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Bundestagswahl 2013

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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 22. Februar 2014 - 22:10 Uhr:   

@SaaleMax,

wer soll den ansonsten über das Gehalt der Bundestagsabgeordneten bestimmen? Die Bundesregierung? Im Ergebnis kann das Parlament als höchstes legislatives Organ das nur selber tun. Eine Anbindung der Gehälter der Bundestagsabgeordneten an die der Bundesrichter ist auch im Prinzip nicht zu beanstanden. Auch wenn das Tempo der Anpassung langsam sein könnte. Das dies das erste Gesetz der Regierung ist, ist aber dennoch ein schlechtes Zeichen. Es zeigt nämlich, dass diese Regierung trotz übergroßer Mehrheit kein gemeinsames politisches Konzept für die nächsten vier Jahre hat. Alles in allem ist auch der Start dieser Bundesregierung völlig verkorkst.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 22. Februar 2014 - 22:42 Uhr:   

@Marc "wer soll den ansonsten über das Gehalt der Bundestagsabgeordneten bestimmen?"

Wie auch sonst der Arbeitgeber, also die Bevölkerung. Es wäre z.B. möglich, eine entsprechende Abstimmung mit der Bundestagswahl zu koppeln: Jeder Bürger trägt in ein Feld ein, was er meint, was ein Abgeordneter verdienen soll und der Median wird dann als Wert genommen.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 00:10 Uhr:   

@Norddeutscher,

nach der Logik könnte man auch fordern, dass künftig die Bevölkerung über die Gehälter der anderen Staatsdiener abstimmen dürfen, denn schließlich sind wir als Bevölkerung ja auch mittelbar deren "Arbeitgeber".
Diese Vorschlag halte ich - mit Verlaub - für ziemlich populistisch. Einen Wettbewerb Richtung wer bietet weniger wäre nicht gut für die Zusammensetzung der Parlamente.

Da halte ich den jetzigen Vorschlag die Gehälter der Abgeordneten an die der Bundesrichter zu koppeln für vorzugswürdig. Das wird auch der Rangstellung der Bundestagsabgeordneten gerecht und bietet auch künftig eine klare Richtschnur für eine parallele Gehaltsentwicklung.
Kritisch an der Neuregelung sehe ich lediglich die immer noch sehr großzügige Pensionsregelung schon bei relativ kurzer Abgeordnetenzeit.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 02:25 Uhr:   

Völlig abwegig ist ein Wettbewerb "wer bietet weniger" nicht (und kommunal faktisch allgemein üblich). Wegen dem Geld sollte man sowas nicht machen (was natürlich impliziert, dass es einige wegen dem Geld nicht machen). Für den Zweck ist die Bezahlung eher mehr als ausreichend. Dagegen ist die sonstige Ausstattung der Abgeordneten, die eine Unabhängigkeit von der Bundesregierung gewährleisten könnte, eher mager. Wobei es natürlich das Problem gibt, dass man solche Mittel auch umlenken kann.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 11:24 Uhr:   

Naja zumindest sieht man jetzt mal ganz genau wo die Abgeordneten der Großen Koalition ihre primären Ziele festsetzen.

Nämlich bei ihrer eigenen Brieftasche.
Der Rest kann warten, die anderen Probleme sind nicht sooo wichtig um sie anzugehen.
Und deswegen fluks am Anfang der Regierungszeit beschließen, denn bis zur Wahl ist es ja noch lange hin.


Also da läuft seit Langem etwas falsch zumal die Mehrheit der Bundestagsabgeordenten sowieso schon zum Kreis der Besserverdiener in der freien Wirtschaft gehören wenn man sich ihre Berufe mal genauer anschaut.Mit einem Querschnitt durch das Volk hat das NUR noch wenig zu tun, deswegen ist der Name VOLKSvertreter auch etwas weit hergeholt, denn oftmals stimmen Abgeornete ganz anders im Plenum ab, wie es die Menschen tun würden, durch welche sie eigentlich gewählt worden sind.
DEMOKRATIEDISKREPANZ zwischen direkter Demokratie und vertretender Demokratie

++++++++++++++++++++++++++

Es sind ja nicht nur die reinen Diäten, welche ein Bundestagsabgeordneter bekommt.
Ihm stehen zusätzlich noch Zahlreiche weitere Vergünstigungen zu welche der Steuerzahler zu schultern hat wie ZUSÄTZLICH zur Diät z.B:

- gut 4000 Euro Kostenpauschale
- Büroausstattung
- Reisekosten
- Sachleistungskonto
- Mitarbeiterpauschale
- Übergangsgeld nach Ausscheiden aus dem Bundestag
- Altersversorgung: nach einem Jahr Angehörigkeit schon Anspruch auf 206
Euro Pension

Zusätzlich zu diesen Vergünstigungen dürfen Abgeordnete obendrein auch noch Nebeneinkünfte beziehen, welche Anzeigepflichtig sind.


BdSt: http://www.steuerzahler.de/Abgeordnetenbezuege/8692c9972i1p525/
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 12:06 Uhr:   

@SaaleMAX,

Personen in Führungspositionen spiegeln in keinem System den Querschnitt der Bevölkerung wieder. So sollte es auch nicht sein. Das die Abgeordneten einen höheren Bildungsschnitt - und damit im Schnitt auch ein höheres Einkommen haben - ist die logische Folge und nicht zu beanstanden. Die Abgeordneten sollte wenigstens intellektuell in der Lage sein, der Arbeit in den jeweiligen Ausschüssen zu folgen und mitzuwirken - umd zumindest grosso modo den - also in Form der jeweiligen Fachpolitiker - die Gesetze verstehen, die sie beschlissen. Eine gewisse Vorbildung ist hierfür zumindest hilfreich.
Problematisch ist der hohe Anteil des Öffentlichen Dienstes an den Abgeordneten. Im Fall von Gehaltssenkungen - wie ja oft gefordert - dürfte dieser Anteil noch zunehmen, da damit außerhalb der gesicherten Position des öffentlichen Dienstes (Beurlaubungsmöglichkeit) noch weniger Anreiz besteht zur politischen Arbeit, da diese dann regelmäßig mit hohen Einkommensverlusten verbunden sein dürfte.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 12:22 Uhr:   

Dass höhere Bildung per se ein wesentlich höheres Einkommen bewirkt, ist aber nicht normal. Normalerweise sollte das nur von der Knappheit abhängen, und potenzielle Abgeordnete sind in der Regel nicht knapp.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 14:27 Uhr:   

@Ratinger Linke,

was ist denn "wesentlich höher"? Und bezugnehmend auf was? Das Medianeinkommen oder das Durschnittseinkommen?

Wieso sollte man eine aufwendige Ausbildung machen - die ja auch schon allein auf Grund ihrer Dauer Einkommensverzicht bzw. - verlust für einige Jahre bedeutet (diesen Umstand muss bei der Betrachtung ja auch berücksichtigen) - wenn man nicht die Aussicht hat am Ende ein höheres Einkommen zu haben als ohne diese Ausbildung?
Reiner Idealismus ist für die meisten Menschen nicht die Triebfehder des Handelns. Natürlich gibt es Neigungen und Interesse. Aber aus diesen ergibt sich nicht, ob jemand z.B. anstrebt Krankenschwester oder Ärztin oder Polizist oder Staatsanwalt zu werden.

Eine lange universitäre oder auch sonstige lange Ausbildung ist regelmäßig auch mit Schwierigkeiten, Rückschlägen und Selbstzweifeln verbunden, die der Einzelne überwinden muss. Wenn sich das nicht mehr in irgend einer Form lohnt - und d.h. eben auch materiell lohnt -, wird der Anreiz für eine solche Ausbildung abnehmen. Und auch der Anreiz eine solche Ausbildung durchzuziehen - sofern man auch ohne sie vergleichbare Einkommensaussichten hätte.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 14:45 Uhr:   

Tatsächlich ist die Gleichstellung mit den Bezügen eines Bundesrichters auch nicht zwingend. Man könnte beispielsweise auch einen Studiendirektor heranziehen, der ebenfalls eine erhebliche Verantwortung für Dritte trägt etc. Das würde auch besser zu den zahlreichen Lehrern im Bundestag passen.

Dagegen enthält die Aufwandspauschale von 4000 € anders als von Saalemax angedeutet bereits die Kosten für die Mitarbeiter, die Büroausstattung usw. und ist imho nicht zu hoch. Man hätte eine Umschichtung von den Bezügen, die auch Altersversorgungsansprüche nach sich ziehen, auf die Aufwandspauschale vornehmen können, für das gerade nicht gilt. Ein Mitarbeiter für 1000 € im Monat mehr ist für die Arbeit im Bundestag und damit (hoffentlich] für den Bundesbürger mehr Wert als ein noch kostspieligerer Angeordneter mit entsprechender Pension, der dafür die Gesetze selbst tippt. Mag jetzt übertrieben klingen, es ist aber wohl klar, worauf ich hinaus will.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 14:47 Uhr:   

Zumindest jedenfalls ist diese Steigerung der Diäten 2014 um weit über 800 Euro fast genausoviel wie manch fleißiger Arbeiter/in.... nach 40 Jahren Arbeit/Beitragszahlung/Kindererziehung an Rente bekommt.

Normalerweise bestimmt immer der , der etwas beauftragt und bezahlt .
""Wer bestellt, bezahlt!""

In diesem Falle wäre das der Steuerzahler und Wähler, den man normalerweise alle 4 Jahre mit seiner Wahl der Abgeorneten zum Bundestag auch nach der Diätenentwicklung für die Abgeordneten(1,2,3,4 oder 5 Prozent mehr pro Jahr- Kreuz im Kästchen genügt) für die nächsten 4 Jahre befragen könnte.
Damit anhängig wäre dann auch die gesamte Besoldung von Beamten und öffentlichen Dienst ohne das ständige Tarifverhandeln hin oder her, weil dies wird ja eh aus Steuermittekln bezahlt.

Hier muß der Wähler und Steuerzahler mehr Einfluss bekommen was und wie mit seinem Geld geschieht.
Das nennt sich Demokratie, und die zählt nicht nur auf dem PAPIER meiner Meinung nach sondern zeigt sich ERST vollständig in der Arbeit seiner VOLKsvertreter für oder gegen die Mehrheit der Bevölkerung, welche sie gewählt haben.

Falls es so sein sollte, daß der Mehrheit des Bundestages das "WOHL DER EIGENEN BRIEFTASCHE" mehr am Herzen liegt als das Wohl der Bevölkerung fände ich dies nur noch sehr traurig und schlicht und einfach entlarvend!

.........................................
Ein riesiges Geschmäckle.... a la "Ziege bedient sich im holländischen Gewächshaus" bleibt!
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 17:13 Uhr:   

@Good Entity,

natürlich ist das nicht zwingend.
Das man sich bei der Höhe der Gehälter der Mitglieder des Bundestages (Legislative) an dem der Bundesrichter (Judikative) orientiert, ist aber nicht unplausibel. Diese Orientierung unterstreicht auch die Gleichrangigkeit der Staatsgewalten.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2014 - 18:59 Uhr:   

@GoodEntity:
"Dagegen enthält die Aufwandspauschale von 4000 € anders als von Saalemax angedeutet bereits die Kosten für die Mitarbeiter, die Büroausstattung usw. und ist imho nicht zu hoch."

Das stimmt nicht. Jeder Abgeordnete kann für 15.000 Euro (plus Arbeitgeberbeiträge) im Monat Mitarbeiter einstellen: "Im Durchschnitt beschäftigt jeder Abgeordnete heute mehr als zehn Mitarbeiter, etwa ein Drittel in Vollzeit und zwei Drittel in Teilzeit."
Und die Fraktionen bekommen pro Abgeordneten nochmal ähnlich viel Geld für weitere Mitarbeiter und Sachmittel. Diese Summen sind in den letzten Jahrzehnten um ein vielfaches gestiegen und m.E. heute viel zu hoch.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 24. Februar 2014 - 15:46 Uhr:   

> Eine Anbindung der Gehälter der
> Bundestagsabgeordneten an die der
> Bundesrichter ist auch im Prinzip
> nicht zu beanstanden.
Ich finde es eigentlich sehr überheblich von den Abgeordneten, sich in diese Kategorie einzustufen.

Bundesrichter sind eine relativ kleine Gruppe von Spitzenkräften, die nicht nur eine lange Ausbildung mit Bestnoten abgeschlossen haben, sondern sich danach auch viele Jahre bewähren und hochdienen mußten.
Das kann man doch nicht mit dem durchschnittlichen Hinterbänkler vergleichen ...

Das zentrale Problem ist natürlich, daß alle MdBs gleich hoch bezahlt werden sollen.
Und da hat man nun viele Parlamentarier, die von Qualifikation und Vorleben schon mit dem halben Diätensatz krass überbezahlt wären. Was dann dazu führt, daß sie um jeden Preis an ihrem Mandat festhalten müssen - und damit willfährige Befehlsempfänger ihrer jeweiligen Parteiführung sind.
Und umgekehrt ist das Mandat finanziell uninteressant für echte Spitzenkräfte.

Sinnvoll wäre z. B. eine Regelung, daß ein MdB im wesentlichen den Lohn weiterbezahlt bekommt, den er schon vor dem Sprung ins Parlament verdiente. Mit leichten Modifikationen vielleicht, z. B. einer üblichen Gehaltssteigerung im Laufe der Jahre.
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Rechner
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 24. Februar 2014 - 22:00 Uhr:   

Es werden nicht alle MdB gleich entlohnt, nämlich:

Fraktionsvorsitzende
Stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktionsgeschäftsführer
Stellv. Fraktionsgeschäftsführer
Einfache Abgeordnete, die Parteivorsitzende sind
Einfache Abgeordnete, die Parteigeneralsekretär sind
Einfache Abgeordnete, die Parteischatzmeister sind
Einfache Abgeordnete, die irgendwas im Präsidium machen

usw

bekommen auf die eine oder andere Weise was dazu, ohne unbedingt mehr zu arbeiten.

Das betrifft bei einigen Fraktionen über 20%.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 14:16 Uhr:   

@Ralf Arnemann,

so viele Bundestagsabgeordnete gibt es auch nicht. Ich wäre aber in der Tat auch dafür, den Bundestag zu verkleinern.
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 16:06 Uhr:   

@SaaleMax
Das ist alles nun wirklich Unsinn. Natürlich ist es richtig, dass die Abgeordneten über ihre Diäten entscheiden. Wenn die Diätenerhöhung für die Mehrheit der Wähler ein hinreichender Grund ist, die bisherigen Abgeordneten in vier nicht wieder zu wählen, bleibt ihnen das völlig unbenommen.

Ralf Arnemann: Ich finde es eigentlich sehr überheblich von den Abgeordneten, sich in diese Kategorie einzustufen.
Das sehe ich ähnlich. Es muss natürlich auch der Abstand nach oben stimmen. Für mich ist es völlig selbstverständlich, dass ein Parl. Staatssekretär mehr als ein einfacher Abgeordneter verdienen muss.

Die eigentliche Sauerei ist aber eine andere: die künftige Koppelung an die Reallöhne. Entgegen der öffentlichen darstellungen werden Abgeordnete eben nicht künftig wie Bundesrichter verdienen, sondern denen langfristig davonlaufen. Die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst liegen nämlich unter der Inflationsrate. Insofern hoffe ich, dass das BVerfG den Erhöhungsautomatismus stoppt.

Tatsächlich verdienen ja die Abgeordneten mehr oder weniger alle dasselbe. (Das Präsidium kriegt mehr.) Aus Partei- und Fraktionskasse werden eventuelle Zulagen gezahlt (eben für Fraktions- und Parteiämter). Vielleicht wäre es angemessen auch einen Ausschussvorsitz o.ä. mit einer moderaten Zulage zu bedenken...

Ansonsten wird die Bezahlung niemals wirklich fair sein können. Abgeordneter eines Berliner Wahlkreises zu sein, ist (auch finanziell!) ein riesiger Vorteil gegenüber einem Wahlkreis in der Fläche mit fünf Wahlkreisbüros. Nur als Beispiel mal...
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 17:36 Uhr:   

Tatsächlich bekommen die Abgeordneten dank der steuerfreien Kostenpauschale schon jetzt netto deutlich mehr als ein Bundesrichter: Jeder normale Beamte oder Angestellte kann seine Werbungskosten nur gegen Beleg von der Steuer absetzen, nur die Abgeordneten bekommen sie pauchal und komplett erstattet.
Wenn man schon die Diät an das Richtergehalt anpassen will, sollte man auch die Kostenpauschale entsprechend durch belegtes Werbungskostenabsetzen ersetzen oder zumindest stark senken; ich denke nicht, dass die speziell für Abgeordnete nötigen Zusatzkosten (Zweitwohnung in Berlin, Büro im Wahlkreis) im Schnitt mehr als 2000 Euro ausmachen. Abgeordnete für Berliner Wahlkreise brauchen noch nicht mal das, wie der Steuerzahlerbund (und Timo) treffend schreibt; ihr faktisches Nettoeinkommen entspricht jetzt schon einem Brutto(beamten)gehalt von rund 16.000 Euro.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 19:44 Uhr:   

Das eine Wahlkreisbüro in Berlin ist nicht unbedingt billiger als fünf in der Pampa. Aber welcher Abgeordnete hat fünf Wahlkreisbüros? Merkel scheint bloß eins zu haben (und das verrät sie auf ihrer Site nicht), obwohl sie auf einem der flächenmäßig größten Wahlkreise sitzt und sich dank Nebenjob etwas mehr leisten könnte. Aber wahrscheinlich ist selbst das eine noch übertrieben für ihr Wahlkreisengagement.

Den größten Vorteil in der Beziehung haben ohnhin die Nichtdirektkandidaten, die garkein Wahlkreisbüro brauchen. Wenn man denen die entsprechenden Kosten wegstreichen könnte, hätte das auch den Vorteil, dass sie sich leichter von den Vorzügen von Mehrpersonenwahlkreisen überzeugen lassen würden.

Die Pauschalierung an sich halt ich schon für sachgerecht. Welche Ausgaben sinnvoll sind, liegt ohnehin weitgehend in deren eigenem Ermessen und dem der Wähler bei der nächsten Wahl. Wohnungsmäßig haben Berliner schon einen Vorteil (dafür dann allerdings auch keine Zweitwohnung), aber Fahrtkosten gehn eh extra.

Bei den Staatssekretären sollte man eher über die Abschaffung nachdenken. Der Abstand ergibt sich schon daraus, dass sie ja neben der Besoldung auch noch 50% von den Diäten plus grundsätzlich volle Aufwandsentschädigung bekommen.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 20:22 Uhr:   

"Den größten Vorteil in der Beziehung haben ohnhin die Nichtdirektkandidaten, die garkein Wahlkreisbüro brauchen."

An Listenkandidaten habe ich auch erst gedacht; aber ich vermute, dass die meisten von ihnen auch ein Wahlkreisbüro in dem Wahlkreis haben, in dem sie (erfolglos) angetreten sind, bzw. in dem Bundesland, über das sie gewählt wurden. So ist es zumindest in meinem Wahlkreis, aus dem drei MdBs kommen...
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Messlatte
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 21:07 Uhr:   

Was sind das für Märchen? Ob einer über Liste einzog, hat nichts mit Zahl und Ort seiner Wahlkreisbüros zu tun. Im Gegenteil, oft sind gute Listenplätze an Deals gebunden, dass man dieser oder jener Region eine Präsenz beschert.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 21:42 Uhr:   

Der Deal ist dann aber mehr oder weniger illegale Parteienfinanzierung. Eine Präsenz kann ein sonstiger Abgeordneter schon auch haben, aber keinen Claim kleiner als das Bundesland abstecken. Wenn er das doch tut, ist das sein Privatvergnügen.

Wobei es in der Beziehung schon ziemlich abartige Fälle gibt.
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Messlatte
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 22:42 Uhr:   

Ein Wahlbüro in einer bestimmten Region zu eröffnen hat mit Parteifinanzierung nichts zu tun. Der Mitarbeiter und das Büro arbeiten schließlich für den Abgeordneten und nicht für irgendwelche Parteitätigkeiten. Trotzdem unterhalten fast alle Listenabgeordneten ein oder mehrere Wahlbüros im Wahlkreis.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2014 - 23:26 Uhr:   

Wenn es nichts mit Parteienfinanzierung zu tun hätte, bräuchte die Partei keinen Deal zu machen. Die Wahl ist auch kein Grund für ein rein staatlich finanziertes Büro. Für die Tätigkeit als Abgeordneter kriegen sie ohnehin eins gestellt. Wenn sie darüber hinaus eins in ihrem Bundesland wollen (zweckmäigerweise in der Nähe ihrer Wohnung), halt ich das für legitim, aber sich einen Wahlkreis aneignen zu wollen, ist Anmaßung. Wenn speziell dafür staatliche Mittel beansprucht werden, betrachte ich das als Wähler als Unterschlagung, auch soweit es rechtlich zulässig ist. Repräsentant eines speziellen Wahlkreis ist nur der dort direkt Gewählte (und selbst der nicht ausschließlich für den). Das ist zwar Schwachsinn, aber um das zu beheben, muss man das Wahlrecht ändern.
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Messlatte
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2014 - 08:09 Uhr:   

Parteien machen keine Deals. Delegierte machen Deals und die wollen, dass in ihrer Region ein Abgeordnetenbüro erreichbar ist, damit sie einen Ansprechpartner für ihre politischen Interessen haben. Das ist die Praxis, nicht hochfliegende Theorie. Sonst hätten die Grünen-Abgeordneten genau ein Wahlkreisbüro, die FDP gar keins (na gut, sie haben gerade keines).
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2014 - 09:27 Uhr:   

Delegierte sind in dem Fall die Partei und deren spezifische Wünsche in der Beziehung irrelevant. Und aus dem Umstand, dass ein über die Liste gewählter Abgeordneter einen bestimmten Wahlkreis verloren hat, können auch die Wähler dort keinen speziellen Anspruch auf eine Betreuung durch ihn ableiten (bei einem System wie in Baden-Württemberg oder Bayern wär es möglich, aber sinnvoller ist das auch nicht). Dem Abgeordneten steht es frei, das trotzdem zu tun, aber das ist dann nicht förderungswürdig, sondern von ihm und/oder der Partei zu finanzieren.

Dass eine einzelne Partei ein Lokalvertretungsmonopol hat, ist halt Teil des Systems. Ob das andere Parteien bloß regional oder überall ausschließt, macht eigentlich keinen Unterschied.
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Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2014 - 11:30 Uhr:   

2017 könnte eine spannende Wahl werden, wenn sich einige selbst auferlegte Beschränkungen ändern:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/moegliche-koalition-2017-spd-kuendigt-gespraeche-mit-der-linken-an-a-955681.html
Da wird sich als Reaktion sicherlich auch bei der CDU was bewegen in Sachen Grüne und wahrscheinlich auch AfD (sollte sie in 4 Jahren überhaupt noch Thema sein). Ob Kanzlerin Merkel nochmal antritt steht ja auch noch in den Sternen. Es dürfte jedenfalls interessant werden.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2014 - 11:40 Uhr:   

@Björn,

das ist doch nichts substanziell neues. Die SPD hat doch schon während der Koalitionsverhandlungen mit der Union 2013 den Beschluss gefasst sich noch weiter nach links zu öffnen.
Bedenklich ist allerdings der Zeitpunkt dieser Ankündigung während der gegenwärtigen Koalitionskrise. Diese Ankündigung zum jetzigen Zeitpunkt ist alles andere als geeignet das sehr stark belastete Klima in der Koalition zu entspannen - sofern das überhaupt gewünscht wird. Von daher kann sich die Frage nach neuen Koalitionen durchaus schon vor 2017 stellen...
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maschi
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. März 2015 - 22:53 Uhr:   

Wie ist eigentlich die Zuordnung von Direktkandidaten zur Partei für die Anwendung von §6(3) BWahlG zu verstehen? Zwingend zu der Partei, die bei dem jeweiligen Namen auf dem Stimmzettel steht, oder kann sich das durch einen nachgelagerten Parteiwechsel noch ändern?

Wäre es unter Umständen denkbar, dass eine an der 5%-Hürde gescheiterte Partei doch noch mit voller rechnerischer Zweitstimmenstärke in den Bundestag einzieht, wenn mindestens 3 gewählte Direktkandidaten zu ihr übertreten?

Oder andersherum: Eine 4% Partei gewinnt drei Direktmandate, eines dieser MdB verstirbt/tritt zurück. Verliert sie dann alle Sitze bis auf 2?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. März 2015 - 23:19 Uhr:   

Entscheidend ist allein, welche Partei nominiert hat ... die Chaosszenarien treffen also nicht ein.

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