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Archiv bis 07. Oktober 2012

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2013 » Bundestagswahl 2013 » Archiv bis 07. Oktober 2012 « Zurück Weiter »

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Marc K.
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Veröffentlicht am Samstag, 06. Oktober 2012 - 23:27 Uhr:   

@Bernhard Nowak,

derzeit ist vieles denkbar: Es hängt ja davon ab wie viele Parteien in den nächsten Bundestag einziehen. Die Piraten sind dabei der unsicherste Faktor. Ziehen sie ein könnte jenseits der Ampel auch eine Koalition von SPD, Grünen und Piraten zustande kommen. Ich habe wenig Zweifel dass die SPD diese Variante einer großen Koalition vorzieht, zumal die Piraten in Schleswig-Holstein die dortige Dänen-Ampel ja bereits unterstützen. Und in Niedersachsen könnte Anfang 2013 die erste formelle Koalition von SPD, Grünen und Piraten geschlossen werden, sofern die Piraten dort den Einzug in den Landtag schaffen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 00:03 Uhr:   

Eine richtige Koalition mit den Piraten auf Bundesebene ist wohl das unrealistischste Szenario überhaupt. Für die Piraten wär das direkt nach dem Einzug so gut wie sicher der politische Selbstmord.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 00:38 Uhr:   

@Marc K.
Die Piraten in SH unterstützen nicht die Koalition, sondern stimmen im Landtag genauso ab wie die Koalition, wenn sie das Thema inhaltlich unterstützen. Das ist keine Unterstützung und auch keine Koalition light - und vor macht es anderswo eine Koalition nicht wahrscheinlicher.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 11:36 Uhr:   

Die heutige Emnid-Umfrage bestätigt m.E. meine Einschätzungen. Die Linke wird mit 8% prognostiziert - dies war nach dem chaotisch verlaufenen Göttinger Parteitag m.E. nun wirklich nicht zu erwarten - und sie sieht die Piraten im Bundestag. Sicherlich ist der Einzig der Piraten der unsicherste Faktor. Aber da bis zum Wahltag mehr Leute 18 sind und die Piraten ja besonders bei Wählern dieser Gruppe erfolgreich zu sein scheinen, gehe ich - auch wenn dies nur der heutige Stand der Umfrage ist - von einem Sieben-Parteien-Parlament (CDU/CSU als eine Partei gesehen) aus. Ich bin ziemlich sicher, dass auch die FDP dem nächsten Bundestag wieder angehören wird. Denn ich vermute, dass Rösler nach den Niedersachsen-Wahlen zurücktritt oder gestürzt wird, sollte die FDP dort schlecht abschneiden und mit Brüderle und/oder Lindner als Spitzenkandidaten (als Parteichef Lindner, als Fraktionschef Brüderle) hat die FDP bessere Chancen, wieder in den Bundestag einzuziehen als mit Rösler als FDP-Chef. Und - immer vorausgesetzt, diese Umfragedaten bleiben im wesentlichen stabil - hat Steinbrück keine Machtperspektive, unabhängig davon, ob eine Ampel rechnerisch realisiert werden kann oder nicht (politisch halte ich weder eine Ampel noch eine Jamaica-Koalition, also ein wie auch immer geartetes Zusammengehen von FDP und Grünen auf Bundesebene als Mitglieder einer Bundesregierung, für realisierbar).
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 11:40 Uhr:   

Korrektur: Sechs-Parteien-Parlament: Union, FDP, SPD, Grüne, Linkspartei, Piraten
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 15:53 Uhr:   

@Jan W.

Nach Artikel 12 der Schleswig-Holsteinischen Verfassung stellt die Opposition die Alternative zur Regierung dar. Sie hat die Aufgabe, die Regierung zu kritisieren. Wer aber - wie die Piraten - mehrheitlich Regierungsanträgen zustimmt (meine Durchsicht der bisher verfügbaren Plenarprotokolle hat ergeben, dass die Piraten das tun), kritisiert weder die Regierung noch stellt er eine Alternative zu ihr dar, sondern er ist eine Ergänzung der Regierung und damit nicht Opposition im Sinne von Artikel 12 der Schleswig-Holsteinischen Verfassung.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 16:34 Uhr:   

Das ist nicht nur Schwachsinn, sondern so funktioniert es auch praktisch nicht. Von den 6 Gesetzen, die der Bundestag auf der letzten Sitzung auf Initiative der Bundesregierung beschlossen hat, hat lediglich die Linke gegen 2 davon gestimmt. Explizit dafür hat die SPD bei 4 und die Linke und die Grünen bei je 2 gestimmt (Koalition war bei allen dafür, Rest Enthaltungen).
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mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 16:36 Uhr:   

Trotz all der verfrühten Spekulationen:
(Fast) sicher ist zumindest der Geburtsort der Person, die in der nächsten Wahlperiode im Kanzleramt sitzt. Gab es so etwas historisch schon mal?
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Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 16:58 Uhr:   

@Norddeutscher:

Sie würden sich wundern, wenn Sie sich mal bei Phoenix die Bundestagsdebatten anschauen, bei wievielen Gesetzen es keine reine Koalitions-Oppositions-Entscheidung gibt. Der Prozentsatz ist sehr hoch und das ist auch vollkommen legitim. Opposition nur aus Prinzip zu betreiben, nur weil die Koalition für ein Gesetz ist, ist auch keine ernsthafte und logische Politik, weil es bei den Parteien im Bundestag bei irgendwelchen Themen immer Überschneidungen gibt, sogar bei Linken und FDP (z. B. Gleichstellung der Homo-Ehe), wobei hier die FDP sich natürlich bei so einem hochgekochten Thema ganz der CDU/CSU untergeordnet hat.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 17:07 Uhr:   

@Norddeutscher
Der Artikel soll die Rechte der Opposition sichern. Er formuliert nicht den Zwang, sich grundsätzlich bei Abstimmungen anders zu verhalten als die Regierungsfraktionen. Im parlamentarischen Alltag kommt es übrigens sehr oft dazu, dass viele unumstrittene Vorlagen einstimmig oder fast einstimmig durchs Parlament gehen.
Dagegen ist überhaupt nicht damit zu rechnen, dass die Piraten bei umstrittenen Entscheidungen, die vielleicht sogar ihren Themenkern betreffen, mit den Regierungsfraktionen stimmen oder irgendwie in eine Kompromissfindung miteinbezogen werden. Und damit gibt es auch keine Koalition.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 17:18 Uhr:   

@Björn

"Sie würden sich wundern, wenn Sie sich mal bei Phoenix die Bundestagsdebatten anschauen, bei wievielen Gesetzen es keine reine Koalitions-Oppositions-Entscheidung gibt."

Im Grundgesetz steht aber auch nichts über die Pflichten der Opposition, da das Oppositionsdasein - im Gegensatz z.B. zu SH oder HH - auch nicht mit besonderen Privilegien verbunden ist. Das ist der Unterschied. Die Verfassungen von SH und HH haben - im Gegensatz zu anderen Verfassungen - eben die nichtregierungstragenden Fraktionen besonders erwähnt, das hat Folgen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 17:29 Uhr:   

@ Jan W.

1) Der Artikel soll nicht nur die rechte der Opposition sichern, sondern er statuiert damit korrespondierend auch deren Pflichten, nämlich eine inhaltliche Alternative darzustellen. Dies ist im Übrigen auch anerkannt, ich empfehle zur vergleichbaren Regelung in der Hamburger Verfassung die einschlägige Kommentarliteratur (z.B. Klaus Davids Kommentar zur Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, erschienen bei Boorberg in Stuttgart). Zur Verfassung von SH ist mir leider kein Kommentar bekannt.

2) Natürlich geht es nicht um einzelen Zustimmungen zu unbestrittenen Gesetzen, es geht aber um die Gesamtheit der Abstimmungen und daran zeigt sich eben doch, dass die Piraten, wenn sie auch keine Minister stellen, so doch nicht Opposition sind. Den Begriff des Themenkerns einer Partei kennt übrigens die verfassungesgerichtliche Literatur und Rechtsprechung zu recht nicht, da sie davon ausgeht, dass es Aufgabe von Parteien, Fraktionen und Abgeordneten ist, sich mit der Gesamtheit der politischen Fragestellungen, die in einem Parlament zu entscheiden sind, zu befassen haben. Daher kann es auch nur auf die Gesamtschau des Verhaltens und nicht auf einzelen Bereiche ankommen. Und idese Gesamtschau zeigt halt bisher - das mag sich ändern - ein Verhalten, dass nicht oppositionell ist.

3) Ich habe nirgendwo behauptet, dass die Piraten Teil der Koalition in SH sind, ich habe ledighlich erklärt, dass sie nicht Teil der Opposition, sondern faktisch die Regierung ergänzen, auch wenn sie nicht Teil derselben sind.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 17:31 Uhr:   

@Norddeutscher
Sie konstruieren hier einen ganz problematischen Oppositionsbegriff - nämlich einen, der nur Parteien/Fraktionen den Oppositionsstatus zugesteht, die unabhängig von eigenen Ansichten ihr komplettes Stimmverhalten vom Stimmverhalten der Regierung abhängig machen. Das widerspricht aber eindeutig dem freien Mandat!
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 17:33 Uhr:   

@Ratinger Linke

Wie schon gegenüber Björn geschrieben: Auf Bundesebene ist die Opposition auch nicht verfassungsrechtlich mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet. Da ist die Lage dementsprechend anders. In SH und HH hingegen ist statuiert, wer Opposition ist, nämlich diejenigen, die die Regierung kritisieren und eine inhaltliche Alternative darstellen. Das tun die Piraten in SH jedenfalls bisher nicht in demMaße, dass man sie als Opposition im Sinne von Artikel 12 der SH-Verfassung ansehen könnte. Sie vermengen hier unterschiedliche Ebenen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 17:40 Uhr:   

@ Jan W.

Nein, es widerspricht nicht dem freien Mandat, weil ja weiterhin jedem Abgeordneten frei steht, ob er die Regierung unterstützt oder ob er als Opposition handelt, es ist ja nicht ehrenrühriges die Regierung zu unterstützen, das tun im Regelfall mehr als 50% der Abgeordneten. Nur wenn ich das tue bin ich eben nicht mehr Opposition. Diesen Begriff habe übrigens nicht ich erfunden, sondern den haben die Verfassungsgesetzgeber in SH und HH entwickelt und dieser Oppositionsbegriff gilt ja auch nur für die Bundesländer, in deren Verfassungen die Rolle der Opposition derart ausgebildet ist.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 17:51 Uhr:   

@Norddeutscher
Der Link zum Kommentar von Herrn David muss wohl irgendwo unterwegs verloren gegangen sein. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass er da einen Gegenstimmenzwang für Oppositionsfraktionen formuliert.
Es gehört zur politischen Kultur in Deutschland, dass Koalitionen (ausgenommen GroKo auf Bundesebene inkl. CSU) nicht übergroß geschlossen werden - also auf nicht benötigte Partner verzichtet wird.
Das ändert aber nichts daran, das nicht benötigte Partner unter Umständen den Koalitionsparteien inhaltlich nahestehen und getreu dieser Inhalte und Überzeugungen abstimmen.

Ein de-facto-Koalitions- oder -duldungspartner ist aber nur, wer entweder einen auf Dauer ausgelegten Blankoscheck ausstellt, also die Zusicherung, allen (!) Gesetzesvorlagen zuzustimmen, oder wer in die Kompromissbildung der Koalition dauerhaft eingebunden ist, damit Gesetzesvorlagen entstehen, die für die Partei zustimmungsfähig sind. Beides ist nicht der Fall.
Die Piraten in SH können bei wirklichen inhaltlichen Differenzen jederzeit gegen Gesetzesvorlagen stimmen und sie haben auch keinen Einfluss auf Gesetzesvorhaben der Regierung.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 18:01 Uhr:   

@Jan W.

Ich habe da keinen Link gesetzt, weil mir nicht bekannt wäre, dass dieses 1200-Seiten-Werk online ist. Er setzt auch keinen "Gegenstimmenzwang", er legt aber ausdrücklich dar, dass der Weg umgekehrt ist. Nicht eine Oppositionsfraktion muß mit stets mit Nein stimmen, sondern am Gesamtverhalten (zudem in herausragendem Maße auch das Stimmverhalten zählt) macht sich fest (immer nur auf HH und SH bezogen, weil dort die verfassungsrechtliche Regelung so ist), ob eine Fraktion Opposition ist. Derjenige, der nicht Opposition ist, muß nicht Teil der Regierung sein. Natürlich können die Piraten gegen Gesetzesvorlagen der Regierung stimmen, tun sie dies in hinreichendem Umfang (insbesondere auch beim Haushaltsgesetz, dem vornehmsten Recht des Parlaments) werden sie wohl auch als Opposition zu quantifizieren sein. Derzeit sind sie jedoch nicht als Opposition zu bezeichnen, weil ihr Verhalten nicht das einer Oppositionsfraktion ist.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 18:15 Uhr:   

@Norddeutscher
Stellen wir uns für einen Moment mal vor, die Piraten wären in SH größer als die CDU: gemäß Art. 12 (2) würden sie dann den Oppositionsführer stellen. Stellen wir uns weiter vor, die CDU würde dagegen klagen und den Posten für sich beanspruchen, weil sie die Piraten nicht als Oppositionspartei anerkennt.
Würden Sie einer solchen Klage wirklich eine Chance geben?

(2) formuliert erst, wer Oppositionsfraktion ist und wer nicht. Und die Piraten tragen die Regierung nicht. Sie wären bei entsprechender Stärke in der Lage, den Oppositionsführer zu stellen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 19:00 Uhr:   

"Stellen wir uns weiter vor, die CDU würde dagegen klagen und den Posten für sich beanspruchen, weil sie die Piraten nicht als Oppositionspartei anerkennt. Würden Sie einer solchen Klage wirklich eine Chance geben?"

Wenn die Piraten deutlich stärker wären als jetzt, hätten SPD, Grüne und SSW keine Mehrheit und es würde dann eine SPD/CDU-Regierung geben, womit die CDU sodann unbestritten Regierungspartei wäre. Insofern: Wenn die Piraten stärken als die CDU wären, wäre die politische Lage so, dass eine Klage der CDU-Fraktion keinen Erfolg hätte, weil sie selbst keine Oppositionsfraktion wäre.

Im Übrigen definiert nicht erst Absatz zwei, wer Oppositionsfraktion ist. Sondern es kann nur Oppositionsfraktion sein, wer die Aufgaben in Absatz 1 (Kritikfunktion und Alternativfunktion) erfüllt. Absatz zwei legt dann lediglich die Rechtsfolge für den vorsitzenden der größten Oppositionsfraktion fest. Alleine aus der Reihenfolge ergibt sich also schon, dass nur diejenigen Fraktionen als nicht die Regierung tragenden anzusehen sind, die die Regierung kritisieren und eine Alternative zu ihr darstellen. Dass man keine Minister stellen muß um eine die Regierung tragende Fraktion zu sein ist der eigentliche Hinweis in Absatz zwei. Es gibt also Regierungsfraktionen (das sind diejenigen, die personell an der Regierung beteiligt sind) und regierungstragende Fraktionen, das sind Fraktionen, die ohne beteiligt zu sein, durch ihren Verzicht auf die grundlegende Kritik und die Darstellung einer Alternative, die Regierung stützen und genaus diesen Fall stellen die Piraten dar. Hätte der Gesetzgeber dieses anders regeln wollen, so hätte er es durch eine Ersetzung der Wörter "die Regierung nicht tragenden Fraktion" durch "der Regierung nicht angehörenden Fraktion" deutlich machen müssen.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 19:47 Uhr:   

(1) sieht die Aufgaben nicht als Bedingung für den Oppositionsstatus, sondern als die Aufgaben als Grundlage für das Recht auf Chancengleichheit. Es kann auch nicht einen Schiedsrichter geben, der entscheidet, welche Fraktion sich oppositionell genug verhält und welche nicht.
(2) dagegen legt ein klares Kriterium dafür fest, welche Fraktion eine Oppositionsfraktion ist und welche nicht. Und die größte Oppositionsfraktion stellt den Oppositionsführer.

Das Szenario, das ich meinte, sieht wie folgt aus:
Piraten 15 Sitze, CDU 13 Sitze, Rest gleich ... in diesem Szenario gäbe es ebenfalls eine Dänenampel, lediglich das Amt des Oppositionsführers würde zu den Piraten wandern ... glauben Sie, dass die CDU ernsthaft und erfolgreich gegen den Anspruch der Piraten auf dieses Amt klagen könnte!?

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