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Bundestagswahl 2013/Bericht der Wahlk...

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nowhereman
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Veröffentlicht am Freitag, 28. Januar 2011 - 13:19 Uhr:   

"Am 21. Januar 2011 wurde in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Bericht der Wahlkreiskommission für die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages von ihrem Vorsitzenden, Herrn Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, dem Bundesministerium des Innern zu Händen von Frau Staatssekretärin Rogall-Grothe übergeben."
(aus www.bundeswahlleiter.de)
Es gelingt mir seit einigen Tagen nicht, diesen Bericht unter www.bundestag.de als Drucksache zu finden, auch sonst hilft googeln hier noch nicht weiter. Ist immer nett, sinnvolles zu lesen, was in der Folge doch oft nicht in Gesetzestext umgesetzt wird, wie die vielen Ratschläge zur Umgestaltung großer/kleiner Wahlkreise (besonders, nicht nur, in Bayern) seit Mitte/Ende der 90-er Jahre des vorigen Jahrtausends, ja auch schon zuvor, zeigen.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Freitag, 28. Januar 2011 - 16:12 Uhr:   

Ist auch offenbar noch nicht veröffentlicht, auch im Bundesanzeiger noch nicht. Die Frist ist gestern abgelaufen; bis zu der muss er aber erst im Innenministerium sein, das ihn dann unverzüglich an den Bundestag weiterleiten und veröffentlichen muss.

Beim letzten Mal ist die Frist am 18. Januar 2007 abgelaufen, die Wahlkreiskommission hat den Bericht am Tag zuvor übergeben, das Schreiben des Innenministeriums war vom Tag des Fristablaufs datiert und die Drucksache des Bundestags vom 24. Januar. Bei gleichem Tempo wär das heute, aber davon ist er noch nicht unbedingt online. Als Erstellungsdatum in der Datei trägt der letzte Bericht das Datum vom 12. Februar, aber normalerweise wird zumindest eine vorläufige Fassung deutlich schneller onlinegestellt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 28. Januar 2011 - 23:13 Uhr:   

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger war 2007 erst am 27. Februar.

Einstweilen noch die Zusammenstellung der Altlasten, die durch Missachtung der ohnehin zurückhaltenden Vorschläge der letzten Wahlkreiskommission vorhanden sind:

In Niedersachsen wollte die Landesregierung die Samtgemeinde Sittensen im Wahlkreis 31 statt 36 haben. Die Wahlkreiskommission hat das mangels Begründung zurückgewiesen, aber der Bundestag ist der Landesregierung gefolgt. Damit hat der Wahlkreis 36 schon bei seinem Neuzuschnitt eine Abweichung von -17,4 % gehabt und dürfte seither noch um Einiges weitergeschrumpft sein, während der Wahlkreis 31 wächst.

In Brandenburg ist Lübbenau im (jetzigen) Wahlkreis 63 geblieben, obwohl damit ein zusätzlicher Landkreis zerschnitten wird und die Landesregierung keine Bedenken gegen die Pläne der Wahlkreiskommission gehabt hat. Ende 2006 war der Alternativwahlkreis 66 noch bei -9,7 %, aber er gehört zu den am schnellsten schrumpfenden überhaupt; inzwischen dürfte er von den -15 % zumindest nicht mehr weit weg sein. Der Wahlkreis 63 war dagegen bei +13,0 % und ist (relativ) sogar etwas gewachsen.

In Baden-Württemberg ist die Missachtung weniger gravierend, weil sich da die Abweichungen im Lauf der Zeit verringern. Biberach wächst aber nur langsam (in absoluten Zahlen 2009 sogar geschrumpft) und ist immer noch bei -18,1 %. Auch Bodensee ist zuletzt (absolut) geschrumpft und noch bei -17,1 %. Nach der Empfehlung der Wahlkreiskommission, die Ulm miteinbezogen hätte, wären es jeweils um die -15 %. Die Landesregierung wollte gegenüber der Wahlkreiskommission sogar zusätzliche Änderungen, die diese wegen der Wahlkreiskontinuität nicht aufgegriffen hat. Tatsächlich hätte der Vorschlag der Landesregierung die Grenzen verbessert, aber Zollernalb - Sigmaringen wär damit größenmäßig kritisch geworden; dieser Wahlkreis wär schon nach dem Vorschlag der Kommission nicht sonderlich zukunftssicher gewesen.

In Bayern ist entgegen der Empfehlungen der Kommission gar nichts geändert worden, obwohl Bayern (wegen fortgesetzter Missachtung der Empfehlungen) die allerschlechtesten Wahlkreise hat (dabei wär eine gute Einteilung in einem großen Land viel einfacher als in kleineren, aber diesen Vorteil verspielt man durch die Tabuisierung der Bezirksgrenzen). Deggendorf war Ende 2009 bei -24,41 %. Ende 2005 waren es noch -23,76 %, und damit könnten die -25 % bis 2013 unterschritten werden (die Begründung im Gesetzentwurf stellt ebenso wie die Kommission auf die falsche Wahlperiode ab). Kritischer ist aber Ingolstadt, das Ende 2005 bei +21,09 % und Ende 2009 bei +23,59 % war (wobei -25 % ein wesentlich gravierenderer Eingriff in die Gleichbehandlung der Bevölkerung ist als +25 %).

Im Münchner Raum hat sich das Hauptwachstum wieder auf die Stadt selbst verlagert, aber Starnberg dürfte bei ungefähr +23,9 % nach +22,17 % die +25 % bis 2013 trotzdem reißen. Weilheim liegt bei +23,5 % nach +22,10 %, Fürstenfeldbruck bei +22,8 % nach +19,44 % (Letzteres hat sogar die Wahlkreiskommission für hinnehmbar gehalten, obwohl auch hier die 25 % bis 2013 mit recht hoher Wahrscheinlichkeit gerissen werden). Coburg ist inzwischen bei -23,24 % nach -21,58 % (von der Wahlkreiskommission "unter Zurückstellen ernster Bedenken" u.A. wegen "nur mäßigem" Bevölkerungsrückgang akzeptiert; Oberfranken hätte aber schon bei der Verkleinerung des Bundestags einen Wahlkreis abgeben müssen).

In Sachsen ist der Vorschlag der Kommission wegen der Kreisreform nicht übernommen worden; die dortige Wahlkreiseinteilung war aber halbwegs akzeptabel (wenngleich Nordsachsen inzwischen und absehbar viel zu klein geworden ist). In Sachsen-Anhalt ist der Empfehlung der Kommission gefolgt worden. In etlichen anderen Ländern sind Änderungen überfällig, aber beim letzten Mal schon von der Wahlkreiskommission nicht vorgeschlagen worden.

Und grundsätzlich ist noch die Frage, ob die Wahlkreiseinteilung bis zur Wahl überhaupt noch relevant ist. Wenn getrennte Wahlgebiete kommen, müssen die Wahlkreise anders verteilt werden (was nicht heißt, dass das auch passiert), und im mittlerweile unwahrscheinlichen Fall von Mehrmandatswahlkreisen sind sie ohnehin obsolet.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 29. Januar 2011 - 23:18 Uhr:   

Für Oberfranken ist die Lage ernst. Selbst Jürgen W. Heike (Spezialist der Landtags-CSU für profunde Unkenntnis in Wahlrechtsfragen und Direktmandatsinhaber in Coburg) meint, dass Oberfranken schon 2017 einen Wahlkreis verlieren wird.

http://www.radioeins.com/default.aspx?ID=7169&showNews=922908

Kontext: Auch in Bayern ist momentan die neue Stimmkreiseinteilung fällig. Dort wird der Bericht von der Staatsregierung erstellt und muss bis zum 28. März dem Landtag vorliegen. Löblich ist, dass diesmal schon Vorentwürfe veröffentlicht werden (normalerweise bekommen Normalbürger selbst fertige Berichte dieser Art niemals zu Gesicht; möglicherweise ist das dem Verlust der absoluten Mehrheit zu verdanken).

In Bayern ist es ziemlich definitiv, dass Oberfranken und die Oberpfalz jeweils 1 Sitz an Oberbayern verlieren, weil auf Bezirksebene eine verhältnismäßige Aufteilung vorgeschrieben ist. Das Gesetz muss zwar ohnehin geändert werden, aber letztlich war das in der Vergangenheit Konsens. Verfahren und Bezugsdaten sind nicht festgelegt, aber praktisch wird IIRC Hare/Niemeyer verwendet (wie beim letzten Mal kein Unterschied zu Sainte-Laguë; der Bericht schweigt sich über das zu verwendende Verfahren aus), und Oberfranken würde selbst nach Adams einen Sitz verlieren. Die verlorenen Sitze sind wegen der Beschränkung der Direktmandate in der Verfassung beide zwingend Direktmandate (während Oberbayern höchstens 1 Direktmandat gewinnen kann; nachdem nun alle Sitzzahlen gerade sind, ist die Maximalzahl (= reale Zahl) der Direktmandate minimal, was bei der nächsten Wahl überhangreduzierend wirken wird).

Tatsächlich wär der vordringliche Stimmkreisbedarf in Oberbayern nicht in Ingolstadt, sondern zwischen Fürstenfeldbruck und Garmisch. Dafür müsste man Weilheim und Landsberg teilen, könnte aber dafür sonstige Grenzen bereinigen. In Ingolstadt ist ein zusätzlicher Stimmkreis zumindest nicht völlig abwegig, aber ohne Teilung von Pfaffenhofen und Freising kommt man auch da nicht aus. Der Vorentwurf will Freising nicht miteinbeziehen, aber das ist völlig unakzeptabel, weil Neuburg-Schrobenhausen, das ohnehin schon hart an der absoluten Untergrenze ist, eher noch schrumpft.

Die Überlegung im Berichtsentwurf, dass der Stimmkreisdurchschnitt durch einen weiteren Stimmkreisgewinn Oberbayerns zur Wahl 2018 zurückgehen würde und damit negative Abweichungen auf die Dauer irrelevant würden, ist logisch falsch. Wenn der Stimmkreisdurchschnitt nicht entsprechend (relativ zu Bayern insgesamt) steigt, gewinnt Oberbayern auch keinen Stimmkreis. Momentan ist der Idealanspruch Oberbayerns ziemlich genau 60, und beim nächsten Mal wird er wohl in der Gegend von 61,5 liegen. Ob dann negative oder positive Abweichungen abgeschwächt werden, hängt nur davon ab, ob das auf- oder abgerundet wird.

Die verworfene Alternative, den neuen Stimmkreis ziemlich lokal begrenzt in Garmisch-Partenkirchen einzurichten, ist tatsächlich nicht sinnvoll. Man kommt aber bei einer sinnvollen Einteilung nicht drumrum, großräumiger zu ändern. Im Gegensatz zu den Bundestagswahlkreisen hat zwar in Bayern die Deckungsgleichheit von Land- und Stimmkreisen Verfassungsrang, aber der Verfassungsgerichtshof hat schon 2001 in den zahlreichen Verfahren zur damaligen Neueinteilung entscheiden, dass das gegenüber der Wahlgleichheit nachrangig ist. In Oberfranken klebt der Entwurf auch viel zu stark an den Kreisgrenzen.

Die Opposition greift den Entwurf an. Parteitaktisch ist er aber eher blöd für die CSU, weil in Bayern die Erststimme was zählt und zugkräftige Kandidaten deshalb möglichst große Stimmkreise haben sollten (wie bei Stoiber nicht rein zufällig geschehen). Andererseits sitzt auf Ingolstadt momentan Christine Haderthauer, womit man sie oder Seehofer ansonsten exportieren müsste.

Außerdem hat die CSU auch ein Problem mit Guttenberg. Dass er auch ein Problem mit seinem eigenen Bundestagswahlkreis kriegen wird, hat er offenbar noch nicht gemerkt, oder er rechnet da nicht mit einer ernsten Gefahr (kommt auch drauf an, was da die Wahlkreiskommission konkret vorgeschlagen hat).
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 29. Januar 2011 - 23:36 Uhr:   

Korrektur: 61 oder 62 Sitze bedeuten (praktisch) jeweils 31 Stimmkreise; insofern kann man also schon davon ausgehn, dass das Verhältnis von Stimmkreisen zu Bevölkerung in Oberbayern zur übernächsten Wahl etwas vergrößern wird (solang der Idealanspruch grob zwischen 60,5 und 62,0 liegt).
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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Sonntag, 30. Januar 2011 - 20:42 Uhr:   

"oder er rechnet da nicht mit einer ernsten Gefahr (kommt auch drauf an, was da die Wahlkreiskommission konkret vorgeschlagen hat)."
Ziemlich klar ist, dass der WK Kulmbach wegfallen wird, wenn Oberfranken einen Wahlkreis verlieren sollte. Dann lässt sich Oberfranken leicht aufteilen, ohne Kreisgrenzen zu schneiden. Bamberg wäre zwar relativ klein, wenn der WK nur aus Stadt und Landkreis Bamberg bestünde, aber das wäre unproblematisch, da das die einzige Gegend in Oberfranken mit günstigerer Bevölkerungsentwicklung als im Bundesschnitt ist. Die Frage ist eigentlich nur, was man mit Kulmbach und Kronach macht. Ein Kreis muss zu Coburg, der andere zu Hof. Wahrscheinlich wird die Kommission das Näherliegendere vorschlagen, nämlich Kronach (wie bisher) bei Coburg und Kulmbach bei Hof, die CSU wird es aber sicher andersrum haben wollen. Man will sicherlich vermeiden, dass Guttenberg und Friedrich im selben Wahlkreis wohnen. Guttenberg müsste sich aber auch bei einer Kampfabstimmung keine großen Sorgen machen.

In Oberbayern wäre es sicher sinnvoller, den neuen Wahlkreis in der Südwestecke unterzubringen als im Norden. Ingolstadt kann man vorerst zugunsten von Freising verkleinern. Südlich und westlich von München laufen dagegen drei Wahlkreise aus dem Ruder. Am besten bildet man aus Landsberg und Starnberg einen neuen Wahlkreis und hängt da noch was von Fürstenfeldbruck dran, dann hat man einen Schlag drei Problemwahlkreise weniger und auch München-Land wäre kleiner. Wenn München-Land aus dem Ruder laufen sollte (was in einigen Jahren sicher passieren wird), kann man dann problemlos was an Miesbach/Bad Tölz-Wolfrathshausen dranhängen.

Den Zusammenhang mit der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl seh ich nicht. Da ist ja vollkommen klar, dass ein Stimmkreis in Oberfranken weg muss und eine sich direkt aufdrängende Alternative zum Vorschlag der Staatsregierung sehe ich auch nicht.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Februar 2011 - 13:56 Uhr:   

Jetzt ist zumindest die Vorabfassung online:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/046/1704642.pdf
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Februar 2011 - 19:19 Uhr:   

Kommentar zu NRW:
Uneingeschränkt zu begrüßen ist die vorgeschlagene Veränderung im Raum Bielefeld/Gütersloh/Paderborn. Im Falle von Bielefeld und Paderborn würden Kreis- und Wahlkreisgrenzen wieder zusammen, die Abweichungen würden reduziert und es würde per Saldo einmal weniger eine Kreisgrenze geschnitten.

Die übrigen Vorschläge für NRW überzeugen dagegen gar nicht. Überflüssig sind die Änderungen im Kreis Mettmann und westlich von Köln. Im Kreis Mettmann soll die Stadt Mettmann geteilt werden. Eine Gemeinde sollte man nur teilen, wenn es dafür sehr überzeugende Gründe gibt. Die fehlen hier. Die Verschiebungen im Rhein-Erft-Kreis sind ebenfalls nicht nötig, führen dafür aber zu weniger sinnvollen Wahlkreise. Der Kreis Düren hat genau die richtige Größe und von daher sollte er auch einen eigenen Wahlkreis bilden. Bedburg und Elsdorf passen auch gar nicht dazu, der gesamte Rhein-Erft-Kreis ist nahezu ausschließlich nach Köln hin orientiert, dagegen gar nicht nach Westen. Rhein-Erft-Kreis I nach dem Vorschlag der Kommission ist eine weit weniger sinnvolle Einheit als der jetzige Wahlkreis und Kerpen passt so gar nicht zum Kreis Euskirchen. Eine Neueinteilung im Rhein-Erft-Kreis wäre nur dann sinnvoll vorzunehmen, wenn der Regierungsbezirk Köln einen zusätzlichen Sitz bekäme (jetziger Idealanspruch 15,56, tatsächlich 15 WK), dann könnte man in einer größeren Umgestaltungsaktion auch den nicht zusammenhängen den WK Rhein-Sieg-Kreis II beseitigen.

Während die Wahlkreiskommission also teilweise übertriebenen Eifer an den Tag legte, tat sie im Fall von Duisburg eher zu wenig. Beide Duisburger Wahlkreise sind ziemlich klein, rechnerisch stünden Duisburg 1,64 Wahlkreise zu – Tendenz fallend. In der Nachbarschaft sind die drei Wahlkreise in Mülheim und Essen alle unterdurchschnittlich groß. Derzeit haben Essen, Duisburg und Mülheim zusammen 5 WK, bei einem Idealanspruch von nur 4,28 mit fallender Tendenz. Da hätte es nahegelegen, einen Wahlkreis wegzunehmen, statt nur in Duisburg zu reparieren. Essen hat genau die richtige Größe für zwei Wahlkreise und Duisburg und Mülheim zusammen hätten zusammen einen Idealanspruch von 2,24, so dass problemlos eine Aufteilung in 2 WK möglich wäre, die dann auch lange Zeit so fortbestehen könnten.

Kommentar zu Bayern:
Richtig und überfällig ist natürlich, einen Wahlkreis in Oberfranken wegzunehmen. Die Lösung für Oberbayern ist auch insgesamt in Ordnung, wenn auch die Verschiebung von Gemeinden aus dem Landkreis Rosenheim überflüssig ist.

Der Vorschlag für Oberfranken ist dagegen wenig überzeugend. Der vorgeschlagene Wahlkreis Coburg ist ein sehr unförmiges Gebilde. Außerdem ist zu bemängeln, dass mit Hof ausgerechnet der Wahlkreis unangetastet bleiben soll, der die schlechteste Bevölkerungsentwicklung hat. Allein von 2006 bis 2009 ist die Abweichung vom Durchschnitt von -12,56% auf -15,2% gestiegen. Geht das so weiter, ist die Abweichung schon 2021 unter -25%. Die demographische Entwicklung spricht ganz eindeutig dafür, lieber Bamberg als Hof zu einem relativ kleinen Wahlkreis zu machen. Besser wäre, Lichtenfels zu Coburg zu tun und Kulmbach (oder zur Not Kronach) zu Hof. Der WK Coburg hätten dann auch nicht so einen komischen Zuschnitt.
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mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Februar 2011 - 13:00 Uhr:   

Bemerkenswert finde ich auch die vorgeschlagene Änderung in Rheinland-Pfalz, wo die zum Landkreis Mainz-Bingen gehörige Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zum Wahlkreis Kreuznach soll.
Damit wird ausgenutzt, dass die frühere Regierungsbezirksgrenze (zwischen Rheinhessen-Pfalz und Koblenz) im Jahr 2000 aufgehoben wurde (während die Nummerierung der Wahlkreise weiterhin der Gliederung in Regierungsbezirke folgt, und zwar der bis 1969 bestehenden mit 5 Regierungsbezirken!).
Die im vorliegenden Fall des Wahlkreises Kreuznach aufgehobene Grenze lebt immerhin als Grenze zwischen den faktischen Nachfolgern der Bezirksregierungen (den Struktur- und Genemgigungsdirektionen), aber auch als Grenze zwischen Parteiorganisationen, etwa den Bezirksverbänden der CDU und der FDP, fort - was ja wohl die Organisation bei der Wahlkreisnominierung nicht gerade erleichtert.

Dass demgegenüber in Bayern die Gliederung in Bezirke selbstverständlich berücksichtigt wird, ist in einer Zeit, in der andere Bundesländer, selbst das nach Fläche zweitgrößte Land Niedersachsen, eine solche Gliederung gar nicht mehr praktizieren, doch schon fragwürdig.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Februar 2011 - 17:30 Uhr:   

Der andere Änderungsvorschlag in Rheinland-Pfalz (Vergrößerung von Bitburg auf Kosten von Ahrweiler) würde auch eine ehemalige Regierungsbezirksgrenze durchschneiden. Die Grenze zwischen den Rb Koblenz und Trier wurde auch schon durchschnitten, als es noch Regierungsbezirke gab (Cochem, jetzt: Mosel/Rhein-Hunsrück). Insofern ist der Vorschlag für Kreuznach und Mainz nicht aus dem Rahmen fallend. Beide Vorschläge für Rheinland-Pfalz werden aber sicher nicht umgesetzt. Nebenbei ist auffällig, dass die Wahlkreiseinteilung im nördlichen Rheinland-Pfalz seit 1949 nur wenig geändert wurde. Die Abgrenzungen von Trier, Bitburg und Altenkirchen wurden überhaupt nicht geändert.

In Baden-Württemberg durchschneidet der WK Odenwald-Tauber die Regierungsbezirksgrenze und in Hessen hat der jetzige Wahlkreis Fulda Anteil an allen drei Regierungsbezirken. In NRW dagegen werden die Regierungsbezirksgrenzen konsequent eingehalten. Da dort aber alle Regierungsbezirke ca. 2-5 Mio. Einwohner haben, ist das auch nicht so schwierig.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Februar 2011 - 18:57 Uhr:   

Dass die Grenzen der bayrischen Bezirke (inklusiv der Pfalz) eine höhere Priorität haben, ist schon sachgerecht, weil es nicht nur Regierungsbezirke sind, sondern Gebietskörperschaften mit direkt gewählten Bezirkstagen. Außerdem sind die bayrischen Bezirke (exklusiv Pfalz) bei der Landtagswahl getrennte Wahlgebiete.

Das heißt aber nicht, dass man die Grenzen für unantastbar erklären darf. Wo die Argumente für bezirksübergreifende Wahlkreise stärker sind, sollten sie auch gebildet werden. Das gilt insbesondere für den Landkreis Kelheim, der als Wurmfortsatz Niederbayerns sonst unausweichlich zur mäßig sinnvollen Teilung Landshuts führt. Historisch waren die bayrischen Regierungsbezirke auch nicht stabil; Niederbayern und Oberpfalz sowie Mittel- und Oberfranken waren von 1932 bis 1954 zusammengelegt, und bei der Gebietsreform 1972 haben ganze Landkreise den Bezirk gewechselt (z.B. hat Schwaben das altbairische Aichach bekommen).

In Rheinland-Pfalz ist der alte Regierungsbezirk Montabaur ohnehin schon geteilt (ließe sich bei einem Idealanspruch von 1,22 notfalls noch vermeiden). Die Pfalz ist bei den Landtagswahlbezirken geteilt (der Rhein-Pfalz-Kreis mit den benachbarten Städten gehört da zu Rheinhessen), und passende Bezirksverbände mit Bezirkslisten hat nur noch die FDP. Bei den Planungsregionen gehört der Wahlkreis Kreuznach komplett nach Rheinhessen (Rheinhessen-Nahe).

Bei Mainz muss jedenfalls dringend was getan werden. Zwar könnte man auch einen Teil nach Worms abgeben, aber das ist nicht zukunftssicher, weil nordwestlich etliche Wahlkreise zu klein werden, was sich bald kaum noch lokal beheben lässt. Der Vorschlag der Kommission ist da ohnehin nur eine Minimallösung, die das Problem nicht längerfristig behebt. Wobei das Argument mit der Volkszählung nicht ganz falsch ist; mäßig schrumpfende ländliche Wahlkreise werden damit vermutlich die Verluste einer Wahlperiode ausgleichen können, weil sie weniger Karteileichen haben und diese in kleineren Gemeinden weniger systematisch korrigiert werden. (Nebenbei bemerkt könnte Hessen mit Veröffentlichung der Ergebnisse einen Sitz im Bundesrat verlieren.)
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Februar 2011 - 19:51 Uhr:   

"Dass die Grenzen der bayrischen Bezirke (inklusiv der Pfalz) eine höhere Priorität haben"
Hä??? Die Pfalz gehört schon länger nicht mehr zu Bayern und einen Regierungsbezirk Pfalz gibt seit 1968 nicht mehr, er wurde damals mit Rheinhessen fusioniert.

"Bei den Planungsregionen gehört der Wahlkreis Kreuznach komplett nach Rheinhessen (Rheinhessen-Nahe)."
Ist ja ach sinnvoll, den die Regierungsbezirksgrenze war arg künstlich. Bad Kreuznach und Birkenfeld liegen südlich des Hunsrück und haben mit Koblenz und dem nördlichen Landesteilen wenig zu tun. Weitaus fragwürdiger wäre da schon, den westlichen Teil des Kreises Ahrweiler an Bitburg dranzuhängen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Februar 2011 - 20:48 Uhr:   

In der Verfassung von Rheinland-Pfalz steht nachwievor:

"Das Land Rheinland-Pfalz umfasst die Bezirke Koblenz, Montabaur, Rheinhessen und Trier und die Pfalz. Über Selbstverwaltungsrechte der einzelnen Landesteile, insbesondere der Pfalz, befindet das Gesetz."

Außerdem:

"Solange Wahlen aufgrund der Bezirkswahlordnung nicht stattgefunden haben, besteht der Bezirkstag aus den im Regierungsbezirk zum Landtag Rheinland-Pfalz gewählten Abgeordneten."

Und der Bezirkstag der Pfalz existiert auch real als ein Überbleibsel aus bayrischer Zeit. (Tatsächlich sind umgekehrt die Vorläufer der bayrischen Bezirke nach dem Vorbild der Pfalz gebildet worden, nachdem die Pfalz zu Bayern gekommen ist.)
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Februar 2011 - 22:20 Uhr:   

"Und der Bezirkstag der Pfalz existiert auch real als ein Überbleibsel aus bayrischer Zeit."
Mir durchaus bekannt. Die Bedeutung ist aber äußerst gering, etwa auf dem Niveau der Landschaftsversammlungen in NRW (von denen 99% der Bürger nie gehört haben). Und wie gesagt, ein Regierungsbezirk Pfalz existiert schon lange nicht mehr.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Februar 2011 - 00:05 Uhr:   

Der Bezirksverband Pfalz hat im Wesentlichen die selben Aufgaben wie die Bezirke in Bayern. Letztere haben ein paar zusätzliche Aufgaben vorallem im Bereich der Sozialhilfe, aber das sind keine originären Aufgaben, sondern von oben übertragene, bei denen die Bezirke weisungsgebunden sind und der Bezirkstag folglich wenig bis nichts zu entscheiden hat. Der Pfälzer Bezirkstag darf sogar über den Sitz des Bezirksverbands entscheiden, während z.B. der Bezirk Mittelfranken in der Prärie bei der Bezirksregierung in Ansbach bleiben muss.

Die politische Bedeutung der Bezirke ist allgemein nahe null, aber als Identifikationsobjekt spielen sie sowohl in Bayern als auch in der Pfalz durchaus eine Rolle.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Februar 2011 - 18:29 Uhr:   

"Der Bezirksverband Pfalz hat im Wesentlichen die selben Aufgaben wie die Bezirke in Bayern."
Nein, deren Aufgaben sind weitaus größer. Der Bezirksverband Pfalz darf nur diverse Museen, eine Klinik, eine Berufsschule und ein paar andere, wenig bedeutende Einrichtungen unterhalten.

"Die politische Bedeutung der Bezirke ist allgemein nahe null, aber als Identifikationsobjekt spielen sie sowohl in Bayern als auch in der Pfalz durchaus eine Rolle."
Das stimmt, die Bezirksgrenzen in Bayern waren aber auch nicht immer sakrosankt. Niederbayern und die Oberpfalz waren zeitweise zusammengelegt, auch die Grenzen wurden verschoben. Eichstätt gehörte z. B. ursprünglich zu Mittelfranken und Aichach zu Oberbayern. Im Falle der WK Mainz und Kreuznach dürfte landsmannschaftliche Identifikation keine Rolle spielen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Oktober 2012 - 16:12 Uhr:   

Warum ist eigentlich in Hamburg der Stadtteil Eilbek entgegen jeder Sinnhaftigkeit weiter im Wahlkreis Hamburg-Mitte und nicht - wie schon mehrfach angeregt wurde - im Wahlkreis Hamburg-Wandsbek angesiedelt?
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Juli 2013 - 23:58 Uhr:   

Darf ich nochmal nachfragen, warum der Stadtteil Eilbeck immer noch im Wahlkreis hamburg-Mitte ist? Das macht doch überhaupt keinen sinn.

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