
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Oktober 2019 - 15:32 Uhr: | |
Ja, mit "zu berechnende Proportion" ist wohl die nach Absatz 3 festzulegende Sitzverteilung gemeint, und nicht die nach Absatz 3 berechneten Proportionen der Stimmen. Dafür spricht, dass die Anweisung, im Falle von Überhangmandaten die Sitzzahl zu erhöhen, um eine Proportion zu erreichen, impliziert, dass diese Proportion ohne Überhangmandate erreicht ist. Bei 110 Sitzen ohne Überhangmandate entspricht aber die Sitzverteilung nur in zu vernachlässigenden Ausnahmefällen der Proportion der Stimmen. Hingegen entspricht die Sitzverteilung natürlich der Sitzverteilung. Der Satz: "In diesem Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze so lange, bis die nach Abs. 3 zu berechnende Proportion erreicht ist." ist allerdings extrem schlecht formuliert, muss ich sagen: - "zu berechnende" ist falsch, da die gemeinte Sitzverteilung nur teilweise anhand einer Berechnung festgelegt wird. Sie wird auch durch Vergleiche und gegebenenfalls Lose bestimmt. - "Proportion" ist irreführend (vor allem in Verbindung mit "zu berechnenden"), weil in Absatz 3 auch die Proportion der Landesstimmen berechnet wird. - "erreicht" ist missverständlich, denn hier wird keine fixe Gesamtsitzverteilung von einer variablen Sitzzahl der am stärksten überhängenden Partei erreicht, sondern die variable Gesamtsitzverteilung erreicht im Hinblick auf die am stärksten überhängende Partei deren fixe Sitzzahl. |
Boris Borowski
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Oktober 2019 - 00:54 Uhr: | |
@Mark Tröger: Vergleiche gehören hier auch zur Berechnung (sind berechenbar). Aber das mit dem Losen ist interessant, wenn Abs. 5 Anwendung findet. Hier gibt es tatsächlich Interpretationsspielraum. |