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SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Oktober 2010 - 22:01 Uhr: | |
Chaos bei Stuttgart 21 Vermittler Geißler und CDU Mappus! Jetzt muß Geißler auf massiven Druck der CDU Administration... als Vermittler von dem ihm angesagten Baustopp bis Ende des Jahres, zurückrudern! Welt.de: http://www.welt.de/politik/article10144184/Geissler-rueckt-von-generellem-Baustopp-ab.html |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Freitag, 08. Oktober 2010 - 19:35 Uhr: | |
Es war natürlich dumm von Mappus, einen umberechenbaren, senilen Spinner wie Geißler als "Vermittler" ins Spiel zu bringen. @Josef Stieberger "Soll die Bahn privatisiert werden, oder nicht?" Das wollen doch vor allem die Linken nicht. "An die WAA möchte ich an dieser Stelle erinnern. Das Volk hat den Bau trotz größtem Widerstand verhindert." Die Arbeiten in Wackersdorf wurden nicht wegen der Demos eingestellt, die waren ohnehin schon abgeflaut, sondern wegen rein ökonomischer Erwägungen der Kraftwerksbetreiber. Wiederaufbereitung im Ausland war billiger. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13494660.html |

Werner Fischer
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| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Oktober 2010 - 00:16 Uhr: | |
Wie dreist und unverfroren von der Baden-Württemberger CDU selbst in öffentlichen Sendungen Unwahrheiten behauptet werden, zeigte gestern Thomas Strobl (MdB und Generalsekretär CDU Baden-Württemberg) in der Phönix-Runde "Ignoranz der Mächtigen? – Bürger contra Politiker". http://www.phoenix.de/sixcms/detail.php?id=330442&template=d_ph_videostream_popup&format=4&transfer=2 (ca. ab Minute 38:00) Als "Volksvertreter" und CDU-Repräsentant verdreht er vor der Kamera die Tatsachen und behauptete (wörtliche Zitate): "Wir hatten 7 Jahre eine rot-grüne Bundesregierung und - aus guten Gründen - haben SPD und GRÜNE einen bundesweiten Volksentscheid nicht eingeführt." Auf den heftigen Widerspruch von Michael Efler (mehr Demokraqtie), der die Fakten dazu nanne, folgte die nächste Unwahrheit: "Die CDU/CSU war 7 Jahre in der Opposition. Es gab eine klare Mehrheit. Rot-Grün hätte das machen können - sie haben das nie mit Ernsthaftigkeit betrieben. Das ist die Wahrheit!" Nach erneutem Hinweis durch Herrn Efler (nötige 2/3-Mehrheit sscheiterte an Ablehnung durch CDU/CSU und etliche FDP-Abgeordnete) folgte der 3. Teil der Dreistigkeit: "Es hat noch nicht einmal eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gegeben, weil dieses Gesetz im Deutschen Bundestag nie zur Abstimmung gekommen ist." Fakten und Reden von damals kann man in den BT-Protokollen nachlesen - z. B. hier http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/14/14240.pdf#P.24017) auf Seite 24034 erfährt Herr Strobl dann, wie er seinerzeit bei der namentlichen Abstimmung über den "nicht existierenden" Gesetzentwurf selbst abgestimmt hat. Als CDU-MdB ist er seit 1998 im Bundestag und seit 2005 zudem Vorsitzender eines Ausschusses, der 2002 über die Gesetzesvorlage beraten hat. Wenn man selbst an einer Abstimmung samt Debatte beteiligt war, sollte man deren Existenz nicht leugnen - Unkenntnis scheidet da aus. Wenn solche Leute Stuttgart 21 geplant haben, na dann "Gute Nacht!" Damit hat er nachweißlich die Unwahrheit gesagt (oder sollte es bei einem 50-jährigen schon Alzheimer sein?)! Wer bitte soll in solche Volksvertreter noch Vertrauen haben! Herr Strobl sollte sich schnellstens bei den Bürgern entschuldigen und abtreten! |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Oktober 2010 - 01:44 Uhr: | |
Dass Strobl später Vorsitzender der beiden Wahlprüfungsausschüsse (und im 15. Bundestag schon stellvertretender Vorsitzender) geworden ist, kann man ihm kaum speziell vorwerfen, aber er war damals jedenfalls Mitglied im federführenden Innenausschuss. Berichterstatter der Union war er nicht, aber der vorgebliche Ablehnungsgrund "Überdies verletzten die vorgesehenen Quoren ein Grundprinzip der Demokratie: das Mehrheitsprinzip." könnte gut von ihm sein. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/092/1409260.pdf Vielleicht hat er die neueste Umfrage für Baden-Württemberg schon gekannt und war davon etwas durcheinander (grün/gelb praktisch gleichauf mit "großer" Koalition). |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Oktober 2010 - 11:33 Uhr: | |
Volksentscheide auf Bundesebene wären allenfalls als Referendum gegen bereits beschlossene Gesetze denkbar, Abstimmungen über Volksbegehren wären dagegen nur mit einer komplett neuen Verfassung machbar, weil das unter das Änderungsverbot in Art. 79 fiele, da die Länder keine Mitwirkungsmöglichkeit mehr hätten. Abgesehen davon könnten man ohne Verfassungsänderung rein konsultative Volksentscheide einführen. Die kommen im Ausland auch tatsächlich vor. Die Volksabstimmungen über den EU-Beitritt in Schweden, Finnland und Norwegen waren beispielsweise rechtlich unverbindlich, ebenso die Abstimmungen über die EU-Verfassung in den Niederlanden und in Luxemburg. Rot-Grün hätte also durchaus weiter gehen können als sie es taten, und z. B. zur "Ökosteuer" oder zur EU-Verfassung das Volk befragen können. Ich vermute, SPD und Grüne sind nicht so interessiert an plebiszitären Elementen, wie sie gerne tun, und ganz froh, dass die Union abblockt. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Oktober 2010 - 15:31 Uhr: | |
Ob die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ausgerechnet durch die Exekutive wahrgenommen werden muss, ist mindestens fraglich, und irgendwelcher Einfluss bei einer konkreten Entscheidung ist damit ohnehin nicht impliziert. Klar ist nur, dass das vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde. Konsultative "Volksentscheide" sind Schwachsinn und dienen nur der Propaganda. Wenn man unverbindlich wissen will, was das Volk denkt, gibts auch einfachere Methoden. Eine Stichprobe aus z.B. 1 einem Promill der Wahlberechtigten würde bei entsprechend sorgfältigerer Durchführung auch bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen keine nennenswert schlechteren Ergebnisse liefern als die übliche Methode; bloß ist sie da nicht mit den bisherigen Wahlrechtsgrundsätzen kompatibel (mit zunehmendem Anteil der Briefwahl schwinden aber die Argumente dagegen). |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Oktober 2010 - 16:06 Uhr: | |
"Ob die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ausgerechnet durch die Exekutive wahrgenommen werden muss, ist mindestens fraglich, und irgendwelcher Einfluss bei einer konkreten Entscheidung ist damit ohnehin nicht impliziert." Das ergibt sich aus dem GG recht eindeutig. Und selbstverständlich bedeutet Mitwirkung Mitwirkung bei jedem konkreten Gesetzentwurf. ""Konsultative "Volksentscheide" sind Schwachsinn und dienen nur der Propaganda." Fakt ist, dass man das Volk auch ohne Verfassungsänderung befragen kann, wenn man es denn will. Und selbst wenn ein Volksentscheid nicht rechtlich verbindlich ist, ist es schwierig, sich darüber hinwegzusetzen, zumindest wenn die Beteiligung recht hoch ist. "Wenn man unverbindlich wissen will, was das Volk denkt, gibts auch einfachere Methoden." Nein, denn selbstverständlich hat das Ergebnis einer Volksabstimmung eine ganz andere Akzeptanz als eine Stichprobe, bei der es immer Verdächtigungen geben wird, sie sei manipuliert - egal, ob das nun berechtigt ist oder nicht. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Oktober 2010 - 17:07 Uhr: | |
Dass die Vertretung der Länder ausschließlich durch deren Exekutive erfolgt, wäre im damaligen Entwurf ja gerade explizit geändert worden. Dass die Mitwirkung der Länder bei jedem Gesetzentwurf gilt, ist schon nicht sicher, und dass sie mehr als beratend sein muss erst recht nicht, aber selbst wenn man zusätzliche disproportionale Mehrheiten fordert, lässt sich das ohne Weiteres realisieren. Der damalige Gesetzentwurf hat das ja zumindest bei Zustimmungsgesetzen und Verfassungsänderungen tatsächlich getan. Wenn man eine faktisch hohe Relevanz einer bloßen Willensbekundung unterstellt (was nicht unbedingt realistisch ist), kann man ohne größere Einschränkungen auch die derzeitigen Rechte des Bundesrats völlig unangetastet lassen und nur die Entscheidung des Bundestags durch den Volksentscheid ersetzen. Die Akzeptanz ist natürlich ein wichtiger Faktor, aber bei der Briefwahl hat man sie auch weitgehend herstellen können (kann allerdings auch schnell wieder einbrechen, wie derzeit in Österreich). Wobei hier wesentlich die subjektive Befindlichkeit der Wahlberechtigten einfließt, wie ja auch bei Wahlverfahren die realen Einflussmöglichkeiten im Verhältnis zu den subjektiv empfundenen praktisch kaum eine Rolle spielen. |

Werner Fischer
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 10. Oktober 2010 - 14:57 Uhr: | |
@Thomas Frings Ein durchdachtes Recht auf Volksentscheide bringt kein Chaos, sondern stabile Regierungen und wirtschaftlichen Erfolg. Anregungen zur Umsetzung können problemlos in der Bayerischen Verfassung nachgelesen werden. Dort funktioniert es ja seit mehr als 60 Jahren – und gerade für bürgerliche Politik hervorragend! Die ständigen Verweise auf die Schweiz z. B. von Mehr Demokratie nerven, da ein funktionierendes Modell im eigenen Land existiert. Wann werden UNION und FDP endlich begreifen, dass es an der Zeit ist, sich mit Volksentscheiden und Bürgerbeteiligung ernsthaft auseinander zu setzen? Oder will man dieses Thema dort tatsächlich allein dem linken Lager überlassen und hofft darauf, deren z. T. dürftigen Lösungen dann zu kritisieren? Damit kommt Deutschland nicht voran! Die Bürger brauchen auch auf Bundesebene ein Mitspracherecht - und sie werden es sich irgend wann erstreiten. Blockierer und Taktierer werden dabei unter die Räder kommen. Die SPD ist im Süden der Republik nur noch die Nr. 3 und erlebt das dort gerade. Natürlich wird der jetzige Hype nicht ewig anhalten – doch ein "weiter so wie bisher" wird es nicht geben. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 10. Oktober 2010 - 16:06 Uhr: | |
"Ein durchdachtes Recht auf Volksentscheide bringt kein Chaos, sondern stabile Regierungen und wirtschaftlichen Erfolg. Anregungen zur Umsetzung können problemlos in der Bayerischen Verfassung nachgelesen werden. Dort funktioniert es ja seit mehr als 60 Jahren – und gerade für bürgerliche Politik hervorragend!" Als ob Bayern wegen der Volksentscheide wohlhabend wäre. So oft ist in Bayern auch gar nicht abgestimmt worden. Die meisten Abstimmungen fanden zu vom Landtag beschlossenen Verfassungsänderungen statt. Abgelehnt wurden dabei nur die beiden Gegenvorschläge zu den Volksbegehren 1995 und 1998. Sieben Volksbegehren (davon war eins von der CSU initiiert) waren seit 1946 erfolgreich und in vier Fällen ging auch die Volksabstimmung im Sinne der Initiatoren aus, wobei sich in einem Fall der Landtag dem Volksbegehren anschloss. So Themen wie die Abschaffung des Senats oder der Nichtraucherschutz haben realistischerweise kaum Auswirkung auf die ökonomische Entwicklung Bayerns. Insgesamt haben Volksentscheide in Bayern auf Landesebene bisher keine große Rolle gespielt. So besonders ist Bayern übrigens gar nicht im Vergleich zu anderen Bundesländern. Das Quorum für Volksbegehren ist mit 10% nicht niedriger als üblich, mehreren Ländern ist das Quorum niedriger. Eine Besonderheit ist nur, dass es beim Volksentscheid nur die Stimmenmehrheit entscheidet und es kein Zustimmungsquorum gibt. Die obligatorische Volksabstimmung bei Verfassungsändrungen gibt es auch in Hessen. |

Werner Fischer
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| | Veröffentlicht am Montag, 11. Oktober 2010 - 08:10 Uhr: | |
Mir geht es um die Qualität von Volksentscheiden (VE) und die bemißt sich nicht an Unterstützungsunterschriften oder Quoren, sondern allein an der Zufriedenheit der Bürger und der Effektivität der Regeln. Niedrige Zustimmungshürden sind qualitativ kein Vorteil, sondern genau das Gegenteil (siehe Berlin oder Hamburg). Die Möglichkeit von VE hat vorsorgliche Wirkung auf den Gesetzgeber. Das wird leider immer vergessen! In welchem Bundesland kann denn bitte jedes Gesetz mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden? Und wo darf die Verfassung nur von Bürgern per Volksentscheid geändert werden? Richtig, in Bayern. Solche Regeln geben den Bürgern das Gefühl, ein Mitbestimmungsrecht zu besitzen - das motiviert statt zu lähmen. Den wirtschaftlichen Aufschwung haben die Bürger erarbeitet. Regierungen oder Rechtsvorschriften können das nur begleiten. VE-Gegner behaupten aber gern, die Einführung von VE würde zu einem Chaos führen und Deutschland unregierbar machen. Mit einem gut konzipierten VE-Recht wäre genau das Gegenteil der Fall! |

mmaneu
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| | Veröffentlicht am Montag, 11. Oktober 2010 - 11:08 Uhr: | |
@Thomas Frings (9. 10., 11.33h) Nun legt Art. 79 aber auch fest, dass Änderungen unzulässig sind, durch die "die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden", und in Art. 20 sind auch die "Wahlen und Abstimmungen" festgelegt, durch die das Volk die Staatsgewalt ausübt. Wenn man sich nun den Fall vorstellt, die im GG vorgesehenen Abstimmungen über Länderneugliederungen nach Art. 29 wären durch das Herstellen leistungsfähiger, optimaler Länder allesamtz vollzogen und weiterer Neugliederungsbedarf schlechthin nicht mehr vorhanden; wenn man sich weiterhin vorstellt, alle Länder würden die Volksentscheide auf Landes- und Gemeindeebene, warum auch immer, landesverfassungsrechtlich abschaffen; dann wäre, vom Fall der Ersetzung des Grundgesetzes - mitsamt seines Art. 79 - selbst nach Art. 146 einmal abgesehen, nach dem vorhandenen Bundes- und Landesrecht kein Anwendungsbereich für die in Art. 20 genannten Abstimmungen mehr denkbar - trotzdem wäre ihre Verankerung in diesem Artikel durch Art. 79 III gegen Abschaffung geschützt. Einzig möglicher Anwendungsbereich wäre die Einführung von Abstimmungen auf Bundesebene. Kann diese Möglichkeit dann wegen Verstoß gegen Art. 79 III verfassungswidrig sein? |

mmaneu
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| | Veröffentlicht am Montag, 11. Oktober 2010 - 11:17 Uhr: | |
@nowhereman (so ganz "nowhere" sind Sie ja nicht, ) ("Deren Bezugsstadt ist Stuttgart, das wird als Heimat im weiteren Sinne angesehen, auch wenn man dort nicht wohnt und nicht Monnem oder Kalsruh und von daher interessiert eben S21 doch.") Auf welche Position läuft denn dann aber dieses Interesse mehrheitlich eher hinaus? Identifikation mit der Stadt Stuttgart und mit ihren von den Bürgern geliebten und betrauerten Bäumen und Bahnhofstrakten? Mit den in ihren progressiven grünen-nahen Milieus vorhandenen Aversionen gegen Schuster, Mappus und Polizeigewalt? Oder eher mit der stolzen bedeutenden Landeshauptstadt und einem ihr gebührenden zeitgemäßen neuen Bahnhof? |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 11. Oktober 2010 - 13:48 Uhr: | |
@ T. Frings Mir geht es um die Qualität von Volksentscheiden (VE) und die bemißt sich nicht an Unterstützungsunterschriften oder Quoren, sondern allein an der Zufriedenheit der Bürger und der Effektivität der Regeln. Viele Abstimmungen und niedrige Zustimmungshürden sind qualitativ kein Vorteil, sondern genau das Gegenteil (siehe Berlin und Hamburg). Die Möglichkeit von VE hat bereits im Vorfeld Wirkungen auf den Gesetzgeber. Das wird leider immer vergessen! In welchem Bundesland kann denn bitte jedes Gesetz mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden? Und wo darf die Verfassung nur von Bürgern per Volksentscheid geändert werden? Richtig, in Bayern. Solche Regeln geben den Bürgern das Gefühl, ein Mitbestimmungsrecht zu besitzen - das motiviert statt zu lähmen. Und es funktioniert prima. Kalifornien ist ein krasses Gegenbeispiel, wie es nicht laufen darf! Den wirtschaftlichen Aufschwung haben die Bürger erarbeitet. Regierungen oder Rechtsvorschriften können das nur begleiten. VE-Gegner behaupten aber gern, die Einführung von VE würde zu einem Chaos führen und Deutschland unregierbar machen (schnell dürfte der Hinweis auf Kalifornien erfolgen). Mit einem gut konzipierten VE-Recht ist aber genau das Gegenteil der Fall! Deshalb müssen sich alle politischen Gruppen darum kümmern - auch UNION und FDP. |

SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Montag, 11. Oktober 2010 - 19:08 Uhr: | |
An der Bahnhofsbaustelle steht groß das gelbe Warnschild: "Vorsicht Grube !" Es könnte sich ein Baustopp von Seiten der deutschen Bahn abzeichnen...warten wir einmal heute Abend ab. Damit wäre ein Hauptziel, der der Bahnhofsgegner erfüllt um an den Schlichtertisch von Heiner geißler zu gelangen? Aber was will man dort eigentlich schlichten?!?!?Es geht doch eigentlich nur um die Frage "Bauen oder nicht Bauen"...NUR ..ein bisschen bauen wird wohl sehr schwer werden. Am Wochenende waren über 100 000 Menschen wieder in Stuttgart auf den Beinen zu Demonstrationen. ------------ Nachtrag: Ich entschuldige mich formal für die Äußerung eines Mitschreibers hier im Forum, welcher Heiner Geißler als " senilen Spinner" bezeichnet hat. Solche Unarten oder Beleidigungen sollten, auch wenn die Argumente einmal fehlen sollten, besser überlegt werden. ---------------------- DIE FAZ schreibt: http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE7446C2E73C14DA7A881F6293E89B1E6~ATpl~Ecommon~Scontent.html |

SaaleMAX
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| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2010 - 19:40 Uhr: | |
Der Grüne Kretschmann aus BW schließt eine Koalition mit der Linken(solte sie ins Parlarment gewählt werden ) nicht aus. FAZ: 03. Dezember 2010 Der grüne Fraktionsvorsitzende im baden-württembergischen Landtag, Kretschmann, hat in einem SWR-Interview eine Koalition mit der Linkspartei, falls diese ins Parlament käme, nicht ausgeschlossen. Kretschmann sagte, die Grünen machten keine „Ausschließeritis“. In vielen Parlamenten säßen heute fünf Parteien, da könnten sich Koalitionsmöglichkeiten ergeben, die man nicht angestrebt habe. Mit Blick auf die Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen sagte er: „Das sind natürlich alles keine wünschenswerten Konstellationen, aber man muss mit allem rechnen.“ CDU-Generalsekretär Strobl sagte, jetzt lasse der „gutbürgerliche“ grüne Fraktionsvorsitzende seine „Maske fallen“. Kretschmann gilt seit 20 Jahren als Befürworter schwarz-grüner Koalitionen im Südwesten. |

Björn
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| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2010 - 22:01 Uhr: | |
Schön, dann weiß man ja, wie der Wahlkampf laufen wird. Und ewig grüßt das Murmeltier. ;) Und die Grünen werden weitere Prozentpunkte verlieren. Ich glaube immer noch an einem schwarzgelben Sieg, alles andere würde mich wirklich in Erstaunen versetzen in BaWü. |

nowhereman
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| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2010 - 22:54 Uhr: | |
Es wird darauf ankommen, wer bei der Wahl Wähler mobilisieren kann und wessen Wähler zuhause bleiben. Skandale oder dazu aufgebauschte Skandälchen, sagen wir mal eher Tolpatschigkeiten, werden die Wahl entscheiden. Da kann Berlin eine Rolle spielen, was auch immer bis März dort passieren wird. Von daher bringt der Blick in die Historie wenig. Ich würde derzeit keine Wette abgeben. Neulich meinte Öttinger (wenn er richtig zitiert wurde), die nächste Regierung sei eine Schwarz-Rote. Klingt abenteuerlich, aber hat es bei 5-Parteien-Parlamenten in BW schon 2 mal gegeben. Vielleicht sind aber solche Sätze nur der Beweis, dass es gut aus CDU-Sicht war, ihn nach Europa abzuschieben. Die FDP wird bei einem Einstimmensystem nur schwer im Schwarz-Gelben-Grenzbereich fischen können, die CDU hat nichts zu verschenken und Mappus wird entsprechend Wahlkampf machen. Die FDP-Minister wirken unauffällig in Stuttgart, das sollte sich im Binnenverhältnis auswirken. Bei S21 hat Frau Gönner den FDP-Wirtschaftsminister in der Wahrnehmung abgehängt ... Ob es 5 Parteien geben wird, doch eher nein ?! Wenn es nur nicht so kommt wie in SH: Überhang entscheidet die Wahl...das ist immerhin denkbar. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 01:05 Uhr: | |
Im Extremfall entscheidet nicht nur der Überhang die Wahl, sondern auch die Interpretation der Ausgleichsregeln, die in Schleswig-Holstein im Verhältnis zu Baden-Württemberg noch klar sind. Hier kann aber der Überhang und insbesondere die zu erwartende Interpretation der Ausgleichsregeln (bei negativen Ausgleichsmandaten) auch zum Verlust der Mehrheit führen. |

Bernhard Nowak
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| | Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 11:56 Uhr: | |
Anbei ein Artikel des "Stern" zum Wahlrecht in Baden-Württemberg, der zeigt, dass CDU und FDP durchaus prozentual deutlich hinter rot-grün zurückliegen und dennoch mehr Mandate als rot-grün haben können: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Oezdemir-sieht-keine-Chancen-fuer-Stuttgart-21_aid_938354.html |
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