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Wahlprüfungsbeschwerde wegen Wählertä...

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Thomas Keller
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juli 2011 - 21:52 Uhr:   


Dies ist erst mal nur die Frage, ob dieses Forum der richtige Platz für folgendes Thema ist. Wenn ja würde ich hier meine detaillierte Argumentation veröffentlichen und um Diskussion (ggf. juristische Hilfe) und um Mitunterzeichner bitten. Aber natürlich kann man auch jetzt was dazu schreiben ;-)

Die FDP hat vor den Bundestagswahlen „Mehr netto vom Brutto“ versprochen, explizit Steuersenkungen, das wäre auch finanzpolitisch kein Problem. Das haben viele geglaubt und die FDP mit einem Superergebnis gewählt. Wenige Tage nach der Wahl begannen die Versuche, zurückzurudern. So erklärte wenige Tage nach der Wahl am 10.10.2009 Herr Solms, dass da ja nun wegen des Haushaltslochs und der Schuldenbremse doch kaum Spielraum da wäre. Ein Carl-Ludwig Thiele ging noch weiter in dem Versuch.

Da habe ich mich furchtbar geärgert. Immer diese nach den Wahlen auftauchenden Haushaltslöcher und Kassenstürze, die soooo unerwartete Ergebnisse haben ;-) Ich habe Materialien gesammelt und auch rechtzeitig beim Bundestag eine Wahlanfechtung eingelegt, die nun ablehnt wurde.

Mit den Äußerungen von Solms und Thiele war nämlich klar, dass die FDP ihr Wahlversprechen schon zu dem Zeitpunkt für nicht realisierbar hielt. Damit ist aber bewiesen, dass das auch vor der Wahl so war, denn die genannten Sachgründe gab es auch vor der Wahl. Ist sowas erlaubt? Darf eine Partei in der Wahlwerbung etwas versprechen, was sie nicht ernst meint, also den Wähler täuschen? Ich möchte das gerne} vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, nachdem der Bundestag meiner Argumentation nicht folgte.

Meine Argumentation: Das Bundesverfassungsgericht hat einmal entschieden, dass eine Beeinflussung des Wählers nur erlaubt ist, wenn man sich im Rahmen des sogenannten „Wahlwettbewerbs“ dagegen wehren kann. "Wahlwettbewerb" ist der Wahlkampf, die Talkshows und Diskussionen drumherum usw. Natürlich konnte man im Wahlwettbewerb anderer Meinung sein und so war es auch: durch die Bank haben Wissenschaftler und Politiker fast aller Parteien gesagt, dass Steuersenkungen nicht möglich sind. Das ist auch normaler Wahlkampf, die einen glauben dieses und die anderen das Gegenteil.

Dass aber die FDP aber selbst nicht an das eigene Versprechen glaubte, konnte man im Rahmen des Wahlkampfes nicht beweisen. Das ging erst nach der Wahl, als verantwortliche Vertreter der FDP selbst von ihrem Ziel abrückten und zwar wegen Sachgründen, die es schon vor der Wahl gab. Die Wahlwerbung hatte ihre Schuldigkeit getan, die FDP hatte haushoch gewonnen und nun musste man eben zurückrudern.

Das war eine eklatante und auch wahlentscheidende Wählertäuschung, die seitdem die neue Regierung und auch das Land in Mitleidenschaft zieht. Es geht dabei eben nicht um die Frage „Kann und sollte man eine Steuersenkung machen“, darüber sind viele Meinungen denkbar (ich meine übrigens: nein) und werden auch diskutiert. Es geht hier um die Frage „Hat die FDP das ernst gemeint oder nur so getan, um viele Stimmen zu bekommen“?

Ich meine letzteres. Auch wenn es angesichts der aktuellen Diskussionen immer noch so aussieht, als würde die FDP an ihren Steuersenkungsplänen festhalten. Eben gerade drum: Weil diese Zurückruderversuche direkt nach der Wahl so viel Unmut auslösten (in den Medien wurde von Wahlbetrug gesprochen), merkte die FDP, dass von dem Thema nicht mehr weg kann, weil sie damit "zu erfolgreich" war. Und jetzt davon zu reden, heisst ja auch nicht, das überhaupt irgendwann etwas nennenswertes davon umgesetzt wird...

Und es ändert auch nichts daran, dass die FDP vor der Wahl wusste, dass ihr Thema wegen der Haushaltslage nicht funktioniert, dies dem Wähler aber nicht sagte.

}
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juli 2011 - 23:15 Uhr:   

Ich halte die Anfechtung für aussichtslos und es wurde ja auch im Koalitionsvertrag eine Entlastung der Bürger vereinbart. Als dann die NRW-Wahl verloren ging, wurde das begraben. Hier liegt keine Täuschung durch die FDP vor, sondern totale Unfähigkeit von Westerwelle & Co (bei geschickterer Vorgehensweise wäre eine Steuersenkung durchaus durchsetzbar gewesen). Und selbst wenn eine bewusste Wählertäuschung bewiesen würde, wäre das kein Wahlfehler. Wahlversprechen der Parteien vor der Wahl - egal wie realistisch und egal, wie ernst gemeint sie sind - verpflichten niemals Bundestagsabgeordnete dazu (außer rein moralisch), irgend etwas nach der Wahl zu tun oder zu lassen.


"Und es ändert auch nichts daran, dass die FDP vor der Wahl wusste, dass ihr Thema wegen der Haushaltslage nicht funktioniert, dies dem Wähler aber nicht sagte."
Selbstverständlich wäre eine Steuersenkung machbar, wenn man nur will. Einsparpotentiale gibt es mehr als reichlich. Umgekehrt führen ja auch steigende Steuern nicht unbedingt zu nachhaltig solideren Haushalten (man denke an die letzte Mwst.-Erhöhung). Und ob die Haushaltslage Steuererhhöhungen zulässt oder nicht, das zu entscheiden ist nicht Aufgabe des BVerfG.

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