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Archiv bis 18. Februar 2012

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2012 » Archiv bis 18. Februar 2012 « Zurück Weiter »

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nowhereman
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Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 13:55 Uhr:   

Ich denke, es wird keinen "Lagerwahlkampf" geben, selbst wenn es derzeit für schwarz-gelb reicht, was aber gesichert erst im 3.Wahlgang gilt.
Die politischen Statements lassen doch klar erkennen, dass keiner eine Konfrontation möchte, es wird jemand werden, mit dem alle leben können
und das ist dann auch gut so. Klar wird man spekulieren wollen, wer?
Aber die zuerst Gehandelten werden auch am ehesten zerschlissen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 14:02 Uhr:   

Inzwischen sind es rechnerisch 622–625 Sitze. Wobei die CSU den zusätzlichen Sitz so gut wie sicher nicht bekommen wird, weil ihn ihr SPD und Grüne mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag wieder wegnehmen werden (können CDU und FDP anderswo umgekehrt aber auch machen).

Merkel hat einen Konsenskandidaten angekündigt (wogegen sich die FDP wohl noch sträubt). Auch wenn z.B. Thomas de Maizière jenseits der Koalition tragbar ist, heißt das wohl eher nicht, dass es ein aktiver Politiker wird.
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tg
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Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 14:59 Uhr:   

Eine andere Frage zum Thema:

Wenn am 18.3.2012 der nächste Präsident gewählt wird, wann wird dann die darauffolgende Bundesversammlung einberufen (so es keinen weiteren Rücktritt gibt)? Traditionell findet sie ja immer am 23.5. statt. Hat also der nächste Bundespräsident eine etwas längere Amtszeit bis zum 23.5.2017 oder muß er sich mit etwas über 4 Jahren begnügen, bis zum 23.5.2016?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 15:16 Uhr:   

Die Amtszeit ist auf jeden Fall 5 Jahre, falls er durchhält. Der traditionelle Termin fällt dann halt zukünftig aus. Eine sehr viel frühere Einberufung der Bundesversammlung wär wohl mit der gerechten Aufteilung der Ländersitze auf die Länder nicht kompatibel, abgesehn von eventuell unberücksichtigten Wahlen zwischen Bundesversammlung und Amtsantritt.
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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 15:41 Uhr:   

Es gibt eigentlich keinen Grund, warum Merkel niemanden aus den eigenen Reihen durchdrücken sollte. Aber ich sehe auch nicht, wen sie momentan entsorgen müsste. Da kann sie dann ruhig einen Konsenskandidaten suchen, der aber wohl jemand aus der Union sein wird.

Wulff war sicher kein guter Präsident, ganz losgelöst von den Dingen, die zu seinem Rücktritt führten. Aber wie man Merkel kennt, wird es jetzt garantiert noch schlimmer. Ich tippe auf Töpfer oder eine andere dem linken Lager genehme Gruselfigur aus der Union.
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Wahlticker
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Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 19:17 Uhr:   

Thomas de Maiziere wird es sicher nicht. Für ihn spricht, dass er es könnte - aber es wird doch wohl noch andere Kandidaten geben, die Bundespräsident können. Gegen ihn spricht: er ist einer von Merkels zuverlässigsten Verbündeten im Kabinett, es gibt absolut keinen Grund ihn dort wegzuloben, im Gegenteil: es würde Merkel Probleme schaffen, weil sie einen neuen Verteidigungsminister bräuchte.

Ich würde mir Gerhart Baum oder Norbert Lammert wünschen.
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Gregor K.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 20:52 Uhr:   

Dieses scheinheilige Gesabbel, mit welchem rote und grüne Parteifunktionäre jetzt auf allen Kanälen ein überparteiliches Vorgehen einfordern, ist schlicht unerträglich. Hätten die Rot-Grünen eine Mehrheit (wovon sie meilenweit entfernt sind), würden sie genauso einen eigenen Kandidaten durchdrücken.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 21:11 Uhr:   

De Maiziere hat erklärt, er wolle nicht Bundespräsident werden, wie N-TV eben berichtet hat. Die "Zeit" hat folgende Kandidaten benannt: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-02/bundespraesident-kandidaten-wulff
Die FDP will Klaus Töpfer nicht, weil er für schwarz-grün steht. Mal sehen, wer es wird.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 21:38 Uhr:   

Rita Süssmuth wär noch eine Möglichkeit, wenn es wer von der Koalition sein muss. Die ist alt genug, dass das Risiko einer erneuten Kandidatur 2017 gering ist (und SPD und Grüne machen sich sicher die unberechtigte Hoffnung, dann eine Mehrheit zu haben). Außerdem ist sie eine Frau und auch sonst für SPD und Grüne wählbar.
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Gregor K.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 21:54 Uhr:   

Alle, die jetzt - also zu früh - genannt werden, werden es nicht. Damit scheidet auch Andreas Voßkuhle aus. Der wird zum Beispiel von der ZEIT genannt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 17. Februar 2012 - 22:18 Uhr:   

Wulff ist Stunden nach dem Rücktritt von Köhler überall genannt worden und ist es trotzdem geworden. Übrigens ein nettes Zitat aus der SZ von damals:

"Er hat erstens genügend Sympathien in Partei und Bevölkerung, und er kann sehr wohl darauf verweisen, dass er anders als viele Kollegen sein Haus in Hannover bestellt hat."
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 03:21 Uhr:   

Gut, dass de Maizière nicht zur Verfügung steht, sonst hätte Merkel neben der Peinlichkeit, nun schon die dritte Bundespräsidentenwahl in kürzester Zeit abhalten zu müssen, auch noch die Peinlichkeit des vierten Verteidigungsministers innerhalb von nicht mal 2,5 Jahren.

Generell wäre die Wahl eines Kabinettsmitgliedes als Nachfolger zu diesem Zeitpunkt eine Dummheit. Die Bevölkerung würde ein weiteres Ministerposten-Geschachere als Bestätigung des Parteien-Filzes sehen (insbesondere, wenn in der Folge noch mehr sinnlose Kabinettsrotationen folgen würden).

Man stelle sich vor, dass Schäuble als Bundespräsident auserkoren werden würde (mal abgesehen davon, dass er definitiv für den Posten ungeeignet ist, seinen aktuellen aber ganz gut beherrscht), würde dann wohl von der Leyen ins Finanzministerium aufrücken, de Maizière ins Arbeitsministerium, Friedrich müsste die Verteidigung übernehmen, Schröder würde ins Innenministerium wechseln, Pofalla das Soziale überantwortet und Gröhe ins Bundeskanzleramt nachrücken...

Merkels Ankündigung, einen Konsenskandidaten zu suchen, halte ich indes für reine Rhetorik. Sie wird bestensfalls im Alleingang einen Kandidaten auswählen, der für die Opposition mittragbar ist.
Das Prinzip des Konsens oder überhaupt auch nur der GEMEINSAMEN Suche ist Merkel so fremd, dass sie vermutlich nicht mal den Unterschied zwischen diesem Vorgehen und Konsens erkennen würde.

Ich traue Merkel es aber durchaus zu, z.B. Gauck im Blick der Bevölkerung zu "ihrem" Kandidaten zu drehen. Sie versteht es durchaus, sich der Bevölkerung so gut zu verkaufen, dass sie trotz gerade zu absurder Verfehlungen in der Wählergunst immer noch steigen würde, insofern wird sie auch das drehen können.

Ich denke mal, dass wir bis Mittwoch wissen werden, wer das* neue Bundespräsident werden wird.

* ja, absichtlich das; wir wollen uns ja noch nicht festlegen ;)
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 11:09 Uhr:   

Sehe ich es richtig, dass das Saarland diesmal nur seine Bundestagsabgeordneten in die BV entsendet, weil der Landtag bereits aufgelöst ist, d.h. er kann auch keine Vertreter für die BV mehr benennen/ wählen?
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 11:16 Uhr:   

Nein, die Verfassung des Saarlandes bestimmt ausdrücklich, dass auch ein „aufgelöster“ Landtag weiterhin handlungsfähig bleibt: „Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung des Landtages, mit dem Zusammentritt des neuen Landtages.“ (Artikel 67 Absatz 1 Satz 2)
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 11:34 Uhr:   

Zur Ergänzung: Soweit ein Ersatzgremium existiert, könnte auch das die Wahl vornehmen, in NRW z.B. der Hauptausschuss.

Der Landtag im Saarland setzt seine Arbeit fort. Z.B. hat nach der Auflösung auch noch eine Anhörung zur geplanten Wahlrechtsänderung stattgefunden. Wobei da praktisch nichts mehr passieren wird. In der letzten Plenumssitzung am Mittwoch hat er noch Etliches in die Ausschüsse überwiesen; direkt beschlossen hat er aber nurnoch die Resolution zu Cattenom.
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Gregor K.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 13:09 Uhr:   

Die üblichen Kandidaten, die es seit 2004 jedesmal nicht wurden (Töpfer, Schäuble, etc.), werden es auch diesmal nicht.

Bemerkenswert finde ich, daß bislang aus den Gesprächsrunden nichts nach außen dringt bzw. die Medien sich stärker zurückhalten als letztesmal. Ich erinnere daran, daß 2010 über Tage verbreitet wurde, Uschi von der Leyen stehe als Kandidatin fest. Etwas vergleichbares ist bislang nicht festzustellen.

Offenbar verhalten sich sowohl die maßgeblichen Politiker als auch die Medien diesmal professioneller. Das ist aber auch erklärbar, denn erstens hat man diesmal anders als 2010 bereits Erfahrung mit einem BP-Rücktritt und zweitens kam der Rücktritt 2010 völlig überraschend, während die maßgeblichen Akteure diesmal zwei Monate Zeit hatten, sich auf den Rücktritt vorzubereiten (was sie 100-prozentig auch getan haben, auch wenn das niemand zugeben wird).
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 13:52 Uhr:   

Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 regelt nur, dass die Wahlperiode des Landtags bei Auflösung nicht wie in Satz eins fünf Jahre beträgt, sondern sie abweichend davon mit dem Zusammentritt des neuen Landtags endet.
Es geht nur um die juristische Dauer der Wahlperiode, dass also technisch nicht der alte Landtag seine Wahlperiode noch nicht beendet hat, wenn ein neuer zusammentritt.

Ein aufgelöster Landtag kann zwar ohne Zweifel geschäftsführend im Amt bleiben, also Zusammentreten, debattieren, in Ausschüsse verweisen, u.Ä., aber er kann z.B. keinen neuen MP wählen, keinen Haushalt beschließen, oder der MP das Mistrauen aussprechen, oder seine Auflösung gar zurücknehmen, die Verfassung ändern oder ähnliches.

Er ist eben nach Verfassungsrecht aufgelöst, kann also keine Handlung mehr vollziehen, die ein Landtag mit Mehrheit nach Verfassung oder GG bestimmen müsste, und zwar bis zur Beendigung der Wahlperiode, die nun nicht fünf Jahre beträgt, sondern mit dem Zusammentritt des neuen LT endet.


Mitunter kann er auch nach Artikel 54 Absatz 3 GG als Volksvertretung des Landes Saarland keine Vertreter in die BV wählen, ohne die Verfassung des Saarlandes zu brechen.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 14:06 Uhr:   

Hier die vollständigen Artikel 67 der Landesverfassung des Saarlandes und Artikel 54 GG:
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"Artikel 67


(1) Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Wahlperiode endet, auch im Falle einer Auflösung des Landtages, mit dem Zusammentritt des neuen Landtages. Die Neuwahl findet frühestens siebenundfünfzig und spätestens sechzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Landtages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Landtagspräsident gibt den Beginn dieser Frist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt.
(2) Der Landtag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen."
--------------------------------------------------------------------------
"Artikel 54

(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.

(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

(3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

(4) Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.

(5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages.

(6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

(7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
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Zudem ist das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung einschlägig, und zwar der folgende Abschnitt:

"§ 2
(1) Die Bundesregierung stellt rechtzeitig fest, wieviel Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung zu wählen haben. Dabei sind die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages im Zeitpunkt der Beschlußfassung der Bundesregierung und das Verhältnis der letzten amtlichen Bevölkerungszahlen der Länder zugrunde zu legen. Bei Ermittlung der Bevölkerungszahlen bleiben Ausländer (§ 2 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes) unberücksichtigt. Die Bundesregierung macht die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekannt.
(2) Die Landtage haben die Wahl unverzüglich vorzunehmen. Besteht am Tage der Bekanntmachung nach Absatz 1 Satz 3 kein Landtag oder hat ein Landtag vor Ablauf seiner Wahlperiode die Wahl nicht mehr vorgenommen, so wählt der neue Landtag die Mitglieder. Kann der neue Landtag die Wahl nicht mehr rechtzeitig vornehmen, so tritt an seine Stelle der Ausschuß, der verfassungsgemäß die Rechte des Landtages gegenüber der Regierung bis zum Zusammentritt des neuen Landtages wahrnimmt, oder ein vom Landtag für die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung gebildeter Ausschuß. Kommt eine rechtzeitige Wahl nicht zustande, so bleiben die auf das Land entfallenden Sitze unbesetzt.
Fußnote
§ 2 Abs. 2 Satz 2 Kursivdruck: Jetzt Abs. 1 Satz 4 gem. Art. 2 Nr. 2 G v. 24.6.1975 I 1593"
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Meine Frage ist also lonkret:
Da nach der Verfassung des Saarlandes der aufgelöste LT seine Mitglieder zur BV nicht gewählt hat, und ich in der Verfassung keinen zuständigen Ausschuß finden konnte, so muss der Landtag VOR(!!!!) seiner Auflösung einen Ausschuß zur Wahl der Mitglieder der BV explizit beschlossen haben.

Hat er das?
Mir ist das nicht bekannt.

Wenn nicht, so bleiben die Sitze, so sagt es das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, unbesetzt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 14:28 Uhr:   

Im Saarland ist es meines Erachtens völlig eindeutig, dass der Landtag auch nach seiner Auflösung mit allen Rechten weiterbesteht, zumal 1979 die zuvor andere Regelung explizit ersetzt und die Bestimmungen zur landtagslosen Zeit gestrichen worden sind.

Der Landtag hat auch noch nach seiner Auflösung ein Gesetz beschlossen, nämlich zur Änderung des Landtagswahlgesetz, mit dem die Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel neu geregelt worden ist (die alte Reihenfolge war verfassungswiedrig).

Wesentlich uneindeutiger ist die Lage bei etlichen anderen Parlamenten und insbesondere beim Bundestag. Der hat aber 2005 nach seiner Auflösung auch noch Gesetze u.Ä. beschlossen.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2012 - 16:11 Uhr:   

Ich tippe auf Klaus Töpfer als möglichen Konsenskandidaten.
Er dürfte allerdings bei der FDP auf die größten Vorbehalte stoßen.
Anscheinend gibt es ja noch Abstimmungsbedarf in der Regierungskoalition zu dieser Frage...

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