Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Fehler in der Sitzung des Bundeswahla...

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2013 » Fehler in der Sitzung des Bundeswahlausschusses? « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

ulf
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2013 - 03:16 Uhr:   

Für die Nichtanerkennung als Partei müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Bundeswahlausschusses stimmen. Bei "Die GERADE Partei" stimmten 7 Mitglieder für die Nichtanerkennung, drei Mitglieder dagegen und ein Mitglied enthielt sich.
Nach anfänglicher Irritation wurde die Nichtanerkennung der Partei als Ergebnis verkündet.
Bei 11 Mitgliedern des Ausschusses liegt doch aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit oberhalb von sieben Stimmen, nämlich rechnerisch bei 7,3333..
Oder habe ich da etwas übersehen ?
In der Aufzeichnung des zweiten Sitzungstages zu sehen ab 1:21:50
dbtg.tv/cvid/2482831
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2013 - 08:31 Uhr:   

§ 18 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 BWahlG spricht nur von „Zweidrittelmehrheit“, ohne ausdrücklich zu sagen, ob sich das auf die Zahl der Mitglieder, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder auf die abgegebenen Stimmen bezieht. Der Bundeswahlleiter geht von Letzterem aus. Das passt zu § 10 Absatz 1 Satz 2 BWahlG, wonach grundsätzlich „Stimmenmehrheit“ reicht. Da der Bundeswahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig ist (§ 5 Absatz 1 BWahlO), wäre eine „Zweidrittelmehrheit“ bezogen auf die Zahl der Mitglieder nicht praktikabel.
 Link zu diesem Beitrag

ulf
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2013 - 11:58 Uhr:   

Heißt das, die Enthaltung wird wie eine nicht abgegebene Stimme gewertet?
Ansonsten sind die Mitglieder des Ausschusses doch vollzählig.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 06. Juli 2013 - 23:12 Uhr:   

Ja, wenn es um eine Stimmenmehrheit geht, zählen Enthaltungen nie mit. Sonst hätten sie die gleiche Wirkung wie Nein-Stimmen. Nur wenn ausnahmsweise eine Mitgliedermehrheit oder (noch seltener) eine Anwesenheitsmehrheit verlangt wird, spielen Enthaltungen eine Rolle.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite