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Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2010 - 23:31 Uhr: | |
Hallo, habe mal die Fehler des Bundeswahlleiters in Heft 5 zur EP-Wahl 2009 gesammelt: http://rupp.de/briefwahl_einspruch/fehler_in_heft5_des_bundeswahlleiters_zur_europawahl_2009.html tschö arnim |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2010 - 23:59 Uhr: | |
Bei der Tabelle auf Seite 44 fehlen im Titel wohl die Auslassungspunkte zwischen "Wahlberechtigten" und "haben", sonst wäre das weniger irreführend. Deine Rechnung für die Wahlbeteiligung der Wahlberechtigten mit Wahlschein ("4.953.139 von 5.439.316 = 91,2 %") ist aber auch nicht ganz richtig. Da fehlen nämlich die 838 Wahlscheininhaber gem. § 24 Absatz 2 EuWO (auf S. 36 als "§ 34" bezeichnet) sowie die 43.362 Wahlscheinwähler, die nicht per Briefwahl gewählt haben (S. 184). Korrekt lautet die Rechnung daher "4.996.501 von 5.440.154 = 91,8 %". Die auf Seite 44 angegebenen 91,9% stimmen also auch nicht. |

Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 00:41 Uhr: | |
stimmt, hab's bei mir geändert, danke. |

Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 01:15 Uhr: | |
Bei der Tabelle auf Seite 44 fehlen im Titel wohl die Auslassungspunkte zwischen "Wahlberechtigten" und "haben", sonst wäre das weniger irreführend. das wäre dann der nächste fehler: "Von 100 Wahlberechtigten ohne Wahlschein haben gewählt" laut BWL 2009: 38,6% darauf kommt man aber nur, wenn man die 21.970.475 wähler ohne wahlschein durch die anzahl aller wahlbeteiligten (56.782.719) teilt. richtig wäre es die wähler ohne wahlschein zu nehmen, also 51.343.403, macht 42,7% |

Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 10:05 Uhr: | |
ahhhh, ich versteh jetzt auch, was die gemacht haben. in der ersten spalte muesste man die tabellen-beschriftung in der reihenfolge lesen das es stimmt: Von 100 Wahlberechtigten haben gewählt - ohne Wahlschein ... und in der zweiten spalte in der reihenfolge: Von 100 Wahlberechtigten - mit Wahlschein - haben gewählt kann aber auch nicht sein  |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 12:09 Uhr: | |
Die Anzahl aller Wahlberechtigten betrug aber 62,2 Mio. Die 56,8 Mio waren nur die Wahlberechtigten ohne Wahlschein. Die Angaben in der Tabelle passen also, wenn man sich die Auslassungspunkte wie beschrieben dazu denkt: 1. Spalte: "Von 100 Wahlberechtigten insgesamt haben gewählt" 2. Spalte: "Von 100 Wahlberechtigten ohne Wahlschein haben gewählt" 3. Spalte: "Von 100 Wahlberechtigten mit Wahlschein haben gewählt" |

Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 14:43 Uhr: | |
stimmt, so gelesen ist die tabelle bis auf die fehlenden auslassungspunkte und die 91,8% vs. 91,9% korrekt. hab's nochmal deutlicher eingebaut. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 11. November 2010 - 15:55 Uhr: | |
Inzwischen gibts das Heft 5 auch für die Bundestagswahl (großes PDF). Man hat sich der Fehler angenommen, aber statt "Die Wahlbeteiligung der Personen mit Briefwahlunterlagen unter den Wahlberechtigten mit Wahlschein lässt sich nicht genau ermitteln, da, über die Zahl der Personen, an die Unterlagen für die Briefwahl ausgegeben wurden, keine genauen Angaben vorliegen." heißt es jetzt mindestens genauso falsch "Die Wahlbeteiligung der Personen mit Briefwahlunterlagen unter den Wahlberechtigten mit Wahlschein lässt sich nicht genau ermitteln, da unter den Wahlberechtigten mit Wahlschein nicht zwischen Personen unterschieden werden kann, die mit Briefwahl gewählt haben und denjenigen, die mit einfachem Wahlschein (d.h. vor einem Wahlvorstand in einem anderen Wahlbezirk desselben Wahlkreises) gewählt haben." Letzteres kann man eben schon (im Heft sind ja auch genau diese Zahlen veröffentlicht). Was man nicht ermitteln kann, ist, welche Personen mit Briefwahlunterlagen diese eigentlich gar nicht wollten. Nicht ermitteln kann man auch, welche Personen mit Wahlschein in einem fremden Wahlbezirk gewählt haben. Schließlich kann man mit dem Wahlschein auch im eigenen Wahlbezirk wählen, ohne dass das irgendwie separat gezählt würde. |
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