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Archiv bis 30. August 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Schleswig-Holstein » Archiv bis 30. August 2010 « Zurück Weiter »

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Robert Jasiek
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 29. August 2010 - 20:16 Uhr:   

Das Urteil wird 16 min lang live im NDR zu sehen sein ab 11:59:

http://www3.ndr.de/programm/epghomepage100_sid-849496.html

Bei Phoenix scheint es keine Live-Übertragung zu geben.

Siehe auch

http://www.schleswig-holstein.de/LVG/DE/Presseerklaerungen/Pressemitteilungen/2010_08_24_Verkuendungstermin.html

Zitat: "[...] Entschieden wird zum einen über den Normenkontrollantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) gegen die in § 3 Abs. 5 Satz 3 LWahlG verankerte Mehrsitzbegrenzung(LVerfG 3/09). Gegenstand des zweiten Urteils werden die Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Beschluss des Landtages vom 28. Januar 2010 über die Gültigkeit und das Ergebnis der Landtagswahl 27. September 2009 sein [...]"
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Robert Jasiek
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 12:30 Uhr:   

Laut Urteil verletzt das Landeswahlgesetz die Landesverfassung, muss bis Mai 2011 ein geändertes Landeswahlgesetz verabschiedet werden und muss es 2012 Neuwahlen geben. Mehr wird man der schriftlichen Urteilsbegründung entnehmen müssen, die allerdings noch nicht zum Herunterladen vorliegt.

Die Live-Übertragung im NDR war mangelhaft: Statt die Urteilsverkündung (ganz zu schweigen von der Urteilsbegründung) voll zu zeigen, wurde lieber lang und breit angemerkt, dass gerade lange Listen von Paragraphen genannt würden. Wenn schon die Journalisten nichts verstehen, dann sollte die NDR-Redaktion doch wenigstens den Interessierten Zuschauern die Möglichkeit zum Verstehen geben.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 12:49 Uhr:   

Vgl. auch hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,714574,00.html
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 12:53 Uhr:   

Die Urteile im Volltext in unserer Rechtsprechungsübersicht.
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N.Krause
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 12:55 Uhr:   

Ich bin froh über diese Entscheidung!
Recht muss Recht bleiben. Verzerrende Sitzzuteilungen haben in einem demokratischen System nichts zu suchen.
40 Einerwahlkreise bei 69 Gesamtsitzen sind bei Wahlergebnissen mit 31,5% für die stärkste Partei nicht mehr zeitgemäß. Ergebnisse wie bei Stoltenberg oder Engholm sind Geschichte.
Ich finde es gut, dass jetzt die Sitzverteilung nicht nachträglich geändert wird, sondern die Wähler mit einem neuen Wahlgesetz neu entscheiden können.
Der Landtag hat ausreichend Zeit, ein neues Wahlgesetz zu beschließen.
Hoffentlich wird durch diese Zeitvorgabe der Initiative "Mehr Demokratie" nicht das Wasser abgegraben! Ich finde in deren Vorschlag nicht alles gut, aber man sollte es zumindest diskutieren können.
Mein Favorit wäre Einteilung in Wahlkreise, die Deckungsgleich sind mit den 4 kreisfreien Städten und den 11 Landkreisen, denen die 69 Sitze nach Bevölkerung zugeteilt werden und die Sitzzuteilung nach der biproportionalen Methode.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 13:10 Uhr:   

Und hier grundsätzliche Anmerkungen zum Problem der Überhangmandate und des negativen Stimmgewichtes - bezogen auf Schleswig-Holstein und den Bund:
http://www.sueddeutsche.de/politik/schleswig-holstein-verhaengnisvoller-ueberhang-1.993622
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 13:45 Uhr:   

@Robert Jasiek
Es stimmt, die NDR-Übertragung, wenn man von solch einer überhaupt sprechen kann, war unterirdisch.
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Fenech
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 13:45 Uhr:   

Aber wieso diese viel zu lange Frist fuer Neuwahlen? Wenn bis Mai 2011 ein neues Gesetz ausgearbeitet werden muss, wieso kann man dann nicht noch 2011 neu waehlen lassen ?
September 2011 waere eine angemessene Frist gewesen , ein Jahr sollte doch zur Vorbereitung einer Neuwahl ausreichen.

Nun darf eine demokratisch nicht legitimierte und verfassungswidrige ( und noch dazu unfähige und korrupte) Regierung noch ganze 2 Jahre weiter walten, Gesetze erlassen , die demokratisch nicht legitimiert sind und durch den BuRat Einfluss nehmen, was eigentlich unertraeglich ist.

Was geschieht nun mit den bereits verabschiedeten Gesetzen? Hat sich das Gericht dazu geaeussert, eigentlich muessten diese auch kassiert werden, genauso wie die Stimmen bei der Wahl des BuPräs aus Schl-H. , die auch nicht legitimiert sind.
Trotzdem eine gute Entscheidung der Richter, überhaupt Neuwahlen anzuordnen, amerikanische Verhältnisse - Regierung hat weniger Stimmen als Oppsition- wird es in der BRD nicht geben.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 14:32 Uhr:   

Hier für alle die, die nicht in den „Genuss“ der Live-Berichterstattung des NDR kamen, der Beitrag des NDR von der Urteilsverkündung.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 14:48 Uhr:   

Die Frist ist für die Wahlkreiseinteilung mit anschließender Formierung der Parteien dort, was schon dauert (zumal das Grundprinzip der Einteilung nach Bevölkerung infrage gestellt worden ist und die Wahlkreise wieder viel zentraler gesehn werden als ihre wirkliche Rolle ist), aber mehr als ein Jahr ist bei der unterstellten Dringlichkeit jedenfalls übertrieben.

Bemerkenswert ist, dass kein voller Ausgleich als solcher gefordert wird, sondern ganz auf die Erfolgswertgleichheit u.Ä. abgestellt wird. Solang es begründbar ist, bleibt eine Beschränkung des Ausgleichs zulässig. Bloß muss zuvor bei den Überhangmandaten angesetzt werden.

Im Bundestag weiter auf Überhangmandate zu setzen, ist nach diesem Urteil noch gewagter als zuvor. Die Meinung des Landesverfassungsgerichts dazu scheint jedenfalls klar zu sein:

"Selbst wenn dem Bundesgesetzgeber nach Art. 38 Abs. 1 GG insoweit ein größerer Gestaltungsspielraum zustünde" ...

Die Positionierung gegen D'Hondt ist auch eindeutig. Dass der Mehrsitzausgleich nicht die Zahl der Fraktionen erhöht, sollte man in NRW im richtigen Kontext lesen.

Der mathematische Teil ist so haarsträubend wie immer, aber immerhin hat man den Mechanismus des doppelten Stimmengewichts im Grundsatz begriffen.

Wenn man meint, dass das Eintreten des Kappungsfalls 1990 nicht vorhersehbar war, muss man schon einen Gesetzgeber voraussetzen, der keine Ahnung hat, wie sein Wahlsystem funktioniert. Jedenfalls ist dieser Fall anders als unterstellt so gut wie nicht von der Zahl der Überhangmandate abhängig.

Dass das Wahlergebnis nicht neu festgestellt wird, ist halbwegs überzeugend begründet.
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 14:51 Uhr:   

Eines ist mir bei der Berichterstattung nicht ganz klar. Wenn angeblich das Verfassungsgericht laut Verfassung gar nicht die Möglichkeit habe, das Parlament aufzulösen, wie lässt sich das dann rechtlich begründen?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 15:27 Uhr:   

Nachdem das Gericht schon die Überhangmandate unabhängig vom Ausgleich für verfassungswidrig hält (wie die taz richtig vermutet hat), hält es die Sitzverteilung nicht für korrigierbar (konsequent wäre eine Streichung der ungedeckten Überhangmandate gewesen, für die es aber keine eindeutige Methode gibt).

Folglich wäre die Wahl für ungültig zu erklären und binnen 6 Wochen eine Wiederholungswahl durchzuführen. Mangels Wahlgesetz ist das aber nicht durchführbar, drum bleibt nur eine Neuwahl, sobald sie mit einem neuen Wahlgesetz durchführbar ist.
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nowhereman
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 15:53 Uhr:   

Ich halte die Zweifel des Kieler Professors (Politologe) im NDR Fernsehen für tendenziös, er kannte ja um 12Uhr + x.Minuten noch gar nicht die rechtliche Begründung. Man kann schon fast vermuten, welchem politischen Lager er zuzurechnen sein wird.
Es kann ja nicht angehen, dass ein Landtag laut Verfassung - nicht aufgrund einer irrigen Rechtsauffassung der Landeswahlleiterin und in der Abfolge weiterer Greminen bis zum Landtag selbst - länger als 80% seiner Wahlperiode ohne Legitimation darsteht. Mit der Meinung des Hamburger Juristen kann man sich eher anfreunden: es bedarf Zeit, ein sauberes Gesetz zu schaffen, möglichst nicht mit 43:42 sondern (fast) einstimmig. Dann kommt die Sommerpause 2011 und im Herbst müssen erst einmal die lokalen Größen langsam an das neue Gesetz herangeführt werden. Das mag die Richter nicht interessieren, aber sicher gibt es da bei CDU und auch SPD viel Abstimmungsbedarf, wenn nun weniger Direktmandate zur Verfügung stehen sollten. Sofortige Neuwahlen ergeben wirklich keinen Sinn, wenn das Gesetz dazu als nichtig zu betrachten ist.
In soweit gefällt mir die Urteilsbegründung, aber darum geht es nicht :-).
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 16:25 Uhr:   

Die Auffassung der Landeswahlleiterin ist ausdrücklich bestätigt worden. Dagegen wird nur vorgebracht, dass der Gesetzgeber womöglich eigentlich den kleinen statt den mittleren Ausgleich wollte.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 16:45 Uhr:   

Die Presseerklärung ist übrigens relativ knapp und lesbar (bei Gerichten bemerkenswert), aber trotzdem korrekt.
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N.Krause
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 19:30 Uhr:   

Prof. Krause, Politologe an der Uni Kiel, sagte heute mittag im NDR, das Image Schleswig-Holsteins sei mit dem einer Bananenrepublik vergleichbar.
Diese Behauptung kann ich nicht teilen. Wenn ein Gericht verzerrende Wahlgesetze außer Kraft setzt und Vorgaben für eine gerechtere Wahlordnung macht, ist das doch ein Gewinn für alle!
Besser, man wählt in angemessener Zeit neu, als dass eine Regierung wg. einer fragwürdigen Mandatszuteilung im Amt bleibt.
Und warum soll es jetzt einen Dauerwahlkampf geben? Schleswig-Holstein ist jetzt im gleichen Status wie jedes andere Bundesland zwei Jahre vor der Wahl!
Schon interessant, dass zwischen der anlaßgebenden Landtagswahl und dem spätestmöglichen Neuwahltermin drei Jahre liegen. So lange kann es also dauern, wenn man erst klagt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Vielleicht sollte man vorsorglich gegen ähnliche Bestimmungen in den Landtagswahlgesetzen anderer Länder klagen, z.B. in Brandenburg (Höchstsitzzahl im Falle von Überhang- und Ausgleichsmandaten 110; ausgeglichen wird erst ab dem 2. Überhangmandat) oder in Baden-Württemberg/Bayern (Verhältnisausgleich getrennt nach Regierungsbezirken).
Eine sorgfältige Neugestaltung des Wahlrechts in Schleswig-Holstein könnte zum Pilotprojekt für andere Bundesländer werden. Je besser jetzt in der Gesetzgebung gearbeitet wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass in Zukunft wieder ein Gericht einen Landtag auflöst.
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Robert Jasiek
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 20:05 Uhr:   

Vor einer grob verfassungswidrigen Wahl zu klagen ist in Deutschland leider nicht so leicht. Dann kann es heißen: a) Wegen einer "nur theoretischen" Ausnahme-Möglichkeit werde der Klage nicht stattgegeben. b) Vor der Wahl sei eine Klage an sich unzulässig. Wenn man (ÖDP, FDP) zu spät klagt (siehe 5%-Klausel Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin), kann allerdings auch das Gegenteil passieren: Die Klage hätte zeitnah zur Gesetzesänderung, d.i. vor dem Gründungsjahr der ÖDP, eingereicht werden müssen. Solche Urteile entstehen, da Verfassungsrichter parteipolitisch von den großen Parteien besetzt werden.

Das jetzige Urteil begünstigt die Regierungsparteien, da eine aufgrund verfassungswidrigen Wahlgesetzes zustande gekommende Regierung immerhin drei Jahre lang regieren darf. Ich finde diesen Zustand demokratiemäßig unerträglich.

Das Gericht hat zwar für bundesdeutsche Verhältnisse relativ zügig geurteilt (auch wenn ein superschnelles Gericht vielleicht noch weitere 3 Monate hätte sparen können), aber sehr großzügige Fristen gesetzt. Meiner Meinung hätten jeweils 3 Monate für Gesetzesänderung und Wahl völlig ausgereicht. Interimsstaaten schaffen so etwas auch. Deutsche Gründlichkeit, alles gleich sofort perfekt machen zu müssen, ist eine schlechte Entschuldigung für deutlich längere Fristen. Wahlgesetze sind eh nicht perfekt. 25% Abweichung bei den Einwohnerzahlen der SH-Wahlkreise sind zugelassen; zB da gibt es viel Spielraum für eine neue Wahlkreiseinteilung, die man deswegen trotz statistischen Aufwands in ein paar Tagen bewerkstelligen könnte.

Deutschland mag im Prinzip ein Rechtsstaat und keine Bananenrepublik sein - aber einer im Schneckentempo.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 20:16 Uhr:   

Die Auslegung des Landeswahlgesetzes wurde nicht beanstandet, "nur" das Gesetz selbst.

"Schon interessant, dass zwischen der anlaßgebenden Landtagswahl und dem spätestmöglichen Neuwahltermin drei Jahre liegen. So lange kann es also dauern, wenn man erst klagt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist."
Gegen ein schon länger in Kraft befindliches Gesetz kann man nicht direkt klagen, das ging hier nur über den Umweg Wahlprüfung. Außerdem ist die jetzige Ausgleichsregelung 1965 eingeführt worden, die Verhältniswahl wurde erst 1990 in der neuen Verfassung verankert, die praktisch die "Landessatzung" von 1949 ablöste. Diese enthielt auch keine Vorgabe für die Größe des Landtags.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XQQGVB845.pdf
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 20:57 Uhr:   

Carstensen wird nicht mehr antreten.

http://www.n-tv.de/politik/Carstensen-geht-von-der-Fahne-article1379361.html

Und wieder ein Ministerpräsident der CDU, der amtsmüde ist...was aber auch nicht wirklich verwundert bei ihm. Erfreulich insofern für die CDU, dass sie die "Verjüngungskur" fortsetzt.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010 - 20:58 Uhr:   

Die Richter haben Augenmaß bewiesen! Ich finde, das Urteil geht in Ordnung - auch mit den gesetzten Fristen. Der Landtag bzw. die Regierung sind nicht gezwungen, mit Neuwahlen bis zum 30. 9. 2012 zu warten.

Für ein ordentliches (und diesmal hoffentlich durchdachtes) Gesetz dürfte die gesetzte Frist bis Ende Mai 2011 nötig sein. Und dann wäre ein Wahltermin ab Herbst 2011 machbar.

Das zusätzliche Jahr bis zum 30.9.2012 dürfte der Einstimmigkeit des Gerichtes geschuldet sein, denn sicher gab es auch einige mit anderer Rechtsauffassung. Ein einstimmiges Urteil hat aber gerade in solchen Dingen besonderes Gewicht.

Deshalb von mir ein Lob an das Verfassungsgericht im hohen Norden!

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