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Ingo Zachos
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| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 - 19:02 Uhr: | |
Daraus folgt, dass aus Gründen der Gleichbehandlung bei einer Wahl vor Ablauf der Legislaturperiode die Fristen entspechend verkürzt werden müssen, da sonst die Wahl ungültig wäre. Das ist keine sehr kreative Auslegung, sondern eine triviale. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 - 19:45 Uhr: | |
Was hat das mit Gleichbehandlung zu tun? Ihre Satzung hat die Piratenpartei selber zu vertreten (das Wahlgesetz überträgt die Regelungen zur Einberufung der Aufstellungsversammlungen explizit den Parteisatzungen), und im Saarland ist auch vorher bekannt gewesen, dass bei einer Auflösung des Landtags maximal 26 Tage für die Listeneinreichung zur Verfügung stehn. |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 - 19:50 Uhr: | |
Ist der Landesparteitag die Aufstellungsversammlungen oder gilt hier §12 der Satzung, der sich explizit auf die einschlägigen Gesetze bezieht? |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 - 20:05 Uhr: | |
§ 12 verweist auf das Wahlgesetz, das die Aufgabe der Mitgliederversammlung (bei der Landesliste also dem Landesparteitag) zuweist. Die Bundessatzung, auf die auch verwiesen wird, enthält keine spezifischeren Regelungen. § 12 Abs. 2 bezieht sich ausdrücklich nur auf die Aufstellung in Stimm- und Wahlkreisen (das hat man wohl hirnlos bei den bayrischen Piraten abgeschrieben), wobei hier die kreative Auslegung ansetzen könnte. Damit riskiert man aber eine Wiederholungswahl. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 - 20:13 Uhr: | |
In der Satzung steht nicht, das die Fristen für vorgezogene Wahlen gelten. Hier muss vielmehr eine entsprechend kürzere Frist setzen. Zudem ist die Folgerung, ein solcher Verstoß gegen die Satzung führe zu einem Ausschluss aus der Wahl, nicht zwingend. Stringenter erscheint doch, dass vielmehr aus dem Widerspruch der Frist mit der Verfassung, diese Frist so eben nicht gilt, sondern die höhere Rechtsnorm die Satzung bricht. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 - 20:29 Uhr: | |
Eine Partei ist nicht verpflichtet, sich die Teilnahme an vorgezogenen Wahlen zu ermöglichen (sie könnte das sogar ausdrücklich ausschließen). Richtig ist allerdings, dass im Saarland der Landeswahlleiter eine Prüfpflicht hat und der Landeswahlausschuss die Landesliste gar nicht erst zulassen dürfte. Einen Ausschluss von der Wahl bedeutet das allerdings wie gesagt nicht, weil der volle Sitzanspruch im Saarland auch allein durch die (ohnehin nötigen) Wahlkreislisten erreicht werden kann. In Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben die Piraten auch hirnlos die bayrische Satzung abgeschrieben. In Brandenburg haben sie noch gemerkt, dass die Entwurfsfassung schwachsinnig ist. |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 - 20:42 Uhr: | |
Die in § 17 LWG genannte "Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet zum Landtag wahlberechtigten Mitglieder der Partei" ist ohnehin etwas anderes als der Landesparteitag. Folgende Personengruppen sind gehören nur jeweils einer der beiden Versammlungen an: - 16- und 17-Jährige Parteimitglieder - Mitglieder mit Wohnsitz im Saarland, die durch Beschluss des Bundesvorstands einem anderen Landesverband zugeordnet wurden (und umgekehrt) - Mitglieder mit Wohnsitzwechsel ins Saarland (oder vom Saarland in ein anderen Bundesland), die diesen Wechsel der Partei bisher nicht angezeigt haben - Mitglieder, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2012 - 22:04 Uhr: | |
Das schon, aber nach der Satzung ist doch klar, dass diese Mitgliederversammlung nur im Rahmen des Landesparteitags (oder jedenfalls einer regulären Mitgliederversammlung) stattfinden kann. Die zusätzlich Teilnahmeberechtigten könnten dabei kurzfristiger dazugeladen werden. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 21. Januar 2012 - 12:09 Uhr: | |
@Ralf: Dieser Artikel hier belegt möglicherweise die Hintergründe der Entscheidung von Maas und Kramp-Karrenbauer, statt einer großen Koalition sofort zunächst Neuwahlen anzustreben: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vor-neuwahl-im-saarland-zaudern-zoegern-taktieren-11616784.html Dieser Lesart zufolge konnte sich Maas gegenüber der Mehrheit der SPD mit seiner Absicht, als Juniorpartner in eine große Koalition unter CDU-Führung zu gehen, nicht durchsetzen und hat die Forderung nach Zusammenlegung der Bundestags- und der Landtagswahl 2013 wohl selber nicht ernstgenommen. |

Gregor K. Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 21. Januar 2012 - 13:35 Uhr: | |
Diese Idee einer Zusammenlegung von LTW und BTW war sowieso völlig unsinnig. Einen sachlichen Grund dafür gab es schlichtweg nicht. Entweder gleich Neuwahlen oder bis zum regulären Termin warten. Aber eine Zusammenlegung? Unfug. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Februar 2012 - 19:24 Uhr: | |
Wenn die Umfragen so bleiben, wird man bei der Wahl den Sperrklauseleffekt gut studieren können. Nachdem wohl recht viele Anhänger der Grünen die Piraten als Zweitpräferenz haben, müssten sie bei rationalem Verhalten jetzt alles auf die Piraten setzen. Damit müssten die Grünen letztlich mit der Familienpartei um den Rangplatz konkurrieren und die Piraten wären locker drin. Der Effekt müsste auch schon bei den nächsten Umfragen messbar sein und zum Selbstläufer werden. Vorausgesetzt, dass die Umfragen ausreichend bekannt sind, dass die Anhänger der Grünen wenig taktische Falschaussagen machen und dass die Institute nicht ganz andere Zahlen veröffentlichen. Wobei der letzte Punkt am kritischsten ist. Die Institute haben es hier jedenfalls ziemlich in der Hand, die Wahl in dem Punkt zu entscheiden; insbesondere können sie den Spieß nach Lust und Laune auch umdrehn (wobei die Wähler der Piraten wohl weniger sensibel auf die Sperrklausel reagieren). Insofern ist die Sperrklausel eine krasse Einschränkung der Freiheit der Wahl. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Februar 2012 - 20:23 Uhr: | |
"Wenn die Umfragen so bleiben, wird man bei der Wahl den Sperrklauseleffekt gut studieren können. Nachdem wohl recht viele Anhänger der Grünen die Piraten als Zweitpräferenz haben, müssten sie bei rationalem Verhalten jetzt alles auf die Piraten setzen." Die Grünen sind aber im Saarland nicht so weit über 5% - wenn überhaupt. Wenn Grünen-Anhänger taktisch wählen, dann auch wohl eher SPD. Wer stärkste Partei wird, dürfte die Wähler deutlich mehr interessieren als das Abschneiden der Piraten. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Februar 2012 - 20:34 Uhr: | |
Die Grünen sind bei der aktuellen Umfrage bei 4%, die Piraten bei 5%. Wacklig sind also beide, aber die Piraten haben (wenn die Umfrage stimmen würde, wovon der Wähler mangels besserer Informationen aber ausgehn muss) die besseren Chancen. Dass die Frage der stärksten Partei noch offen ist, ist ein Argument gegen die Piraten, aber im Verhältnis zur Sperrklausel ein schwaches. Wenn es die Piraten nicht gäb, wär das rationale Verhalten für einen Anhänger der Grünen bei dem Stand eher, die Grünen zu wählen und da auf den Sperrklauselprofit zu hoffen. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Februar 2012 - 00:11 Uhr: | |
Ich sehe das Problem nicht ganz. Wenn ungewiss ist, ob eine Partei die Sperrklausel schafft, dann gibt es für rationale Anhänger dieser Partei normalerweise kein taktisches Argument, sie deshalb nicht zu wählen. Im konkreten Fall kämen die Piraten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht in die Regierung, wenn sie die Sperrklausel schaffen sollten und die Grünen nicht. Das gilt auch umgekehrt. Nur wenn beide gleichzeitig reinkommen, könnte sich vielleicht eine Koalitionsmöglichkeit für die Grünen ergeben. Aber selbst dann wäre eine grüne Regierungsbeteiligung unwahrscheinlich. Wer also primär die Regierungsbildung beeinflussen will, der wird weder Grüne noch Piraten wählen. Ein weiterer Grund für einen Grünen-Anhänger, diesmal nicht grün zu wählen, kann sein, dass er Koalitionen mit der CDU nicht mag und die Grünen deshalb abstrafen will und/oder dass er gerne Hubert Ulrich los wäre. |

Arno Nymus
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Februar 2012 - 03:17 Uhr: | |
Thomas Frings schrieb "Wenn ungewiss ist, ob eine Partei die Sperrklausel schafft, dann gibt es für rationale Anhänger dieser Partei normalerweise kein taktisches Argument, sie deshalb nicht zu wählen." Das mag stimmen, wenn die Wähler eine klare Hierarchie innerhalb ihrer Präferenzen haben. Wenn es aber eine nennenswerte Anzahl an Wählern gibt, die bei ihrer Wahlentscheidung zwischen diesen beiden Parteien schwanken - und davon ist durchaus auszugehen - dann ist der von Ratinger Linke beschriebene Effekt sehr real. |

Ralf Lang
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Februar 2012 - 08:44 Uhr: | |
Na, warten wir's ab. Für die Piraten wäre der Einzug in einem weiteren Landtag eine interessante, aber nicht entscheidende Botschaft. Sowohl für Piraten als auch Grüne wäre es aber kein Untergang, wenn es eben nicht klappt. Die Grünen stellt niemand in Frage und für die Piraten ist der Einzug nur der bestmögliche von vielen denkbaren und akzeptablen Ausgängen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 24. Februar 2012 - 09:13 Uhr: | |
Entscheidend ist, wie groß der Abstand zwischen Erst- und Zweitpräferenz ist. Wer die Grünen sehr stark gegenüber den Piraten bevorzugt, wird bei dem Stand sicher noch bei den Grünen bleiben. Die, die da weniger Unterschied sehn, können aber schon ausreichen, die Eigendynamik in Gang zu setzen, die es letztlich auch für härtere Anhänger sinnvoll macht, auf die Piraten auszuweichen. Wobei es beim Stand der Umfrage auch noch recht große Chancen gibt, dass beide Parteien die Sperrklausel überwinden. Die andere Frage ist, welches Ergebnis für die Wähler relevant ist. Die Frage der Regierungsbeteiligung muss dabei kein wesentliches Argument sein. Wenn sie es ist, dann bleiben alle rationalen Wähler hier ohnehin daheim. Wer Ministerpräsident wird, kann den originären Anhängern von Grünen und Piraten ziemlich egal sein. Primär geht es um die Sitze im Landtag. Und Abstrafung kommt für den rationalen Wähler nur dann infrage, wenn er eine nahe Zweitpräferenz hat, auf die er leicht ausweichen kann. Wobei mir natürlich klar ist, dass man einen großen Teil der Wähler nicht als rational betrachten kann. |

hannumag Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. März 2012 - 21:55 Uhr: | |
Am Donnerstag will der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes noch über die 5% Hürde entscheiden, wurde bisher kaum von den Medien aufgegriffen. http://www.sr-online.de/nachrichten/3252/1387530.html |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. März 2012 - 22:31 Uhr: | |
Dies mag daran liegen, dass diese Klage keine Chance auf Erfolg hat. |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. März 2012 - 18:13 Uhr: | |
Und, kennt schon jemand die Ergebnisse? |

cyrix
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. März 2012 - 18:14 Uhr: | |
Gibt es irgendwo Möglichkeiten auf live-Auszählungsergebnisse zuzugreifen? |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. März 2012 - 18:31 Uhr: | |
http://www.statistikextern.saarland.de/wahlen/wahlen/2012/internet_saar/LT_SL_12/ In den Kreisen und Gemeinden (wo es meist deutlich früher Ergebnisse gibt) ist das Angebot wie immer sehr unterschiedlich. |