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Archiv bis 12. Februar 2012

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Kommunalwahlen in Deutschland » Kommunalwahlen außerhalb der Reihe » Archiv bis 12. Februar 2012 « Zurück Weiter »

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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 18:04 Uhr:   

Also, die Einleitung des Antrages muss über namentliche Abstimmung erfolgen. Aus dem Auszug geht nicht hervor, ob die Abwahl geheim oder namentlich erfolgen soll. Das wäre ja schließlich nicht unwichtig, ich glaube, dass bei geheimer Wahl tatsächlich der eine oder andere CDU-Mann dem Antrag zustimmen könnte.
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 18:08 Uhr:   

n-tv.de: "Duisburgs Oberbürgermeister tritt nicht zurück. Ein entsprechender Bericht sei eine Ente, sagt eine Stadtsprecherin. Bei einem Rücktritt droht Sauerland der finanzielle Ruin. Wahrscheinlich wird er daher den Weg der Abwahl gehen. Damit würde er seine Pensionsansprüche behalten."

Ist das wirklich so?? Aus welchem Grund bleiben denn die Pensionsansprüche bei einer Abwahl bestehen und bei einem Rücktritt nicht??
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 18:24 Uhr:   

Die Abwahl ist gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 KWG geheim. Der Rat hat damit nichts mehr zu tun.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 18:36 Uhr:   

Das mit den Pensionsansprüchen liegt wohl daran, dass ein Beamter kein Rücktrittsrecht hat. Im Prinzip müsste er eine fristlose Entlassung provozieren, was er natürlich nicht tun wird.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 18:55 Uhr:   

@Ratinger Linke
"dass ein Beamter kein Rücktrittsrecht hat. Im Prinzip müsste er eine fristlose Entlassung provozieren"

Er kann ganz normal die Entlassung beantragen (§ 27 Abs. 3 LBG NRW). Dann würde er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden.
Aber daraus ergibt sich ein deutlich geringerer Anspruch als die Pensionsansprüche gemäß Beamtenrecht. Kein Anspruch aus Übergangsleistungen etc.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 20:10 Uhr:   

"Aber daraus ergibt sich ein deutlich geringerer Anspruch als die Pensionsansprüche gemäß Beamtenrecht. Kein Anspruch aus Übergangsleistungen etc."
Und vor allem hätte er nicht sofort Pensionsanspruch, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, das wäre erst 2021. Da er vor seiner OB-Zeit Oberstudienrat im Berufsschuldienst war, also wohl Beamter, hat er die 8 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit sicher locker erfüllt.

Nebenbei finde ich es eine skandalöse Überversorgung, dass man als Bürgermeister oder Landrat im Extremfall mit 45 in den Ruhestand gehen kann.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 20:15 Uhr:   

Jetzt einmal ganz vom Rechtlichen im Fall Duisburg abgesen...wer auch immer da Mitschuld trägt oder zumindest politische Schuld auf sich geladen hat....
Am ENDE geht es wie IMMER nur ums GELD !!!

WELT.de:

ABWAHL WÜRDE SICH FÜR OB SAUERLAND AUSZAHLEN

"Ein Sprecher der Stadt Duisburg hat am Freitag bekräftigt, dass Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) im Amt bleibe. Dabei waren die Rufe nach einem Rücktritt des Stadtchefs zuletzt immer lauter geworden. Doch Sauerland hält an seinem Amt fest, wohl aus finanziellen Gründen. Denn in der Tat würde der Politiker Einbußen erleiden, wenn er freiwillig seinen Rückzug verkündet.

Bei einem freiwilligen Rücktritt müsste sich dann entscheiden, entweder auf seine alte Stelle als Berufsschullehrer zurückzukehren oder seinen Job im öffentlichen Dienst zu quittieren. In diesem Fall müsste die Stadt ihn bei der Rentenanstalt voll nachversichern. Allerdings dürfte die Rente nicht so attraktiv sein wie eine Beamtenpension.

Am lukrativsten für den Politiker wäre es, wenn er durch einen Bürgerentscheid abgewählt werden würde. Das käme einem goldenen Handschlag gleich. Bis 2015 würde er 71 Prozent seiner letzten Bezüge als Oberbürgermeister von gut 10.709,29 Euro erhalten, also rund 7600 Euro. Danach würde er „eine Luxusrente erhalten", heißt es beim Bund der Steuerzahler"

Anhang:

Noch am Sonntag Morgen(aber das kam nur am Morgen dann nie wieder) hörte ich im Radio den Kommentar des Duisburger OB`s zum Loveparade Unglück...der wie folgt lautete:

sinngemäß:

"Die sind doch selber schuld".....
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 20:31 Uhr:   

@Ratinger Linke:
Danke für die Erläuterung.

@Thomas Frings:
"Und vor allem hätte er nicht sofort Pensionsanspruch, sondern erst mit 65 Jahren und 9 Monaten, das wäre erst 2021. Da er vor seiner OB-Zeit Oberstudienrat im Berufsschuldienst war, also wohl Beamter, hat er die 8 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit sicher locker erfüllt. "

n-tv.de schreibt weiter:
"Sauerland würde nach einem Rücktritt der finanzielle Ruin drohen. Wenn er das Amt aufgeben und seine Entlassung als Beamter verlangen sollte, würde er nicht nur seine Beamtenpension als Verwaltungschef verlieren, sondern auch seine Altersbezüge als ehemaliger Berufsschullehrer, sagte der Haushaltsexperte des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Heiner Cloesges."

Irgendwie blickt man da nicht mehr durch. Gerade letzten Sonntag wurde auf die Zuschauerfrage zu den Altersbezügen im Presseclub (Zusammenhang Rücktritt von Beust) von einem Journalisten erläutert, dass die Politiker in der aktiven Zeit zu wenig verdienen in ihren Ämtern und zuviel bei den Altersbezügen. Das finde ich durchaus nachvollziehbar...den Job von Politikern in Spitzenämtern würde ich wirklich nicht machen wollen.
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Korinthenk.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 20:37 Uhr:   

@ Silencio:

"Also, die Einleitung des Antrages muss über namentliche Abstimmung erfolgen. Aus dem Auszug geht nicht hervor, ob die Abwahl geheim oder namentlich erfolgen soll. Das wäre ja schließlich nicht unwichtig, ich glaube, dass bei geheimer Wahl tatsächlich der eine oder andere CDU-Mann dem Antrag zustimmen könnte."

Die namentliche Abstimmung bezieht sich auf den zu fassenden Beschluss (= positiv ausgegangene Abstimmung über den Antrag).

Die Abwahl selber erfolgt dann durch die Gemeindebürger (sofern der Ratsbeschluss zustande gekommen ist).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 20:47 Uhr:   

@Silencio
Das ist nicht vergleichbar. Minister und Parlamentarier (sowohl Bundes- als auch Landesebene) sind als solche keine Beamten.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 21:18 Uhr:   

@ Thomas Frings

sondern????

werden von der Privatwirtschaft bezahlt und müssen demnach hart leistungsbezogen Arbeiten....oder??!!??
Undvolle Pensions/Rentenansprüche erhalten Staatsdiener bzw.
Minister und Abgeordnete ja sowieso erst nach gefühlten 70 Jahren Dienstzeit...ja das ist wahrlich ein hartes Brot.Und völlig ohne Zusatzpauschalen....:-)
-----------------------
Also diesen Job macht echt keiner freiwillig!
Da hilft wirklich nur ABWAHL!!!
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 30. Juli 2010 - 21:37 Uhr:   

@ SaaleMAX

Guck mal z.B. ins Besoldungsgesetz, dort stehen z.B. beamtete Staatssekretäre, aber keine Minister und Parlamentarier. Die unterliegen nämlich anderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wäre ein Abgeordneter Beamter, dann wäre er z.B. weisungsgebunden. Für Minister (icl. der Regierungschefs) und Abgeordnete gibt es halt zur Regelung ihrer Rechtsverhältnisse und Bezahlung andere Gesetze (z.B. das Abgeordnetengesetz für MdBs), die erheblich von den Beamtengesetzen abweichen.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2010 - 18:19 Uhr:   

@Norddeutscher

Und wer hat das "Besoldungsgesetz" beschlossen ???

DIE ABGEORDNETEN! Oder?


Also alles klar?

In welchem Betrieb hierzulande beschließen die Angestellten per Abstimmung ihre Bezahlung SELBER?

....Das gibts nur bei den Parteifunktionären des Bundestages sowie dem Anhang in Regierung!
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2010 - 19:09 Uhr:   

Soweit ich weiß, ist das aber vom BVG auch explizit für richtig befunden worden. Ich meine, da von irgendeinem Urteil gehört zu haben. Aber kann mich auch irren.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2010 - 19:22 Uhr:   

@Silencio
BVerfGE 40, 296
Dort wird dem Parlament u.a. auferlegt selber transparent über die Bezahlung der Abgeordneten zu entscheiden.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2010 - 23:50 Uhr:   

@SaaleMAX

Sie hatten zuvor bestritten, daß Abgeordnete und Minister keine Beamten seien, nur darum ging es. Das wollte ich widerlegen.

Zur Frage, warum sie die entsprechenden Gesetze selbst beschlossen haben, habe ich überhaupt nicht geschrieben, weil es darum nicht ging (die Beamten haben das Beamtengesetz und das Beamtenbesoldungsgesetz übrigens nicht selbst beschlossen). Abgeordnete sind übrigens auch keine Angestellten, so daß Ihr aufgeregtes Gemotze in dieser Richtung auch fehl geht. Den Abgeordneten ist übrigens durch das von Lars Tietjen zitierte Urteil vom Bundesverfassungsgericht geradezu verboten worden, die Beschlüsse über die eigenen Bezüge in unabhängige Hände zu legen.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. August 2010 - 20:45 Uhr:   

Das Abgeordnete und Minister keine "Beamten" seien, habe ich textlich sowie sachlich nicht bestritten.Viel mehr noch, ich habe es nie geschrieben!

Ich warne daher vor Falschaussagen.

Wenn ja, soll man mir bitte diese Textpassage vorlegen, in der ich dies getan hätte.
Ich kann sie in meinen Posts hier im Thread absolut nicht finden.Hatte ich geistige Umnachtung...oder lag es doch nicht an mir...?!??

@ Norddeutscher

Eine Bitte.
Etwas mehr Feingefühl bei der Widerlegung einer These in einer Diskussion.
Allein, die Aussage, " Sie haben bestritten, daß....zählt nicht.

Wenn dann bitte mit faustharten Fakten unterfüttern ansonsten macht es den Anschein einer Argumentation auf Luftnummernniveau....und das muß zumindest hier bei Wahlrecht.de doch nicht auch noch Einzug halten oder ?
----------------------------------
In diesem Sinne..zurück zum Thema.

Sinnvoll wäre es doch, die Bezüge von Ministern und Abgeordneten an:

Einen Durchschnitt der Entwicklung der Bezüge aller Arbeitnehmer,Rentner und Hartz4 Empfänger (und deren Sinken oder Steigerung zu errechnen) zu koppeln... und daraus die Steigerung/Senkung der Beamten- und Ministergehälter des Staatsapparates zu errechnen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 03. August 2010 - 21:06 Uhr:   

Ich erinnere an Ihr Posting vom 30. Juli 2010, 21:18 Uhr. Wenn das kein Bestreiten der Tatsache ist, daß Abgeordnete und Minister keine Beamten sind, was ist dann die Suggestivfrage "Sondern ????" denn? Die vier Fragezeichen, die einem dort entgegengeschrien werden, statt eine sachliche Frage in einem ausformulierten Wort zu stellen, macht doch deutlich, daß es um ein Bestreiten statt einer Frage ging.
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Marco
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 01. November 2010 - 12:42 Uhr:   

Oberbürgermeister-Wahl in Flensburg:

Insgesamt traten neun Kandidaten an. In der Stichwahl sind die gemeinsame Kandidatin von CDU und Grünen, Elfi Heesch mit 25,1 % und der SSW-Kandidat Simon Faber mit 19,4 %. Der Ausgang der Stichwahl dürfte völlig offen sein, man muss abwarten, ob die Parteien und Einzelbewerber Wahlempfehlungen geben. Die Stichwahl findet am 21.11. statt.

http://db.flensburg.de/wahlergebnisse/flensburg/OB2010.html

(Beitrag nachträglich am 01., November. 2010 von Marco editiert)
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Februar 2012 - 19:03 Uhr:   

Die Bildzeitung meldet, Sauerland sei abgewählt worden.
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/love-parade/duisburger-stimmen-gegen-ihn-22595628.bild.html

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