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KPD-Ersatzorganisation Die Linke

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 18:41 Uhr:   

Die SED ist aus der KPD der SBZ hervorgegangen, die sich die Ost-SPD einverleibt hatte, und die verbotene KPD in Westdeutschland war nichts weiter als der westdeutsche Arm der SED. Seit 1990 tritt jetzt statt der verbotenen Westfiliale die SED selbst unter neuem Namen auf. Dass "Die Linke" rechtsidentisch mit der SED ist, hat ihr Schatzmeister sogar an Eides statt versichert

Das spricht eindeutig dafür, dass die Linkspartei eine Ersatzorganisation der verbotenen KPD ist, die eigentlich aufgelöst und ihr Vermögen eingezogen werden müsste. Wer Mitglied der Linkspartei ist, begeht damit im Grunde eine Straftat, die mit 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann (§ 84 Abs. 2 StGB).

Ich bin nicht für repressive Maßnahmen, weil ich grundsätzlich gegen Parteiverbote bin. Aber wer ein Parteiverbot gegen die NPD betreibt, sollte erst einmal ein bestehendes durchsetzen. Vollends skandalös wird es, wenn eine Landesregierung ein Parteiverbot betreibt, der selbst Mitglieder einer Ersatzorganisation einer verbotenen verfassungsfeindlichen Partei angehören.

Bedenklich ist natürlich auch die Aberkennung von Mandaten durch das BverfG, was die Mehrheitsverhältnisse wesentlich ändern kann. Seltsam ist die Regelung zu Parteienverboten im Bundeswahlgesetzten und vielen Landeswahlgesetzen. Nach deren Wortlaut würde ein Mandatsverlust sogar dann eintreten, wenn das BverfG die Mandate der verbotenen Parteien ausdrücklich nicht aberkennen sollte.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 19:14 Uhr:   

Was ist dir denn ins Glas gekippt worden?

1) Dass die Linke die Rechtsnachfolgerin der PDS ist, der die WASG beitragt, weiß jeder. Dass die PDS aus der SED direkt hervorging, auch. Was willst du mit diesen ollen Kamellen?

2) Die Linke ist keine Ersatzorganisation für die KPD. Wie du selbst ausführst, bestand die Rechtsvorgängerin der Linken lange vor dem KPD-Verbot. Sie ging aus der Vereinigung der KPD und SPD des Ostsektors hervor. Beide waren nie Gegenstand eines Parteiverbotes. Auch die KPD, die zum Ende der DDR hin von SED-Kadern gegründet wurde, ist nicht Gegenstand des Parteiverbotes. Übrigens ist nicht mal die heutige FDJ, Rechtsnachfolgerin der FDJ der DDR, Gegenstand des Verbotes der FDJ Westdeutschlands. Das ist auch alles keine tagesaktuelle Neuigkeit für dich

3) Niemand hat die Absicht, die FDP oder diese alberne neue Rechtspartei zu verbieten. Du kannst also beruhigt aufatmen.

4) Niemand wird auch in näherer Zeit irgendeine andere Partei verbieten.

5) Das Altvermögen der SED und ihrer Nebenorganisationen war mehrfach Gegenstand von staatlichen Eingriffen. Dieses Thema ist endgültig abgeschlossen.

Dieser Thread ist allgemeinpolitischer Unfug.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 19:24 Uhr:   

Dass ein Parteiverbot zwingend zum Mandatsverlust führen muss, ist ja bloß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewesen, das den Gesetzgeber ausdrücklich und ungefragt aufgefordert hat, das so zu regeln. Vorher ist niemand auf die Idee gekommen, dass man selbst in so einem Fall einfach ein Mandat wegnehmen könnte.

Wobei die Bestimmung im Bundeswahlgesetz schwächer ist als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur SRP. Könnte man jetzt eventuell mit den alten Drucksachen ermitteln, wie das so gekommen ist.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 20:11 Uhr:   

Verboten wurde die westdeutsche KPD - die Ost-KPD/SED war als ausländische Organisation niemals Gegenstand des Parteiverbots. Sie wurde als PDS zwar zu einer bundesweiten Organisation, war aber nie Rechtsnachfolgerin der KPD war ...
Der Platz ist übrigens schon besetzt! Die DKP ist eine Ausnahme vom Wiederbetätigungsverbot, da die DDR im Rahmen der Annäherung (Brandts Ostpolitik) damals verlangte, dass es im Westen wieder die Zulassung einer kommunistischen Partei geben müsse. Damals war die erste Hochphase der NPD, so dass Brandt notgedrungen zustimmte.
Die Partei besteht bis heute ... und zwei Nachfolgeparteien kann es nicht geben.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 20:18 Uhr:   

"4) Niemand wird auch in näherer Zeit irgendeine andere Partei verbieten."
Und niemand hatte die Absicht, eine Mauer zu errichten. Dass über einen NPD-Verbotsantrag diskutiert wird, ist hier wohl keinem entgangen.

"2) Die Linke ist keine Ersatzorganisation für die KPD. Wie du selbst ausführst, bestand die Rechtsvorgängerin der Linken lange vor dem KPD-Verbot."
Das schon, aber nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes von 1956. Dass KPD mit der SED engstens verwoben war, ist kein Geheimnis.

"5) Das Altvermögen der SED und ihrer Nebenorganisationen war mehrfach Gegenstand von staatlichen Eingriffen. Dieses Thema ist endgültig abgeschlossen."
Nicht ganz. Die "Rote Fini" hat kürzlich die letzten Geheimnisse über verschwundene Millionen mit ins Grab genommen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 20:21 Uhr:   

Wobei die DKP vielleicht als Nachfolgeorganisation verboten werden könnte (was ziemlich egal wäre - die sind ja alle namentlich bekannt) aber nicht Rechtsnachfolgerin der KPD ist.

Inhaltlich ist das natürlich alles Käse. Die Linke ist so eine Art SPD für Ostdeutsche und besonders soziale Demokraten, die DKP ist eine klassische reformsozialistische Partei, wie sie in Europa seit Jahrzehnten überall gefahrlos Kommunen und Provinzen mitregieren und die KPD nach dem Krieg war der Überrest einer moskautreuen Filialpartei, die sich weder zur Demokratie noch zum Umsturz richtig entscheiden konnte und durfte. Als man sie verbot, war sie im Grunde schon gescheitert.

In der Nachfolge gab es dann alle möglichen Überwachungen und Berufsverbote. Das alles gäbe es beim Verbot einer rechtsextremen Terrorpartei natürlich nicht. Wo kämen wir denn da hin?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 21:06 Uhr:   

Die Parteiverbotsfolgen sind 1953 in der Beschlussempfehlung weitgehend inhaltsgleich zur heutigen Regelung reingekommen. Der Berichterstatter hat nur den Inhalt dargestellt. Ausführlich geht aber der Redner der KPD in der zweiten Lesung (ab Seite 13478C) drauf ein, mit vielen Zitaten zu den Hintergründen.

Unklar bleibt aber, warum Abgeordnete, die auf Wahlvorschlägen der verbotenen Partei kandidiert haben, ihr aber nicht (mehr) angehören, ihr Mandat behalten dürfen. Das steht im Wiederspruch zum SRP-Urteil.

Zum NPD-Verbotsantrag: Der hat doch praktisch keine Chancen, was auch jeder weiß. Aber blinder Aktionismus gegen Rechtsextreme kommt immer gut an.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 22:06 Uhr:   

Es gibt bisher gar keinen NPD-Verbotsantrag. Die NPD als Wahl-Partei ist ein Ärgernis, als staatlich subventionierte Organisation ein Unding, aber die wirklichen Gefahren für den Bürger sind doch allemal jene, die tatsächlich in Verlegenheit kommen, irgendwas zu entscheiden. Und die sind gewählt, von Mehrheiten, also demokratisch. Insoweit NPD-Mitglieder individuell gefährlich werden, ist das Sache für die Polizeidienststelle.

Thomas Frings mag weiter seine Geisterjagd betreiben. Die heutige KPD oder die DKP bekommt er genausowenig verboten wie die Linke oder die lästige Wahlalternative zur FDP.
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Holger König
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. März 2013 - 00:40 Uhr:   

Hierzu mußt Du den Einigungsvertrag zu rate ziehen. Darin ist eindeutig geregelt, daß Parteien und Massenorganisationen (Vereine), die namensgleich bzw. mit gleichen rechtlichen Wurzeln vor 1949 existierten, als getrennte Rechtssubjekte gelten, d.h. Vereins- (und erst recht Parteien-) -verbote in der BRD alt (ehemaliges "Trizonesien") sich nicht auf die in der DDR bestehenden Organisationen auswirken. Damit haben nicht nur die PDS (und die daraus entsandene Partei "Die Linke"), sondern auch die FDJ der DDR Bestandsschutz. Selbst die Westberliner Organisationen, die auf Grund alliierter Vorbehaltsrechte nicht unter Verbote in der BRD fielen, durften nach 1990 fortbestehen. Auch Neugründungen, die in der DDR in der Wendezeit entstanden (es entstandt damals eine neue KPD) unterlagen damit nicht den Verboten.
Andererseits müßte bei der NPD geprüft werden, ob es sich dabei nicht um eine Ersatzorganisation für die durch alliierte Gesetze (Kontrollratsbeschlüsse, Urteile der Nürnberger Prozesse) verbotene Ersatzorganisation handelt. In den 60er und 70er Jahren hätte die NPD deswegen verboten werden müssen, da sich dort viele Altnazis gesammelt hatten. Inzwischen ist jedoch durch den (vor allem biologisch bedingten) Austausch dder Mehrzahl der Mitglieder dieses Argument nicht mehr anwendbar.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. März 2013 - 02:11 Uhr:   

Die NSDAP und dergleichen sowie Ersatzorganisationen dafür waren aber nur bis 1949 explizit verboten. Danach sind sie nurnoch abstrakt als "nationalsozialistische Organisationen" unter das Gesetz zur Ausschaltung des Militarismus gefallen, das bis 1955 gegolten hat. Aber schon das Verbot der SRP hat nicht darauf basiert.

Heute kann sich Ersatzorganisation im Sinn des Parteiengesetz allenfalls auf SRP und KPD (West) beziehn. Und nachdem die NPD in Landtagen vertreten ist (und die Linke auch), geht auch das nicht ohne Bundesverfassungsgericht. Abgesehn davon wird auch eine gewisse zeitliche Nähe dazu notwendig sein, dass man von einer Ersatzorganisation sprechen kann.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. März 2013 - 17:12 Uhr:   

@Holger König
"Hierzu mußt Du den Einigungsvertrag zu rate ziehen. Darin ist eindeutig geregelt, daß Parteien und Massenorganisationen (Vereine), die namensgleich bzw. mit gleichen rechtlichen Wurzeln vor 1949 existierten, als getrennte Rechtssubjekte gelten, d.h. Vereins- (und erst recht Parteien-) -verbote in der BRD alt (ehemaliges "Trizonesien") sich nicht auf die in der DDR bestehenden Organisationen auswirken."
Das ist falsch. Erstens steht dies nicht im Einigungsvertrag (wenn ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um die Fundstelle), zweitens schützt eine von der verbotenen Organisation selbständige Existenz natürlich nicht vor einem Verbot als Ersatzorganisation. Sie ist im Gegenteil eine Voraussetzung, um überhaupt Ersatzorganisation sein zu können. Eine Organisation kann nicht das "Original" und zugleich dessen Ersatz sein. Die rechtlich von der KPD unabhängige Kommunistische Partei Saar wurde nach dem Beitritt des Saarlands als Ersatzorganisation verboten.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. März 2013 - 19:00 Uhr:   

Thomas Frings:
Bei einer bestehenden Organisation wäre der Nachweis nötig, dass sie als Ersatzorganisation geführt wird. Das ist aber nicht möglich, da die Politik der SED bzw vor dem Beitritt der SPD die Politik der KPD nie darauf abzielte, die Tätigkeit der KPD (Westzonen) zu ersetzen.

Die Linke heute will funktionell nicht dasselbe wie die KPD zum Zeitpunkt ihres Verbotes. Auch ihre Gliederung ist mit einem KP-Apparat nicht vergleichbar. Nicht einmal eine Kontinuität der führenden Personen kann gezeigt werden, schon aus Gründen der zeitlichen Distanz.

Das Handeln der Linken ist vollständig vom Grundgesetz abgedeckt. Dies schließt den Wunsch ein, einzelne Bestimmungen des Grundgesetzes auf demokratischem Wege zu ändern.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. März 2013 - 21:16 Uhr:   

@Ralf Lang
Zunächst einmal schön, dass es auch sachlich geht.

"Das Handeln der Linken ist vollständig vom Grundgesetz abgedeckt."
Zweifelsfrei betreiben sie keinen gewaltsamen Umsturz, das wies man KPD und SRP auch nicht nach. Es ist aber sicher kein Zufall, dass die SPD ihr noch nie das Innenressort überließ.

KPD und SRP wurden vor allem wegen ihrer Gesinnung verboten. Im extrem langen KPD-Verbotsurteil gibt es lange Ausführungen zum Kommunismus. Die Linkspartei meidet dieses Wort im Gegensatz zur ehemaligen Co-Vorsitzenden Zimmer in ihrem Programm vollständig (das KPD-Verbot wird dagegen ausdrücklich erwähnt). Das ist aus marxistischer aber verzeihlich, denn Marx verwendete Sozialismus und Kommunismus synomym. Die kommunistische Ideologie kommt aber prima zum Vorschein. Sogar von der "Arbeiterklasse" ist wiederholt die Rede. In der DDR wurde dieser antiquierte Begriff sehr oft durch "Werktätige" ersetzt, aber dieser ist wohl jetzt wegen der vielen Rentnern und Arbeitslosen unter den Mitgliedern und Wählern nicht mehr opportun (womit auch ein ideologisches Problem für Kommunisten angedeutet ist). Das Festhalten an marxistischer Ideologie, mit der ja das KPD-Verbot wesentlich begründet wurde, ist jedenfalls offenkundig.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. März 2013 - 21:45 Uhr:   

@T.F.
Die Linke ist nicht die Ersatzorganisation, weil sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verbot der West-KPD entstand!
Nebenbei wird sie vom Verfassungsschutz beobachtet - also wenn sie entsprechend kritische Tendenzen entwickelt, bleibt das nicht unbemerkt ...
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. März 2013 - 10:04 Uhr:   

Thomas,

das sind doch Scheingefechte und obendrein auch noch falsch. Zimmer war alleinige Vorsitzende. Du meinst Gesine Lötzsch, die über "Wege zum Kommunismus" sprach. Das kann man tun. Es ist für die Tätigkeit der Linken als sozialdemokratische = demokratisch-sozialistische nicht weiter relevant.

Würde die Linke auch nur ernsthaft für Kommunismus werben, die Mitglieder liefen ihr in Scharen davon, die Wähler sowieso. Diese Partei ist in der Hinsicht eine Mogelpackung. Aber selbst wenn sie das täte, wäre sie nicht verfassungswidrig, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Sie müsste schon planvoll gegen das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats vorgehen.

Sowas gibt es hier aber nicht. Es gibt keine unwidersprochenen programmatischen Reden, die zum Umsturz aufrufen. Es gibt keine derartigen Aussagen im Programm, in Parteiveröffentlichungen oder im Verhalten der Anhänger. Im Gegenteil, die meinen fast täglich, dieses oder jenes sei verfassungswidrig und schreien nach dem Gericht. Wenn die Linke irgendwo einen Mißstand entdeckt haben will, soll es grundsätzlich der demokratische Rechtsstaat regeln: Die Behörden sollen einschreiten, die Legislative die Gesetze ändern. In all dem kommt zum Ausdruck, dass die Linke weit mehr auf die rechtsstaatlichen und demokratischen Institutionen Wert legt als einige andere Parteien. Es geht der Linken nicht um Verächtlichmachung der Staatsorgane, vielmehr ist ihre Kritik positiv auf eine Verbesserung dieser angelegt. Dies alles unterscheidet "Die Linke" von einer KP. Du bekommst hier weder eine Ersatztätigkeit hingedreht noch eine eigenständige, von der KPD unabhängige Tätigkeit gegen die Verfassung.

Dass die Linke in Koalitionen bisher nicht Ministerpräsidenten und Innenminister stellte, ist lediglich ein Ergebnis ihres bisher mangelnden Gewichts bei Koalitionsverhandlungen. Das wird sich sicher irgendwann ergeben.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 29. März 2013 - 17:57 Uhr:   

Also dafür extra einen THREAD aufzumachen wundert mich doch wiklich sehr.
In Südthüringen hätte man DAFÜR nur ein Wort:

***DUMMGEKÄU***


...und genau so ist es. So einen Schwachsinn habe ich, mit Verlaub gesagt lange nicht mehr gelesen. Da muß der Themaeröffner wohl Langeweile gehabt haben oder er wußte es einfach nicht besser. Ich hoffe es war Ersteres.


Aber im Zuge der Meinungsvielfalt in unserem Lande sei Ihm dieser Eisgang, der einer Kuh gleicht.. wohl gestattet.

Frohe Ostern, Herr Frings!
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 30. März 2013 - 11:23 Uhr:   

"Die Linke ist nicht die Ersatzorganisation, weil sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verbot der West-KPD entstand!"
Ein zeitlicher Zusammenhang ist gar nicht nötig. Die KPS wurde als Ersatzorganisation verboten, obwohl sie beim KPD-Verbot längst bestand.


"Würde die Linke auch nur ernsthaft für Kommunismus werben,"
Soll dass heißen, dass Die Linke nur nicht für Kommunismus wirbt oder dass sie ihn nicht mehr anstrebt? Dass Die Linke Sozialismus will, ist eindeutig. Der ist ja entweder eine Vorstufe zum Sozialismus oder bei Marx sogar gleichbedeutend mit Kommunismus. Das Ziel hat sich also nicht geändert.

Dass die Linkspartei sich weiter die Möglichkeit offenhält, Ziele anders als auf demokratischen Wege durchzusetzen, wird schon an der geforderten Legalisierung politischer Streiks deutlich. Wobei erschwerend hinzukommt, dass die extreme Linke unter dem Streikrecht sicher auch das "Recht" versteht, arbeitswillige "Streikbrecher" von der Arbeit abzuhalten.
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LieberGast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 30. März 2013 - 12:26 Uhr:   

Danke Herr Frings, für Ihre klärenden Worte.

Natürlich ist das Ziel der Linken der Sozialismus, sie verstehen sich ja selbst als Sozialisten, also Kommunisten. Sozialismus aber ist und bleibt ein totalitäres und damit verfassungsfeindliches Geschellschaftsmodell. Es ist dabei übrigens egal, auf welcher Weise er angestrebt wird ! Auch ein "demokratisch" erreichter Sozialismus bleibt totalitär. Zum "demokratischen Sozialismus", also zu einem mit "demokratischen" Verfahren herbeimanipulierten Sozialismus bekennt sich sogar die SPD. Sie wäre bei gerechter und streng logischer Betrachtung nicht als weniger verfassungsfeindlich einzustufen wie die Linke.

Viele Grüße
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 30. März 2013 - 13:04 Uhr:   

Diese Diskussion ist realitätsfern.

Das Grundgesetz verbietet Sozialismus nicht, denn anders als die Verfassung der DDR kennt es keine ideologische Grundfestlegung. Schon deshalb war das KPD-Verbot seinerzeit umstritten. Allerdings sprach sich die KPD für die Aufhebung des GG aus. Die Linken tun das derzeit nicht, und haben auch bei ihren Regierungsbeteiligungen keine Versuche unternommen, die Verfassung zu stürzen.

Spätere Versuche, Nachfolgeorganisationen der KPD zu verbieten, gab es, aber sie scheiterten. Es steht jedem frei, es zu versuchen, aber die Aussichten sind gleich Null.

Überhaupt ist ein Parteienverbot kein Mittel, die dahinter stehende Ideologie zu bekämpfen, sondern es hilft der betreffenden Partei sogar, sich medienwirksam als Opfer zu inszenieren. Siehe NPD.

Ich würde eher raten, die Wähler zu überzeugen, und das Wasser für die Mühle abzugraben, statt zu versuchen, die Mühle abzureißen.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 30. März 2013 - 16:06 Uhr:   

"Spätere Versuche, Nachfolgeorganisationen der KPD zu verbieten, gab es, aber sie scheiterten. Es steht jedem frei, es zu versuchen, aber die Aussichten sind gleich Null."

Welchen Versuch hat es denn gegeben? Mir ist keiner bekannt. Das Verbotsversuchsstadium ist ja erst mit einem Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht erreicht (vorher sind es lediglich Vorbereitungshandlungen).
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 30. März 2013 - 19:50 Uhr:   

In den 70er Jahren gab es einige Verbotsanträge und Verbotsüberlegungen gegen DKP, KBW und KPD/ML, die aber letztlich nicht zu einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht führten.
Im Übrigen wurde für eine Wiedervereinigung im KPD-Verbotsurteil sogar schon entschieden, dass sie dann wohl wieder zugelassen werden müsste.

Insofern könnte die Linke nicht einfach als Nachfolgeorganisation verboten werden, selbst wenn sie es tatsächlich wäre. Es braucht ein neues Verbot.

Aber, wie gesagt, Verbote sind zweischneidig: sie helfen u.U. der betroffenen Partei, sich als Opfer und wahre (System)Alternative darzustellen.

Das die kommunistische Bewegung in Westdeutschland damals verkümmerte lag eher an der Entwicklung der SPD, die es schaffte, das linke Spektrum abzuschöpfen und sich allein die Unterstützung aus den Gewerkschaften zu sichern und vielleicht auch an der abschreckenden Wirkung der DDR Realität.

Derzeit schafft es die SPD aber nicht, das linke Spektrum abzuschöpfen.

Es hat aber nichts damit zu tun, das das Grundgesetz den Sozialismus verböte, denn das war und ist nicht der Fall.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 30. März 2013 - 22:53 Uhr:   

"In den 70er Jahren gab es einige Verbotsanträge und Verbotsüberlegungen gegen DKP, KBW und KPD/ML, die aber letztlich nicht zu einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht führten."

Für den Verbotsantrag, der ja beim Verfassungsgericht hätte gestellt sein müssen, hätte ich gerne eine Quelle. Und eine "Verbotsüberlegung" ist eben kein "Versuch" sondern lediglich eine Vorüberlegung. Du wirfst schon wieder - wie bei der Papstwahl - mit Nebelkerzen. Halte Dich mal an die Bedeutung juristischer Termini, wenn Du sie schon verwendest.

"Das die kommunistische Bewegung in Westdeutschland damals verkümmerte lag eher an der Entwicklung der SPD, die es schaffte, das linke Spektrum abzuschöpfen und sich allein die Unterstützung aus den Gewerkschaften zu sichern und vielleicht auch an der abschreckenden Wirkung der DDR Realität."

Das wiederum ist richtig.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 31. März 2013 - 00:20 Uhr:   

Für das Verbot einer Ersatzorganisation braucht es in der Regel kein Verfassungsgericht. Das kann der Bundesinnenminister (oder Landesbehörden in lokalen Fällen) wie bei normalen Vereinen ganz allein tun, solang die Partei nicht in einem Parlament vertreten ist. Im Fall der KPD sind massenhaft Ersatzorganisationen verboten worden; die Frage ist bloß, welche davon man als Partei einstufen müsste (wobei das Verbot eben auch die Entwicklung zu einer Partei verhindern soll).

Was Sozialismus ist, ist relativ. Einige betrachten ja auch den Status quo als Sozialismus, was je nach Perspektive nicht völlig abwegig ist, was man aber nicht zwingend negativ sehn muss.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 31. März 2013 - 14:44 Uhr:   

DKP, KBW und KDP/ML waren aber zweifelsfrei Parteien (und die DKP ists auch heute noch). Und die Behauptung, es sei versucht worden, sie zu verbieten ist schlicht geschichtsklitternd.
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Manitou0
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 31. März 2013 - 16:44 Uhr:   

Die Forderung, daß Grundgesetz aufzuheben (z.B. es über Art. 146 GG durch eine Verfassung zu ersetzten) ist legitim. Rechtswidrig ist dagegen der Versuch, die "Verfassungsmäßige Grundordnung" zu beseitigen, z.B. durch bewaffnete Gewalt oder Korruption. Somit wäre es z.B. rechtswidrig, durch nicht verfassungsmäßige Mittel (Lobbyisten, die in Ministerien eingeschleußt werden), den Gestzgebungprozeß zu beeinflussen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 01. April 2013 - 18:47 Uhr:   

"Soll dass heißen, dass Die Linke nur nicht für Kommunismus wirbt oder dass sie ihn nicht mehr anstrebt? "

Das soll heißen, dass die Linke für Demokratie und Marktwirtschaft, für "demokratischen Sozialismus", also auf deutsch gesagt Sozialdemokratie steht. Mithin steht sie nicht für Sozialismus, also eine Gesellschaft, die mit der Marktwirtschaft bricht. Das weißt du doch alles selber.

Die Linke hat überhaupt keine Vorstellungen, wie eine Wirtschaft ohne Markt, ohne Handel, ohne Geld gehen soll und es ist ihr auch scheißegal, von der Parteispitze über den Fraktionsclown bis hinunter zu den Stadt- und Gemeinderäten, soweit man etwas von ihnen mitbekommt. Die Linke macht sich stark für "Bürgerhaushalte", also dafür, dass die Einwohner persönlich drüber grübeln sollen, ob der Rotstift eher bei der Kita oder eher beim Feuerwehrhaus angesetzt werden könnte - natürlich folgenlos, denn entscheiden soll der Stadtrat. Die Linke fordert je nach Saison Mindestlöhne oder öffentlich bezahlte Jobs, jedenfalls das Gegenteil der Abschaffung von Lohnarbeit. Die Linke fordert den Abbau von Bürokratie, also weniger Regelungen, die das Handeln der Privateigentümer einschränken. Sie greift das Privateigentum nicht an - allenfalls möchte sie hier und da, dass das Privateigentum an gewissen Einrichtungen durch Kauf wechselt, etwa in die Hände der Kommune oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Die Linke hat keine parteiverbindlichen Lehrmeinungen, keinerlei gemeinsame Theorie von der Welt und wenn sie mal aus Versehen in einer Kommune die absolute Mehrheit bekommt, regt sich nicht mal jemand auf, weil sich eben auch gar nichts ändert.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. April 2013 - 18:38 Uhr:   

Stimmt, die Linkspartei hat nichts gegen den Markt im Allgemeinen, sondern nur in jedem Einzelfall. Fast alles, was die Linkspartei fordert, läuft auf weniger Markt, Eingriffe in Vertragsfreiheit und Eigentum, weniger Freiheit und mehr Staat hinaus. Darin unterscheidet sie sich allerdings tatsächlich nur graduell von SPD und Grünen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. April 2013 - 19:30 Uhr:   

Wo bleiben deine Verbotsanträge gegen diese Parteien?
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Kasandra
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2014 - 21:06 Uhr:   

Das Bundesverfassungsgericht gibt mit der Entscheidung BVerfGE 5, 85 (KPD-Verbot) den Innenministern der Landesregierungen die eindeutige Anweisung gegen Ersatzorganisationen der KPD vorzugehen. Die KPD existiert diesbezüglich formal widerrechtlich über die aus ihr entstandenen Nachfolgeparteien SED und PDS nun als Die Linke fort. Für Ansichten der Minister, einer moderaten Betrachtung heutzutage oder die heutige politische Ausrichtung der Partei ist dem Urteil kein Spielraum entnehmbar.
Die einzig inhaltlich vorzunehmenden Wertungen liegen darin, auch gegen inhaltlich an der KPD ausgerichtete Organisationen z.B. die DKP vorgehen zu müssen.
Hier ist soviel Musik d'rin, denn sowohl die Linken als auch deren Gegner in staatlichen Organen halten bei diesem Aussitzen widerrechtlich still, anstatt das Urteil umzusetzen oder zu klären ob das KPD-Verbot durchzusetzen oder zu revidieren ist.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Januar 2014 - 00:46 Uhr:   

@Kasandra
Das ist doch purer Unfug. Ost- und West-KPD waren unterschiedliche Parteien, was sich schon dadurch ausgedrückt hat, dass die West-KPD nicht von der Vereinigung zur SED betroffen war.
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Abwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Januar 2014 - 01:01 Uhr:   

Ausserdem wurde ja die Gründung der DKP bereits toleriert, die sich als Nachfolgeorganisation der KPD sieht.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Januar 2014 - 13:41 Uhr:   

"Das ist doch purer Unfug. Ost- und West-KPD waren unterschiedliche Parteien, was sich schon dadurch ausgedrückt hat, dass die West-KPD nicht von der Vereinigung zur SED betroffen war."

Naja, die West-KPD wollte sich ant der SED beteiligen (in Form einer dann so genannten "Sozialistischen Volkspartei", das haben aber die West-Allierten unterbunden und den schon gewählten westdeutschen Vorstandsmitgliedern (die alle aus der KPD-West kamen) die Teilnahme an Vorstandssitzungen untersagt. Lies mal die entsprechenden Kapitel zur KPD im Stöss.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Januar 2014 - 15:06 Uhr:   

Wohin die West-KPD die Fühler ausgestreckt hat, ist unerheblich.
Die SED dagegen hat formal nicht im Westen agiert, sich also als Partei nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewendet, die es gemäß Art. 23 GG (alt) nur im Westen gab.
Mir wäre auch nicht in irgendeiner Weise bekannt, dass im Verbotsbeschluss des BVerfG auch nur angedeutet wurde, dass Ost-KPD und SED mit gemeint sein könnten.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Januar 2014 - 17:38 Uhr:   

Dass auch die KPD selbst (und erstrecht die SED) an gesamtdeutschen Wahlen teilnehmen kann, war für das Bundesverfassungsgericht eine Voraussetzung für ihr Verbot:

"Näherer Prüfung bedarf jedoch die Frage, ob das Verbot der KPD dann als rechtliches Hindernis der Wiedervereinigung anzusehen wäre, wenn Maßnahmen zur Vorbereitung der Wiedervereinigung, insbesondere etwa der Erlaß und die Durchführung eines Wahlgesetzes für gesamtdeutsche Wahlen, von den deutschen Verfassungsorganen selbständig zu treffen wären, ohne daß bindende Auflagen der Besatzungsmächte bestünden. Die Auffassung der KPD, daß in einem solchen Fall ein ihre Verfassungswidrigkeit feststellendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine unübersteigbare Schranke für die Zulassung der KPD zu solchen Wahlen sei und damit die Abhaltung solcher Wahlen, also auch die Wiedervereinigung selbst, unmöglich mache, ist nicht richtig."

Das Bundesverfassungsgericht ist dabei zwar davon ausgegangen, dass es danach irgendwann eine neue Verfassung gibt, aber dass die Wahl bei fortgeltendem Grundgesetz stattfindet, z.B. gemäß dem Wahlgesetzentwurf von 1952 (mit großer Mehrheit beschlossen). Da waren übrigens reine Bundeslisten und (automatisches) Sainte-Laguë vorgesehn (mündlich (Seite 8036C) war dagegen vom Divisorverfahren mit Abrundung bis 2/3 die Rede); Sperrklausel wär 5% in mindestens 1 Land gewesen und Wahlalter 20 aktiv und 25 passiv.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2014 - 14:26 Uhr:   

Nur jetzt mal von mir als kleine Anfügung für den m.M. nach "sehr kuriosen Streit" da zwischen OST und West.Da diskutieren wir jetzt wirklich etwas um Nebelkerzen und blühende Kirschbäume im Hochwinter!

Nach zumindest meinen Informationen ist auch die FDJ-WEST verboten, während sie im Osten weiterhin erlaubt ist.... deswegen auch der derzeitige "Streit" um das Tragen von FDJ Symbolen oder Uniformen auf Ostpartys usw.

OTZ Schreibt dazu folgendes mit angeregter Diskussion
:
http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Debatte-um-DDR-Symbole-Tragen-von-FDJ-Hemd-formal-strafbar-820465544

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