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Archiv bis 12. Januar 2012

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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Januar 2012 - 19:21 Uhr:   

Ich finde, die repräsentatve Demokratie hat sich bewährt.

Die direkte Demokratie hat schon oft Dikatoren hervorgebracht, deren Markenzeichen bei der Machtübernahme Populismus und Massenkundgebungen waren.

Mir wäre es lieber, wenn die Parteiengesetze mehr direkte Demokratie in den Parteien zulassen würden, aber die staatliche Ordnung eine repräsentaive Demokratie bleibt.

Demokratiedefizite bestehen nämlich meiner Meinung nach in den Parteien, so das dort Lobbyisten bis zum MP, Kanzler oder BP aufsteigen können, und den Medien, die wenig bis gar nicht Widerstand gegen Lobbyarbeit leisten.

So sind schon zu viele Gesetze nach Managern benannt, die wegen Vorteilsnahme schon mit der Justiz in Konflikt gerieten.
Und zu viele Politiker machen nach der Karriere als Berater und Aufsichtsräte von sich reden, als es uns gut tut.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Januar 2012 - 22:37 Uhr:   

Ich habe nichts gegen die repräsentative Demokratie. Ich habe auch nichts gegen die indirekte Wahl des Staatsoberhauptes. Ich bin aber der Auffassung, dass für die Wahl des Staatsoberhauptes eine qualifizierte Mehrheit, möglichst eine Zweidrittelmehrheit oder sogar eine Dreiviertelmehrheit, nötig sein müsste. Damit würde verhindert, dass politische Mehrheiten - welcher Couleur auch immer - ihren Kandidaten ohne Rücksicht auf dessen Eignung für das höchste Staatsamt durchsetzten.
Außerdem sollten in einer Bundesversammlung nicht nur Parteienvertreter, sondern verpflichtend auch Vertreter anderer gesellschaftlicher Interessengruppen sitzen, Kirchenvertreter, Gewerkschaftsvertreter, Bürger usw.
Direktwahlen haben den Nachteil, dass auch hier eine letztlich einfache Mehrheit m.E. nicht immer den geeignen Kandidaten für das Amt des Staatsoberhauptes - sei es nun in reinen parlamentarischen Demokratien oder in semipräsidialen Systemen - hervorbringt. Beispiele wären für mich Karczynski in Polen und auch Sarkozy in Frankreich. Und mit Hindenburg hat die Weimarer Republik ja ihre Erfahrungen gemacht. Um einen neuen Hindenburg zu verhindern, wurde das Amt des Bundespräsidenten ja mit solch geringen Machtbefugnissen ausgestattet - reale Machtbefugnisse hat der Bundespräsident ja nur in Krisenzeiten, Art. 63, 68 oder 81 GG.

Ich bin sehr bedrückt - nach der heutigen Lektüre der Printausgabe des "Spiegel", der die Summe der Wulffschen Fehler benennt, dass dieses Staatsoberhaupt nicht die Größe hatte, zurückzutreten, bei Johannes Rau oder dem früheren Ministerpräsidenten Glokowski aber sehr strenge Maßstäbe anlegte - Maßstäbe, von denen Wulff im TV-Interview plötzlich nichts mehr wissen wollte. Der Vorwurf, mit zweierlei Maß zu messen, war zu offensichtlich. Ich hoffe immer noch - bin aber zunehmend pessimistisch - dass dieser Herr zurücktritt und nicht seine dreieinhalbjährige Rest-Amtszeit einfach aussitzen wird.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Januar 2012 - 23:38 Uhr:   

Wie verwurzelt elitäres Denken in unserer Gesellschaft ist, erkennt man z. B. daran, dass Parteimitglieder weder ihre Satzung noch ihren Vorstand durch Urabstimmung bestimmen dürfen. Das Parteiengesetz schreib dafür einen Parteitag (und damit Delegierte, sofern man nicht Pirat ist) vor. Deshalb entscheiden über solch wichtige Fragen immer nur gewählte Delegierte - einfache Mitglieder haben kaum Mitspracherechte. Wenn das kein elitäres Verhalten ist...

Die Diskutanten hier im Forum tragen überwiegend Bedenken gegen eine Direktwahl des BuPrä vor - der "Deutsche" ist halt gern Bedenkenträger und Pessimist. Viele Politiker (und politikinteressierte Bürger) haben einfach kein Vertrauen in die eigene Bevölkerung.

Zudem gibt es noch immer Leute, die Menschen mit anderer Meinung gern "rüber" schicken würden - in Zeiten der Wiedervereinigung und Globalisierung geht es jetzt halt "rüber" nach Asien. Herr Lang, ich danke für den Ratschlag, bleibe aber lieber in Bayern, solang dort Demokratie (u.a. verfassungsrechtlich garantierte Volksentscheide) herrscht - und sollte ich um "Asyl" bitten müssen, dann wird es wohl die Schweiz, Österreich oder Südtirol werden.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2012 - 13:11 Uhr:   

Es ist keioner Partei verboten, ihre Parteitage als Mitgliederversammlung abzuhalten.

Von dem derzeit grassierenden Urabstimmungs- und Urwahl-Irrsinn halte ich wenig. Es kostet einen Haufen Geld und bringt letztlich nur die Ergebnisse, die man in Delegiertenversammlungen, Basisversammlungen usw schon hatte.

Ich möchte hier mal festhalten, dass ich auch Bürger bin und deswegen noch lange nicht in jeden mein Vertrauen setze, der gern "die Bürger" für sich vereinnahmt.

@Bernhard: Auch die vorangegangenen Präsidenten hatten als Parteipolitiker Maßstäbe an den Rest, denen sie selber nachher nicht in jedem Fall genügten. Wulff hat eine Amtszeit von fünf Jahren, die Bilanz positiv zu wenden. Dass man gerne noch bessere hätte, verstehe ich. Wenn man die Latte aber zu hoch hängt, kommen nur noch die, die drunter durchlaufen können.
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PNK
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2012 - 17:45 Uhr:   

"Wulff hat eine Amtszeit von fünf Jahren, die Bilanz positiv zu wenden."
Und gerade dieser Selbstgerechte Anspruch Wulffs und seiner Unterstützer ärgert mich. Da sich hier im Forum ja viele JuristInnen tummeln: wäre das nicht so, als ob es in erster Instanz nur noch Bewährungsstrafen gäbe. Und ist Wulff selbst dann nicht schon längst über die erste Instanz hinausgeschossen? Dieser Eiertanz ist unwürdig und beschämend- in erster Linie für ihn selber.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2012 - 17:54 Uhr:   

@nevermore:
> Der Strafverteidiger Schirach bezeichnete gestern bei Jauch den Anruf
> bei der Bild als "versuchte Nötigung" und eine Straftat.
Für jede noch so abstruse Position findet sich immer ein Jurist, der sie vertreten würde.
Aber wenn jemand einen Text, den er überhaupt nicht kennt, juristisch als Straftat bewertet - dann nehme ich ihn nicht ernst.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2012 - 18:00 Uhr:   

@Bernhard:
> Ich bin aber der Auffassung, dass für die Wahl des Staatsoberhauptes
> eine qualifizierte Mehrheit, möglichst eine Zweidrittelmehrheit
> oder sogar eine Dreiviertelmehrheit, nötig sein müsste.
Das ist durchaus eine interessante Idee.
Birgt aber das Risiko, daß a) nur noch die völlig weichgespülten Durchschnittstypen gewählt werden, die möglichst überhaupt noch nie eine eigene Position vertreten haben und b) daß dann um die Besetzung des Amts noch viel wüster verhandelt wird als jetzt schon.

> Außerdem sollten in einer Bundesversammlung nicht nur
> Parteienvertreter, sondern verpflichtend auch Vertreter
> anderer gesellschaftlicher Interessengruppen sitzen,
> Kirchenvertreter, Gewerkschaftsvertreter, Bürger usw.
Das fände ich völlig falsch.
Jeder der genannten Gruppenvertreter kann für einen Landtag oder den Bundestag kandidieren. Aber ansonsten wäre es völlig undemokratisch, wenn die Mitglieder von Kirchen oder Gewerkschaften doppelt vertreten werden - über ihre normale Wahlstimme als Bürger und über ihre Vereinsmitgliedschaft.
Mal abgesehen davon, daß die Auswahl solcher "gesellschaftlichen Gruppen" eine ganz heikle Sache wäre. Schon bei den Rundfunkräten halte ich diese willkürlichen Konstruktionen eigentlich für skandalös - bei der Wahl eines Verfassungsorgans ginge das gar nicht.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2012 - 18:03 Uhr:   

@Werner Fischer:
> Wie verwurzelt elitäres Denken in unserer Gesellschaft ist, erkennt
> man z. B. daran, dass Parteimitglieder weder ihre Satzung noch ihren
> Vorstand durch Urabstimmung bestimmen dürfen.
Das ist schlicht falsch.

> Die Diskutanten hier im Forum tragen überwiegend Bedenken gegen eine
> Direktwahl des BuPrä vor - der "Deutsche" ist halt gern
> Bedenkenträger und Pessimist.
Ich habe mich nicht gegen die Direktwahl ausgesprochen. Sondern nur darauf hingewiesen, daß gerade bei einer Direktwahl jemand wie Wulff die besten Chancen haben würde.
Wer also WEGEN der aktuellen Diskussion die Direktwahl propagiert, liegt m. E. neben der Realität.
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nevermore
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2012 - 18:48 Uhr:   

@Ralf Arnemann
Ich bin da Ihnen gegenüber im Nachteil, denn ich bin kein Experte für Strafrecht.
Jedoch ist erstens Schirach nicht irgendein Feld-Wald-und-Wiesenjurist, zweitens ist er nicht der einzige, der dies so einstuft, und drittens braucht man nicht den Text zu kennen, um um die Drohung mit Strafanzeigen und Abbruch aller Geschäftsbeziehungen wissen. Ihm wurde nicht widersprochen, auch von Bernhard Vogel nicht. Aber ich schlage vor, wir überlassen das der Staatsanwaltschaft in Berlin, die auf Anzeigen hin bereits den Anfangsverdacht prüft.

Dass jeder normale Beamte ein Disziplinarverfahren am Hals hätte und jeder Angestellte im ÖD seinen Job los hätte wegen auch nur eines Bruchteils dessen, was man Wulff vorwirft, interessiert ja eh keinen von den Wulff-Apologeten hier.

(Beitrag nachträglich am 10., Januar. 2012 von nevermore editiert)
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2012 - 22:17 Uhr:   

@Arnemann
Eine Partei darf ihre eigene Satzung tatsächlich nicht per Urabstimmung beschließen (eigene Erfahrungen und belegbare schriftliche Auskunft aus dem Büro des Bundeswahlleiters). Gleiches gilt für die Wahl des Vorstands (siehe aktuelle Diskussion bei der LINKE).

Eine Direktwahl des BuPrä halte ich für eine (von mehreren) Optionen, die diskutiert werden sollten. Gerade bei der letzten Wahl wäre es dann doch wohl in Richtung Gauss gelaufen. Ich persönlich plädiere dafür, Elemente der direkten und repräsentativen Demokratie zu verbinden und nicht immer unnötigen Gegensätze aufzubauen. Auch über eine Abschaffung und Verlagerung der Aufgaben des BuPrä sollte ergebnisoffen diskutiert werden.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2012 - 23:22 Uhr:   

Für eine Urabstimmung muss es erstmal eine Satzung geben. Mit dem Parteiengesetz kompatibel sollte es zumindest sein, dass eine vom Parteitag beschlossene Satzung per Urabstimmung bestätigt werden muss. Bei einer Verschmelzung ist im Parteiengesetz auch explizit eine Abänderung durch die Urabstimmung vorgesehn, also sollte analog auch eine Abstimmung über verschiedene Satzungsvarianten erlaubt sein.

Ob eine Urabstimmung über eine Satzungsänderung anders als durch einen Parteitag initiiert werden kann, ist aber wirklich zumindest fraglich. Allgemein ist jedenfalls richtig, dass das Parteiengesetz (wie die Wahlgesetze) teilweise demokratische Substandards in den Parteien erzwingt.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 08:49 Uhr:   

Die von mir vertretene Meinung, in Deutschland herrsche "elitäres Denken", ist aufgrund der Faktenlage sicher erlaubt und begründet. Wir haben ja Meinungsfreiheit und wer eine andere Meinung vertreten will, kann dies bitte gerne tun.

Jeder sollte gelegentlich den Versuch starten die "Scheuklappen" abzunehmen, die unweigerlich entstehen, wenn man innerhalb eines bestimmten Systems lebt und dieses in seinem Bewusstsein verinnerlicht hat.

Unser bisheriges "demokratisches" System wurde dem früheren Herrschaftssystem nachempfunden - das hat den Übergang erleichtert (Aus einem Kaiser wurde ein BuPrä, die regionalen "Landesfürsten" werden nun ebenfalls gewählt). Wir haben uns ein Stück weit in Richtung der Ziele der "Französischen Revolution" bewegt, doch reicht das schon aus? Wie sieht die "Gleichheit" aller Bürger aus - vor dem Gesetz und viel entscheidender - in der gelebten Realität?

Durchleuchten wir vorurteilslos unsere demokratischen Grundregeln in diese Richtung - die aktuelle Diskussion um den BuPrä bietet eine gute Gelegenheit dafür.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 09:24 Uhr:   

@Ratinger: Ich sehe darin nach wie vor keinen Mehrwert, Beschlüsse von Vorständen oder Parteitagen/Mitgliederversammlungen nochmal auf dem Postweg nachsegnen zu lassen. Besonders schwierig: Diese Form ist langsam und zu Reaktionen auf zeitnahe Veränderungen oder neue Erkenntnisse unfähig. Die Erarbeitung eines Parteiprogrammes ist oft ein jahrelanger Prozess von Kompromissen, Beratungen, Diskussionen, auch Irrtümern. (Satzungen sind hingegen juristisch verkleidete Machtfragen, die meist in eher kurzer Zeit klärbar sind). Man kann das Parteiengesetz gerne modernisieren, aber deswegen muss eine Partei sich solche Praktiken ja nicht angewöhnen.

So auch bei der Präsidentenwahl. Wie Ralf A. schon sagte, die Vergabe von Mandaten / Wahlstimmen an "gesellschaftliche Gruppen" ist nicht ein Fortschritt, sondern ein Rückschritt gegenüber der Parteiendemokratie, bei der immer noch der Wählerstimmenproporz vor ist. Man sollte die Länderstimmen bei der BP-Wahl vielleicht listenlos unter den interessierten Landesbürgern wählen lassen. Da hat man dann die lokal populären oder wenigstens bekannten Parteibonzen, Dissidenten, Altpolitiker, Sportreporter und Gesellschaftsdamen in der Kammer sitzen, hat sein "urwüchsig-parteiungebundenes" Element und allemal noch eine Blockademinorität des Bundestages als Ganzem, um schlimmstenfalls einen bestimmten Kandidaten zu verhindern.
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CHeine
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 09:49 Uhr:   

Ich denke nicht, dass Politiker moralisch über dem Volk stehen sollten.
Sie sollen ein Abbild desselben sein. Und natürlich kommen dann auch Lügner wie Wulff (es kommt ja eine dubiose Sache nach der anderen ans Licht) mal ans Ruder. Nur ist mir unklar, warum man dann "kleinkariert und gehässig" (Zitat R. Lang) ist, wenn man den Lügner einen Lügner nennt?
Wenn ich meinen Nachbarn für einen Schürzenjäger halte, sage ich das doch auch. Ich finde es unerträglich, offensichtliches Fehlverhalten durchgehen zu lassen, nur WEIL Wulff BPrä ist. Nach wie vor würde mich interessieren, ob R. Lang auch so tolerant wäre, hätten wir einen roten oder grünen BPrä mit denselben Affären und Diskussionen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 12:09 Uhr:   

CHeine: Es ist für die Bewertung dieser Nicht-Affäre vollkommen irrelevant, ob man den aktuellen Präsidenten mag.

Für einen linken Präsidenten gelten die gleichen Spielregeln wie für einen rechten, obwohl ein linker Präsident (Lafontaine, Gysi oder sagen wir mal Jan Delay) mir sicher sympathischer wäre als die derzeitige CDU-Person. Reicht dir das oder brauchst du noch mehr Striptease, um von deiner Unterstellung abzulassen?

Wulff hat im Landtag bezüglich des Kredits nicht gelogen. Er hat auch im Interview nicht gelogen. Damit bleibt kleinkariertes Gerede übrig sowie ein paar Punkte, über die noch nicht Klarheit herrscht und über die folglich auch noch nicht geurteilt werden kann.
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Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2012 - 00:06 Uhr:   

"Wulff hat im Landtag bezüglich des Kredits nicht gelogen."

Naja, wenn Sie sich auf so eine Position zurückziehen und alles andere als kleinkariertes Gerede bezeichnen, dann kann man eigentlich fast alle Korruptionsfälle, die sich alle gerne mal in Grauzonen und Geschäften über Mittelsmänner oder -frauen bewegen, genau so zuordnen. Es ist jedenfalls nicht unproblematisch. Und dass Wulff gerne mal etwas vertuscht, da braucht man nur das Gesamtbild der Indizienlage sehen...wo man gerne mal anonyme Schecks überreicht. Das macht man garantiert nicht, wenn man nichts zu verbergen hat, dazu wäre man schon reichlich naiv. Aber sei es drum, der Mann bleibt im Amt, ich fand ihn schon vorher so schwach wie Rau und Köhler und so ist er es auch weiterhin. Das Wichtigste ist doch, dass er immer noch unter Merkels Fuchtel steht (jetzt noch mehr als vorher). Der muckt bestimmt nicht mehr auf, wenn es gilt, strittige Gesetze zu unterzeichnen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2012 - 04:26 Uhr:   

@Ralf Lang:

Bloß weil man keinen Mehrwert in was sieht, ist das kein Grund, es allen Parteien zu verbieten. Und wenn eine Partei Satzungsänderungen per Mitgliederbegehren und -entscheid zulassen will, muss sie das ja nicht regelmäßig so praktizieren.

Umgekehrt scheint das Parteiengesetz völlig unsinnige Urabstimmungen zu erzwingen. Wenn eine Versammlung aller Mitglieder eine Verschmelzung beschließt, ist es ziemlich sinnlos, exakt die selben Mitglieder nochmal schriftlich darüber entscheiden zu lassen. Es ist zwar nicht ganz klar, ob dem Regelungsauftrag nicht auch dadurch entsprochen wär, dass man explizit auf eine Urabstimmung verzichtet, aber praktisch haben z.B. auch die Freien Wähler Schleswig-Holstein mit ihren 60 Mitgliedern brav die Urabstimmung durchgeführt.

In der Bundesversammlung sitzen ohnehin allerlei Nichtpolitiker. Diese Praxis lässt allerdings nach, wenn es tatsächlich auf die Stimmen ankommt oder wenn die Gesellschaftsdamen doch nicht die Erwartungen erfüllen. Dann beschränkt man sich doch lieber auf Leute wie Edmund Stoiber oder Heide Simonis, denen man gerade noch zutraut, richtig abzustimmen.

@Björn:

Wenn der Bundespräsident beim Unterzeichnen von Gesetzen aufmucken würde, dann wär das auch ein Grund für ein Amtsenthebungsverfahren. Er wird dafür bezahlt, dass er Gesetze unterschreibt, egal ob sie strittig sind oder nicht oder ob er sie für materiell verfassungswiedrig hält. Einziger Ablehnungsgrund ist, wenn er überzeugt ist, dass es sich um kein zustandegekommenes Gesetz handelt.

Das Amt des Bundespräsidenten ist weitgehend als Marionette konzipiert, und wer es will, muss sich auch entsprechend verhalten (wobei Merkel hier auch irrelevant ist). Die Freiheit, die er hat, sind ein paar Minuten Sendezeit im Jahr. Außerdem darf er andere Staatsoberhäupter verprellen, wie ihm danach ist (ein Grund, dass man vielleicht doch nicht jeden nehmen sollte). Das wars dann aber auch weitgehend.

Das kann Wulff ohne Weiteres weitermachen, solang er noch nicht im Gefängnis sitzt. Und zur Wahl wär schon die Bundesversammlung grob übertrieben, wenn man sie nicht zur Zelebration des Föderalismus gelegentlich schon als Selbstzweck haben wollte. Dafür reichen aber alle 5 Jahre.
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nevermore
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2012 - 10:08 Uhr:   

@Ratinger Linke: Ich stimme zu, das BVerfG sieht die alleinige materielle Befugnis zur Prüfung bei sich selber, nicht beim BP (was ich auch für sinnvoll halte, alles andere wäre zu viel Macht bei einer Person). Dennoch haben auch frühere BPs aus materiellen Gründen nicht unterzeichnet - und es gab kein Amtsenthebungsverfahren, mW nicht mal einen Organstreit. Eigentlich gab es nicht einmal größeres Aufhebens. Wie ist das zu erklären?
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2012 - 10:33 Uhr:   

RatL: Dagegen sage ich nichts. Das PartG kann gern solche unsinnigen Abstimmungen erlauben und andererseits kann man die Urabstimmung zur Verschmelzung auch streichen.

Unsere Demokratie ist gut, aber verbesserbar. Dass sie nicht auf einem "Gesamtbild der Indizienlage" aus offenbar verdrehten Zeitungsberichten beruht, gehört zu ihren guten Aspekten.

Mein Vorschlag zur Bestellung des Länderanteils war ein gedacht als eine Variante, gerade dann parteiungebundene Wahlmänner zu ermöglichen, wenn es den Parteien nicht recht sein kann. Dass bei satten Mehrheiten Fürstin Gloria und der unsägliche Ossipfarrer schon Mitglieder der BV waren, ist bekannt.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2012 - 13:03 Uhr:   

@nevermore:
> Ich bin da Ihnen gegenüber im Nachteil, denn ich bin kein
> Experte für Strafrecht.
Ein Experte bin ich auch nicht. Aber kein seriöser Jurist gibt ein Beurteilung ab, ohne den Sachverhalt zu kennen - das setzt in diesem Fall voraus, daß man den Text kennt.

> Dass jeder normale Beamte ein Disziplinarverfahren am Hals hätte
> und jeder Angestellte im ÖD seinen Job los hätte wegen auch nur eines
> Bruchteils dessen, was man Wulff vorwirft, ...
Das ist schlicht falsch.
Dienstrechtlich relevant wäre ja von den hier diskutierten Sachen nur der Geerken-Kredit. Und da ist bisher kein Bezug zum Amt erkennbar - nur dann wäre das überhaupt problematisch.

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